Im Zuge der neuerlichen Berichte über die militärische US-Basis in Ramstein und die Steuerung von Killerdrohnen von deutschem Boden aus, wurden gestern in der Bundespressekonferenz dazu einige Fragen erörtert. Denn wenn die todbringenden Waffen nicht nur von Nevada, sondern auch von Ramstein aus dirigiert würden, hätte das rechtliche Konsequenzen. Die Bundesregierung hat immerhin Fragen wegen Ramstein an die US-Regierung gestellt, ob und wie deutsche US-Militärbasen an Drohneneinsätzen beteiligt sind.
Tilo Jung hat von Herrn Martin Schäfer, Sprecher des Auswärtigen Amtes, eine bemerkenswerte Antwort auf seine Frage erhalten, ob sich die deutsche Regierung genauso gegen Drohnenmorde einsetzen würde, wie sich die Bundesregierung gegen die Todesstrafe wendet. Schäfer belehrte Jung zunächst, dass man die Frage so nicht stellen dürfe.
Drohnen terrorisieren die hilflose Zivilbevölkerung. Quelle: Stephen D. Melkisethian, CC BY-NC-ND 2.0
Es gäbe schließlich unter Völkerrechtlern, aber auch zwischen den USA und anderen Staaten „unterschiedliche Vorstellungen über die völkerrechtliche Begründung der Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit des Einsatzes von Drohnen, so wie ihn die Amerikaner durchführen“. Während Letzteres wohl unbestritten sein dürfte, gibt es in der „Völkerrechtswissenschaft“ (Schäfer) allerdings auch wenig Zweifel über die Bewertung von Drohnenmorden (siehe auch bei der Kampagne Stop Killer Robots oder bei Human Rights Watch). Selbst im aktuellen Koalitionsvertrag spricht man sich ja verhalten gegen den Einsatz „bewaffneter unbemannter Luftfahrzeuge“ aus und möchte „in internationale Abrüstungs- und Rüstungskontrollregime eintreten“.
Schäfer führt dann aus:
Die Entscheidung darüber, etwa aus unserer Sicht, ob etwas völkerrechtswidrig oder völkerrechtsgemäß ist, hängt sehr stark von den Umständen des Einzelfalles ab: Gegen wen richten sich diese Drohnenangriffe, wo werden diese Drohnen eingesetzt, was sind die konkreten Tatumstände, ist Verhältnismäßigkeit gewahrt?
Als wüsste die Bundesregierung mehr über die Umstände und Entscheidungsgründe der Hellfire-Abschüsse als die immergleichen Meldungen nach jedem Drohneneinsatz, beispielsweise „al Qaeda top cleric killed in drone strike“, „Drone strike kills six Pakistani militants“ oder wie die üblichen Wendungen lauten, die weitgehend kritiklos und ungeprüft aus den Nachrichtentickern übernommen werden.
Welchen Unterschied macht es denn, gegen wen sich ein Drohnenangriff richtet und wo er stattfindet, wenn doch keinem der betroffenen Länder, in denen die Operationen durchgeführt werden, je ein Krieg erklärt wurde? Will Schäfer andeuten, dass die Drohnenopfer in Jemen oder Pakistan eben was anderes sind als wenn eine Hellfire – sagen wir – auf europäischem Boden explodieren würde?
Aber Schäfer ist noch nicht ganz fertig mit dem Erklären der Haltung der Bundesregierung, er adressiert noch den Vergleich mit der Todesstrafe aus der Frage von Tilo Jung:
Eine pauschale Qualifikation nach dem Motto „Drohnenangriffe gleich Todesstrafe“ kann man sicherlich vornehmen, aber das ist jedenfalls nicht die Haltung der Bundesregierung. Und das scheint mir auch der komplizierten Sachlage nicht wirklich gerecht zu werden. Man muss da vielmehr jeden einzelnen Fall auf seine Völkerrechtsgemäßheit intensiv prüfen.
Da hätte die Bundesregierung allerdings alle Hände voll zu tun, wollte sie jeden einzelnen Fall „intensiv prüfen“. Schäfer weist letztlich den Vergleich zwischen Todesstrafe und Drohnenmorden zurück. Hier hat er wohl zweifelsfrei recht, denn selbst in nicht demokratischen Ländern, erst recht aber in den Vereinigten Staaten, geht einer Todesstrafe ein Gerichtsverfahren voraus, der Angeklagte kann sich verteidigen, Beweise müssen vorgelegt werden usw. Den Drohnenmorden geht nur ein geheimer Prozess voraus, der weder rechtsstaatlichen Ansprüchen genügt noch überprüfbar ist.
Hier das Video, die Fragen zu den Drohnen beginnen ab Minute 15.45.
