Menschenrechte
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Vorratsdatenspeicherung: Auch Verfassungsgericht der Slowakei kippt anlasslose Massenüberwachung
Verfassungsgericht der Slowakei in Košice. Bild: <a href="https://en.wikipedia.org/wiki/File:Budova_ustavneho_sudu.jpg">Kobi92</a>. Vorratsdatenspeicherung: Auch Verfassungsgericht der Slowakei kippt anlasslose Massenüberwachung Seitdem der Europäische Gerichtshof die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt hat, spielen auch immer mehr Staaten Domino mit ihren nationalen Gesetzen. Jetzt hat auch das Verfassungsgericht der Slowakischen Republik das dortige Gesetz als verfassungswidrig befunden und gekippt:
Die Bestimmungen des [Gesetzes] verstoßen gegen die Verfassung der Slowakischen Republik (Artikel 13, 16, 19 und 22), die Europäische Menschenrechtskonvention (Artikel 7, 10 und 13) und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 8).
Unsere Freunde der slowakischen Denkfabrik European Information Society Institute (EISI), die die Klage vor über fünf Jahren angestoßen haben, kommentieren:
Die Vorratsdatenspeicherung hat die Privatleben aller slowakischen Bürger für lange Zeit wahrnehmbar beeinträchtigt, die trotz ihrer Ehrlichkeit und Unschuld Gegenstand intensiver Überwachung waren. Obwohl die detaillierte Begründung des Urteils noch nicht verfügbar ist, ist nun klar, dass diese Art von Eingriff in das Recht auf Privatsphäre in Zukunft nicht mehr möglich sein wird.
Bereits vor einem Jahr hatte das höchste Gericht in der Slowakei das Gesetz auf Antrag von EISI suspendiert.
Schade, dass es immer Gerichte braucht, um grundrechtswidrige Regierungen zu stoppen. So wohl leider auch hierzulande, falls nicht noch ein Wunder geschieht und Justizminister Maas die Zeichen der Zeit erkennt.
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: Keine Stellungnahme der Bundesrepublik beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof zur Massenüberwachung des GCHQ
: Keine Stellungnahme der Bundesrepublik beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof zur Massenüberwachung des GCHQ Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) läuft seit 2013 eine Beschwerde gegen das britische GCHQ wegen den Systemen zur Massenüberwachung, der fehlenden politischen Rechenschaftspflicht und der mangelnden gerichtlichen Nachprüfbarkeit.
Dazu erging von Halina Wawzyniak, MdB in der Linksfraktion, am 21. April 2015 folgende schriftliche Frage an die Bundesregierung:
Welchen Inhalts ist die im Februar 2014 eingeforderte Stellungnahme der Bundesregierung in dem Beschwerdeverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte von Big Brother Watch, der Open Rights Group, der englischen Schriftstellervereinigung PEN und der Sprecherin des Chaos Computer Clubs (CCC), Constanze Kurz, gegen den britischen Geheimdienst Government Communications Headquarters (GCHQ) wegen des möglichen illegalen Eingriffs in die Privatsphäre von Millionen britischer und europäischer Bürger (Aktenzeichen 58170/13), und wenn keine Stellungnahme abgegeben wurde, warum nicht?
Der Gerichtshof hatte die Beschwerde, die unter dem Motto „Privacy not Prism“ bekannt ist, zunächst priorisiert, trotz der Priorisierung zwischenzeitlich aber das Verfahren ausgesetzt („adjourned“). Bereits im Februar 2014 war die deutsche Bundesregierung zu einer Stellungnahme aufgefordert worden, die bis zum 28. April 2014 erfolgen sollte, da ich als deutsche Staatsbürgerin eine der Beschwerdeführerinnen bin.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, Bild: CherryX. Lizenz: Creative Commons BY-SA 3.0
Ob die Bundesregierung sich dazu schriftlich geäußert hat, war bisher nicht klar. Jetzt hat Christian Lange, parlamentarischer Staatssekretär im Justizministerium, wie folgt geantwortet (pdf):
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat der Bundesregierung mit Schreiben vom 3. Februar 2014 die in der Frage genannte Individualbeschwerde zur Kenntnis gebracht und ihr gemäß Artikel 36 Absatz 1 der Europäischen Konvention über Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Nach ständiger Praxis, die derjenigen anderer Mitgliedsstaaten der EMRK entspricht, nimmt die Bundesregierung bei Beschwerden deutscher Staatsbürger gegen andere Mitgliedsstaaten nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen Stellung. Einen solchen Ausnahmefall hat die Bundesregierung nicht gesehen und deshalb von einer Stellungnahme abgesehen.
Es gibt beim GCHQ nichts zu sehen, gehen Sie weiter.
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: „Neue Erkenntnisse“ der Bundesregierung über den BND
: „Neue Erkenntnisse“ der Bundesregierung über den BND Ohne vorher viel verraten zu wollen: Die Bundesregierung hat gradezu bahnbrechende neue Erkenntnisse über den BND gewonnen. Eines davon wollen wir schon verraten, den Rest müsst ihr Euch selber anschauen. Es gab beim BND
organisatorische Defizite in irgendeiner Form.
Wer hätte das geahnt?
Wie der Unterabteilungsleiter des BND (namens W. K.) im Herbst 2014 im BND-NSA-Ausschuss erklärte, werden neben den aktuell in Rede stehenden 40.000 Selektoren ja auch noch um die 500 Millionen Metadaten monatlich vom BND an die NSA geschickt. Was da konkret die „organisatorischen Defizite in irgendeiner Form“ sind, geht die Millionen Betroffenen schlicht etwas an.
Aber seht selbst, wie auskunftsfreudig die Bundesregierung bei der Bundespressekonferenz ist. Dank an Tilo Jung für das Video!
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: Bundesregierung über Todesstrafe und Drohnenmorde
CC-BY 2.0 via flickr/ektogamat : Bundesregierung über Todesstrafe und Drohnenmorde Im Zuge der neuerlichen Berichte über die militärische US-Basis in Ramstein und die Steuerung von Killerdrohnen von deutschem Boden aus, wurden gestern in der Bundespressekonferenz dazu einige Fragen erörtert. Denn wenn die todbringenden Waffen nicht nur von Nevada, sondern auch von Ramstein aus dirigiert würden, hätte das rechtliche Konsequenzen. Die Bundesregierung hat immerhin Fragen wegen Ramstein an die US-Regierung gestellt, ob und wie deutsche US-Militärbasen an Drohneneinsätzen beteiligt sind.
Tilo Jung hat von Herrn Martin Schäfer, Sprecher des Auswärtigen Amtes, eine bemerkenswerte Antwort auf seine Frage erhalten, ob sich die deutsche Regierung genauso gegen Drohnenmorde einsetzen würde, wie sich die Bundesregierung gegen die Todesstrafe wendet. Schäfer belehrte Jung zunächst, dass man die Frage so nicht stellen dürfe.
Drohnen terrorisieren die hilflose Zivilbevölkerung. Quelle: Stephen D. Melkisethian, CC BY-NC-ND 2.0
Es gäbe schließlich unter Völkerrechtlern, aber auch zwischen den USA und anderen Staaten „unterschiedliche Vorstellungen über die völkerrechtliche Begründung der Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit des Einsatzes von Drohnen, so wie ihn die Amerikaner durchführen“. Während Letzteres wohl unbestritten sein dürfte, gibt es in der „Völkerrechtswissenschaft“ (Schäfer) allerdings auch wenig Zweifel über die Bewertung von Drohnenmorden (siehe auch bei der Kampagne Stop Killer Robots oder bei Human Rights Watch). Selbst im aktuellen Koalitionsvertrag spricht man sich ja verhalten gegen den Einsatz „bewaffneter unbemannter Luftfahrzeuge“ aus und möchte „in internationale Abrüstungs- und Rüstungskontrollregime eintreten“.
Schäfer führt dann aus:
Die Entscheidung darüber, etwa aus unserer Sicht, ob etwas völkerrechtswidrig oder völkerrechtsgemäß ist, hängt sehr stark von den Umständen des Einzelfalles ab: Gegen wen richten sich diese Drohnenangriffe, wo werden diese Drohnen eingesetzt, was sind die konkreten Tatumstände, ist Verhältnismäßigkeit gewahrt?
Als wüsste die Bundesregierung mehr über die Umstände und Entscheidungsgründe der Hellfire-Abschüsse als die immergleichen Meldungen nach jedem Drohneneinsatz, beispielsweise „al Qaeda top cleric killed in drone strike“, „Drone strike kills six Pakistani militants“ oder wie die üblichen Wendungen lauten, die weitgehend kritiklos und ungeprüft aus den Nachrichtentickern übernommen werden.
Welchen Unterschied macht es denn, gegen wen sich ein Drohnenangriff richtet und wo er stattfindet, wenn doch keinem der betroffenen Länder, in denen die Operationen durchgeführt werden, je ein Krieg erklärt wurde? Will Schäfer andeuten, dass die Drohnenopfer in Jemen oder Pakistan eben was anderes sind als wenn eine Hellfire – sagen wir – auf europäischem Boden explodieren würde?
Aber Schäfer ist noch nicht ganz fertig mit dem Erklären der Haltung der Bundesregierung, er adressiert noch den Vergleich mit der Todesstrafe aus der Frage von Tilo Jung:
Eine pauschale Qualifikation nach dem Motto „Drohnenangriffe gleich Todesstrafe“ kann man sicherlich vornehmen, aber das ist jedenfalls nicht die Haltung der Bundesregierung. Und das scheint mir auch der komplizierten Sachlage nicht wirklich gerecht zu werden. Man muss da vielmehr jeden einzelnen Fall auf seine Völkerrechtsgemäßheit intensiv prüfen.
Da hätte die Bundesregierung allerdings alle Hände voll zu tun, wollte sie jeden einzelnen Fall „intensiv prüfen“. Schäfer weist letztlich den Vergleich zwischen Todesstrafe und Drohnenmorden zurück. Hier hat er wohl zweifelsfrei recht, denn selbst in nicht demokratischen Ländern, erst recht aber in den Vereinigten Staaten, geht einer Todesstrafe ein Gerichtsverfahren voraus, der Angeklagte kann sich verteidigen, Beweise müssen vorgelegt werden usw. Den Drohnenmorden geht nur ein geheimer Prozess voraus, der weder rechtsstaatlichen Ansprüchen genügt noch überprüfbar ist.
Hier das Video, die Fragen zu den Drohnen beginnen ab Minute 15.45.
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: Geheimdienstskandal: Amnesty zieht vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof
: Geheimdienstskandal: Amnesty zieht vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof Nachdem sich Amnesty bereits seit 2013 für Chelsea Manning einsetzt und den unsinnigen Vorwurf „Aiding the enemy“ kritisiert hatte, wird nun die Massenüberwachung der Geheimdienste von der Menschenrechtsorganisation vor Gericht gebracht.
Der britische Nachrichtendienst Government Communications Headquarters (GCHQ) ist insbesondere mit dem Programm „Tempora“ ein wichtiger Teil der „Five Eyes“. Nach britischem Recht darf der Geheimdienst mit Hilfe von sog. „general warrants“ nach Section 5(1) RIPA massenhaft Kommunikationsdaten abgreifen. Amnesty ruft nun den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg an, um überprüfen zu lassen, ob die britischen Gesetze und die Praktiken des GCHQ mit der Europäischen Menschenrechtskonvention konform sind.
An der Beschwerde beteiligen sich weitere schlagkräftige internationale NGOs, neben Liberty und Privacy International auch die American Civil Liberties Union, Bytes for All, Canadian Civil Liberties Association, Egyptian Initiative for Personal Rights, Hungarian Civil Liberties Union, Irish Council for Civil Liberties und Legal Resources Centre.
Es ist nicht der erste Versuch, den GCHQ wegen Menschenrechtsverletzungen vor Gericht zu bringen.
Seit 2013 läuft bereits ein juristisches Verfahren (Application No. 58170/13) gegen die massenhafte Überwachung durch das GCHQ, das drei britische NGOs und ich selbst angestrengt haben.
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: Data and Goliath: Unbelauscht und damit frei sprechen, denken und klicken
Logo via <a href="https://www.flickr.com/photos/electronicfrontierfoundation/12225935484/sizes/s/">EFF</a>, CC by-nc-nd 2.0 : Data and Goliath: Unbelauscht und damit frei sprechen, denken und klicken Bruce Schneier hat wieder ein lesenswertes Sachbuch mit dem Titel „Data and Goliath: The Hidden Battles to Collect Your Data and Control Your World“ geschrieben, das kürzlich erschienen und dessen Einleitung auch online oder Teile auszugsweise zu lesen sind. Soweit ich weiß, liegt allerdings noch keine deutsche Übersetzung vor.
Schneier analysiert die derzeitige Überwachungsgesamtsituation in der ihm eigenen Mischung aus technischen Erklärungen, gut verständlichen Beispielen, kurzen Rückblicken in die Geschichte der Überwachungs- und IT-Sicherheitstechnologien und Ausblicken auf die nahe Zukunft. Er geht dabei sowohl auf die kommerzielle als auch auf die staatliche Seite ein und hat natürlich auch die Snowden-Enthüllungen im Blick. Obwohl dem interessierten Beobachter so einige Beispiele im Buch allzu bekannt vorkommen, verbindet Schneier oft spannende Gedanken oder Einsichten damit, was das Buch zur stimulierenden Lektüre macht. Es hat manchmal sogar immersive Passagen, zumindest für technisch Interessierte. :}
Oft mit dem Blick zurück versucht Schneier auf den Punkt zu bringen, wo sich qualitative Änderungen ergeben und was sie für unser Zusammenleben bedeuten könnten. Die entscheidenden Unterschiede zwischen Überwachung zu analogen Zeiten und heute fasst er etwa so zusammen:
Traditional surveillance can only learn about the present and future: „Follow him and find out where he’s going next.“ […] Historically, governments have collected all sorts of data about the past. In the McCarthy era, for example, the government used political registrations, subscriptions to magazines, and testimonies from friends, neighbors, family, and colleagues to gather data on people. The difference now is that the capability is more like a Wayback Machine: the data is more complete and far cheaper to get, and the technology has evolved to enable sophisticated historical analysis. (S. 35)
Es ist nichts bahnbrechend Neues, aber Schneier braucht auch nicht viele Worte, um beispielsweise das allumfassende Wissen eines Konzerns wie Google und das Bedrohliche daran zu beschreiben, ohne es konkret benennen zu müssen:
Google knows what kind of porn each of us searches for, which old lovers we still think about, our shames, our concerns, and our secrets. If Google decided to, it could figure out which of us is worried about our mental health, thinking about tax evasion, or planning to protest a particular government policy.
Schneier ist heute mehr als früher auch politischer Kommentator und hat selbst einige Zeit zusammen mit Journalisten Snowden-Unterlagen analysiert, womit er im Buch auch nicht zurückhält. Daher widmet er sich nicht nur den Überwachungsfragen, sondern auch der IT-Sicherheit und wirft einen Blick in die Geschichte und Zukunft der sog. „crypto wars“, dessen erste Iteration Schneier durch sein auch heute noch sehr lesenswertes Buch „Applied Cryptography“ beeinflusst hatte.
Er kommentierte kürzlich in einem Interview mit Democracy NOW! in deutlichen Worten die Argumente des NSA-Direktors und Kommandeurs des US Cyber Command, Admiral Mike Rogers, der in einer Diskussion bei der New America Foundation im Februar in einen Schlagabtausch mit Schneier über Verschlüsselung geraten war (auch als Videoausschnitt bei Democracy NOW!). Wie denn die US-Geheimdienste dazu beitrügen, dass man US-amerikanische Verschlüsselungswerkzeuge wieder als sicher betrachte und die Dienste nicht hintenrum „jeden Schlüssel stehlen, den sie kriegen können“, wollte Schneier wissen.
Rogers entgegnete, dass man ja gar nicht jeden Schlüssel abgreife. Außerdem gäbe es da ja rechtliche Schranken und Kontrollen. Es sei dennoch ein valider Einwand, dass der US-Wirtschaft dadurch ein Schaden entstünde. Obwohl selbst US-Amerikaner und auch in den USA lebend, ist Schneiers Perspektive weder auf die inneramerikanische noch auf die rein technische Sicht beschränkt:
Yeah, I think he’s being disingenuous, that he’s saying that some rule of law will convince people the NSA isn’t collecting data. But the rule of law says, outside U.S. borders, it’s a free-for-all. He can collect anything he wants. He’s gone into the links between Google data centers and scarfed up everything. And the problem we have is that foreign companies, foreign buyers, aren’t trusting U.S. products because of the backdoors he is putting in them. And my question was: How can we fix that? And his answer didn’t answer that. Rule of law, you know, doesn’t give people from other countries assurance that we’re not spying on their stuff.
Diese internationale Sicht auf technische und politische Diskussionen hebt das Buch angenehm ab von einigen in den letzten Monaten erschienenen Werken, deren nationale Brille manchmal stört. Schneier befasst sich seit vielen Jahren mit Kryptographie, Datenauswertung, Risiken in der IT und den internationalen Diskussionen um die Bewahrung der Privatsphäre. Seine Expertise fußt in erster Linie auf technischen Erkenntnissen, ist aber nicht darauf beschränkt.
Mit Bezug zur Europäischen Grundrechtecharta (Artikel 7 und 8) und mir selbst ziemlich aus dem Herzen sprechend, schreibt Schneier über diese grundlegenden Prinzipien zum Schutz der Kommunikation und der privaten und familiären Sphäre:
The principles are enshrined in both national and international law. We need to start following them. Privacy is not a luxury that we can only afford in times of safety. Instead, it’s a value to be preserved. It’s essential for liberty, autonomy, and human dignity. We must understand that privacy is not something to be traded away in some fearful attempt to guarantee security, but something to maintain and protect on order to have real security. (S. 232f.)
Es ist diese Art von Sicherheit, die es anzustreben gilt, nämlich die Sicherheit, grundsätzlich unbelauscht und damit frei sprechen, denken und klicken zu können.
Anders als in seinen früheren Büchern sind mehrere Kapitel am Ende von „Data and Goliath“ der Frage gewidmet, was jetzt zu tun ist, als Einzelner, aber auch was gesellschaftliche Aufgaben sind. Solche Fragen beantwortet Schneier auch in Interviews regelmäßig und führt uns dabei oft nur vor Augen, was wir ohnehin wissen, dass wir tun müssten (aber viele im Alltag nicht auf die Reihe kriegen):
I mean, the simple things tend to be around the edges. So there are programs to secure email, to secure chats. There are encryption programs for voice. There are ways to protect the things we say to each other. Using cash is a way to protect ourselves. The problem is that a lot of the data is collected—it’s metadata. It’s collected by the systems we use. So being careful what you say on Facebook, not using Google search, if you’re worried. There’s a search engine called DuckDuckGo that doesn’t track you.
Warum wir aber nicht mehr allzu lange zögern sollten, uns im Alltag und politisch für Änderungen der Überwachungspraktiken einzusetzen, begründet er so:
The longer we wait to make changes, the harder it becomes. On the corporate side, ubiquitous tracking and personalized advertising are already the norm, and companies have strong lobbying presences to stymie any attempt to change that. (S. 233.)
Die Zitate aus dem Buch stammen aus einem Rezensionsexemplar, das kleine Unterschiede zur ersten verkauften Auflage haben kann, wie der Verlag angibt.
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: Neues zur Zusammenarbeit Neuseelands mit der NSA
: Neues zur Zusammenarbeit Neuseelands mit der NSA Es gibt Neues zu den engen Spionage-Verbindungen zwischen der NSA und dem neuseeländischen Geheimdienst GCSB und der Abhörstation Waihopai. Am vergangenen Mittwoch machten erste Veröffentlichungen klar, dass Neuseelands Rolle bei den Five Eyes größer sein könnte als bisher vermutet. The Intercept und Sunday Star-Times veröffentlichten am Samstag Dokumente, die zeigen, welche US-amerikanische Geheimdiensttechnik in der neuseeländischen Basis installiert ist, welche Ziele abgehört wurden und wie die Station funktioniert.
Die in der Basis eingesetzten NSA-Werkzeuge umfassen LATENTTHREAT, das abgefangene Satellitensignale in einzelne Kommunikationen zerlegt; LEGALREPTILE, das Textnachrichten und Anrufmetadaten sammelt und zeigt, wer mit wem in Kontakt ist; SEMITONE, das Faxe und Sprachnachrichten überwacht; FALLOWHAUNT, das auf Kommunikation via „VSAT“-Satelliten abzielt; JUGGERNAUT, das abgefangene Anrufe aus Mobilfunknetzen verarbeitet (einschließlich Sprache, Fax, Daten und Textnachrichten); LOPERS und SURFBOARD, beide zum Mithören von Telefonanrufen; und XKEYSCORE, ein System, um abgefangene Internetsignale zusammenzuführen, wie etwa E‑Mails und Einzelheiten über das Surfverhalten von Menschen.
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: „Digitale Gesellschaft Schweiz“: 14.484 Überwachungsmaßnahmen im Jahr 2014
: „Digitale Gesellschaft Schweiz“: 14.484 Überwachungsmaßnahmen im Jahr 2014 Die „Digitale Gesellschaft“ in der Schweiz hat den Überwachungsbehörden mal auf den Zahn gefühlt und heute einen Bericht sowie eine interaktive Visualisierung der dortigen Überwachungsmaßnahmen vorgestellt, der über die letzten Jahre den Anstieg der Überwachung zeigt. Die Rohdaten gehen auf den Schweizer „Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr“ (Dienst ÜPF) zurück: Swiss Lawful Interception Report 2015 (pdf).
In der Schweiz gibt es die Vorratsdatenspeicherung für sechs Monate seit über zehn Jahren und wird ausweislich des Berichtes auch rege eingesetzt.
Der Protest gegen die zunehmende Überwachung ist allerdings ebenfalls rege, auch wenn der zuständige Verteidigungsminister Ueli Maurer bei kritischen Fragen zur Zusammenarbeit des Geheimdienstes mit der NSA in Fragestunden im Parlament gar nicht erst erschien. Die „Digitale Gesellschaft“ in der Schweiz hat gegen die Vorratsdatenspeicherung (VDS) Beschwerde beim dortigen Bundesverwaltungsgericht eingereicht mit dem Ziel der Abschaffung der anlasslosen Überwachung. Sie wollen auch den Europäischen Menschengerichtshof anrufen und damit alle Möglichkeiten ausschöpfen.
Wir haben Simon Gantenbein um ein kurzes Interview zu dem Bericht gebeten, das er uns gern gegeben hat. Simon ist Mitglied der Schweizer „Digitalen Gesellschaft“ und setzt sich dafür ein, dass die Sensibilität für Netzthemen in Bevölkerung und Politik steigt.
netzpolitik.org: Wenn man sich mit den Überwachungsausmaßen in der Schweiz auseinandersetzt, was fällt besonders ins Auge?
Simon Gantenbein: Es fällt auf, dass die Delikte, mit denen für Überwachung argumentiert wird, nur einen kleinen Teil der Gesamtmenge ausmacht. Hauptsächlich wird wegen Drogen- (32.5%) und Vermögensdelikten (23.2%) überwacht.
netzpolitik.org: Dem stehen nur 0,8 Prozent an Fällen gegenüber, in denen gegen Terroristen ermittelt wurde. Ist bekannt, welche Fälle das sind?
Simon Gantenbein: Nein, die Fälle lassen sich nicht direkt zuordnen, zumal das Datum der Überwachung nicht veröffentlicht wird. Es handelt sich wahrscheinlich um Fälle wie Djihad-Reisende oder Finanzierung von Terrorismus.
Auf Seite 18 des Berichtes sind die konkreten Vorwürfe benannt, die bei Terrorismusermittlungen eine Rolle spielen. Das sind:
- Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht,
- Brandstiftung,
- Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen,
- Finanzierung Terror.
netzpolitik.org: Der Bericht erwähnt auch 122 Anträge für das Jahr 2014, die Funkzellenabfragen betreffen. Ist bekannt, wieviele Menschen davon betroffen sind? Müssen sie benachrichtigt werden?
Simon Gantenbein: Funkzellenabfragen wurden letztes Jahr hauptsächlich für Raub und Diebstahl eingesetzt. Die Zahl der Betroffenen ist unbekannt. Auch werden die Betroffenen nicht über die Funkzellenabfrage informiert. Derzeit ist ja das Überwachungsgesetz BÜPF in Parlament und wird revidiert. Neben der Abschaffung von verdachtsunabhängiger Überwachung wie bei der Vorratsdatenspeicherung fordern wir auch eine Informationspflicht der Behörden, um sämtliche überwachten Personen zu informieren, sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind.
netzpolitik.org: Die VDS-Datensätze können in der Schweiz für alle möglichen Verdächtigungen, auch Vergehen und „Übertretungen“, verwendet werden. Wird es in der Überarbeitung des BÜPF mehr Schranken geben, so dass der Zugriff eventuell reduziert wird?
Simon Gantenbein: Genau, die Schranken zum Einsatz der VDS sind gering. Wir fordern darum einen strengen Deliktekatalog für die VDS. Der Deliktekatalog sollte nur die schwersten Delikte umfassen.
netzpolitik.org: Der Bericht enthält nichts Erhellendes zu Geheimdiensten und deren Überwachung. Gibt es überhaupt Zahlen dazu in der Schweiz?
Simon Gantenbein: Nein, der Bericht behandelt nur die strafprozessuale Überwachung. Die präventive Überwachung der Geheimdienste ist ausgenommen, da dazu keine Daten öffentlich sind. Auch das Nachrichtendienstgesetz befindet sich in Revision. Eine Neuerung wird die Kabelaufklärung sein. Es ist schon stoßend: Keine zwei Jahre nach Snowden will unser Nachrichtendienst nun auch Glasfasern für den grenzüberschreitenden Verkehr anzapfen.
netzpolitik.org: Wie ist die Diskussion über Überwachung in der Schweiz einzuschätzen, auf wieviel Interesse stößt das Thema?
Simon Gantenbein: Das Thema Überwachung ist abstrakt und der nötige Aufschrei bisher ausgeblieben. Eine Diskussion wie in Deutschland wäre wünschenswert und dringend nötig.
netzpolitik.org: Was ist die wichtigste Forderung, die von der Schweizer „Digitalen Gesellschaft“ in Sachen Überwachung an die Politik gerichtet wird?
Simon Gantenbein: Die Politik hält am Versprechen Sicherheit fest und ist daher für mehr Überwachung. Doch das ist ein Trugschluss. Denn die verdachtsunabhängige Überwachung ist einem demokratischen Staat nicht würdig. Unsere freiheitlichen Werte und die Privatsphäre sind dadurch in Gefahr. Die Politik sollte Wege finden, Überwachung nur in Einklang mit unseren Grundwerten zu legitimieren. Auf verdachtsunabhängige Überwachung wie bei VDS und Kabelaufklärung ist zu verzichten!
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Operation Glotaic: Hat der BND eine Tarnfirma gegründet, um Milliarden Telefonate von MCI abzuschnorcheln?
BND-Erfassungsstelle Rheinhausen, früher "Ionosphäreninstitut". Bild: <a href="https://www.bnd.bund.de/DE/_Home/Startseite/Downloads/Umwidmung%20AST/Bild%20Rheinhausen.jpg?__blob=publicationFile">BND</a>. Operation Glotaic: Hat der BND eine Tarnfirma gegründet, um Milliarden Telefonate von MCI abzuschnorcheln? Friedhelm Greis berichtet auf Golem: BND griff Daten offenbar über Tarnfirma ab
Für die sogenannte Operation Glotaic zwischen 2003 und 2006 wurden im nordrhein-westfälischen Hilden Daten abgegriffen. „Teile von MCI wussten nicht, was dort stattfindet“, sagte die Linke-Ausschussobfrau im NSA-Untersuchungsausschuss, Martina Renner, am Dienstag in Berlin. Um zu verschleiern, dass die Daten zur BND-Außenstelle Rheinhausen weitergeleitet würden, sei offenbar eine Tarnfirma zwischengeschaltet worden, die sich möglicherweise als kommerzieller Provider oder Datenverarbeitungsunternehmen ausgegeben habe.
Bei Glotaic hat der BND in Rheinhausen jeden Tag rund eine Million Metadaten und hunderttausende Telefongespräche gespeichert und weitergeleitet, unter anderem an die CIA.
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: EU-Nachfolgebericht zu Überwachungsanhörungen: Mit der Gesamtsituation unzufrieden
Ankündigung einer der LIBE-Anhörungen im September 2013 : EU-Nachfolgebericht zu Überwachungsanhörungen: Mit der Gesamtsituation unzufrieden In einem Nachfolgedokument zum Abschlussbericht zum Überwachungsskandal des Europäischen Parlamentes von Beginn 2014 wird deutlich, wie unzufrieden die Parlamentarier mit den Entwicklungen sind. Beziehungsweise mit der Tatsache, dass es kaum eine Entwicklung gegeben hat.
Hauptkritikpunkte sind:
- Der Entwurf einer europäischen Datenschutzgrundverordnung schreitet nach wie vor nur schleichend voran, derzeit hängt die Einigung im Rat.
- Es fehlen Regelungen für den besseren Schutz von Whistleblowern, die Kommission hat die Verantwortung dafür an die EU-Mitgliedsstaaten abgeschoben.
- In den EU-Institutionen muss dringend im Bereich der IT-Sicherheit nachgebessert werden.
- Entgegen der Ankündigungen existiert immer noch kein Datenschutzabkommen zwischen den USA und der EU, an dem die Kommission arbeiten wollte.
- Ebenso gibt es keine Neuigkeiten zur Aussetzung der Safe-Harbor-Regelung, obwohl die Kommission bereits im Sommer 2014 Ergebnisse vorlegen wollte.
- Verträge mit US-Anbietern, wie derjenige zwischen Verizon und der Europäischen Zentralbank, bestehen weiterhin.
Außerdem forderten die Parlamentarier, besonders Sophie in’t Veld, aufgrund der jüngsten Meldung zu dem Schlüssel-Klau beim SIM-Kartenhersteller Gemalto durch NSA und GCHQ eine weitere Anhörung mit Vorladungen von GCHQ-Vertretern. In’t Veld hat auch in den Niederlanden, dem Sitz von Gemalto, eine parlamentarische Anfrage an den niederländischen Innenminister gestellt.
Im März wird eine Delegation des LIBE-Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres nach Washington reisen, im Mai soll es eine neue Entschließung des EU-Parlamentes zu Maßnahmen im Rahmen der Überwachungsaffäre geben. Claude Moraes, der Rapporteur des EU-Untersuchungsausschusses, kommentiert zu der geplanten Delegationsreise:
This trip serves as a great opportunity to continue talks with our US counterparts on key areas of justice and home affairs in EU-US relations. Members will have the chance to gauge the US priorities in light of the decision to vote against the NSA surveillance reform bills in the US Congress. This will provide crucial assistance for Members particularly bearing in mind the priorities of the Civil Liberties Committee concerning the strengthening of data protection standards in the EU, including a review of the Safe Harbour and Umbrella Agreement between the EU and US.
Unser größtes Bedenken, das bei vielen ähnlichen Delegationsreisen und -gesprächen bestätigt wurde, ist, dass die Vertreter der Delegation bei ihren Gesprächen oft allzu versöhnliche Töne anschlagen. Die guten Beziehungen zur USA und die „transatlantische Freundschaft“ stehen oftmals vor Aufklärungsinteressen und spürbaren Konsequenzen. Aber wir lassen uns auch gerne positiv überraschen.
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: Kann Massenüberwachung durch Menschenrechtsgesetze eingeschränkt werden?
Menschenrechte 1789, vor dem digitalen Zeitalter : Kann Massenüberwachung durch Menschenrechtsgesetze eingeschränkt werden? Es entsteht eine immer größer werdende Lücke zwischen dem Recht auf Privatsphäre und aktuellen Überwachungsschemata. Als konkretes Beispiel kann die US-Überwachungsoperation PRISM und ihre Auswirkungen auf das Recht europäischer Bürger auf ihre Privatsphäre dienen, die Rikke Frank Jørgensen in ihrem Gastbeitrag reflektiert. Er zeigt nach wie vor, wie groß das Problem zwischen Realität und Regulierung ist.
Dieser Beitrag von Rikke Frank Jørgensen erschien zuerst im Februar 2014 im englischen Original auf policyreview.info, Justin Hanney hat die Übersetzung für netzpolitik.org beigesteuert.
Wir haben gesehen, wie neue Technologien die Verletzung von Menschenrechten mit der erschreckenden Effizienz des 21. Jahrhunderts erleichtern. Elektronische Überwachung und Datensammlung brechen mit internationalen Gesetzen und bedrohen sowohl individuelle Rechte als auch das freie Wirken einer lebendigen Zivilgesellschaft. (Pillay, 10. Dezember 2013)
Der Begriff der Internetfreiheit wird immer wieder von politischen Entscheidungsträgern benutzt, vor allem in Verbindung mit der Betonung des Potentials, das Internet für Menschenrechte und Demokratie einzusetzen. In der Deauville-Erklärung, dem Abschlussdokument des G8-Gipfels 2011, bezog man sich auf das Internet mit der Betonung, dass die führenden G8-Politiker „den Einsatz des Internets als Instrument zur Stärkung der Menschenrechte und der demokratischen Teilhabe weltweit fördern [möchten]“.
Im Jahr 2012 folgte die erste Resolution des UN-Menschenrechtsrats über die Förderung, den Schutz und die Inanspruchnahme von Menschenrechten im Internet. Darin wird bekräftigt, dass „die selben Rechte, die für Menschen offline gelten, auch online geschützt werden müssen“.
Im Jahr 2013 – also zu der Zeit als die Leaks von Edward Snowden veröffentlicht wurden – veröffentlichten die USA gemeinsam mit anderen OECD-Ländern ein neues OECD Privacy Framework, in dem der Bedarf an besserem Schutz der Privatsphäre im digitalen Raum betont wurde.
Unter Berücksichtigung dieser jüngsten politischen Verpflichtungen geht es in dieser Abhandlung um die sich vergrößernde Kluft zwischen dem Recht auf Privatsphäre und den gegenwärtigen Überwachungspraktiken. Als konkretes Beispiel dafür wird im Folgenden das US-amerikanische Überwachungsprogramm PRISM und sein Einfluss auf das Recht europäischer Bürger auf Privatsphäre diskutiert. Zunächst gibt es eine kurze Einführung zum Thema PRISM. Anschließend wird das Recht auf Privatsphäre umrissen, so wie es im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (kurz IPbpR oder UN-Zivilpakt) der Europäischen Menschenrechtskonvention und der EU-Direktive zum Datenschutz steht. Daraufhin wird diskutiert, inwiefern das internationale Menschenrecht eingesetzt werden kann, um der gegenwärtigen Massenüberwachung etwas entgegenzusetzen.
PRISM kurzgefasst
Am 5. Juni 2013 veröffentlichte der Whistleblower und frühere NSA-Mitarbeiter Edward Snowden erste Enthüllungen über die digitalen Überwachungsprogramme, die von Regierungsablegern der USA betrieben wurden. Die Enthüllungen bezogen sich insbesondere auf einen Codenamen: PRISM. PRISM (2007) ist eine „special source operation“ der NSA, mit der das Ziel verfolgt wird, eine vollständige Sammlung und Kategorisierung einer breiten Palette von Internetkommunikationsdaten und Metadaten anzulegen. PRISM beinhaltet eine Reihe von Überwachungsprogrammen mit den Namen Upstream, XKeyscore und BULLRUN.
Beim Upstream werden Daten aus öffentlichen wie privaten Netzwerken kopiert und an die NSA über internationale Glasfaserkabel oder zentrale Internetknotenpunkte weitergeleitet. Das System von XKeyscore ermöglicht die Durchsuchung sämtlicher Daten in einer Speicherung der vorangehenden drei Tage, die über 150 Internetseiten und 700 Datenbank-Server weltweit laufen. Das System verbindet die Daten, die auf Gebieten von US-Botschaften gewonnen werden, mit ausländischen Satellitenübertragungen und Kurzwellen-Übertragungen (aus dem Abhörverfahren, das früher als ECHELON bekannt war) sowie den Quelldaten aus dem Upstream-Programm.
BULLRUN ist der Codename für das „mehrgleisige Bemühen, die verbreiteten Verschlüsselungen zu knacken“. Dem US Foreign Intelligence Act (FISA, Sektion 702) zufolge muss die NSA auf Dienstleister zurückgreifen, „um die Regierung umgehend mit allen Informationen, Möglichkeiten oder der Unterstützung zu versorgen, die notwendig ist, um die Daten, die aus der auslandsgeheimdienstlichen Arbeit gewonnen wurden, zu nutzen“.
Das schließt grundsätzlich die Offenlegung von Zugängen zu sämtlichen Daten der großen Online-Firmen ein. Persönliche Daten, die durch PRISM und andere Programme gesammelt wurden, werden in ihrer Gesamtmasse zwischen den Geheimdiensten der USA, dem Vereinigten Königreich, Kanada, Australien und Neuseeland unter dem „Five Eyes“-Abkommen ausgetauscht. Andere geheimdienstliche Austauschabkommen gibt es in variierenden Ausprägungen zwischen diesen Ländern und EU-Ländern.
Das Recht auf Privatsphäre
Das Recht auf Privatsphäre wird im Artikel 12 der Universellen Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen von 1948 festgelegt und in Artikel 17 des IPbpR, die in 167 Staaten der Welt gültig sind. Weiterhin ist die Privatsphäre Teil zahlreicher internationaler und regionaler Menschenrechtserklärungen und ‑konventionen. Artikel 17 des IPbpR verbietet alle willkürlichen und rechtswidrigen Eingriffe in die Privatsphäre oder Korrespondenz eines jeden und stellt für alle Länder eine positive Verpflichtung dar, einen rechtlichen Rahmen für den wirksamen Schutz der Persönlichkeitsrechte gegen Eingriffe oder Beeinträchtigungen zu erstellen, unabhängig davon, ob diese vom Staat selbst, fremden Staaten oder privaten Akteuren kommen.
Das Recht auf Privatsphäre schützt bestimmte private Bereiche wie den Körper einer Person, ihre Familie, ihr Zuhause und ihre Korrespondenz. Gleichzeitig schränkt es die Sammlung, den Gebrauch und den Austausch persönlicher Daten über die Person ein, was auch als Recht auf informationelle Privatsphäre bezeichnet wird.
Im europäischen Raum ist das Recht auf Privatsphäre (Privatleben) in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bindend für die Staaten des Europarats festgelegt. Der erste Paragraph regelt die Rechte, die dem Einzelnen durch den Staat gewährt werden müssen, während der zweite Teil die Bedingungen regelt, unter denen diese Rechte beschnitten werden dürfen.
Die Informationssammlung über ein Individuum ohne dessen Zustimmung fällt stets in den Rahmen von Artikel 8. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat erklärt, dass der Schutz personenbezogener Daten von grundlegender Bedeutung für die Erfüllung des persönlichen Rechts auf Privatsphäre ist. Das Abhören von Korrespondenz und Telekommunikation fällt unter Artikel 8 und muss den Bedingungen des zweiten Paragraphen im Sinne des EGMR entsprechen.
Der EGMR hat akzeptiert, dass eine Person unter bestimmten Bedingungen davon ausgehen kann, durch deren bloße Existenz Gegenstand von geheimen Maßnahmen geworden zu sein, ohne beweisen zu müssen, dass die Maßnahmen tatsächlich auf ihn oder sie angewendet wurden.Es wurde auch bestätigt, dass Staaten im Namen des Kampfes gegen den Terrorismus und Spionage nicht jede ihnen angemessen erscheinende Maßnahme ergreifen dürfen. Darüber hinaus hat das Gericht einige grundsätzliche Prinzipien formuliert, denen Gesetze, die verdeckte Maßnahmen zur Kommunikationsüberwachung durch staatliche Behörden regeln, zu folgen haben. Erstens muss das Gesetz der Öffentlichkeit zugänglich sein. Der davon betroffenen Person muss es möglich sein, die für sie daraus resultierenden Konsequenzen abzusehen. Das heißt, das Gesetz muss in ausreichender Klarheit und Präzision verfasst sein, um Bürgern eine angemessene Angabe zu den Umständen und Bedingungen zu geben, unter denen es Behörden erlaubt ist, einen potentiell gefährlichen Eingriff in ihre Privatsphäre vorzunehmen.
Zweitens muss es Mindestgarantien für die Diskretion staatlicher Behörden geben, was bedeutet, dass das Gesetz detaillierte Bestimmungen zur Art der Straftaten, die zu einer Überwachungsanordnung führen können, bieten muss. Drittens müssen diese Maßnahmen wiederum durch qualifizierte Behörden beaufsichtigt und überprüft werden, um eine effektive und angemessene Absicherung gegen Missbrauch zu bieten.
Datenschutz ist ein verbindliches Grundrecht aus dem Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der genau den Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention widerspiegelt und eine spezifische rechtliche Grundlage in Artikel 16 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) hat. Darüber hinaus legt die EU-Datenschutzrichtlinie (Europäische Kommission, 1995) die Regeln für Datenschutz im privaten und öffentlichen Sektor basierend auf den Prinzipien der Datensparsamkeit, Zweckbindung und der Rechte des Individuums fest.
Sowohl der EU-Vertrag als auch die Datenschutzrichtlinie bieten Ausnahmen für die Wahrung der nationalen Sicherheit, dennoch müssen nationale Nachrichtendienste in voller Übereinstimmung mit der EMRK und der Rechtsstaatlichkeit stehen. Für die Übertragung von Daten an die USA wird dies in der Safe-Harbor-Entscheidung von 2000 geregelt, so zum Beispiel die Notwendigkeit der Datenübertragung unter den Gesichtspunkten der nationalen Sicherheit, dem öffentlichen Interesse und der Erfordernisse der Strafverfolgung. Die Datenschutzrichtlinie und die Safe-Harbor-Entscheidung werden derzeit überprüft. Insbesondere werden dabei die Aspekte der Ausnahmen für die nationale Sicherheit und das aktuelle Vorgehen zum Datenschutz begutachtet.
Wie beschrieben, werden die Rechte auf Privatsphäre und Datenschutz in Europa umfangreich geregelt, trotzdem gibt es verschiedene Instrumente, mit denen diese Gesetze auf europäischer wie nationaler Ebene umgangen werden können. Die EMRK ist für europäische Staaten bindend. Es kann über die nationalen Gerichte geltend gemacht werden oder in letzter Instanz über den Europäischen Gerichtshof. Die EU-Datenschutzrichtlinie ist ebenfalls verbindlich für EU-Mitgliedstaaten und wird in ihnen jeweils als nationales Datenschutzgesetz umgesetzt. Allerdings decken weder die EMRK noch die EU-Datenschutzrichtlinie Rechtsverletzungen ab, die außerhalb Europas stattfinden. EU-Staaten können versuchen, strengere Vereinbarungen zum Datenaustausch mit Drittländern auszuhandeln und/oder die EU Rechtsvorschriften erlassen, die Datenschutzstandards auf EU-Niveau für Internetunternehmen erzwingen, wie sie derzeit in der Revision der EU-Datenschutzgrundverordnung vorgeschlagen wird. Trotzdem haben EU-Staaten in der Praxis eingeschränkte Möglichkeiten bei der Durchsetzung von EU-Privatsphärestandards in den USA.
Der Fall PRISM beinhaltet zu großen Teilen den direkten amerikanischen Zugriff auf die persönlichen Daten von Europäern und anderen, die aufgrund der technischen Infrastruktur des Internets in den USA verarbeitet oder gespeichert werden, auch weil die größten Internetkonzerne (Google, Facebook, Yahoo etc.) in den USA beheimatet sind. In Bezug auf internationale Menschenrechte bleibt die Frage, inwiefern die PRISM-Programme US-amerikanische Verpflichtungen im IPbpR verletzen.
PRISM und Menschenrechte
Am 4. Juli 2013 verabschiedete das Europaparlament eine Resolution zum Überwachungsprogramm der NSA, in der große Sorge über PRISM und ähnliche Programme geäußert wurde, insbesondere darüber, wie diese auf die europäischen Grundrechte und Freiheiten wirkten. In dem Beschluss forderte das Europäische Parlament das Komitee für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) auf, eine Untersuchung der Angelegenheit bis Januar 2014 durchzuführen. Diese resultierte in 15 Anhörungen von Experten und Studien zum Thema.
Als Teil der Untersuchungen von LIBE verglich Martin Scheinin, ehemaliger UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte im Kampf gegen den Terrorismus, die rechtliche Legitimation des NSA-Überwachungsprogrammes mit den Verpflichtungen der USA im IPbpR. Auf der Grundlage des Artikels 17 des IPbpR, einem allgemeinen Kommentar zum Artikel 17 von 1988 und anderen Handlungsvorgaben des Menschenrechtskommitees, präsentierte Scheinin einen analytischen Test für die erlaubten Einschränkungen des Rechts auf Privatsphäre. Der Test beinhaltete die folgenden kumulativen Bedingungen für die Entscheidung, ob eine Einschränkung des Rechts auf Privatsphäre gerechtfertigt ist:
(a) Alle Einschränkungen müssen gesetzlich gerechtfertigt werden können.
(b) Das Wesen eines Menschenrechts darf nicht eingeschränkt werden.
© Die Einschränkungen müssen in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sein.
(d) Einsichten, die während der Einschränkungen gewonnen werden, dürfen nicht öffentlich gemacht werden.
(e) Um eine Einschränkung zu erlauben, muss diese zwingend notwendig für das konkrete Ziel sein.
(f) Restriktive Maßnahme müssen verhältnismäßig sein.
(g) Alle Restriktionen müssen konsistent mit der Einhaltung der anderen Konventionen sein.
Mithilfe dieser Regeln argumentiert Scheinin, dass die Überwachungsarchitektur der NSA die Verpflichtungen der USA im IPbpR verletzt.
1. Die Überwachung entbehrt einer rechtlichen Basis, weil sie sich lediglich auf die vagen und weit gefassten Bestimmungen des Foreign Surveillance Act (FISA) beruft. Die notwendige Rechtsgrundlage lässt sich nicht auf eine Situation ausdehnen, in der weder das öffentlich verfügbare Gesetz – in diesem Falle FISA – vorliegt noch Geheimgesetze dem Einzelnen mitteilen, inwiefern in seine Korrespondenz und Privatsphäre eingegriffen wird. Im Einklang mit den Grundsätzen des oben erwähnten EGMR sind besonders die Zugänglichkeit und Vorhersehbarkeit der Rechtsgrundlage fundamentale Elemente der erforderlichen Rechtsgrundlage, so dass Betroffene ihr Verhalten den rechtlichen Erfordernissen anpassen können.
2. Das PRISM-Programm dringt allein durch die schiere Masse an gesammelten Metadaten erheblich in die Unverletzbarkeit der Privatsphäre ein. Ebenso wichtig ist, dass die Überwachung nicht nur auf Metadaten beschränkt ist. Die Analyse dieser Daten wurde lediglich dazu genutzt, Personen zu identifizieren, auf deren Inhaltsdaten in Folge zugegriffen werden sollte.
3. Der Schutz vor Terrorismus rechtfertigt nicht das massenhafte Eindringen in die Privatsphäre in einer demokratischen Gesellschaft. Beim Schutz der Privatsphäre der Nicht-US-Personen wurde schlicht versagt, genauso wie beim Schutz derer, die explizit kein Ziel waren. Das führt zu dem Schluss, dass das Programm das Verhältnismäßigkeitsgebot völlig außer Acht lässt. Darüber hinaus wird das Fehlen eines legitimen Ziels hervorgehoben, da FISA Überwachung nicht nur für den Schutz vor Terrorismus erlaubt, sondern auch der Außenpolitik der USA dient. „Dies ist von legitimem nationalen Interesse, das mit rechtlicher Absicherung verfolgt werden muss, ohne in Menschenrechte einzugreifen, aber kein dringendes gesellschaftliches Interesse, das das Eindringen in die Privatsphäre von gewöhnlichen Menschen rechtfertigen würde.“
4. Es gibt einen Mangel an gerichtlichen und parlamentarischen Mechanismen, welche die Missbräuche verhindern könnten. Weil die Operation auf weiten und vage formulierten Gesetzen aufbaut, konnte sie problemlos diskriminierend durchgeführt werden, was in einem Eingriff in Menschenrechte wie den Schutz vor Diskriminierung, der Meinungs- und Versammlungsfreiheit ohne angemessene Begründung resultierte.
Abschließend wurde die Frage der Exterritorialität angesprochen, da die staatliche Verpflichtung im IPbpR im gegenwärtigen Kontext in entscheidendem Maße vom räumlichen Geltungsbereich abhängig ist.
In Artikel 2, §2 des IPbpR legt die generelle Verpflichtung eines jeden Vertragsstaates fest, „die in diesem Pakt anerkannten Rechte zu achten und sie allen in seinem Gebiet befindlichen und seiner Herrschaftsgewalt unterstehenden Personen […] zu gewährleisten“. Entsprechend der Praxis des Menschenrechtsausschusses, enthält diese Formulierung einen extraterritorialen Effekt. Der Staat hat also die Pflicht, nicht nur die Personen auf seinem Hoheitsgebiet zu schützen, sondern alle, die sich in seinem Einflussrahmen befinden, unabhängig vom Hoheitsgebiet. Der Ausschuss hat diese Praxis in einem Allgemeinen Kommentar zu Artikel 2 im Jahr 2004 festgeschrieben.
10. Vertragsstaaten sind von Artikel 2, §1 verpflichtet, die Rechte des Abkommens allen Menschen auf ihrem Hoheitsgebiet und allen, die Teil ihrer Rechtsprechung sind, zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass ein Vertragsstaat die Rechte des Abkommens auch dann zu respektieren und sicherzustellen hat, wenn sich die tatsächliche Macht und Kontrolle des Vertragsstaates über sein Gebiet hinaus erstrecken.
In Scheinins Intervention werden diese Beispiele benutzt, um die US-amerikanische Verletzung von Artikel 17 für Amerikaner wie Ausländer darzulegen, da die Regierung in der Tat die Verfügung über das Recht auf Privatsphäre von Menschen außerhalb der USA hatte – und zwar nur durch dessen Verletzung. Wie schon in Burgos betont, ist das Hauptproblem nicht der Ort, an dem die Verletzung stattfindet, sondern eher die Beziehung zwischen der Person und dem Staat im Verhältnis zur Verletzung von allen möglichen Rechten des Abkommens, wo auch immer sie geschähen.
Die Frage nach dem extraterritorialen Effekt ist dennoch rechtlich komplex. Scheinins Interpretation wird häufig bestritten und das nicht nur in den USA.
Die Verteidigung der Privatsphäre mit Menschenrechten
Als Reaktion auf die Anfragen innerhalb des Europäischen Parlaments erarbeitete LIBE-Berichterstatter Claude Moraes einen Berichtsentwurf. Dieser schlägt eine europäische, digitale Habeas Corpus-Akte für den Schutz der Privatsphäre vor. Diese basiert auf sieben Maßnahmen, einschließlich einer der Verabschiedung einer EU-Datenschutzreform im Jahr 2014, die sichere Mechanismen zur Abhilfe bietet, wenn die Daten von EU-Bürgern aus Gründen der Strafverfolgung in die USA übermittelt werden.
alle vorgeschlagenen Maßnahmen konzentrieren sich auf die Stärkung der bestehenden EU-Instrumente und die Abkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten, ohne sich dabei auf das PRISM-Programm in Zusammenhang mit internationalen Menschenrechten zu verweisen. Trotzdem bleiben in dieser Hinsicht noch Optionen offen.1. Jeder europäische Staat kann prinzipiell eine zwischenstaatliche Beschwerde gemäß Artikel 41 des Zivilpakts einlegen. Bis jetzt wurde die zwischenstaatliche Beschwerde noch nicht genutzt und aus politischen Gründen erscheint es auch unwahrscheinlich, dass die europäischen Staaten auf diese Option zurückgreifen werden.
2. Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen untersucht Vertragsstaaten des IPbpR und wird sich den USA im März 2014 widmen, dabei wird die Frage der NSA-Überwachung thematisiert. Die Überprüfung und der abschließende Bericht werden höchstwahrscheinlich spezifische Empfehlungen bezüglich des PRISM-Programmes für die US-Regierung bereithalten. Das könnte sich als könnte sich später als nützlich bei der Festlegung für die konkrete Einhaltung von Artikel 17 des IPbpR durch die USA erweisen und auch von europäischer Seite aus ausschlaggebend für die Ergreifung von Folgemaßnahmen sein.
3. Der UN-Menschenrechtsrat wird der Frage als Teil des neu im Konsens angenommenen Beschlusses über den Datenschutz im digitalen Zeitalter nachgehen. Der Beschluss fordert Mitgliedstaaten dazu auf, ihre eigenen Praktiken und Rechtsvorschriften zur Überwachung und Sammlung persönlicher Daten, einschließlich der Massenüberwachung zu überprüfen, um die vollständige und wirksame Umsetzung ihrer Verpflichtungen aus internationalen Menschenrechtsnormen zu gewährleisten.
Er weist auch an, dass die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Navi Pillay, einen Bericht über den Schutz und die Förderung des Rechts auf der Privatsphäre im Bezug auf nationale und exterritoriale Überwachung auf der 27. Tagung des in Genf ansässigen Menschenrechtsrat sowie auf dessen 69. Sitzung im September 2014 vorlegt. Schließlich werden weitere Analysen und Klarstellungen notwendig, um zu belegen, wie genau sich der exterritoriale Effekt auf Menschenrechtsprinzipien in den globalen Datenströmen auswirkt.
Eine solche Analyse und Ausarbeitung könnte eine längst überfällige Überarbeitung der Allgemeinen Bemerkung zu Artikel 17 von 1988 sein. Die technologischen Entwicklungen und aktuellen Herausforderungen des Rechts auf Privatsphäre müssten darin berücksichtigt werden.
Fazit
PRISM steht beispielhaft für die Verletzung des Rechts auf Privatsphäre im digitalen Zeitalter. Die unerwünschten Eingriffe in private Daten sind in ihrem Umfang ungeheuerlich und geschehen digital auf globaler Ebene außerhalb der Reichweite vom regionalen oder nationalen Schutz der Privatsphäre. Es gibt einen dringenden Bedarf an rechtlicher Analyse und Empfehlungen zur Vorgehensweise gegen exterritoriale Verletzungen der Privatsphäre zwischen Staaten, die Vertragspartner im internationalen Menschenrecht sind.
Wenn die zahlreichen politischen Verpflichtungen für ein freies und offenes Internet ernsthaft umgesetzt werden sollen, wird ein bestimmtes Vorgehen zum Schutz der Privatsphäre im Namen der Menschenrechte dringend gebraucht.
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: NSA: Keine „Reformen“ von Obama
Und wir zählen bald auf zwei Jahre hoch. :/ : NSA: Keine „Reformen“ von Obama Einige werden sich erinnern, dass die US-Regierung schon kurz nach Beginn der NSA-GCHQ-Skandale ein bereits seit dem Jahr 2004 bestehendes Gremium gebeten hatte, einen genaueren Blick auf die Machenschaften der NSA zu werfen: das Privacy and Civil Liberties Oversight Board (PCLOB), das als unabhängige Instanz mit fünf Mitgliedern besetzt ist. Dieses Kontrollgremien der Exekutive soll untersuchen, ob die Anti-Terror-Bemühungen der US-Regierung nicht zu stark in grundlegende Freiheitsrechte der Amerikaner eingreifen.
Das PCLOB ist nicht eben das beliebteste Kontrollgremien der Exekutive, wenn es um die Vergabe der Sitze geht: Es blieben mitunter jahrelang Stellen unbesetzt, was die Arbeitsfähigkeit deutlich beschränkte. Der US-Senat brauchte auch für die Besetzung des aktuellen Vorsitzes anderthalb Jahre. Grund ist vor allem das politische Hick-Hack zwischen Republikanern und Demokraten um die Nominierungen passender Personen. Nur wenige Tage nach der Besetzung des jetzigen Vorsitzes mit David Medine am 29. Mai 2013 begannen die NSA-Veröffentlichungen des Guardian, was das öffentliche Interesse an der Arbeit der Mitglieder weckte.
Denn die Mitglieder erhalten „top-secret clearances“ und haben gegenüber den Geheimdiensten das Recht, die Herausgabe von jeglichen Unterlagen an das PCLOB zu fordern. Selbst kommerzielle Partnerfirmen der NSA kann das Gremium mit Hilfe des Justizministers zur Übergabe von Dokumenten zwingen.
Der Missbrauch innerhalb der NSA ist im Laufe der vergangenen Monate mehrfach dokumentiert, etwa beim im August 2013 öffentlich gewordenen LOVEINT-Skandal, bei dem zutage trat, dass NSA-Angestellte frühere und aktuelle Geliebte abgeschnorchelt hatten. Allerdings blieb dieser Missbrauch wohl bisher für die Staatsspione folgenlos.
Im Januar war kurz vor seiner Rede an die Nation noch die Direktive von US-Präsident Barack Obama (Signals Intelligence Activities, PPD-28) ergangen, nebst Bericht. Er betonte dabei die Zusammenarbeit mit dem PCLOB:
I’ve consulted with the Privacy and Civil Liberties Oversight Board.
Da fragt man sich doch: Was empfiehlt angesichts der NSA-Praktiken das PCLOB denn?
Die erste Forderung in ihrem Recommendations Assessment Report (pdf) vom 29. Januar ist ein Ende des „Section 215 program“, da eine ordentliche legalistische Grundlage fehle und außerdem Freiheitsrechte und das Recht auf Privatheit stark bedroht seien.
The Board recommended that the government end the program.
Da haben Obamas Konsultationen wohl nicht gefruchtet, bekanntermaßen hat er es nicht beendet. Und das PCLOB merkt gleich noch an:
The Administration can end the bulk telephone records program at any time, without congressional involvement.
Das PCLOB reibt also nochmal rein, dass die US-Regierung die anlasslose Massenüberwachung der Telekommunikation jederzeit beenden könnte, ohne den US-Kongress überhaupt zu involvieren.
Schon zuvor hatte das PCLOB festgehalten, dass die Massendatensammlung der NSA gemäß Sektion 215 in keinem einzigen Fall („no instance“)..
…directly contributed to the discovery of a previously unknown terrorist plot or the disruption of a terrorist attack.
Aber Wirkungslosigkeit taugt offenbar auch nicht als Argument, um Obama zum Einlenken zu bewegen. Ein Jahr ist jetzt vergangen, seit er wenigstens für amerikanische Inländer versprochen hatte, Geheimdienst-„Reformen“ einzuleiten. Die neuen Empfehlungen des PCLOB hin oder her, keine der bisherigen Reformen beschneidet auch nur die Massenüberwachung inner-amerikanischer Kommunikation.
Da kann man sich der EFF nur anschließen, die festhält, Obama sei daran gescheitert, die NSA irgendwie im Zaum zu halten. Das betrifft sowohl die inner-amerikanische Massenüberwachung als auch den Rest der Welt.
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: Die lange Nacht des Menschenrechts-Films in Berlin
: Die lange Nacht des Menschenrechts-Films in Berlin Am Morgen (13.01) werden ab 19 Uhr in der Berliner Kulturbrauerei die sechs Gewinner des Deutschen Menschenrechts-Filmpreises 2014 in Anwesenheit der Filmemacher_innen vorgestellt. Der Eintritt ist frei. Die Preisträger thematisieren dabei Menschenrecht aus unterschiedlichen Perspektiven. Im Mittelpunkt steht das Thema Flucht. Veranstaltet wird das ganze von Amnesty gemeinsam mit sechs anderen Institutionen im Cinestar-Kino in der Kulturbrauerei (Schönhauser Allee 36, 10435 Berlin).
Demnächst findet die Lange Nacht des Menschenrechts-Films auch in acht weiteren Großstädten in Deutschland und der Schweiz statt.
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: #CharlieHebdo: NGOs mahnen zur Wahrung freiheitlicher Werte
: #CharlieHebdo: NGOs mahnen zur Wahrung freiheitlicher Werte Der folgende Text ist eine gemeinsame Erklärung des Chaos Computer Clubs, der Humanistischen Union, des Republikanischen Anwältinnen- und Anwaltsvereins und des Digitale Gesellschaft e.V.:
Charlie Hebdo: NGOs mahnen zur Wahrung freiheitlicher Werte.
Am 7. Januar 2015 ereignete sich in Paris ein Mordanschlag auf mehrere Mitarbeiter des Satire-Magazins “Charlie Hebdo”. Unsere Gedanken sind bei den Opfern, ihren Familien und Freunden. Wir verurteilen diesen mehrfachen Mord als unerträglich und werten ihn als Anschlag auf die Pressefreiheit, auf die Freiheit der Gedanken und die Freiheit der Ausdrucksformen von Gesellschaftskritik.
Die Reaktion auf eine solche Tat stellt eine demokratische Gesellschaft auf eine harte Probe. Emotionale Reaktionen auf einen solchen Schrecken sind vor allem eines: menschlich. Doch Emotionen dürfen nicht die Debatte und Politik bestimmen. Wer jetzt versucht, den Schock des Mordanschlags politisch auszunutzen und “Anti-Terror-Gesetze” aus der Schublade zu holen, kann vielleicht auf medialen und gesellschaftlichen Zuspruch hoffen.
Doch es ist der falsche Weg mit Gesetzen zu reagieren, die mehr “Sicherheit” vorgaukeln, aber letztlich nur die Freiheit an sich einschränken werden. Niemandem darf signalisiert werden, dass man mit Mordanschlägen Freiheitsrechte wegschießen könne. Ohnehin gäbe es keine sinnvolle gesetzliche Reaktion auf die Morde, die das Leben der Opfer hätte retten können. Wir dürfen nicht vergessen, dass Frankreich zu den europäischen Ländern mit den schärfsten Sicherheitsgesetzen zählt, schon 2006 Vorratsdatenspeicherung, Überwachung von Fluggastdaten und flächendeckende Videoüberwachung einführte und diese Maßnahmen trotzdem nicht zur Verhinderung der Tat führten. Wer angesichts dessen nun gleichwohl die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung fordert, instrumentalisiert die Opfer dieses abscheulichen Verbrechens für seine Zwecke und trägt zur Irreführung der Öffentlichkeit bei.
Den in solchen Situationen gern wiederholten Forderungskatalog der Polizeien, der Geheimdienste, ihrer kommerziellen Helfer und ihrer politischen Vertreterinnen und Vertreter nach weitreichenden Menschenrechtseinschränkungen zeichnet vor allem eines aus: unbewiesene oder gar nachweislich falsche Behauptungen über seine angebliche Wirksamkeit gegen terroristische Anschläge. Im direkten Angesicht des Verbrechens rational zu reagieren, kann nur bedeuten, unmenschlichen Taten Besonnenheit und Gelassenheit entgegenzusetzen. Es muß gelingen, zu einer evidenzbasierten, menschenrechtsorientierten Sicherheitspolitik zurückzukehren, die Prävention, Wirksamkeit, Angemessenheit, Verhältnismäßigkeit und rechtsstaatliche Prinzipien ins Zentrum der Diskussion stellt.
Auch in Anbetracht von Anschlägen dürfen die Grundfesten der Demokratie niemals aufgegeben werden: Menschen- und Freiheitsrechte sind der Kern und das Wesen demokratischer Gesellschaften. Wer sie in Folge solcher Mordanschläge einschränkt, abbaut oder in ihr Gegenteil verkehrt, hilft indirekt denjenigen, die Anschläge verüben. Jede Reaktion, die Grundrechte und Freiheiten abbaut, ist eine Aufwertung des Terrors und der Folgen, die er mit sich bringt.
Wir haben großen Respekt vor den Worten des damaligen norwegischen Ministerpräsidenten Stoltenberg, der nach dem Anschlag von Oslo und den Morden von Utøya sagte: „Noch sind wir geschockt, aber wir werden unsere Werte nicht aufgeben. Unsere Antwort lautet: mehr Demokratie, mehr Offenheit, mehr Menschlichkeit.”
Wenn Euch der Text gefällt und Ihr derselben Meinung seid: Dann teilt ihn doch, damit ihn mehr Menschen lesen können.
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: Vietnam: Erneute Festnahmen regierungskritischer Blogger_innen und Abschiebungen in die USA
: Vietnam: Erneute Festnahmen regierungskritischer Blogger_innen und Abschiebungen in die USA In Vietnam ist es in den vergangenen Monaten und zuletzt Ende November wieder zu Verhaftungen von regierungskritischen Blogger_innen gekommen: Bui Thi Minh Hang wurde im August nach einem Verhandlungstag zu drei Jahren Haft verurteilt, gemeinsam mit Nguyen Van Minh (30 Monate Haft) und Thi Thuy Quynh (24 Monate Haft) – vorgeworfen wurde ihnen die Störung der öffentlichen Ordnung (causing public disorder). Nach Artikel 245 des Strafgesetzbuches können Bürger_innen zu zwei bis sieben Jahren Haft verurteilt werden, wenn sie beispielsweise Waffen nutzen, vorbestraft sind und in gefährlicher Weise rückfällig werden, andere Menschen zur Störung der öffentlichen Ordnung veranlassen – oder eine serious obstruction to traffic darstellen, also eine gravierende Behinderung des Verkehrs. Letzteres wird den drei Aktivistinnen vorgeworfen, da sie im Februar diesen Jahres (zusammen mit 21 anderen Personen) mit ihren Motorrädern von Ho Chi Minh City nach Dong Thap gefahren sind um die Familie des inhaftierten Menschenrechtsanwalts Nguyen Bac Truyen zu besuchen.
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: Ägyptischer Blogger Alaa Abd El Fattah nach Hungerstreik auf Kaution entlassen
CC BY Lilian Wagdy : Ägyptischer Blogger Alaa Abd El Fattah nach Hungerstreik auf Kaution entlassen Im Juni wurde der ägyptische Blogger und Programmierer Alaa Abd El-Fattah (@alaa) mit 24 anderen Demonstranten zu 15 Jahren Haft verurteilt. Basis des Urteils bildete ein neues Demonstrationsgesetz, was von Menschenrechtsorganisationen als zu repressiv eingestuft wird. Demonstrationen müssen demnach drei Tage vorher angemeldet und genehmigt werden. Alaa war im vergangenen Jahr bei einer nicht angemeldeten Kundgebung dabei und wurde als einer der mutmaßlichen Rädelsführer vom Regime angeklagt. Er selbst verurteilte damals die gewalttätigen Polizei-Übergriffe.
Im Gefängnis trat er vor rund einem Monat in einen Hungerstreik. Das kann einer der Gründe sein, weshalb er jetzt überraschend von der Willkür-Justiz in Ägypten gegen Kaution entlassen wurde. Mehr Infos hat GlobalVoices: Egyptian Blogger Alaa Abd El Fattah Released on Bail.
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: #FreeZone9Bloggers – Tweetathon für die angeklagten BloggerInnen in Äthiopien
: #FreeZone9Bloggers – Tweetathon für die angeklagten BloggerInnen in Äthiopien In Äthiopien wurden im April insgesamt 10 BloggerInnen und Journalisten verhaftet und wegen Terrorismus angeklagt. Sechs davon gehören dem Bloggerkollektiv Zone9 an (wir berichteten). Der Prozess gegen sie beginnt
diesen Freitagam Montag, 4. August.Die Anklage bezieht sich nicht auf die Berichterstattung der Verhafteten, sondern unter anderem auf die Zusammenarbeit mit terroristischen Organisationen und die Nutzung von Verschlüsselungs-Tools. Das Verfahren könnte damit weitreichende Bedeutung für die Meinungs- und Pressefreiheit, aber auch Auswirkungen auf Datenschutz und das Recht auf Privatsphäre haben. Wie auch auf Twitter zu lesen ist, äußern zahlreiche Beobachter Zweifel an der Anklage und der Prozessführung.
Global Voices Online will den Prozess so transparent wie möglich machen und größtmögliche Aufmerksamkeit erzeugen, denn die Angeklagten können jede Unterstützung gebrauchen. Dafür findet morgen zum Auftakt ein mehrsprachiger „Tweetathon“ statt:
#FreeZone9Bloggers: Ein Tweetathon zur Freilassung der inhaftierten, äthiopischen Blogger
Datum: Donnerstag, 31. Juli 2014
Zeit: 10 Uhr morgens bis 14 Uhr nachmittags – unabhängig davon, in welcher Zeitzone man sich befindet!
Hashtag: #FreeZone9Bloggers
Organisatoren: Nwachukwu Egbunike (@feathersproject), Ndesanjo Macha (@ndesanjo), Ellery Roberts Biddle (@ellerybiddle)
Es gibt auch auf deutsch übersetzte Beispiel-Tweets, denn prinzipiell sollen sich alle am besten in ihrer Muttersprache beteiligen. Unterstützung auch aus Deutschland ist absolut erwünscht.
Wer mehr Infos sucht: Der Trial Tracker Blog, er wird vom näheren Umfeld der Inhaftierten betrieben, berichtet laufend über das Gerichtsverfahren und die Angeklagten.
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: Privacy International analysiert den UN Privatsphäre-Bericht
: Privacy International analysiert den UN Privatsphäre-Bericht Die britische NGO Privacy International hat den Bericht über Privatsphäre im digitalen Zeitalter, den die Hohe Kommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNHCHR) erstellt hat, analysiert und kommentiert. Ihr Fazit: der Bericht könnte ein Wendepunkt in der internationalen Debatte über das Recht auf Privatsphäre darstellen. Denn der Bericht stellt eindeutig fest, dass Massenüberwachungsprogramme Menschenrechte brechen. Privacy International hat insgesamt folgende fünf Kernaussagen herausgearbeitet:

- Massenüberwachung beschneidet die Privatsphäre, egal ob die gesammelten Daten auch genutzt werden.
- Vorratsdatenspeicherung ist weder notwendig noch verhältnismäßig.
- Datenaustausch-Systeme zwischen Geheimdiensten sind nicht mit Menschenrechten vereinbar.
- Jeder staatliche Eingriff in digitale Kommunikation muss mit Menschenrechten in Einklang stehen, egal wo er stattfindet.
- Der Privatsektor spielt eine zentrale Rolle darin, Überwachung zu ermöglichen, und er muss eine größere Rolle im Schutz der Privatsphäre spielen.
Den ganzen Bericht auf Englisch gibt es hier.
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: Ägyptischer Blogger Alaa Abd El-Fattah muss für 15 Jahren ins Gefängnis
: Ägyptischer Blogger Alaa Abd El-Fattah muss für 15 Jahren ins Gefängnis Der ägyptische Blogger und Programmierer Alaa Abd El-Fattah (@alaa) wurde mit 24 anderen Demonstranten zu 15 Jahren Haft verurteilt. Basis des Urteils bildet ein neues Demonstrationsgesetz, was von Menschenrechtsorganisationen als zu repressiv eingestuft wird. Demonstrationen müssen demnach drei Tage vorher angemeldet und genehmigt werden. Alaa war im vergangenen Jahr bei einer nicht angemeldeten Kundgebung dabei und wurde als einer der mutmaßlichen Rädelsführer vom Regime angeklagt. Er selbst verurteilte damals die gewalttätigen Polizei-Übergriffe. Das wurde ihm jetzt wohl zum Verhängnis.
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: Vietnam: Erneut zwei bekannte Blogger verhaftet
: Vietnam: Erneut zwei bekannte Blogger verhaftet Nicht mal einen Monat ist es her, dass ich über die Verurteilung des vietnamesischen Bloggers Pham Viet Dao schrieb. Nun wurden wieder zwei bekannte Blogger in Vietnam verhaftet, und wieder lautet der Vorwurf „Missbrauch demokratischer Freiheiten“. Nguyen Huu Vinh und dessen Mitarbeiter Nguyen Thi Minh Thuy sollen „üble Inhalte und falsche Informationen verbreitet haben, die das Ansehen und Vertrauen in staatliche Institutionen vermindert haben“. Grundlage für die Festnahme ist wieder Artikel 258 des Strafgesetzbuches, der „Missbrauch demokratischer Freiheiten gegen das Staatsinteresse“, der mit bis zu sieben Jahren Haft geahndet werden kann. Lucie Morillon von den Reportern ohne Grenzen sieht hier eine negative Entwicklung in Vietnam:
Penal code article 258 is often used to silence information providers when they start to irritate the authorities too much. We call for the immediate release of Vinh and Thuy and the 31 other bloggers who are still detained. It is time the government stopped persecuting individuals who use the freedom of expression and information guaranteed by article 19 of the Universal Declaration of Human Rights.