Keine Stellungnahme der Bundesrepublik beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof zur Massenüberwachung des GCHQ

Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) läuft seit 2013 eine Beschwerde gegen das britische GCHQ wegen den Systemen zur Massenüberwachung, der fehlenden politischen Rechenschaftspflicht und der mangelnden gerichtlichen Nachprüfbarkeit.

Dazu erging von Halina Wawzyniak, MdB in der Linksfraktion, am 21. April 2015 folgende schriftliche Frage an die Bundesregierung:

Welchen Inhalts ist die im Februar 2014 eingeforderte Stellungnahme der Bundesregierung in dem Beschwerdeverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte von Big Brother Watch, der Open Rights Group, der englischen Schriftstellervereinigung PEN und der Sprecherin des Chaos Computer Clubs (CCC), Constanze Kurz, gegen den britischen Geheimdienst Government Communications Headquarters (GCHQ) wegen des möglichen illegalen Eingriffs in die Privatsphäre von Millionen britischer und europäischer Bürger (Aktenzeichen 58170/13), und wenn keine Stellungnahme abgegeben wurde, warum nicht?

Der Gerichtshof hatte die Beschwerde, die unter dem Motto „Privacy not Prism“ bekannt ist, zunächst priorisiert, trotz der Priorisierung zwischenzeitlich aber das Verfahren ausgesetzt („adjourned“). Bereits im Februar 2014 war die deutsche Bundesregierung zu einer Stellungnahme aufgefordert worden, die bis zum 28. April 2014 erfolgen sollte, da ich als deutsche Staatsbürgerin eine der Beschwerdeführerinnen bin.

EGMR

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, Bild: CherryX. Lizenz: Creative Commons BY-SA 3.0

Ob die Bundesregierung sich dazu schriftlich geäußert hat, war bisher nicht klar. Jetzt hat Christian Lange, parlamentarischer Staatssekretär im Justizministerium, wie folgt geantwortet (pdf):

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat der Bundesregierung mit Schreiben vom 3. Februar 2014 die in der Frage genannte Individualbeschwerde zur Kenntnis gebracht und ihr gemäß Artikel 36 Absatz 1 der Europäischen Konvention über Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Nach ständiger Praxis, die derjenigen anderer Mitgliedsstaaten der EMRK entspricht, nimmt die Bundesregierung bei Beschwerden deutscher Staatsbürger gegen andere Mitgliedsstaaten nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen Stellung. Einen solchen Ausnahmefall hat die Bundesregierung nicht gesehen und deshalb von einer Stellungnahme abgesehen.

Es gibt beim GCHQ nichts zu sehen, gehen Sie weiter.

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2 Ergänzungen

  1. Wir sind doch alle NATO Verbündete und seit 2001 (Bündnisfall) im ewigen „‚Krieg‘ gegen den Terror“, der ständig neue Terroristen schafft. Da darf man das doch nicht so eng sehen.

  2. „Nach ständiger Praxis, die derjenigen anderer Mitgliedsstaaten der EMRK entspricht, nimmt die Bundesregierung bei Beschwerden deutscher Staatsbürger gegen andere Mitgliedsstaaten nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen Stellung.“
    Gibt es eine Erläuterung, was in diesem Fall z.B. „besonders gelagerte Ausnahmefälle sein könnten?
    Ich halte eine derartige Stellungnahme für eine glatte Unverschämtheit.

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