Die Pläne zur Einrichtung eines „Anti-Terror-Zentrums“ der Europäischen Union werden konkreter. Dies geht aus einem Dokument des EU-Terrorismusbeauftragten Gilles de Kerchove hervor, das die britische Bürgerrechtsorganisation statewatch verfügbar macht. Die Polizeiagentur Europol hatte einen solchen Vorschlag im März öffentlich gemacht, das Papier wurde bereits unter den Mitgliedstaaten diskutiert. Im April stellte die EU-Kommission ihre „Sicherheitsagenda“ vor. Auch dort wird das neue Zentrum erwähnt.
Unter dem Namen „EU Counter Terrorism Centre“ (ECTC) will Europol existierende Strukturen zum Phänomen der „ausländischen Kämpfer“ bündeln. Angeschlossen sind die nationalen Kontaktstellen jener Mitgliedstaaten, die für das Phänomen „ausländischer Kämpfer“ eigene Abteilungen aufgebaut haben. Soweit bekannt besteht über die Einrichtung des ECTC Konsens unter den 28 EU-Regierungen. Die Frage, ob Europol auch geheimdienstliche Daten verarbeiten darf, ist hingegen strittig. Einige Regierungen wollen hierfür lieber informelle europäische Netzwerke nutzen.
Mehr Daten über SWIFT abfragen
Europol betreibt unter dem Namen „Travellers“ eine eigene Datensammlung. Die dort verfügbaren Informationen bilden den Grundstock für das neue ECTC. Auch andere Datensammlungen werden genutzt, 14 Mitgliedstaaten machen etwa im Europol-Informationssystem von der Etikettierung als „ausländischer Kämpfer“ Gebrauch. Zusammen mit dem Bundeskriminalamt arbeitet Europol in einer von Italien geleiteten Arbeitsgruppe an sogenannten Risikoindikatoren. Damit sollen „ausländische Kämpfer“ an den Grenzen leichter erkannt werden. Ein Entwurf dieser Verdachtskriterien liegt nun vor, das Dokument soll alle vier Monate erneuert werden. Auch Norwegen, die Schweiz, Australien und US-Einwanderungsbehörden werden zum nächsten Treffen der Gruppe eingeladen. Allerdings ist der Einsatz dieser Risikoindikatoren womöglich rechtswidrig, jedenfalls müsste zuvor der Schengener Grenzkodex geändert werden.
US-Behörden, die EU-Grenzagentur Frontex und die Agentur für justizielle Zusammenarbeit Eurojust sind ebenfalls an „Travellers“ angedockt. Bald könnte auch Albanien teilnehmen. Jedoch wird die Datei nicht von allen Beteiligten gleichermaßen befüllt. Bisweilen stehen dabei auch rechtliche Probleme bei der Weitergabe der Daten im Weg. Europol arbeitet deshalb an einer Lösung zur sicheren Übermittlung und wird hierfür vermutlich sein verschlüsseltes IT-Netzwerk SIENA anbieten. Für die Analyse nutzt Europol Programme zur Mustererkennung, etwa um Reisegewohnheiten zu entdecken und Prognosen über die Betroffenen zu erleichtern. Europol will auch Zugang zu der anvisierten EU-Passagierdatensammlung.
Für entsprechende Analysen will Europol vor allem Finanzermittlungen einsetzen. Die Agentur wirbt dafür, verstärkt Daten mit den USA auszutauschen. Dort werden seit 2011 Daten aus Finanztransaktionen des belgischen Dienstleisters SWIFT gespeichert und verarbeitet. Auch europäische Behörden können in den USA entsprechende Daten oder Analysen anfragen. Mindestens 1.344 solcher „Aufklärungshinweise“ sind bereits aus den USA erfolgt, sie verteilen sich auf 12 Mitgliedstaaten.
Umsetzung innert weniger Monate
Anfragen können über das sogenannte FIU.NET koordiniert werden, in dem sich die „Financial Intelligence Units“ der Kriminalpolizeien organisieren. Zukünftig sollen die auf Finanzermittlungen spezialisierten Abteilungen Verdachtsmeldungen von Banken in Echtzeit erhalten. Diese sogenannte Ma3tch-Technologie erfordert aber sichere Datenleitungen, denn es werden mitunter hochvertrauliche Informationen verteilt.
Auch zur bei Europol geplanten „Meldestelle für Internetinhalte“ gibt es Neuigkeiten. Der Aufbau dieser „EU Internet Referral Unit“ (EU IRU) wird zwar erst seit März diskutiert, doch soll die Einheit bereits ab 1. Juli in Betrieb gehen. Zusammen mit den Kriminalämtern der Mitgliedstaaten sollen unerwünschte Inhalte im Internet geflaggt und die Provider zu deren Entfernung aufgefordert werden. Wie beim „Anti-Terror-Zentrum“ stehen zunächst „ausländische Kämpfer“ im Fokus.
Nun wird der Start im Juli als „Pilotphase“ bezeichnet. Eine zweite Phase soll dann Anfang 2016 folgen, die volle Einsatzbereitschaft ist für Juli 2016 angestrebt. Jedoch ist unklar, worin die Phasen genau bestehen sollen, selbst die Arbeitsweise der Meldestelle ist nicht definiert. Soweit bekannt hat auch das Bundeskriminalamt keine Kontaktstelle benannt.
„Inhalte vom Netz nehmen, wenn Regierungen sie darum bitten“
Trotzdem soll der kurze Draht zu den Internetfirmen weiter ausgebaut werden. Die EU-Kommission plant deshalb ein „Forum der Internetdienstleister“, ohne dass klar wäre, wer hierzu überhaupt eingeladen wird. Bekannt ist aber, dass auch das Thema „Bedeutung von Verschlüsselung für Strafverfolgungsbehörden“ auf der Agenda steht.
Eigentlich werden Propagandavideos oder Filme von Gräueltaten durch die Provider selbst entfernt. Obwohl sie über keine rechtliche Handhabe verfügen, reicht das manchen Regierungen nicht aus. Zuletzt hatte dies der Bundesinnenminister nach einem Treffen mit dem US-Heimatschutzministerium erklärt:
Wir können und wollen nicht gesetzlich vorschreiben, welche Inhalte bei Internetdiensten gezeigt werden und nicht. Aber wir appelieren an die humanitäre Verantwortung, an die ethische Verantwortung, bestimmte Inhalte vom Netz zu nehmen, wenn Regierungen sie darum bitten. Das hat ganz gut funktioniert bei Kinderpornographie, das funktioniert noch nicht gut genug beim Kampf gegen internationalen Terrorismus.
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