Seitdem der Europäische Gerichtshof die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt hat, spielen auch immer mehr Staaten Domino mit ihren nationalen Gesetzen. Jetzt hat auch das Verfassungsgericht der Slowakischen Republik das dortige Gesetz als verfassungswidrig befunden und gekippt:
Die Bestimmungen des [Gesetzes] verstoßen gegen die Verfassung der Slowakischen Republik (Artikel 13, 16, 19 und 22), die Europäische Menschenrechtskonvention (Artikel 7, 10 und 13) und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 8).
Unsere Freunde der slowakischen Denkfabrik European Information Society Institute (EISI), die die Klage vor über fünf Jahren angestoßen haben, kommentieren:
Die Vorratsdatenspeicherung hat die Privatleben aller slowakischen Bürger für lange Zeit wahrnehmbar beeinträchtigt, die trotz ihrer Ehrlichkeit und Unschuld Gegenstand intensiver Überwachung waren. Obwohl die detaillierte Begründung des Urteils noch nicht verfügbar ist, ist nun klar, dass diese Art von Eingriff in das Recht auf Privatsphäre in Zukunft nicht mehr möglich sein wird.
Bereits vor einem Jahr hatte das höchste Gericht in der Slowakei das Gesetz auf Antrag von EISI suspendiert.
Schade, dass es immer Gerichte braucht, um grundrechtswidrige Regierungen zu stoppen. So wohl leider auch hierzulande, falls nicht noch ein Wunder geschieht und Justizminister Maas die Zeichen der Zeit erkennt.
