Sehr schön: Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen Facebook erneut ein Unterlassungsverfahren wegen zahlreicher Rechtsverstöße eingeleitet und das Unternehmen abgemahnt. Nach Auffassung des vzbv verstoßen insgesamt 19 Klauseln aus den Nutzungsbedingungen und der Datenrichtlinie gegen geltendes Recht.
Aus der Pressemitteilung:
Kostenlos ist nicht kostenlos
In diesem Kontext ist die Aussage auf der Startseite „Facebook ist und bleibt kostenlos“ aus Sicht des vzbv irreführend. Es ist bekannt, dass Facebook sein Geld mit und durch Werbung verdient. Aber dem einzelnen Verbraucher sollte vor Augen geführt werden, dass es sich bei seinen Daten um ein kostbares und eigentlich unbezahlbares Gut handelt.
19 unzulässige KlauselnFacebook hatte zum 30. Januar 2015 seine Datenrichtlinie und Nutzungsbedingungen geändert. 19 Klauseln sind aus Sicht der vzbv rechtswidrig – etwa die Klarnamenpflicht oder fehlende Einwilligungen in die Datenverwendung personenbezogener Daten in Verbindung mit Werbung. Vor allem die Bestimmungen in der Datenrichtlinie sind aus Sicht des vzbv intransparent. Für den Verbraucher erschließt sich nicht auf den ersten Blick, wann welche Daten für welche Zwecke verwendet werden.