Wie bewegt man sich ohne Bildschirm durchs Internet? Barrierefreiheit geht alle an, auch die Privatwirtschaft.

Sehgeschädigte nutzen Hilfsmittel wie Screenreader, um sich im Internet zu bewegen. Doch für ein wirklich barrierefreies Internet müssen alle mitarbeiten und in der Privatwirtschaft liegt noch einiges im Argen. Dabei ist Barrierefreiheit kein lästiger Kostenfaktor – sie nutzt Menschen wie Maschinen.

Die Braille-Zeile ist ein Werkzeug, das auf dem Bildschirm dargestellte Inhalte für Blinde und Sehgeschädigte auszugeben – CC BY-SA 3.0 via wikimedia/Sebastien.delorme

Wenn Stefan Heinke eine Webseite aufruft, klingt es, als würde man eine Kassette vorspulen. Doch was für die meisten erst verständlich wird, wenn er die Vorlesegeschwindigkeit immer weiter reduziert, ermöglicht es dem selbstständigen Webentwickler, seinen Rechner und das Internet zu nutzen – denn Heinke ist blind. Er sieht nicht, was auf seinem Bildschirm erscheint, nutzt keine Maus und ist auf Hilfsmittel wie seinen Screenreader angewiesen. Doch das funktioniert nicht immer gleich gut, denn nur ein Bruchteil der Webseiten ist barrierefrei. Dabei würden alle von Barrierefreiheit – oder englisch Accessibility – von Internetinhalten profitieren. Wir wollten wissen, wie insbesondere Sehgeschädigte und Blinde das Internet wahrnehmen und auf welche Probleme sie dabei stoßen.

Durchs Netz mit Screenreader und Braille-Zeile

Für Blinde und Sehbeeinträchtigte stellen Screenreader und Braille-Zeilen die wichtigsten Hilfsmittel bei der Nutzung von Rechnern und des Internets dar. Braille-Zeilen übersetzen, durch einen Screenreader angesteuert, die Zeichen auf dem Bildschirm in Braille-Schrift und machen sie so ertastbar. Screenreader können dem Nutzer die Informationen jedoch auch vorlesen, was für viele komfortabler ist, aber auch Genauigkeitseinbußen mit sich bringt und beispielsweise eine Rechtschreibkorrektur erschwert.

Zwischen den Screenreadern gibt es große Unterschiede. Die bei den Betriebssystemen mitgelieferten Programme wie der Microsoft Narrator decken nur einen Mindestumfang ab, externe, professionellere Screenreader zeichnen sich dadurch aus, dass sie sich an Programme anpassen lassen. So lässt sich der Marktführer JAWS (Job Access with Speech) mit Skripten an bestimmte Software anpassen, auch wenn diese ursprünglich nicht barrierefrei ausgerichtet ist. Im Open-Source-Bereich bekommt JAWS mit seinen 30 Prozent Marktanteil Konkurrenz von NVDA (NonVisual Desktop Access), den etwa 15 Prozent der Screenreader-Nutzer einsetzen.

Die Reader leisten dabei mehr als nur ein Nacheinander-Vorlesen der Inhalte. Sie verstehen die Struktur von Programmen, können Rückmeldung über Formatierungen geben. Navigiert man über eine Webseite, wird nicht nur der Text ausgegeben, sondern auch Strukturinformationen zu Überschriften, Auflistungen und Co., die es möglich machen, Menüs zu bedienen und Inhalte anzusteuern, ohne sequentiell die komplette Seite lesen zu müssen. Doch um ideal funktionieren zu können, muss die Webseite gewisse Voraussetzungen erfüllen. Probleme machen insbesondere Seiten mit vielen multimedialen Inhalten und Formularen, so Heike Clauss, Leiterin des Projekts BIK für Alle, das sich dafür einsetzt, über die Vorteile eines barrierefreien Internets aufzuklären.

Flash und Werbung sind natürliche Feinde der Barrierefreiheit

Heinke erzählt davon, dass sich die Zugänglichkeit des Internets in den letzten Jahren erst zurück- und dann wieder vorentwickelt hat:

Am Anfang war das Internet deutlich einfacher zugänglich, weil alles fast nur aus Text bestand. Dann – so um 2000 – kam Flash und Webseiten mit vielen Bildern. Das war die Hoch-Zeit der nicht-zugänglichen Seiten. Jetzt, mit HTML5 und CSS3, geht der Trend wieder in Richtung mehr Barrierefreiheit.

Finde das Feld zum Schließen der Werbung - nicht nur für Seheingeschränkte eine Herausforderung.
Finde das Feld zum Schließen der Werbung – nicht nur für Seheingeschränkte eine Herausforderung.

Eine besondere Qual heutzutage sind laut Heinke automatisch auftauchende, auf hundertprozentiger Lautstärke losspielende Werbeeinblendungen. Jeder weiß, wie mühsam es ist, das Kreuzchen zum Wegklicken der Werbung zu finden, die der Werbe-Blocker gerade noch nicht erkennt. Man kann sich nun versuchen vorzustellen, wie das funktionieren soll, wenn man das Kreuzchen nicht sehen kann.

Komplett unbenutzbare Seiten sind glücklicherweise selten, aber mit der Beachtung einiger Prinzipien würde sich vieles angenehmer gestalten. Gemeinhin akzeptierte und verbreitete Richtlinien für barrierefreie Webseiten sind die WCAG 2.0 (Web Accessibility Guidelines) und in Deutschland die BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung).

BGG, WCAG, BITV und Co.

Seit 2002 gibt es in Deutschland das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Das regelt in § 11 BGG:

Träger öffentlicher Gewalt […] gestalten ihre Internetauftritte und -angebote sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, […] schrittweise technisch so, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können.

Die dafür notwendigen konkreteren Bestimmungen finden sich in der BITV 2.0. Die Verordnung stützt sich auf die WCAG und enthält in zwei Prioritäten gegliederte Vorgaben. Beispielsweise, dass für jeden Nicht-Text-Inhalt ein alternativer Inhalt in Textform bereitgestellt werden muss. Da nicht nur Sehbeeinträchtigungen in der BITV behandelt werden, sondern Barrierefreiheit auch für Hörgeschädigte, motorisch oder kognitiv Beeinträchtigte und andere ein Thema ist, finden sich dort unter anderem auch Vorgaben zu verständlicher Sprache, Gebärdensprachübersetzungen und Tastaturbedienbarkeit. Doch die BITV gilt nur für Bundesbehörden. Länder haben einen eigenen Entscheidungsspielraum bei der Barrierefreiheit, und eine Verpflichtung privatwirtschaftlicher Websites ist nicht vorgesehen. Hier sind lediglich Zielvereinbarungen möglich. Mit der Konsequenz, dass viele den vermeintlichen Mehraufwand scheuen und sich nicht um den Barriereabbau auf den eigenen Seiten kümmern.

Für die Privatwirtschaft fehlen verbindliche Regelungen

Proteste gegen die geplanten Änderungen des Gleichstellungsrecht am 11. Mai 2016 - via Twitter/@SaScala
Proteste gegen die geplanten Änderungen des Gleichstellungsrecht am 11. Mai 2016 – via Twitter/@SaScala

Das kritisieren auch Linke und Grüne im Bundestag. So war die Verpflichtung der Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit eines der zentralen Themen der Debatte zur heutigen Abstimmung über die Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes, gegen die es im Vorfeld viele Proteste gab. In der Nacht zum heutigen Donnerstag ketteten sich Aktivisten am Reichstagsufer an, um unter dem Motto #NichtMeinGesetz zu protestieren. Leider konnten sie damit nicht verhindern, dass das Gesetz dennoch vom Bundestag angenommen wurde.

Im Gesetzentwurf der Bundesregierung ist die Verpflichtung zur Barrierefreiheit für die Privatwirtschaft nicht vorgesehen. Mitglieder der Linken forderten in einem Antrag, die verpflichtenden Regelungen zur barrierefreien Kommunikation auch auf Landes- und Kommunalverwaltungen, „die Privatwirtschaft, Zuwendungsempfänger und private Rechtsträger, an denen der Bund mehrheitlich beteiligt ist, auszuweiten“. Ähnliches fordern auch die Grünen, und sie machen klar, wie eine Reduktion auf Bundesstellen an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbeigeht:

Es ist schön und gut, wenn der Bund erklärt, sich zu Barrierefreiheit und Gleichstellung zu verpflichten. Die meisten Menschen nutzen private Geschäfte, Gaststätten, Kinos usw. aber deutlich häufiger als Bundesministerien und Behörden.

Was sich im Antrag auf bauliche Gegebenheiten bezieht, gilt für Internetinhalte gleichermaßen. Im Dezember 2015 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für einen European Accessibility Act vorgelegt. Dieser soll mehr Produkte und Dienstleistungen EU-weit einheitlich barrierefrei machen, darunter Computer, Betriebssysteme, Banking-Websites und e-Commerce-Angebote. Für wichtige Bereiche Mindeststandards zu setzen, ist ein wichtiger Schritt. Verbände wie die European Blind Union kritisieren jedoch noch fehlende Punkte. Beispielsweise deckt der aktuelle Entwurf keinen Informationszugang über Apps oder den Zugang zu Datenbanken ab.

Barrierfreiheit ist mehr als nur leidiger Mehraufwand

Mindestens genauso wichtig wie die Schaffung und Beachtung von Richtlinien ist das Bewusstsein dafür, warum es wichtig ist, Barrieren abzubauen. Heinke appelliert an eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung:

Das Thema ist auf dem Schirm, wird aber oft sehr stiefmütterlich behandelt. Es wird wenig Notwendigkeit gesehen, so nach dem Motto: „Bringt uns das was? Das ist ja nur ein kleiner Nutzerkreis und kostet alles Geld.“

Wer sich vor dem Thema Barrierefreiheit verschließt, verschließt sich auch vor einer gesellschaftlichen Entwicklung.

Und: Barrierefreie Inhalte helfen nicht nur wenigen. Heike Clauss führt ältere Menschen als große Gruppe derer an, die von barrierefreien Inhalten profitieren. Heinke gibt zu bedenken, dass es schon reichen kann, sich den Arm zu brechen, um einige Wochen die Maus nicht mehr bedienen zu können und auf Barrierefreiheit angewiesen zu sein. Doch auch ohne eingeschränktes Sehvermögen und gebrochenen Arm profitieren alle von Barrierefreiheit. Denn hat eine Webseite ein gut strukturiertes Menü mit der entsprechenden Notation, nutzt das auch dem sehenden Betrachter. Der Verzicht auf Flash-Inhalte sollte mittlerweile sowieso selbstverständlich sein.

Laut Clauss liegt die Entscheidung für Barrierefreiheit bei Unternehmen oft erstmal bei der Geschäftsführung, aber auch bei den meisten Agenturen, die schließlich mit der Erstellung von Webseiten beauftragt werden, liege noch einiges im Argen. Heinke wünscht sich, dass das Thema nicht einfach mit dem Argument „kein Geld“ abgebügelt würde. Daher engagiert er sich auch als Berater für Barrierefreiheit und hilft Firmen, Vereinen und anderen Institutionen, ihre Internetauftritte zugänglicher zu gestalten.

Auch Maschinen kommen mit barrierefreien Seiten besser zurecht

Ein logischer Vorteil von Barrierefreiheit, auch wenn er sich nicht gleich beim ersten Gedanken aufdrängt: Was für Menschen gut strukturiert und verständlich ist, ist es auch für Maschinen. Seiten, die barrierefrei sind, lassen sich auch von Suchmaschinen leichter verstehen und bekommen ein höheres Ranking. Beschreibungen von Bild- und Videoinhalten machen diese auffindbar – von Menschen wie von Maschinen. Oder – wie es die Wikipedia ausdrückt:

Alles, was Sehbehinderten Probleme bereitet, ist auch für Robots ein Hindernis.

Viel Luft nach oben in puncto Usability

Trotz aller Regularien ist Barrierefreiheit kein statischer Zustand, der einmal erreicht wird und dann erhalten bleibt. Selbst wenn eine Seite allen Richtlinien entspricht, ist das kein Garant dafür, dass sie auch gut nutzbar ist. Clauss findet, auf Usability wird noch zu wenig Wert gelegt:

Es gibt Seiten, die sind zu 100 Prozent accessible, aber trotzdem quasi nicht benutzbar. Ich glaube, man ist froh, dass man erstmal das Thema Accessibility im Griff hat, da wird Usability noch nicht genügend beachtet.

Prof. Gerhard Weber von der TU Dresden forscht an neuen Methoden, die den Bedürfnissen von Blinden und Sehgeschädigten bei der Rechner-Nutzung gerecht werden. Auch er ist der Meinung, dass die Richtlinien allein nicht ausreichen.

Es ist einigermaßen gesichert, was Accessibility sein soll. Das auf die Richtlinien zu reduzieren, ist aber nicht der Weisheit letzter Schluss. Wir forschen daran, was man tun muss, um Systeme zu bauen, die allen Nutzern gerecht werden. Man hat eingesehen, dass Methoden überdacht werden müssen. WCAG sind Richtlinien, aber es gibt keine Beweise dafür, dass das auch die besten Richtlinien sind. Unsere Methoden helfen Usability-Probleme zu finden, und die zeigen, dass die Richtlinien der Vielfalt an Anforderungen behinderter Menschen nicht besonders gut gerecht werden.

Deshalb arbeiten an der Professur Mensch-Computer-Interaktion Normalsehende, Blinde und Sehgeschädigte zusammen und testen neue Entwicklungen gemeinsam. Zu den Forschungsprojekten gehören Screenreader, die auch für sehgeschädigte Nutzer grafische Interaktion ermöglichen und mehr als nur textuellen Inhalt darstellen können. Das ist sowohl für nicht-barrierefreie Formulare als auch für die Erstellung von Grafiken relevant. Insbesondere wenn es um komplexere Grafiken wie Karten und Schaltpläne geht, stoßen herkömmliche Screenreader an ihre Grenzen. Eines der Hauptanliegen ist es auch, den Studenten die Wichtigkeit des Themas so früh wie möglich nahe zu bringen. Nicht nur den Informatikern und Medieninformatikern, die den Großteil derer ausmachen, die Webers Vorlesungen besuchen. Auch Architekten, Lehramtsstudenten und anderen. Oder, wie Weber zusammenfasst: „Alle die, die schnell mal Barrieren erzeugen können.“

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

9 Ergänzungen

  1. Eingebettete Flashelemente sind mit nvda gut nutzbar, wichtig ist halt nur, dass die Accessibility-Features von. flash auch vom Webmaster/Programmierer genutzt werden.Arno

  2. Gibt es Möglichkeiten, Angebote auf Barrierefreiheit hin zu überprüfen? Das wäre ja auch ein Thema für private Anbieter, aber ohne so einen Screen Reader zum Beispiel lässt sich schlecht feststellen, wo es hakt.

    1. Soll ja sogar für CMS-Blogs serverbasierte Vorleseplugins geben, wäre für viele Menschen eine erhebliche Erleichterung.

  3. Hm, denken blinde Menschen in Bildern oder in analytischer Struktur?
    Ist das bildhafte Gedächtnis überhaupt aktiv oder ist es das akkustische nur allein?
    Machen sich blinde Menschen ein „Bild“ von ihrer Umgebung?
    Geht der Weg über die Akkustik, z.B. ich höre Windows 7 und weiß ich bin nun im Internet?
    Brauche ich als blinder Mensch lange Textzeilen, welche vorgelesen werden, oder brauche ich kurze Summarys, welche helfen das „Bild“ zu bilden?
    Lieben Gruß SUSI
    (Sehnerv funktioniert, aber ich stochere auch wie ein blindes Huhn im Internet herum)

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.