Menschenrechte

  • : Bericht: Beschleunigter Verfall der Pressefreiheit in Hongkong
    Hongkong hat noch demokratische Freiheiten, die immer weiter zurückgedrängt werden. Hier zu sehen eine Demonstration im Jahr 2014. Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC-BY 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/studiokanu/15292823874/sizes/h/">Studio Incendo</a>
    Bericht: Beschleunigter Verfall der Pressefreiheit in Hongkong

    Reporter ohne Grenzen warnt: Hongkongs einstmals vorbildliche Pressefreiheit befindet sich in freiem Fall. Hauptverantwortlich für die Repressalien ist die Regierung in Peking, die immer stärker in die Hongkonger Redaktionen hineinregiert.

    1. September 2016 5
  • : Wer auf sozialen Netzwerken Bilder von Polizeiaktionen gegen Burkini-Trägerinnen teilt, wird verklagt
    Frau mit Burkini. Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC-BY-NC 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/bellmon/28598356043/sizes/l"> bellmon1</a>
    Wer auf sozialen Netzwerken Bilder von Polizeiaktionen gegen Burkini-Trägerinnen teilt, wird verklagt

    Der Präsident der französischen Region Provence-Alpes-Côte d’Azur, Christian Estrosi, hat angekündigt, gegen die Verbreitung von Bildern in sozialen Medien zu klagen, wenn die Bilder Polizeimaßnahmen gegen Burkini-Trägerinnen zeigen. Er begründet diesen Schritt damit, dass die Aufnahmen der Polizeiaktion angeblich schon zu Beleidigungen und Drohungen gegen die Polizeibeamten geführt hätten, die auf den Bildern zu erkennen sind. In mehr als zwei Dutzend Badeorten Frankreichs ist das Tragen der körperverhüllenden muslimischen Schwimm-Mode verboten worden.

    Hintergrund für die Ankündigung des konservativen Politikers sind Fotos, die gestern um die Welt gingen. Sie zeigen, wie eine Frau in Nizza von vier Polizisten am Strand gezwungen wird, Kleidung abzulegen. Es handelt sich bei der Kleidung allerdings nicht einmal um einen Burkini. Die Frau bekam einen Strafzettel und entfernte sich dann vom Strand, berichtet der Fotograf selbst. Die Bilder lösten weltweit Verwunderung und Empörung aus.

    In sozialen Medien sind weitere Bilder und Videos solcher Polizeimaßnahmen aufgetaucht, die sich offenbar auch gegen Kopftuchträgerinnen ohne Badeabsicht richteten. Teilweise würden die Polizeimaßnahmen von rassistischen Übergriffen von Passanten begleitet, berichtet The Intercept. Ab Donnerstag befasst sich das höchste Verwaltungsgericht Frankreichs mit dem Fall, berichtet der Guardian. Eine Menschenrechtsorganisation hatte gegen die Kleidungsvorschriften geklagt.

    Update 16.08.2016:
    Das Gericht hat das Verbot zumindest in einem Ort gekippt, das könnte aber als Präzedenzfall Auswirkungen auf die anderen Orte haben.

    25. August 2016 84
  • : Einblicke in das Leben und Denken von Chelsea Manning
    CC BY 2.0 by <a href="https://www.flickr.com/photos/timothykrause/9632091382/in/photolist-fF9Zc5-p6ELft-oq6trS-8QuXfD-inmhin-avVp3w-hZ7Fmg-9QKKrf-3MF5JP-2Ui1hu-jtsjpS-nzHC84-8n2mY-cATJj5-iBrrmQ-8xJbkL-dRJVAs-iBrRzG-r3rTQB-6GCQvE-wMdr3A-pnUB3n-bLK5Z-8ohVMz-ocL4g-9mTscz-8GshMb-2ju8k-5j48te-2FtvJ2-p8Z7YB-nxKpnL-bLK64-bEsq7x-oRUwpG-7avH12-eWdtJZ-nBoqbz-nBF9HE-nkbFBw-nkbT9t-cKc7Rw-8sJbrK-c6fFK1-bfrYQ8-3iTiWh-bLK66-nBoqmV-wJqthk-Anz643" > Timothy Krause</a>
    Einblicke in das Leben und Denken von Chelsea Manning

    Die inhaftierte Whistleblowerin Chelsea Manning hat Amnesty International ein Interview gegeben, das der Guardian veröffentlicht hat.

    3. August 2016 2
  • : Whistleblowerin Chelsea Manning droht unbefristete Einzelhaft
    Graffito von Chelsea Manning: <a href="https://www.flickr.com/photos/75449964@N05/16436604375/">smuconlaw</a> <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">[CC-BY-SA 2.0]</a>
    Whistleblowerin Chelsea Manning droht unbefristete Einzelhaft

    Die Whistleblowerin Chelsea Manning muss nach einem Suizidversuch mit zusätzlichen Repressalien rechnen. Während ihr eine Verschärfung der Haftbedingungen droht, gibt es Proteste von Bürgerrechtlern. Der CCC fordert die Begnadigung Mannings.

    1. August 2016 21
  • : Internetfreiheit und Machtmissbrauch im südlichen Afrika
    Internetfreiheit und Machtmissbrauch im südlichen Afrika

    Dass das Recht auf freie Meinungsäußerung und andere Freiheitsrechte auch online gelten, wurde jüngst durch eine UN-Resolution betont. Nicht alle Staaten haben ihr aber zugestimmt, darunter Südafrika. Dort und in anderen Staaten der Subsahara-Region werden Online-Inhalte mehr und mehr kontrolliert oder blockiert.

    18. Juli 2016 3
  • : Amnesty: Uferlose Überwachung schwächt Zivilgesellschaft in Belarus
    Straßenszene in Belarus. Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC-BY-NC-ND 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/marcofieber/5004827053/sizes/o/">Marco Fieber/Ostblog.org</a>
    Amnesty: Uferlose Überwachung schwächt Zivilgesellschaft in Belarus

    Permanente Angst vor Überwachung und eine starke Selbstzensur prägen die Realität belarussischer Journalisten, Aktivisten und Menschenrechtler. Amnesty International zeichnet in einer neuen Studie das erschreckende Gesamtbild der Überwachung in Lukaschenkos Diktatur.

    11. Juli 2016 2
  • : UN-Menschenrechtsrat: Menschenrechte gelten auch online
    Der UN-Menschenrechtsrat (Archivbild). Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC-BY-NC-ND 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/unisgeneva/5033625310/sizes/l">UN Photo/Jean-Marc Ferre</a>
    UN-Menschenrechtsrat: Menschenrechte gelten auch online

    Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen will die Trennung von Offline und Online bei den Menschenrechten aufheben. Besonders verurteilt werden in einer Resolution vom vergangenen Freitag so genannte Internet-Shutdowns. Einigen Mitgliedsstaaten gefällt das nicht.

    6. Juli 2016 1
  • : Faktencheck-Video: Für und Wider des Drohneneinsatzes
    Wird es die Drohne "Raubtier", "Sensenmann" oder "MALE2020"? Die Bundeswehr will Kampfdrohnen.
    Faktencheck-Video: Für und Wider des Drohneneinsatzes

    Mehdi Hasan hat sich in einem kurzen Film in der Reihe „Reality Check“ mit dem Für und Wider des Einsatzes von bewaffneten Drohnen auseinandergesetzt. Wie effektiv sind diese Waffen, wie präzise erreichen sie ihre Opfer, wie sind die Erfolgsraten im Drohnenkrieg tatsächlich?

    Für den für Al Jazeera English arbeitenden Journalisten Hasan ist das Drohnenthema schon längere Zeit Teil seiner Arbeit. Er hatte erst letztes Jahr den ehemaligen Pentagon-General Michael Flynn befragt und ihm im Rahmen des Interview-Formats „Head to head“ die Frage gestellt, ob nicht der Drohnenkrieg mehr Terroristen produziere als umbringe, woraufhin Flynn die bemerkenswerte Aussage machte:

    I don’t disagree with that. I think as an overarching strategy, it’s a failed strategy.
    (Ich bin da nicht anderer Meinung. Ich denke, als eine Gesamtstrategie ist es eine gescheiterte Strategie.)

    Mit dieser Einschätzung ist der Pentagon-Mann längst nicht mehr allein: Soldaten der US Airforce kamen in einem offenen Brief zum selben Schluss und pochten zudem auf die US Constitution, die jedermann einen fairen Prozess garantiert und geheime Tötungslisten nicht zulässt.

    In seinem neuen Video zeigt Hasan einige Aussagen zur Rechtfertigung des Einsatzes von bewaffneten Flugrobotern durch Offizielle der US-Regierung wie etwa Michael Hayden, früherer NSA-Chef, danach auch noch CIA-Chef, Berater des republikanischen US-Präsidentschaftsbewerbers Mitt Romney und heute Direktor bei der Chertoff Group, einer regierungsnahen Beratungsfirma im Bereich Sicherheit. Die Mühe für nachprüfbare oder sonst irgendwie stichhaltige Argumente machen sich Männer wie Hayden schon lange nicht mehr:

    They are coming to kill us. I don’t know their name, rank and serial number – I know what they do and I know what they’re up to.
    (Sie kommen, um uns zu töten. Ich kenne nicht ihren Namen, ihren Dienstgrad oder ihre Kennziffer – aber ich weiß, was sie tun, und ich weiß, was sie vorhaben.)

    Hasan stellt dieser Militärlogik darüber, wie man legitime Ziele definiert, Fakten entgegen, gibt auch Quellen dafür an. Er moniert etwa, wieviele Male in den letzten Jahren angeblich die „Nummer 2“ von Al-Kaida getötet worden sei.

    Auf Befehl der US-Regierung werden mit den bewaffneten Drohnen in Ländern wie Pakistan oder Jemen Tag für Tag Menschen gezielt getötet. Darunter sind nicht nur Erwachsene, sondern auch Jugendliche und Kinder (im Militärjargon: „fun-sized terrorists“ (sic)). Der wachsende Anti-Amerikanismus wird auch den militärischen Drohnenprogrammen zugeschrieben. All dem widmet sich der kurze Film von Hasan.

    Wer also drei Minuten Zeit hat, kriegt Argumente in kondensierter Form an die Hand. Die werden wir in Zukunft brauchen, denn das Pentagon plant die Steigerung der täglichen Drohnenflüge um fünfzig Prozent bis zum Jahr 2019.

    Das Drohnenthema wird auch im Spielfilm „Eye in the sky“ (übrigens mit Alan Rickman) verarbeitet. Ebenfalls durchaus sehenswert.

    28. Juni 2016 4
  • : Grundrechte-Report 2016: Der wahre Verfassungsschutzbericht
    Ausschnitt des Covers vom Grundrechte-Report 2016
    Grundrechte-Report 2016: Der wahre Verfassungsschutzbericht

    In Karlsruhe stellen Bürgerrechtsorganisationen den jährlichen Grundrechte-Report vor. Das Handbuch ist auch im zwanzigsten Jahr seines Erscheinens vor allem eines: alarmierend.

    15. Juni 2016 18
  • : Grundrechte-Report 2016: „Alter­nativer Verfassungsschutzbericht“ wird vorgestellt
    Grundrechte-Report 2016: „Alter­nativer Verfassungsschutzbericht“ wird vorgestellt

    Im Rahmen einer Pressevorstellung wird am Mittwoch, den 15. Juni, um 11.15 Uhr in Karlsruhe der 20. Grundrechte-Report 2016 präsentiert. Der sogenannte „alter­native Verfassungsschutzbericht“ widmet sich traditionell der Erosion und der Missachtung der Grundrechte und dokumentiert jedes Jahr den Stand der Dinge.

    Das Buch ist bereits vorbestellbar und verspricht mit Elke Steven, Johannes Feest, Timo Reinfrank, Till Müller-Heidelberg, Kathrin Mittel, Marei Pelzer, Peer Stolle, Judith Kopp, Rolf Gössner, Martin Heiming, Wilhelm Achelpöhler, Udo Kauß, Holger Niehaus und weiteren Autoren eine lesenswerte Lektüre zu werden.

    Die Klammer um alle Beiträge ist immer die Frage: Wer schützt die Verfassung? Thematisch geht es in den insgesamt dreißig Beiträgen also um Grundrechtseinschränkungen und ‑gefährdungen, beispielsweise bei Überwachungsmaßnahmen, gerichtlicher und parlamentarischer Kontrolle der Geheimdienste, Datenschutz im Gesundheitsbereich oder internationalen Datentransfers. Ein weiterer Themenschwerpunkt sind die Flüchtlingsfragen.

    Dieses Jahr wird der Grundrechte-Report von dem Schriftsteller und langjährigen Freiheitskämpfer Ilija Trojanow vorgestellt.

    Der Grundrechte-Report wird herausgegeben von der Humanistischen Union vereinigt mit der Gustav-Heinemann-Initiative, dem Komitee für Grundrechte und Demokratie, dem Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen, der Internationale Liga für Menschenrechte, der Neuen Richtervereinigung, dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein, der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen sowie PRO ASYL.

    31. Mai 2016 1
  • : Parlamentarische Kontrolle deutscher Geheimdienste: „Lizenz zur Märchenstunde“
    Prof. Dr. Christoph Gusy, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte der Universität Bielefeld (Bildquelle: Humanistische Union)
    Parlamentarische Kontrolle deutscher Geheimdienste: „Lizenz zur Märchenstunde“

    „Verfassungsrechtliche Zweifel“, „riesige Kontrollfreiräume“, „Ausstieg aus den Grundrechten“ – Experten mahnen dringenden Handlungsbedarf bei der Reform des BND an. Ein Vorschlag der Bundesregierung könnte noch vor der Sommerpause vorliegen. Ob er grundrechtliche Anforderungen erfüllt, scheint fraglich.

    20. Mai 2016 3
  • : Wie bewegt man sich ohne Bildschirm durchs Internet? Barrierefreiheit geht alle an, auch die Privatwirtschaft.
    Die Braille-Zeile ist ein Werkzeug, das auf dem Bildschirm dargestellte Inhalte für Blinde und Sehgeschädigte auszugeben - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en">CC BY-SA 3.0</a> via wikimedia/<a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Plage-braille.jpg">Sebastien.delorme</a>
    Wie bewegt man sich ohne Bildschirm durchs Internet? Barrierefreiheit geht alle an, auch die Privatwirtschaft.

    Sehgeschädigte nutzen Hilfsmittel wie Screenreader, um sich im Internet zu bewegen. Doch für ein wirklich barrierefreies Internet müssen alle mitarbeiten und in der Privatwirtschaft liegt noch einiges im Argen. Dabei ist Barrierefreiheit kein lästiger Kostenfaktor – sie nutzt Menschen wie Maschinen.

    12. Mai 2016 9
  • : Reportage: Heimliche Flüchtlingshilfe im Krisenstaat Mazedonien
    Tara Kalaputi und andere Legis-Freiwillige verteilen Essen und Kleidung in Idomeni. Foto: CC-BY-SA Rebecca Ciesielski
    Reportage: Heimliche Flüchtlingshilfe im Krisenstaat Mazedonien

    Gewalt, Korruption, fragwürdige Verhaftungen und Gesetze – darunter leiden nicht nur Geflüchtete, die sich noch immer entlang der Balkanroute verstecken. In Mazedonien wurden auch deutsche Aktivisten zu Opfern rechtlicher Willkür. Außerdem müssen die Helferinnen und Helfer mit der Gefahr staatlicher Überwachung zurechtkommen.

    An einem kühlen Frühlingsabend sitzt eine Gruppe Deutscher irgendwo in Mazedonien im Kreis auf dem Fußboden. Ihre Handys liegen vor ihnen auf dem Tisch, die Akkus daneben – endlich können sie wieder frei sprechen. Die gekappte Verbindung zu allen technischen Überwachungsquellen im Raum ist der Mindeststandard für unzensierte Unterhaltungen der Gruppe. Ihre Gespräche halten die Mitte Zwanzigjährigen bewusst so geheim wie möglich, für E‑Mails nutzen sie Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Die meisten besitzen mehrere SIM-Karten, manche von ihnen sogar verschiedene Handys. Denn das, was die Aktivisten machen, warum sie überhaupt hier sind, ist in Mazedonien zu Teilen illegal. Mit viel Pech könnten sie dafür im Gefängnis landen. Das zumindest hätten ihnen ihre mazedonischen Anwälte gesagt, mit denen sie sicherheitshalber im Kontakt stehen. Trotzdem sind die Aktivisten hier und planen die nächsten Tage. Sie wollen helfen, wo keine Hilfe mehr ankommt – weder von staatlicher Seite noch von Seiten der NGOs. In Mazedonien kann diese Unterstützung im Extremfall Leben retten und beispielsweise verhindern, dass geflüchtete Menschen auf der gefährlichen und nunmehr geheimen Wanderung durch das Land verhungern.

    Trotz EU-Türkei-Deal und offiziell geschlossener Balkanroute gibt es noch immer Schutzsuchende, die sich in dem Land verstecken, das seine berüchtigte Grenze im Süden mit Griechenland teilt. Das sagen mazedonische NGOs und auch die Aktivisten, die mit den Menschen zwar wenig Direktkontakt hätten, denen aber immer wieder kleine Dankesbotschaften, handgeschrieben und auf Arabisch, zugespielt würden – für sie ein Beleg, dass ihre Arbeit ankomme. Sie hätten Wege gefunden, Illegalisierte mit Essen oder auch mit Informationen zu versorgen. Wie und wo genau die Aktivisten helfen, wollen sie aber nicht verraten. Zu groß ist die Angst, erwischt zu werden. In Mazedonien ist ihre Furcht wahrscheinlich sogar berechtigt.

    Alles kann als Fluchthilfe ausgelegt werden

    Anders als in Deutschland, wo den Straftatbestand nur erfüllt, wer Ausländern wiederholt oder in mehreren Fällen hilft, illegal nach Deutschland einzureisen, kann in Mazedonien praktisch alles als Fluchthilfe ausgelegt werden. „Wenn man in Mazedonien irgendwo Geflüchtete sieht, kann man ihnen maximal Essen und Kleidung geben, alles andere ist verboten,“ erklärt Elena Brmbeska, die für das Helsinki Committee for Human Rights in Skopje als Projektkoordinatorin arbeitet. Je nach Auslegung fielen unter dieses Verbot nicht nur Transport von Geflüchteten oder deren Unterbringung, sondern auch die Weitergabe von Informationen oder jede andere denkbare Unterstützung der Schutzsuchenden auf ihrem Weg. „Die Situation hier verändert sich ständig“, sagt Brmbeska. Entsprechend habe sich in Mazedonien auch der Status bestimmter Migrantengruppen gewandelt, genau wie die Rechtmäßigkeit der Hilfe für bestimmte Nationengruppen.

    Bis zur Grenzschließung war Mazedonien ein Transitland. Im Sommer 2015, als die Flüchtlingswelle sich auf ihrem Höhepunkt befand, habe so gut wie keine Auswahl stattgefunden, sagt die NGO-Mitarbeiterin. Jeder kam durch – ob zu Fuß, mit dem Taxi oder dem Zug. Später entstand das, was Brmbeska und viele Helfer als „den Korridor“ bezeichnen. Das war eine Wegstrecke von Süden nach Norden, auf der es ein „Drinnen“ und ein „Draußen“ gab. Drinnen, also legal, bewegten sich jene vorwärts, die zu dem jeweiligen Zeitpunkt durften – beispielsweise Syrer und Iraker. Draußen schlugen sich Tunesier, Algerier oder Somalier durch Flüsse und Büsche.

    Ende November errichtete Mazedonien einen zweieinhalb Meter hohen Zaun an der Grenze zu Griechenland. Seitdem erhielten nur noch Syrer, Iraker und Afghanen Einlass in den Korridor. Ab Februar war die Transitstrecke auch für Afghanen gesperrt. Die Menschen aus Algerien, Marokko, Afghanistan und anderen Ländern verschwanden aber nicht einfach. Zumindest nicht vollständig. Sie wurden für die Polizei und die Hilfsorganisationen nur unsichtbar – mal mehr und mal weniger. „Wir haben Informationen darüber, dass sich immer wieder Gruppen in Mazedonien verstecken“, sagt Brmbeska. Auch aus den mehr oder weniger abgeriegelten Lagern im südlichen Gevgelija und besonders aus Tabanovce im Norden des Landes verschwänden hin und wieder Gruppen, sagt sie.

    Ins Gefängnis, weil er einem Flüchtling den Weg erklärte

    Dass sich Flüchtlingshelfer in Mazedonien einer sehr willkürlichen Gefahr der Bestrafung aussetzen, belegt Brmbeska an einem ihr bekannten Fall: „Wir wissen von zwei Mazedoniern, die für ihre Hilfe im Gefängnis gelandet sind.“ Ein Fahrer, der die Menschen ein Stück mitnehmen wollte, sei zu vier Jahren und ein Mann, der nur den Weg erklärt habe, zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Es gäbe viele ähnliche Fälle, sagt die NGO-Mitarbeiterin.

    Da den Organisationen aber die genaue Zahl der in Mazedonien als Schleuser, Schmuggler oder Fluchthelfer Inhaftierten völlig unklar sei, habe man eine Anfrage an die Regierung gestellt. Bislang allerdings ohne Antwort. In Gazi Baba, einer Haftanlage für Ausländer, befänden sich laut Human Rights Watch (HRW) aktuell mehrere Dutzend Personen, hauptsächlich Iraner und Marokkaner. NGOs kritisieren die Haftanstalt wegen der dort vorherrschenden „unmenschlichen Verhältnisse“ immer wieder scharf. Noch im Sommer hätten sich in dem Gefängnis bis zu 1.000 Menschen befunden. Doch nicht nur vermeintliche Schleuser seien in dem Lager im gleichnamigen Stadtteil in Skopje in Haft. Eine gängige Praxis sei es, die geschleusten Flüchtenden als Zeugen festzuhalten – oft auf unbestimmte Zeit. Manche der Inhaftierten würden körperlich und seelisch misshandelt und einige seien minderjährig, kritisiert HRW.

    Das mazedonische Helsinki Committee geht davon aus, dass mittlerweile bis zu 300 Menschen in dem Westbalkanland als Schleuser inhaftiert sein könnten. Wer sind sie? Was genau wird ihnen zur Last gelegt? Darauf weiß auch Brmbeska keine Antwort. Um Westeuropäer handele es sich aber nicht, sagt sie.
    Auch die Freiwilligen aus Deutschland gehen davon aus, von konsequenter Strafverfolgung weniger bedroht zu sein als die Mazedonier selbst. Eine Aktivistin erzählt von ihrer Verhaftung Anfang März. Damals versuchte die junge Frau zusammen mit drei anderen Deutschen, einige Menschen mit Essen zu versorgen. Kurz zuvor waren die Afghanen von der Grenzschließung zu Serbien überrascht worden. Nun hingen sie fest im Niemandsland des Sperrgebiets. Wenige Tage war es den offiziellen NGOs verboten, das Areal zu betreten und Hilfsgüter zu verteilen. Die Aktivisten versuchten es trotzdem, mit mäßigem Erfolg. Der Abend endet für die vier Helfer mit einer Geldstrafe und einer Verurteilung um zwei Uhr nachts – für eine Straftat, die viel weniger kritisch war und nichts mit dem eigentlichen Vergehen der vier Deutschen zu tun hatte. „Damals habe ich kapiert, wie willkürlich das hier alles ist“, sagt die 21-jährige Studentin.

    Die Aktivisten glauben, dass sie nur deshalb immer wieder mit einem blauen Auge davonkommen, weil Mazedonien keinen internationalen Konflikt riskieren wolle. Deshalb hätten sie sicher keinen Freibrief, aber wohl bessere Chancen als ihre mazedonischen Counterparts, glauben die Aktivisten. Trotzdem wüssten sie um die Gefahr, der sie sich mit jeder Hilfsaktion aussetzen.

    Diese Angst und Unsicherheit wird durch die aktuelle Situation in dem Westbalkanland befeuert. Seit mindestens zwei Jahren befindet sich Mazedonien in einer tiefen Staatskrise. Dabei geht es um die noch immer schwelende Feindschaft zwischen den Mazedoniern und der albanischen Minderheit, die ein Viertel der rund zwei Millionen Einwohner stellt. Aber es geht auch um Überwachung.

    Großer Abhörskandal

    Die EU, vor allem Österreich, setzt bei der Abschottung gegen Geflüchtete auf ein politisch höchst instabiles Land. Zuletzt 2001 eskalierte der noch immer schwelende Konflikt zwischen Mazedoniern und der albanischen Minderheit. Damals gab es auf beiden Seiten Tote. Ein Bericht der EU-Kommission kam im vergangenen Jahr zu dem Schluss, dass die Situation in dem Land weiterhin fragil sei. Ein Jahr später scheint sich diese Einschätzung zu bestätigen: Seit Tagen protestierten in der Hauptstadt Anhänger sowohl von der sozialdemokratischen Opposition als auch von der konservativen Regierungspartei VMRO-DPME. Nachdem der Interimspräsident Djorge Ivanov in der vergangenen Woche beschlossen hatte, allen 56 in einen massiven Abhörskandal verwickelten Politikern und deren Mitarbeitern eine Amnestie zu gewähren, gingen Tausende auf die Straße. Einige Demonstranten verwüsteten sogar ein Büro des Präsidenten in Skopje.

    Vor gut einem Jahr brachte Oppositionsführer Zoran Zaev ein großangelegtes Überwachungsprogramm an die Öffentlichkeit. Zaev waren zuvor die Aufnahmen abgehörter Telefonate zugespielt worden, die er daraufhin auf seiner Homepage publizierte. Insgesamt sollen 20.000 Personen, Minister, Oppositionelle, Journalisten, Unternehmer und viele andere im Auftrag von Mitgliedern der autoritär-nationalistischen Regierung jahrelang abgehört worden sein. In den Tonmitschnitten sieht die Opposition einen Beleg für eine direkte Einflussnahme auf Politik und Akteure der Zivilgesellschaft. Viele Regierungsmitglieder traten daraufhin zurück. Im Januar legten sogar der hochumstrittene damalige Regierungschef Nikola Gruevski und dessen Cousin, der Geheimdienstchefs, ihr Amt nieder. Neuwahlen wurden gemäß eines durch die EU vermittelten Abkommens für Juni vereinbart. Ob die Wahlen stattfinden werden, ist aktuell unklar. Die EU und die USA sprechen sich dagegen aus. Sie bezweifeln, dass derzeit geeignete Bedingungen für faire Wahlen herrschten. Auch die sozialdemokratische Partei SDSM lehnt den Wahltermin ab.

    Kein Land in Europa steht in Sachen Pressefreiheit schlechter da

    Für die Protestierenden passt das willkürliche Agieren des Präsidenten ins Gesamtbild: Immer wieder ließ die Regierung in der Vergangenheit kritische Medienhäuser schließen, Korruption grassiert und die Organisation Reporter ohne Grenzen (ROG) schreibt über das Land: „Kritische Journalisten in Mazedonien müssen mit Gewalt und Übergriffen rechnen, welche jedoch kaum strafrechtlich verfolgt werden.“ ROG listet Mazedonien im eigenen Ranking der Pressefreiheit auf Platz 117 von 180, nur zwei Plätze vor Afghanistan. Laut ROG ist es in keinem europäischen Land schlechter um die Pressefreiheit bestellt.
    Wie schon im Falle der Türkei scheinen fragwürdige politische Strukturen bei der Flüchtlingsfrage für die EU maximal eine sehr untergeordnete Rolle zu spielen. Mazedonien ist für die Absperrung der Fluchtroute von zentraler Bedeutung. Erst durch die Schließung seiner Grenze zu Griechenland wurde eine wirksame Abriegelung der Balkanroute ermöglicht – auf dem Rücken von Geflüchteten und deren Helfern. Sollte Mazedonien noch weiter im Chaos versinken, könnte diese Rechnung irgendwann nicht mehr aufgehen.

    Die mazedonische Staatskrise könnte zum „Sicherheitsproblem für die gesamte EU“ werden, sagte Balkanexperte Dusan Reljic von der Berliner Stiftung Wissenschaft und Politik. Sollte der Staat zusammenbrechen, hätte das gegebenenfalls Auswirkungen auf die Flüchtlingskrise. Ein kaputter Staat kann seine Grenzen nicht mehr effektiv schützen.

    Sollte dieses Szenario eintreten und wieder mehr Geflüchtete die mazedonische Grenze übertreten, könnte sich eine ähnlich schlimme Situation wiederholen, wie sie Paul Krause erleben musste.
    An einem späten Abend Mitte Februar scheinen die Sterne zu hell für das, was er und seine Mitstreiter vorhaben. Bepackt mit Essen, Verbandszeug und Medikamenten sind die drei Deutschen bereits seit einigen Stunden durch die karge Landschaft im Norden Mazedoniens gewandert. Die Aktivisten suchen nach Geflüchteten, die sich verstecken und die ihre Hilfe benötigen könnten. Bald finden die Deutschen, wonach sie gesucht haben. „Wir sind auf eine Gruppe gestoßen, die wir zufälligerweise schon kannten“, erinnert sich Krause, der im niedersächsischen Bramsche als Allgemeinmediziner arbeitet. Die Aktivisten entdecken acht Libyer, Algerier und Tunesier, die sie zufällig schon einige Tage zuvor an der griechisch-mazedonischen Grenze kennengelernt hatten. Nur mit Mühe schleppen sich die jungen Männer noch vorwärts: „Sie waren in einem sehr schlechten Zustand, manche hatten kaputte Gelenke, andere schwere Infekte“, erinnert sich Krause.

    Uniformierte nehmen, was sie kriegen können: Geld, Pässe, Smartphones

    Der gut 150 Kilometer lange Marsch vom Süden des Landes bis in den Norden und die nächtlichen Minusgrade haben den acht Nordafrikanern zugesetzt. Die Aktivisten entscheiden sich, die Gruppe zum Auto der Deutschen zu begleiten. Dort gibt es mehr Essen und mehr Verbandsmaterial. Doch die Verletzten und ihre Helfer kommen nicht weit. Auf einmal geht alles sehr schnell: „Von weiter vorne haben wir Schreie gehört, dann haben uns ein paar Personen in Uniform zu Boden gedrückt“, sagt Krause. Als nächstes habe er eine Waffe an seinem Hinterkopf gespürt und fremde Hände überall am Körper. „Sie haben uns nach Wertsachen durchsucht, uns die Hosen und sogar die Unterhosen heruntergezogen“. „Shut up!“, seid still, brüllen die Uniformierten immer wieder und nehmen, was sie kriegen können: Geld, Pässe, Smartphones.

    „Was auf dem Schwarzmarkt nichts bringt, haben sie einfach auf den Boden geworfen“, erzählt Krause. Billighandys sind für die Täter uninteressant. Der Reisepass mit dem Bild eines deutschen Aktivisten auch. Fotos blonder Männer passen nicht zur Käufergruppe für diese Art von Diebesgut. Krauses eigener Reisepass ist nach dem Überfall verschwunden, ebenso sein Geld und sein Handy. „Danach sind sie einfach weggefahren, und wir sind gerannt.“ Der deutsche Arzt ist sich sicher: Bei den Tätern handelte es sich um mazedonische Polizisten, zu gut habe er in dieser sternenklaren Nacht die Uniformen und Blaulichtwagen der Täter erkannt. Außerdem – und das ist wohl der absurdeste Aspekt dieses Vorfalls – seien die sechs Diebe in Uniform nach der Tat noch ihrer Pflicht nachgegangen, hätten die Migranten verhaftet, in die Polizeiautos gesteckt und mitgenommen. Von ihren kurzzeitigen Bekanntschaften haben die deutschen Aktivisten seitdem nie wieder etwas gehört.

    Macht Gelegenheit Diebe? Haben sich die Polizisten also nur zufällig an den Habseligkeiten der Gruppe vergriffen? Wie viele andere Aktivisten glaubt auch Krause, dass seine Mitstreiter und er zu Augenzeugen und Opfern eines Systems geworden sind, in dem sich die Rollen umkehren, Polizisten zu Tätern werden und der rechtsfreie Raum zum Normalzustand. Diesem System sind viele Geflüchtete auf ihrem gefährlichen Weg ständig ausgesetzt. Und mehr noch: Als Illegalisierte bewegen sich die Schutzsuchenden im „toten Winkel“ nicht nur der Gesetze, sondern auch der Hilfsorganisationen. Geflüchtete, die sich auf eigene Faust und trotz geschlossener Grenzen durch die mazedonischen Wälder schlagen, erhalten keine medizinische Versorgung, kein Essen und sind Gewalt und Rechtsverstößen – auch von offizieller Seite – hilflos ausgeliefert.

    Ob die Polizisten Krause und die anderen zufällig entdeckt, länger beobachtet oder vielleicht sogar überwacht wurden, bleibt unklar. Privacy International hat in einem Bericht zusammengefasst, wie konkret Aktivisten und Journalisten in Mazedonien durch die Überwachung beeinflusst wurden.
    Krauses Geschichte zeigt, wie schwierig Aktivismus aus moralischer Überzeugung in einem Land wie Mazedonien sein kann und dass die Polizei in Mazedonien eine fatale Rolle spielt: Nicht nur an der Grenze in Idomeni, wo sie wegen ihres Einsatzes von Gummigeschossen, Tränengas und Elektroschockern gegen Geflüchtete schon seit einiger Zeit in der öffentlichen Debatte ein unrühmliches Bild abgibt – auch in Mazedonien selbst.

    Warum setzen sich deutsche Aktivisten dieser Gefahr aus? Schließlich könnte ausbleibende Hilfe dazu führen, dass niemand mehr den gefährlichen Marsch durch das Land wagt.
    Daran glauben die Aktivisten nicht. Was sie eint, ist die Überzeugung, dass es keinen Grenzwert der Gefahr gibt, ab dem Verzweifelte sich entscheiden, nicht mehr zu laufen. Wenn Menschen für sich selbst oder ihre Kinder keine Perspektive sehen, ihre Familienmitglieder sich an anderen Orten Europas befinden oder die Rückschiebung in das Herkunftsland droht, seien sie zu allem bereit. Manche klemmten sich stundenlang unter fahrende Züge, andere wanderten eine Woche ohne Nahrung, berichten die Helfer. Abschreckung funktioniere nicht.

    „Im mazedonischen Wald liegen Leichen“, sagt Krause, der mittlerweile bei Vorträgen auf die schwierige Hilfe für illegalisierte Flüchtende aufmerksam macht. Denn wer wie er nicht akzeptieren wolle, dass Schutzsuchende auf ihren beschwerlichen Wegen verhungerten, unter unbehandelten Krankheiten litten oder erfrören, mache sich schnell selbst strafbar. „Und“, so Krause weiter, „nur wer sich illegal bewegen kann, kann flexibel genug arbeiten.“ Eine andere Helferin sieht das ähnlich: „Wenn sich Menschen dazu entscheiden, durch das Land zu laufen, dann möchte ich nicht einfach zusehen, wie sie sterben.“

    Tara ist dankbar für jeden und jede, die trotz der Gefahr bereit ist, versteckte Hilfe zu leisten. Sie kennt die andere Perspektive, die Sicht der mazedonischen Hilfsorganisationen. Auch sie weiß, dass die Probleme, von denen die Aktivisten sprechen, real ist: „Klar, gibt es trotz geschlossener Grenzen noch illegale Geflüchtete und Aktivisten, die ihnen helfen“, sagt sie, während sie Schuhe, Hosen und Lebensmittel in einen weißen Kleintransporter stapelt. Sie arbeitet für die mazedonische Hilfsorganisation Legis, deren knapp 30 Mitarbeiter und Freiwillige täglich dabei helfen, die rund 1.200 offiziell im Land verbliebenen geflüchteten Menschen mit Essen und Kleidung zu versorgen. Auch im griechischen Lager Idomeni ist die Organisation aktiv und verteilt regelmäßig Transporterladungen bestehend aus Hosen, Jacken, Brot und Keksen. Angewiesen ist Legis dabei vollständig auf die Unterstützung privater Spender und freiwilliger Helfer. Die meiste gebrauchte Kleidung komme direkt aus Mazedonien, Geldspenden häufig aus EU-Ländern, aber auch aus Kanada oder den USA, sagt Tara.

    Legis müsse sich wie die anderen NGOs im Land aber auf die Menschen in den offiziellen Lagern beschränken, gibt sie zu. Obwohl dadurch regelmäßig Menschen durch das Versorgungsraster fielen: „Wir kooperieren aber mit Aktivisten, die illegalen Flüchtlingen helfen und geben ihnen Lebensmittel oder Kleidung.“ Konkreteres verrät sie nicht. Vielleicht ist auch ihre Skepsis gegenüber den möglichen rechtlichen Konsequenzen zu groß.

    Vor gut 50 Jahren verhalf eine Studentengruppe aus Westberlin rund 500 Menschen zur Flucht aus der DDR. Erst mit Hilfe von gefälschten Papiere, später baute die Gruppe sogar Fluchttunnel. In DDR-Medien wurden die Aktivisten damals als „Menschenhändlerbande“ betitelt, obwohl die Gruppe glaubhaft nur aus moralischer Überzeugung handelte und für die Rettungsaktionen oft sogar ihr eigenes Geld einsetzte. Hightech-Überwachung und „intelligente Grenzen“ erschweren heute Hilfsaktionen im Untergrund. Unmöglich ist ein solches Handeln aber noch immer nicht, wie das Beispiel der deutschen Aktivisten in Mazedonien zeigt.

    28. April 2016 16
  • : Ungarn will Verschlüsselung verbieten
    Ungarn will Verschlüsselung verbieten

    Victor Orbáns regierende Fidesz-Partei will laut einem Bericht des Budapest Beacon Verschlüsselungssoftware verbieten. So sagte Orbáns Partei-Vize Gergely Gulyás:

    We would ban communication devices that [law enforcement agencies] are not able to surveil despite having the legal authority to do so

    Ungarns Exekutive hat schon heute weitreichende Überwachungsbefugnisse, die in Teilen vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für rechtswidrig erklärt wurden. Zudem will die Regierung demnächst eine Verfassungsänderung präsentieren, die mittels im Namen der Terrorbekämpfung ein weitreichendes Notstandsrecht einführen soll.

    5. April 2016 16
  • : Vietnam: Regierungskritischer Blogger zu 5 Jahren Haft verurteilt
    Etwa 100 Demonstranten versammelten sich vor dem Gerichtsgebäude | By <a href="https://twitter.com/BDMurray/status/712595400977358850" >@BDMurray</a>
    Vietnam: Regierungskritischer Blogger zu 5 Jahren Haft verurteilt

    Am 23. März wurden der vietnamesische Blogger Nguyen Huu Vinh und seine Assistentin Nguyen Thi Minh Thuy aufgrund ihrer Arbeit an einem bekanntem Blog zu Haftstrafen verurteilt. Vinh, besser bekannt als Anh Ba Sam, startete 2007 den beliebten Blog Ba Sam, zwei weitere (Dan Quyen und Chep Su Viet) folgten. Er berichtete über soziale und wirtschaftliche Themen sowie Demokratie und kritisierte auch die Politik der vietnamesischen Regierung.

    Nun wurde er zu fünf Jahren, seine Assistentin zu drei Jahren Haft verurteilt. Sie sollen „demokratische Freiheiten missbraucht haben, um den Interessen des Staates zu schaden“ – nach Artikel 258 des Strafgesetzbuches (pdf, S. 124) sind dafür bis zu sieben Jahre Haft möglich.

    1. Those who abuse the rights to freedom of speech, freedom of press, freedom of belief, religion, assembly, association and other democratic freedoms to infringe upon the interests of the State, the legitimate rights and interests of organizations and/or citizens, shall be subject to warning, non-custodial reform for up to three years or a prison term of between six months and three years.

    2. Committing the offense in serious circumstances, the offenders shall be sentenced to between two and seven years of imprisonment

    Wir berichteten hier bereits über etliche Fälle in Vietnam, in denen Blogger_innen aufgrund regierungskritischer Berichterstattung verhaftet und verurteilt worden sind. Allein 2013 landeten 17 Personen unter Artikel 79 („Carrying out activities aimed at overthrowing the people’s administration“) vor Gericht, 14 von ihnen wurden zu drei bis 13 Jahren Haft verurteilt – für die Teilnahme an Workshops zur digitalen Sicherheit, das Schreiben und Verlinken regierungskritischer Artikel und für Aufrufe zu friedlichem Protest.

    Die aktuelle Verurteilung könnte auf eine neue Welle von Repressionen hindeuten, so der Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, Karim Lahidji. Die nächsten Parlamentswahlen sind für den 22. Mai 2016 geplant, beim Parteitag der Kommunistischen Partei Vietnams im Januar zeichnete sich bereits ab, dass sich die konservativen Kräfte der Partei durchsetzen – gegenüber Blogger_innen und Medien könnten Regierung und Partei eine härtere Gangart anschlagen. Auch Lahidji sieht dieses Risiko und fordert Reformen in Vietnam:

    Without the repeal of the Vietnam’s numerous repressive laws that continue to be used to target government critics, it is extremely likely that the number of political prisoners will rise under a new hardline leadership. It is time for the international community to step up its pressure for genuine legislative and political reforms in Vietnam.

    Sowohl die Internationale Liga für Menschenrechte als auch das Vietnam Committee on Human Rights fordern die Aufhebung bestimmter Gesetze zur Nationalen Sicherheit, darunter des erwähnten Artikels 258 sowie des Artikels 79. Sie seien viel zu breit und vage formuliert und nicht vereinbar mit dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (pdf), dem Vietnam 1982 beigetreten ist.

    30. März 2016 1
  • : Presseschau zu Brüssel: Jenseits der Scharfmacher
    Foto: Symboldbild Presseschau / <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/">CC-BY-NC-SA 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/changsterdam/10897373183/sizes/l">changsterdam (Flickr)</a>
    Presseschau zu Brüssel: Jenseits der Scharfmacher

    Wer mehr Überwachung fordert, kommt nach Terroranschlägen in Talkshows und auf Titelseiten. Deswegen würdigen wir hier Zitate, Statements und Kommentare, die sich nach den Anschlägen von Brüssel für Grund- und Bürgerrechte, für Datenschutz und Privatsphäre sowie einen besonnenen Umgang und eine sachliche Betrachtung des Terrorismus aussprechen. Wir freuen uns über eine Ergänzung dieser Sammlung in den Kommentaren.

    Springer-Chef Mathias Döpfner kommentiert unter dem Titel „Wer Freiheiten aufgibt, verdient keine Sicherheit“ in der „Welt“ den Ausspruch des Innenministers, dass Datenschutz ja schön sei, aber eben nicht in Krisenzeiten:

    Bei etwas genauerer Betrachtung indes ist der Satz – insbesondere aus diesem Mund – ein Skandal. Ein Offenbarungseid des Rechtsstaats. Denn wenn es – ginge es nach dem Innenminister – schon ein paar Stunden nach dem letzten Anschlag mit dem Rechtsrahmen nicht mehr so genau zu nehmen wäre, dann hätten die Terroristen genau in der Sekunde gewonnen.

    Simon Jenkins kommentiert im Freitag:

    Das Ziel der Terroristen ist es, unsere Gesellschaft zu destabilisieren, Demokratie als Heuchelei zu entlarven und Treibjagden auf Muslime heraufzubeschwören. Und genau das ist bis dato die immer gleichbleibende Reaktion der Sicherheitsapologeten auf Vorfälle dieser Art. Von der eigenen Unfehlbarkeit überzeugt, fällt es ihnen sichtlich schwer, sich auch nur ansatzweise einzugestehen, dass es Dinge gibt, vor denen sie uns schlicht nicht beschützen können. In Situationen wie der heutigen fordern sie daher reflexartig mehr Geld und Macht. Wenn man die Ursachen des Terrors wirklich bekämpfen will, darf ihnen beides nicht gegeben werden.

    Lenz Jacobsen hat sich im Teilchen-Blog auf Zeit.de den „Terror in Zahlen“ angeschaut und eine interessante Infografik veröffentlicht:

    Da ist es interessant zu sehen, dass die vergangenen Jahre in Westeuropa vergleichsweise terrorfrei waren. Gemessen nur an den Zahlen der direkten Opfer waren die siebziger und achtziger Jahre deutlich schlimmer.

    Kurt Kister glaubt auf Sueddeutsche.de an die Wahrung demokratischer Werte:

    Die Stärke dieses Europas aber liegt gerade in Momenten der Gefahr darin, dass man sich sicher ist, was man nicht werden will: kein Gefängnisstaat, kein Notstandsgebilde und nicht einmal eine Festung, auch wenn manche EU-Politiker(innen) halbautoritär in diese Richtung schwafeln.

    Volker Tripp von Digitale Gesellschaft e. V. kommentiert die Schnellschüsse und Forderungen aus Sicherheitskreisen:

    Eine besonnene und sachlich angemessene Reaktion auf jüngsten terroristischen Gewalttaten sähe gewiss anders aus. Richtigerweise würde sie damit beginnen, zunächst einmal zu erforschen, warum die Sicherheitsbehörden die Anschläge von Brüssel nicht verhindert haben. Lag es wirklich daran, dass im Vorfeld zu wenig Daten über die Attentäter verfügbar waren oder zu wenig Daten über die Attentäter zwischen europäischen Sicherheitsbehörden ausgetauscht wurden? Oder ist die Ursache vielleicht doch eher in dem Umstand zu suchen, dass die Polizeibehörden der belgischen Hauptstadt stark fragmentiert sind, miteinander konkurrieren und sich gegenseitig schlicht in ihrer Arbeit behinderten? Würde es nicht vielmehr zur Sicherheit beitragen, die Brüsseler Polizei zu reformieren und sie in die Lage zu versetzen, effektive reguläre Polizeiarbeit zu machen, anstatt Europa in einen überwachten Kontinent zu verwandeln und dabei genau die Freiheiten zu opfern, die man angeblich gegen die Terroristen verteidigen will? Ein Blick auf Frankreich, wo es schon seit 2006 Vorratsdatenspeicherung, Videoüberwachung öffentlicher Plätze und Fluggastdatenspeicherung gibt, zeigt jedenfalls, dass mehr Datenerhebung keineswegs mit einem Mehr an Sicherheit verbunden sein muss.

    Dem Tagesspiegel sagt Peter Schaar:

    „Ich finde es falsch, den Datenschutz hier zum Prügelknaben zu machen.“

    Markus Feldenkirchen warnt auf Spiegel Online davor, in die Falle der Terroristen zu tappen:

    Wir dürfen auch nicht zulassen, dass die Menschenfeinde uns nötigen, unsere humanitären Grundsätze, dargelegt etwa in der Genfer Flüchtlingskonvention, abzulegen. Auch die offene Tür, gerade für Schutzbedürftige, ist der Kern einer offenen Gesellschaft. Entscheidend ist, wie wir mit unserer Angst umgehen. Zur Wahrheit gehört, dass es weitere Anschläge geben wird. Dass mehr Sicherheit nur um den Preis von weniger Freiheit zu haben ist. Und dass wir auch in der Selbstfesselung nicht hundertprozentig sicher sein werden.

    Michael Ronellenfitsch, Datenschutzbeauftragter in Hessen, sagt in der FAZ zu den Aussagen des Innenministers:

    „Wir haben nicht nur einen Schönwetter-Datenschutz, sondern auch einen Datenschutz für Krisenzeiten.“

    Boris Rosenkranz von Übermedien hat sich die mediale Berichterstattung angeschaut und titelt mit „Im Panikorchester“:

    Das Kuriose ist ja: Wir wissen es. Weil wir immer wieder darüber reden, wenn so etwas passiert wie gestern. Dann reden wir darüber, dass die Terroristen mit ihren Taten auch Panik schüren, Angst machen wollen, und dann sagen wir, dass wir das aber nicht zulassen dürfen. Dass wir weitermachen sollten, in Ruhe, wie bisher, weil unsere Panik all den Terroristen nur in die Karten spielen würde. Aber dann, wenn die nächste Bombe detoniert, geht wieder alles von vorne los. Diese Atemlosigkeit. Die Eile. Das Geschwätz.

    Bei netzpolitik.org sind zwei Artikel zum Thema erschienen:

    24. März 2016 6
  • : Kommentar: Es darf kein Zurückweichen geben
    Menschen kondolieren spontan auf den Straßen von Brüssel. Foto: CC-BY-SA 2.0 <a href="https://www.flickr.com/photos/miguel_discart_vrac/25876024642/sizes/l">miguel_discart_photos</a>
    Kommentar: Es darf kein Zurückweichen geben

    Am 22. März haben Terroristen in Brüssel Anschläge verübt und dabei mehr als 30 Menschen ermordet und etwa 200 verletzt. Solche Anschläge erfüllen uns mit Trauer. Mit Empathie für die Opfer. Und Abscheu für die Täter. Und sie erzeugen Angst.

    Es ist genau diese Angst, in die uns die Terroristen versetzen wollen. Es sind Zeitungsüberschriften wie „Wir sind im Krieg!“, die Terroristen lesen wollen. Es ist unsere Panik, die sie für ihre politischen Ziele nutzen wollen. Schrecken und mediale Hysterie sind unvermeidbare Folge dieser Taten, aber gleichzeitig das Benzin, das den Terrorismus mit Relevanz befeuert.

    Deswegen muss die Antwort auf Brüssel Besonnenheit sein. Die Antwort muss Rechtsstaatlichkeit sein. Ja, die Antwort muss mehr Demokratie und mehr Freiheit sein. Trotz der Toten. Trotz der unfassbaren Bilder. Trotz der Angst.

    Wir spielen das schreckliche Spiel der Terroristen mit, wenn wir nach jedem Anschlag an den Grundpfeilern unserer demokratischen Gesellschaften rütteln. Dieses Mal hat es keine fünf Stunden gedauert, bis die ersten Polizeigewerkschaften und Sicherheitspolitiker die Toten von Brüssel instrumentalisierten – für Forderungen nach immer neuen Überwachungsmethoden, Datensammlungen, Datenzusammenführungen und Kontrollinstrumenten.

    „Ein Zurückweichen darf es nicht geben“, sagte Innenminister Thomas de Maizière kurz nach den Anschlägen.

    Und es darf tatsächlich kein Zurückweichen geben. Kein Zurückweichen von den freiheitlichen Werten unserer Gesellschaft. Denn Datenschutz und Privatsphäre sind nicht schönes Beiwerk, das man in Krisenzeiten über Bord werfen kann, sondern in der Verfassung festgeschriebene Grundrechte. Selbst ein ausgewachsener Polizeistaat, der die Grund- und Bürgerrechte mit Füßen tritt, wird Terroranschläge wie die von Brüssel nicht verhindern können. Der Verlust elementarer Grundrechte wird uns nicht vor Anschlägen schützen, sondern genau jene Werte zerstören, die wir mit dem Abbau dieser Rechte vorgeben zu verteidigen.

    Und genau deswegen müssen wir zu einer evidenzbasierten und menschenrechtsorientierten Sicherheitspolitik zurückkehren. Wir müssen Effektivität, Angemessenheit, Verhältnismäßigkeit und rechtsstaatliche Prinzipien ins Zentrum aller Bemühungen bei der Aufklärung und Verhinderung solcher Ereignisse stellen. Nur so laufen wir nicht Gefahr, dass eine durch den Terror getriebene Politik unsere Demokratie mit jedem Anschlag weiter aushöhlt.

    Die Terroristen wollen, dass wir unsere Werte, unsere Bürgerrechte, unsere freien Gesellschaften aufgeben. Sie wollen, dass wir muslimische Bürgerinnen und Bürger ausgrenzen und zu Schuldigen erklären. Sie setzen auf Polarisierung und Spaltung. Sie wollen den permanenten Ausnahmezustand.

    Wer der viel zu effektiven Logik der Terroristen folgt, macht sich selbst zum Spielstein oder nützlichen Idioten derer, die alles verachten, was wir schätzen. Tun wir den Terroristen diesen Gefallen nicht und atmen tief durch, bevor wir überlegen, wie wir mit dieser Situation gemeinsam umgehen.

    Es ist die einzige Chance neben unschuldigen Menschen nicht auch noch demokratische Grundwerte und Freiheiten zu verlieren.

    23. März 2016 26
  • : UN-Arbeitsgruppe fordert Reisefreiheit für Julian Assange
    CC-BY <a href="http://creativecommons.org/licenses/by/2.0">Espen Moe</a>
    UN-Arbeitsgruppe fordert Reisefreiheit für Julian Assange

    Seit drei Jahren lebt Julian Assange, der Gründer von Wikileaks, in der ecuadorianischen Botschaft in London, wo er Asyl beantragt hat. Jetzt hat die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen zu willkürlichen Inhaftierungen („Working Group an Arbitrary Detention“, kurz WGAD) einen Bericht vorgelegt und die Festsetzung kritisiert, da sie gegen internationale Konventionen verstoße. Und zwar bereits rückwirkend bis ins Jahr 2010, als Assange in Großbritannien für zehn Tage in Isolationshaft musste. Die WGAD hat die Regierungen von Schweden und Großbritannien aufgefordert, Assange Reisefreiheit zu ermöglichen: The Working Group on Arbitrary Detention Deems the deprivation of liberty of Mr. Julian Assange as arbitrary.

    Aus dem Bericht:

    The Working Group considered that Mr. Assange has been subjected to different forms of deprivation of liberty: initial detention in Wandsworth prison which was followed by house arrest and his confinement at the Ecuadorian Embassy. Having concluded that there was a continuous deprivation of liberty, the Working Group also found that the detention was arbitrary because he was held in isolation during the first stage of detention and because of the lack of diligence by the Swedish Prosecutor in its investigations, which resulted in the lengthy detention of Mr. Assange. The Working Group found that this detention is in violation of Articles 9 and 10 of the UDHR and Articles 7, 9(1), 9(3), 9(4), 10 and 14 of the ICCPR, and falls within category III as defined in its Methods of Work.

    Spiegel-Online zitiert ein Mitglied:

    Die Festsetzung verstoße gegen internationale Konventionen. Die Arbeitsgruppe „sieht die verschiedenen Formen der Freiheitsberaubung, denen Julian Assange ausgesetzt wurde, als eine Form der willkürlichen Inhaftierung an“, erklärte deren Vorsitzende, der südkoreanischen Experten für internationales Recht Seong-Phil Hong.

    Der Bericht des WGAD, der dem UN-Menschenrechtsrat unterstellt ist, ist nicht-bindend, aber Großbritannien muss schriftlich antworten. Großbritannien argumentiert wiederum damit, alles sei rechtens und die Bewachung der Botschaft durch Polizisten wäre notwendig, weil es einen europäischen Haftbefehl gegen Julian Assange geben würde.

    Bei Tagesschau.de gibt es einen Chronologie der Ereignisse seitdem Assange Asyl in der Botschaft gesucht hat.

    Die Seite justice4assange hat einen Factchecker für die Berichterstattung zu dem Fall.

    5. Februar 2016 22
  • : Neues Nachrichtendienstgesetz in der Schweiz: Sicherheitsesoterik statt Menschenrechte
    <p class="wp-caption-text">Foto: <a href="https://www.flickr.com/photos/cimddwc/4318280843/">cimddwc</a>, CC <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">by-nc</a></p>
    Neues Nachrichtendienstgesetz in der Schweiz: Sicherheitsesoterik statt Menschenrechte

    Die Schweiz gibt ihrem Nachrichtendienst weitgehend freie Hand – trotz Fichenskandal und Edward Snowden. Jeder ist verdächtig und wird überwacht.

    Dieser Beitrag von Martin Steiger erschien in leicht veränderter Form ursprünglich in Digma, der schweizerischen Zeitschrift für Datenrecht und Informationssicherheit (Download als PDF). Martin Steiger ist Rechtsanwalt und Mitglied der Digitalen Gesellschaft in der Schweiz.

    Whistleblower Edward Snowden enthüllte die globale Überwachung durch amerikanische Geheimdienste. Der technische Fortschritt eröffnet den Sicherheitsbehörden immer mehr Überwachungsmöglichkeiten im digitalen Raum. Der Überwachungshunger kennt keine Grenzen. Geheimdienste wirken angesichts von kleinen, fanatisierten Gruppen hilflos und stellen die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht.

    Die Empörung in Europa war nach den Snowden-Enthüllungen groß und hält an. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte gar die Safe-Harbor-Regelung zwischen der EU und den USA für ungültig. In der Schweiz weckten die Enthüllungen Erinnerungen an den «gefräßigen Staat» aus dem Fichenskandal.

    Die Empörung hielt europäische Staaten aber nicht davon ab, ihre eigene Überwachung auszubauen. In der Schweiz sollen die Strafverfolgungsbehörden mit dem revidierten Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) neue Kompetenzen erhalten, und mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG) erhält der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) weitgehend freie Hand in fast jeder gewünschten Hinsicht. Die Snowden-Enthüllungen dienen geradezu als Wunschzettel für Sicherheitsbehörden, die mit ihren Wünschen auf offene Türen bei Regierungen und Parlamenten stoßen.

    Nachrichtendienstlicher Paradigmenwechsel

    Mit dem neuen NDG findet ein Paradigmenwechsel statt: Der NDB soll zahlreiche Kompetenzen erhalten, die bislang den Strafverfolgungsbehörden vorbehalten waren oder völlig neu sind. Die neuen Kompetenzen werden mehrheitlich damit begründet, dass sich der NDB nicht mehr auf präventiven Staatsschutz beschränken, sondern auch intervenieren können soll. Der NDB würde mit dem neuen «Maßnahmengesetz» zu einer mächtigen Sicherheitsbehörde ausgebaut. Den «Schutz wichtiger Landesinteressen» (Art. 2 und 3 NDG) soll der NDB auch parallel zu Strafverfolgungsbehörden und nach weitgehend eigenem Ermessen im Geheimen verfolgen dürfen.

    Die neuen Kompetenzen umfassen einerseits die «bewilligungspflichtigen Beschaffungsmaßnahmen» (Art. 26 ff. NDG) wie insbesondere die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs gemäß dem BÜPF und das Eindringen in Computersysteme und ‑netzwerke, unter anderem durch den Einsatz von Bundestrojanern und IMSI-Catchern sowie als Cyberwar im Ausland (Art. 37 NDG). Auch die sog. Kabelaufklärung (Art. 39 ff. NDG) in Ergänzung zur bereits praktizierten Funkaufklärung wird legalisiert. Andererseits ergeben sich neue Kompetenzen aus den «genehmigungsfreien» Beschaffungsmaßnahmen (Art. 13 ff. NDG), wozu unter anderem die Überwachung mit Drohnen und der Einsatz von V‑Personen («menschlichen Quellen») zählen.

    Neue Kompetenzen jenseits von Menschenrechten

    Die neuen Kompetenzen führen zu schwerwiegenden Eingriffen in Grund- und Menschenrechte. Im Besonderen betroffen sind das Recht auf Schutz der Privatsphäre (Art. 13 BV und Art. 8 EMRK) und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Je nach Betroffenen sind weitere Rechte berührt, so das Anwalts- und Arztgeheimnis sowie der Quellenschutz von Journalisten.

    Beispiel: Bundestrojaner

    Staatliche Spionagesoftware wird als Bundes- bzw. Staatstrojaner bezeichnet, manchmal auch mit dem Neusprech «GovWare». Bundestrojaner stellen einen besonders schwerwiegenden Grundrechtseingriff dar, denn sie betreffen als Kombination von digitaler Hausdurchsuchung und Wanze die gesamte digitale Privat- und Intimsphäre.

    Beim Einsatz von Bundestrojanern findet nicht nur eine Überwachung statt, sondern der überwachte Computer muss zwingend manipuliert werden, damit die Spionagesoftware operieren kann. Rechtsstaatlich verwertbare Beweise können daraus eigentlich gar nicht resultieren.

    Auch müssen Rechtsgrundlagen für Bundestrojaner in der Schweiz erst noch geschaffen werden. Sie werden dennoch bereits eingesetzt, wie sich im Sommer 2015 zeigte:

    In Italien war Hacking Team, ein Anbieter von Spionagesoftware, gehackt worden. Die Hacker veröffentlichten sämtliche Hacking-Team-Daten im Internet. Dadurch wurden nicht nur verschiedene Unrechtsstaaten als Kunden enttarnt, sondern auch der Kanton Zürich – anscheinend mit geheimer Genehmigung durch das zuständige Zwangsmaßnahmengericht. Das Beispiel belegt auch die grundlegenden Gefahren von Bundestrojanern:

    Hacking Team musste sich auf dem Schwarzmarkt für neue Sicherheitslücken bewegen, um den Bundestrojaner überhaupt unerkannt einschleusen zu können. Solche Sicherheitslücken – beispielsweise in Microsoft Office – werden nicht behoben, denn die Software-Hersteller wissen nichts davon. Der Kanton Zürich transferierte nicht nur Steuergelder an Kriminelle, sondern gefährdete die Datensicherheit von unzähligen Nutzern in aller Welt.

    Beispiel: Vorratsdatenspeicherung

    Das neue NDG würde dem NDB den Zugriff auf die Daten aus der Vorratsdatenspeicherung gemäß BÜPF ermöglichen. Die Metadaten der Kommunikation jeder Person in der Schweiz – zum Beispiel, wer wo und wann mit wem telefoniert – werden während mindestens sechs Monaten anlasslos und verdachtsunabhängig gespeichert. Auch ohne die eigentlichen Inhalte ist der Informationsgehalt dieser Vorratsdaten, gerne als «Randdaten» verharmlost, erheblich. Im Big-Data-Zeitalter kann jeder Einzelne umfassend profiliert werden. Die Überwacher profitieren davon, dass unsere Lebenswirklichkeit immer stärker im digitalen Raum verankert ist.

    2014 erklärte der EuGH die Vorratsdatenspeicherung in Strafverfahren mit Verweis auf die Charta der Grundrechte der EU für unzulässig. Der EuGH stellte einen «besonders schwerwiegenden Eingriff […] in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten» fest, der außerdem geeignet sei, das Gefühl zu erzeugen, das Privatleben aller Einwohnerinnen und Einwohner der EU sei Gegenstand einer ständigen Überwachung (sog. Chilling Effects). Weiter bemängelte der EuGH, dass sich die Vorratsdatenspeicherung «generell auf sämtliche Personen, elektronische[n] Kommunikationsmittel und Verkehrsdaten, ohne irgendeine Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme anhand des Ziels der Bekämpfung schwerer Straftaten» bezieht, die Speicherung der Vorratsdaten nicht auf die absolute notwendige Dauer beschränkt ist und es keinen wirksamen Schutz vor Missbrauch gibt. Auch die Verfassungsgerichte in mehreren europäischen Ländern beurteilten die Vorratsdatenspeicherung als grundrechtswidrig.

    Die EMRK und die BV gewähren einen vergleichbaren Schutz. Die Vorratsdatenspeicherung ist deshalb auch in der Schweiz als grundrechtswidrig anzusehen. Beim NDB ist außerhalb von Strafverfahren – ohne einen notwendigen Tatverdacht sowie rechtliches Gehör – die Rechtswidrigkeit offensichtlich.

    Beispiel: Kabelaufklärung

    Was das neue NDG als Kabelaufklärung bezeichnet, ermöglicht die vollständige Überwachung von grenzüberschreitenden Internet-Verbindungen. Telekommunikationsanbieter müssen auf Aufforderung hin den gesamten Datenverkehr – auch die Inhalte – liefern. Der Datenverkehr wird mit Selektoren gerastert, und der NDB erhält die entsprechenden Treffer.

    Das neue NDG erweckt den Eindruck, zumindest die Grundrechte von Personen in der Schweiz zu schützen, denn die Verwendung von inländischem Datenverkehr ist untersagt. Dieser Schutz scheitert allerdings daran, dass es kein schweizerisches Internet gibt. Die Kommunikation von Personen innerhalb der Schweiz erfolgt in vielen Fällen über Glasfaser-Kabel via Ausland. Außerdem können Verbindungen nur ausgefiltert werden, wenn die anlasslose und verdachtsunabhängige Überwachung – und damit der schwerwiegende Grundrechtseingriff – bereits erfolgt ist. Menschenrechte gelten im Übrigen universell für alle Menschen, was das neue NDG negiert.

    Die deutsche Aufarbeitung der Snowden-Enthüllungen belegt die Gefahren der Kabelaufklärung: Der Bundesnachrichtendienst (BND) scheiterte nicht nur an der Aufgabe, innerdeutsche Verbindungen auszufiltern, sondern unterstützte gar die amerikanische NSA beim Überwachen sowohl in Deutschland als auch in Europa. Allein dafür wurden über 40.000 (!) Selektoren verwendet, was den unbeschränkten und unkontrollierbaren Charakter der Kabelaufklärung aufzeigt.

    Ansonsten hebeln Geheimdienste die Beschränkungen der Überwachung im eigenen Land häufig durch die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnerdiensten aus: Man überwacht jeweils die Bevölkerung im Ausland und tauscht die Daten anschließend aus, was auch das neue NDG ermöglichen würde (Art. 12 NDG).

    Die Schweiz pflegt eine «Focused Cooperation» mit der NSA und arbeitet mit vielen Staaten geheimdienstlich zusammen. Die Bundesanwaltschaft verheimlicht nicht, via NDB auch Daten aus amerikanischer Überwachung in der Schweiz zu verwerten.

    Keine Rechtfertigung durch Aufsicht und Richtervorbehalt

    Die schwerwiegenden Grundrechtseingriffe durch das neue NDG werden teilweise damit gerechtfertigt, dass ein Richtervorbehalt eingeführt und die Aufsicht verbessert würden. Diese Rechtfertigungsgründe sind nicht stichhaltig:

    Schon in Strafverfahren kann die richterliche Genehmigung von Überwachungsmaßnahmen keinen wirksamen Rechtsschutz gewährleisten. Die Zwangsmaßnahmengerichte müssen ohne Beteiligung der Betroffenen entscheiden. Die meist nur summarisch begründeten Entscheide werden grundsätzlich nicht nachträglich veröffentlicht und ergehen fast immer zugunsten der Strafverfolgungsbehörden. Diese Geheimjustiz verunmöglicht die notwendige politische Diskussion und befreit alle beteiligten Staatsgewalten von der Notwendigkeit, sich öffentlich verantworten zu müssen. Auch die nachträgliche Mitteilung an überwachte Beschuldigte erfolgt in vielen Fällen nicht.

    Beim NDB, dessen Überwachungsmaßnahmen teilweise durch einen Einzelrichter am Bundesverwaltungsgericht genehmigt werden müssten (Art. 29 ff. NDG), ist deshalb auch kein wirksamer Rechtsschutz zu erwarten. Mitteilungspflicht und Auskunftsrecht sind, soweit überhaupt vorhanden, lückenhaft ausgestaltet (Art. 63 NDG), und der NDB ist weitgehend vom Öffentlichkeitsprinzip ausgenommen (Art. 67 NDG). Die Prüfung durch den EDÖB wie auch durch das Bundesverwaltungsgericht (Art. 64 ff. NDG) verspottet mit ihrer Einseitigkeit sowie Geheimhaltung den Rechtsstaat und verletzt die Rechtsweggarantie (Art. 29a BV und Art. 13 EMRK).

    Die bisherige Geheimdienstaufsicht ist gescheitert, wie unzählige an die Öffentlichkeit gelangte Missstände beim NDB und seinen Vorgängern belegen. Diese Missstände wurden meist nur zufällig entdeckt, was sich auch mit der geplanten und zumindest in der Theorie unabhängigen Behörde als weiteres (!) Aufsichtsgremium (Art. 76 ff. NDG) nicht ändern wird.

    Die Aufsicht über Geheimdienste ist von deren Kooperationsbereitschaft abhängig, die aber meist nur zum eigenen Vorteil besteht. Im Geheimen agiert es sich – durchaus menschlich – wesentlich einfacher. In den USA überwachte die CIA ihre eigenen parlamentarischen Aufseher, und in Deutschland ließ sich der unabhängige Sachverständige für die Aufarbeitung der rechtswidrigen BND-NSA-Zusammenarbeit dabei erwischen, für ein Gutachten nicht als solche gekennzeichnete BND-Quellen unverändert verwendet zu haben.

    Geheimdienstaufsicht dieser Art, zumal sie erst nach den Grundrechtseingriffen erfolgen kann, beruht auf dem Vertrauensprinzip und ist damit ein rechtsstaatliches Feigenblatt. Geheimdienste verdienen kein Vertrauen, denn der Missbrauch von geheimdienstlichen Kompetenzen ist in großer Zahl im In- und Ausland erstellt. Bisweilen wird mit Recht gefragt, ob die heutigen Geheimdienste überhaupt mit der notwendigen Öffentlichkeit und Transparenz in einem demokratischen Rechtsstaat vereinbar sind.

    Sicherheitsesoterik statt Verhältnismäßigkeit

    Mit dem neuen NDG würden – wenn auch schwammige – Rechtsgrundlagen für die zahlreichen neuen NDB-Kompetenzen geschaffen. Rechtsgrundlagen sind in einem Rechtsstaat notwendig, aber nicht hinreichend (Art. 36 BV).

    Anlasslose und verdachtsunabhängige Massenüberwachung verletzt – so der EuGH in seinem Safe-Harbor-Entscheid – den Wesensgehalt des Grundrechts auf Achtung des Privatlebens, was allein schon das neue NDG in weiten Teilen disqualifiziert. Aber es fehlt bei allen neuen Kompetenzen für den NDB immer auch an der notwendigen Eignung und Erforderlichkeit im Sinn der Verhältnismäßigkeit:

    In allen europäischen Ländern, die ihren Überwachungsstaat ausbauen, wird Sicherheitsesoterik gepflegt: Mehr Sicherheit durch (noch) mehr Überwachung wird pauschal oder mit einzelnen Anekdoten behauptet, aber nie substanziiert. Kritische wissenschaftliche Erkenntnisse und die schwerwiegenden Eingriffe in die Menschenrechte werden ausgeblendet. Die höchstrichterliche Rechtsprechung wird nicht in Bezug auf die eigene Überwachungswut wahrgenommen: Wenn der EuGH die Safe-Harbor-Regelung unter anderem wegen der Massenüberwachung und dem fehlenden Rechtsschutz in den USA für ungültig erklärt, ist die Empörung groß. Bei den Überwachungsmaßnahmen in Europa hingegen bleiben warnende Stimmen wie Nils Muižnieks, Menschenrechtskommissar des Europarates, einsame Ausnahmen.

    Das NDG stieß auf vergleichsweise wenig Widerstand. Politiker, die sich ansonsten zu den Menschenrechten bekennen, verfielen der Sicherheitsesoterik und vergaßen sowohl Freiheit als auch Rechtsstaatlichkeit. Auf die schwerwiegenden Bedenken von Nils Muižnieks antwortete der Bundesrat lapidar, die Freiheit der Mehrheit (sic!) der Bevölkerung in der Schweiz bleibe gewährleistet. Offen blieb, ob die neuen Kompetenzen für den NDB überhaupt notwendig sind, zumal die Strafverfolgungsbehörden bereits über erhebliche Kompetenzen verfügen.

    Perspektiven

    Mit dem neuen NDG würde unter Missachtung von Grund- und Menschenrechten ein Geheimdienst nach amerikanischem Vorbild geschaffen. Die Schweiz hätte es damit verpasst, sich als Rechtsstaat zu positionieren, der auf rechtsstaatlichen Grundlagen seine Bevölkerung gegen Terrorismus und andere Bedrohungen schützt, ohne die Menschenrechte im In- und Ausland auszuhöhlen oder die Datensicherheit und den Datenschutz der eigenen Bevölkerung zu gefährden.

    Gegen das neue NDG werden Unterschriften für ein Referendum gesammelt. Bei einem erfolgreichen Referendum hätte die Schweiz nochmals eine Chance, den Fokus auf den tatsächlichen Schutz der Privatsphäre zu legen. Ein neues NDG müsste die geheimdienstlichen Kompetenzen verhältnismäßig ausgestalten sowie die Rechte aller Betroffenen als auch der Öffentlichkeit erheblich stärken. Ein solcher Geheimdienst könnte möglicherweise auch wirksam beaufsichtigt werden.

    Die Notwendigkeit eines Geheimdienstes ist weitgehend unbestritten, doch geheimdienstliche Kompetenzen müssen immer grundrechtskonform sowie rechtsstaatlich ausgestaltet sein – auch aufgrund der Erkenntnisse aus Fichenskandal und Snowden-Enthüllungen. Der Kerngehalt von Grundrechten muss unangetastet bleiben, und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit darf nicht durch Sicherheitsesoterik ersetzt werden.

    Lizenz: CC BY-SA 4.0 (international)-Lizenz.

    12. Januar 2016 8
  • : Crypto Wars: Keine Krypto-Beschränkungen in den Niederlanden
    Crypto Wars: Keine Krypto-Beschränkungen in den Niederlanden

    Die Zweite Kammer des niederländischen Parlaments (niederländisch: Tweede Kamer der Staten-Generaal) hat sich gestern in Den Haag für die Nutzung und gegen eine Beschränkung von Verschlüsselung ausgesprochen. Das Verschlüsseln sei für die Privatsphäre und für die Vertraulichkeit der Kommunikation der Bürger von entscheidender Bedeutung, aber auch für die Meinungsfreiheit. Nicht nur jeden normalen Bürger, sondern beispielsweise auch Journalisten versetzen kryptographische Werkzeuge erst in der Lage, vertraulich kommunizieren zu können.

    diffie schneier

    Kryptoexperten Whitfield Diffie und Bruce Schneier,
    CC BY 2.0 via flickr/Eliot Phillips

    Der Minister für Sicherheit und Justiz, Gerard Adriaan van der Steur, und der Wirtschaftsminister, Henricus Kamp (beide VVD), wollen daher keine

    restriktiven rechtlichen Maßnahmen gegen die Entwicklung, Bereitstellung und Nutzung von Verschlüsselung innerhalb der Niederlande

    erlassen (Beschluss als .docx-Datei). Die niederländische Regierung hält es also für nicht wünschenswert, die Entwicklung, Verfügbarkeit oder Benutzung von Kryptographie zu beschränken und möchte zugleich diese politische Schlussfolgerung auch international vertreten.

    Die Niederlande werden also nicht hinter die politischen Regelungen der 1990er Jahren zurückfallen, als die ersten sog. „Crypto Wars“ ausgetragen und Verbote diskutiert wurden. Die Grundrechte

    • in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) und
    • in Artikel 7 und 8 der EU-Charta (Achtung des Privat- und Familienlebens und Schutz personenbezogener Daten)

    würden zwar nicht absolut gelten, man wolle also durchaus den Strafverfolgern Möglichkeiten geben, Verschlüsselung legal brechen zu dürfen, jedoch nicht auf ein Kryptoverbot hinwirken.

    Die deutsche Regierung hat sich bisher noch nicht eindeutig pro Verschlüsselung eingelassen und Kryptobeschränkungen nicht gänzlich ausgeschlossen, sondern versucht den Spagat:

    Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass zum einen starke und sichere Verschlüsselung verfügbar ist und zum anderen unsere Sicherheitsbehörden ertüchtigt werden, damit umzugehen: Sicherheit durch Verschlüsselung und Sicherheit trotz Verschlüsselung.

    Da könnte man sich an den Niederlanden durchaus ein Vorbild nehmen.

    Update: Es gibt nun eine vollständige englische Übersetzung.

    5. Januar 2016 5