Hamburg
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: G20: Polizeistaatliches Spektakel statt Festival der Demokratie
(Archivbild) : G20: Polizeistaatliches Spektakel statt Festival der Demokratie Schon vor dem eigentlichen Start des G20-Gipfels zeichnen sich massive Einschränkungen von Grundrechten wie der Versammlungsfreiheit ab. Das Verhalten von Polizei und Behörden verletzt nicht nur Bürgerrechte, sondern läuft einer Deeskalation bei den erwarteten Großprotesten zuwider. Ein Überblick.
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: Hamburger Videoüberwachungskarte zum Mitmachen
Open Street Map der Hamburger Innenstadt mit Überwachungskameras : Hamburger Videoüberwachungskarte zum Mitmachen Für den G20-Gipfel hat der CCC Hamburg Ende April eine interaktive Karte mit den Orten von Überwachungskameras online gestellt. Damit soll der Aufbau von zusätzlichen Kameras für den Gipfel am 7. und 8. Juli besonders in den Sicherheitszonen dokumentiert werden. Die Karte heißt Juvenal und spielt damit auf den römischen Dichter an, der fragte, wer denn die Überwacher überwache.
Ausgangspunkt für die Karte war allerdings auch die Frage: „Wer weiß denn, ob die Kameras nach dem G20-Gipfel wieder abgebaut werden?“ Um das herauszufinden, ist in den nächsten Wochen geplant, die eingetragenen Kameras weiter im Auge zu behalten und zu schauen, welche wieder abgebaut werden.
Wer mitmachen möchte, braucht nur ein Foto von einer Überwachungskamera in Hamburg zu machen, es hochzuladen und auf der Karte den genauen Ort einzutragen.2016 ist unter dem Titel „Surveillance under Surveillance“ ein ähnliches Kartografierungsprojekt zum Mitmachen gestartet. Dabei handelt es sich allerdings um eine interaktive Weltkarte der Überwachung!
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: Gegen Überwachung demonstrieren auf der G20-Großdemo in Hamburg
Protest gegen Überwachung. : Gegen Überwachung demonstrieren auf der G20-Großdemo in Hamburg Die Proteste gegen den G20-Gipfel in Hamburg beginnen. Demonstriert wird gegen viele Dinge – auch gegen Überwachung. Auf der Großdemo am Samstag machen Bürgerrechtler einen eigenen Block mit Wagen zum Thema.
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: Bündnis kritisiert Grundrechtseinschränkungen zum G20-Gipfel in Hamburg
Streetart anlässlich des G20-Gipfels am Hamburger Bahnhof Dammtor. : Bündnis kritisiert Grundrechtseinschränkungen zum G20-Gipfel in Hamburg Politische Gruppen und Bürgerrechtsorganisationen warnen vor Grundrechtseinschränkungen anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg. Die Stadt werde im Vorfeld des Gipfels immer mehr zur grundrechtsfreien Zone. Den unrühmlichen Höhepunkt dieser Entwicklung stelle die Einrichtung einer etwa 38 Quadratkilometer großen Verbotszone für Demonstrationen dar – eine Bestätigung der zuvor bereits kursierenden, aber von Seiten der Polizei zunächst dementierten „blauen Zone“. Das Bündnis, das unter grundrechte-verteidigen.de im Netz erreichbar ist, geht davon aus, dass dies nicht die letzte repressive polizeiliche Maßnahme bleiben werde.
Die Initiatoren des Aufrufs „Hamburg ist unsere Stadt – Wir wollen unsere Grundrechte nicht zum G20-Gipfel abgeben!“ sehen eine ernsthafte Gefährdung für die Grundrechte. Dem Aufruf haben sich bereits über 40 Organisationen und über 50 Personen angeschlossen, unter ihnen attac Deutschland, die GEW Hamburg, das Grundrechtekomittee und die Humanistische Union.
Neben den Einschränkungen für Demonstrationen versucht die Stadt Hamburg den Gipfelgegnern auch anderweitig Steine in den Weg zu legen: Bislang ist keines der Protestcamps genehmigt worden. Auf dem Protest-Informationsportal g20hamburg.org heißt es deshalb:
Wir werden nicht hinnehmen, dass Camps und Plätze verweigert werden, um Menschen von der Teilnahme an Protesten abzuhalten. Das ist eine offene Missachtung unseres Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Wir fordern, dass die Hansestadt Hamburg sofort Campflächen bereitstellt und mit den Vorbereitungskreisen der beiden Camps konstruktiv zusammenarbeitet.
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: Ranking zu Transparenz und Informationsfreiheit: Norddeutschland an der Spitze
Jede Person hat das Recht auf staatliche Informationen - doch die Umsetzung dieses Rechts unterscheidet sich innerhalb Deutschlands. Foto: <a href="https://unsplash.com/@samuelzeller">Samuel Zeller</a>unter <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de">CC0</a> : Ranking zu Transparenz und Informationsfreiheit: Norddeutschland an der Spitze Im ersten bundesweiten Vergleich von Gesetzen zur Informationsfreiheit stehen die norddeutschen Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen an der Spitze. Schlusslicht sind Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen – dort gibt es weiterhin kein Recht auf Zugang zu staatlichen Informationen.
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: Von der Schuhgröße bis zum Dialekt: Was die Polizei alles in der Datei „Gewalttäter Sport“ abspeichern darf
<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a> via <a href="https://www.flickr.com/photos/airsoenxen/6902882264/">airsoenxen (flickr)</a> : Von der Schuhgröße bis zum Dialekt: Was die Polizei alles in der Datei „Gewalttäter Sport“ abspeichern darf Fast 11.000 Menschen sind bundesweit in der Datei „Gewalttäter Sport“ erfasst. Viele von ihnen sind keine Gewalttäter. Über die Zukunft der umstrittenen Datei beriet eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe – wir veröffentlichen ihren bislang geheim gehaltenen Abschlussbericht.
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: Stand der Internetzensur 2016
Letztes Jahr sah der 33c3 von außen so aus : Stand der Internetzensur 2016 Ein Großteil der Menschen im Internet erlebt Zensur nicht mehr in der klassischen Form der gesperrten Webseite. Stattdessen werden einzelne Inhalte in sozialen Netzwerken intransparent gelöscht oder der Zugang zu Webseiten gedrosselt, erklärt ein Vortrag auf dem 33C3 in Hamburg.
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: Programm des 33. Chaos Communication Congress ist online
: Programm des 33. Chaos Communication Congress ist online Das vorläufige Programm des 33C3 ist online. Noch sind einige Programmpunkte nicht ausgefüllt. Das wird sich in den nächsten Tagen ändern.
Die 33. Ausgabe des Kongresses im Congress Center Hamburg beginnt am 27. Dezember um 11 Uhr und endet am 30. Dezember. Beiträge gibt es in den Themenfeldern Art & Culture, Entertainment, Ethics, Society & Politics, Hardware & Making, Science und Security. Hinzu kommen unzählige selbstorganisierte Sessions und Workshops. Der Kongress ist ausverkauft, die meisten Vorträge aus dem Programm werden jedoch live gestreamt.
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: Anordnung des Hamburger Datenschutzbeauftragten: WhatsApp darf keine Daten an Facebook weitergeben
35 Millionen Menschen nutzen WhatsApp alleine in Deutschland. Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC-BY-NC-ND 2.0</a> <a href0"https://www.flickr.com/photos/captain_die/7697183522/sizes/l">Alexander Rentsch</a> : Anordnung des Hamburger Datenschutzbeauftragten: WhatsApp darf keine Daten an Facebook weitergeben Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat eine Verwaltungsanordnung erlassen, die es Facebook ab sofort untersagt, Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu speichern. Facebook wird ferner aufgegeben, bereits durch WhatsApp an das Unternehmen übermittelte Daten zu löschen. Dies teilt der Hamburger Datenschutzbeauftragte in einer Presseerklärung mit.
Facebook und WhatsApp hätten nach dem Erwerb vor zwei Jahren mitgeteilt, dass die Daten der Nutzer nicht ausgetauscht würden. Die vor kurzem angekündigte Änderung der Geschäftsbedingungen sei eine Irreführung der Nutzer und ein Verstoß gegen das deutsche Datenschutzrecht.
35 Millionen Nutzer alleine in Deutschland betroffen
Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, sagt:
Die Anordnung schützt die Daten der ca. 35 Millionen WhatsApp-Nutzer in Deutschland. Es muss ihre jeweilige Entscheidung sein, ob sie eine Verbindung ihres Kontos mit Facebook wünschen. Dazu muss Facebook sie vorab um Erlaubnis fragen. Dies ist nicht geschehen.
Facebook hat sich mittlerweile (Update: 14:20 Uhr) zu der Anordnung geäußert. Gegenüber netzpolitik.org sagt eine Sprecherin:
Facebook complies with EU data protection law. We will work with the Hamburg DPA in an effort to address their questions and resolve any concerns.
Facebook halte sich an den EU-Datenschutz. Man werde sich an den hamburgischen Datenschutzbeauftragten wenden und die Fragen klären. Facebook kann gegen die Anordnung Widerspruch einlegen und vor Gericht ziehen.
Die Maßnahme des hamburgischen Datenschutzbeauftragten ist nicht der einzige Vorgang gegen Facebook in dieser Sache. Verbraucherschützer hatten das Unternehmen letzte Woche abgemahnt und werden juristisch gegen Facebook vorgehen.
Wer einfach selbst handeln will, dem sei unser Artikel „Fünf Gründe für den Messenger-Wechsel“ ans Herz gelegt. Dort gibt es nicht nur gute Argumente, sondern auch eine fruchtbare Leserdiskussion über Alternativen zu WhatsApp.
Update 17:30 Uhr:
Facebook schickt jetzt eine weitere Stellungnahme. In dieser heißt es:Facebook complies with EU data protection law. We will appeal this order and we will work with the Hamburg DPA in an effort to address their questions and resolve any concerns.
Heißt: Facebook wird die Entscheidung anfechten.
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: Hamburg: Mehr Überwachung, weniger Statistiken, Benachrichtigung: Fehlanzeige
Bei einer Funkzellenabfrage werden sämtliche Handy-Verbindungen innerhalb einer oder mehrerer dieser Funkzellen an die Polizei gegeben. : Hamburg: Mehr Überwachung, weniger Statistiken, Benachrichtigung: Fehlanzeige Wie im Bundesdurchschnitt steigen bei Hamburger Behörden seit Jahren der Einsatz Stiller SMS und Anordnungen zur Telekommunikationsüberwachung. Zahlen zu Funkzellenabfragen fehlen, angeblich gibt es keine Statistiken. An der Benachrichtigung Betroffener mangelt es – für die Kontrolle der Maßnahmen ist das ein Problem.
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: Datenschützer zu Kameraüberwachungsplänen: Auch Innenminister müssen sich an Gesetze halten
Videoüberwachung (Symbolbild). Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC-BY-NC 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/exacq/439368480/sizes/o/"> exacq</a> : Datenschützer zu Kameraüberwachungsplänen: Auch Innenminister müssen sich an Gesetze halten Thomas de Maizière hat gerade den Datenschutz und die Datenschutzbeauftragten der Länder scharf kritisiert. Diese kontern jetzt, dass der Rechtsstaat wegen bestehender oder gefühlter Bedrohungslagen nicht über Bord geworfen werden darf.
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: Hamburger Polizei: Daten sammeln und schweigen
Demonstrant*innen in Hamburg - könnten sie alle gespeichert werden? <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/rasande/16223636808/in/photolist-qHCo11-od88iM-hcpx58-qHELd5-hcoV5d-hcobks-hcqKyK-pnLnZr-hcpFPd-hcoZeN-pnN5WK-qjntm2-qHDPww-q4cUhY-hcpgUw-qju9HN-rtpsxf-hcpfMu-hcpDCk-hcoS4z-hcqSiM-o34uXC-o2Temg-o4XJfF-q4cLRW-nKFQvx-s6nzzx-nKG7rQ-o2TeAK-o3bs6e-qHCjG7-spGF8P-o191M5-rYVY2-s88rUS-o3brix-s8f5iR-nKGNWr-o2TeB6-4K4pWV-o2Te6B-o2Tejc-s8fcHR-nKFR7x-nKFYLG-o3bs6V-nKFYW1-6zxubb-qHCjVo-nKFYHq">rasande</a> : Hamburger Polizei: Daten sammeln und schweigen Das LKA Hamburg führt verschiedene Datenbanken über für sie interessante Personengruppen. Grundsatz für die Dateien scheint, sie weitmöglichst geheim zu halten. Anfragen nach Transparenzgesetz werden abgelehnt oder bei der Beantwortung wird gelogen. Auch Parlament und Personen, die Auskunft über ihre gespeicherten Daten verlangen, wird nur widerwillig und eingeschränkt geantwortet.
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: Soziale Medien, Ausländeranteil, Einkommen, Wasser, Strom: Mehr Datenquellen für polizeiliche Vorhersagesoftware
Aus dem Stromverbrauch lässt sich so einiges herauslesen. <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/">CC BY-SA 3.0</a>, via wikimedia/<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Intelligenter_Zähler#/media/File:Intelligenter_zaehler-_Smart_meter.jpg">EVB Energie AG</a> : Soziale Medien, Ausländeranteil, Einkommen, Wasser, Strom: Mehr Datenquellen für polizeiliche Vorhersagesoftware Die Polizei in Baden-Württemberg testet die Nutzung von Informationen über den Ausländeranteil eines Wohnviertels für die Vorhersage von Straftaten. Dies berichtet die Zeitschrift Spektrum der Wissenschaft in ihrer Onlineausgabe. Dem Precobs-Mitgründer Michael Schweer zufolge würden weitere „sozioökonomische Daten“ hinzugefügt. Hierzu gehören „Informationen über gut betuchte Wohngegenden“.
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: Überwachungs-Zentrum Nord: Blankoscheck für die Sammelwut
Foto: CC-BY-NC 4.0 netzpolitik.org : Überwachungs-Zentrum Nord: Blankoscheck für die Sammelwut Was machen Innenminister, die eine Nadel im Heuhaufen nicht finden können? Richtig – noch mehr Heu draufwerfen. Nachdem das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten sowie Landespolizeien bereits durch zahlreiche Cyber- und Terrorabwehrzentren nach und nach ausgehöhlt wurde, setzt man nun noch einen drauf. Jetzt kommt heraus: Das erste sogenannte „Telekommunikations-Überwachungszentrum“ der Polizei soll schon bald in Niedersachsen entstehen. Für Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein soll hier ab dem Jahr 2020 Telefon und Internet überwacht, Unterstützung beim Abgreifen und Auswerten von „Inhalts‑, Verkehrs- und Bestandsdaten“ geleistet und „Forschung und Entwicklung“ auf dem Gebiet der Telekommunikationsüberwachung betrieben werden – sowohl zur Verfolgung als auch zur präventiven Verhinderung von Straftaten. Das alles und noch viel mehr sieht ein Staatsvertrag vor, den die fünf Länder letzte Woche unterzeichnet haben. Zwar müssen die jeweiligen Landesparlamente dem Vertrag noch zustimmen, dies wird allerdings nur als Formalie betrachtet.
Dies ist ein Gastbeitrag von Katharina Nocun. Katharina ist Netzaktivistin und Bloggerin. Sie schreibt auf kattascha.de und twittert unter @kattascha.
Überwachungs-Zentrum ohne Datenschutzkonzept
Wo Daten sind, da entstehen schnell Begehrlichkeiten. Doch im Tagesgeschäft des politischen Aktionismus wird dies als Nebensächlichkeit abgetan. Ein konkreter Auftragsvertrag und ein Datenschutzkonzept für das Zentrum liegen bis heute nicht vor. Die Datenschutzbeauftragten der beteiligten Länder ziehen sich darauf zurück, dass „eine datenschutzrechtliche Bewertung erst nach dessen Fertigstellung bzw. Umsetzung erfolgen kann“. Das ist paradox, denn entscheiden müssen die Parlamentarier jetzt. Stimmen sie dem Staatsvertrag zu, können Auftragsvertrag und Datenschutzkonzept komplett an den demokratisch gewählten Parlamenten vorbei festgelegt werden. Darüber sollen dann alleine die jeweiligen Landeskriminalämter entscheiden dürfen. Selbst eine nachträgliche Offenlegung der Details ist fraglich. Laut Hamburger Senat seien diese nur für den Dienstgebrauch bestimmt. Die Parlamente sollen also einen Blankoscheck für das Überwachungs-Zentrum ausstellen. Toller Plan.
Dabei gibt es schon jetzt konkrete Belege für Daten-Misswirtschaft im Überwachungsgeschäft. Schon die aktuell von Niedersachsen und Bremen gemeinsam betriebene Telekommunikationsüberwachungsanlage weist laut niedersächsischer Datenschutzbeauftragter ganze 44 offene Mängel auf. Dieser Mut zur Lücke wird mit den neuen Plänen nicht etwa abgestraft, sondern belohnt, wenn ausgerechnet in Niedersachsen das 5‑Länder-Überwachungszentrum entsteht. Der als großer Freund diverser Überwachungsmaßnahmen und harscher Aussagen auffällig gewordene niedersächsische Ex-Innenminister Uwe Schünemann hätte es nicht schlimmer einfädeln können.
Aufgabenkatalog mit Add-on Modulen
Nicht nur im Norden sondern auch in den ostdeutschen Bundesländern soll ein ähnlicher Überwachungs-Verbund entstehen. Einen Blankoscheck wie beim Überwachungszentrum-Nord stellt man allerdings dort nicht aus. Der Nord-Staatsvertrag soll zentralen Fragen dem Gutdünken der Exekutive überlassen: Dürfen andere Behörden direkt auf Überwachungsdaten zugreifen? Darf das Überwachungs-Zentrum über „Unterauftragsverhältnisse“ private Anbieter oder gar ausländische Behörden einschalten? Welche Aufgaben darf das Überwachungszentrum überhaupt wahrnehmen – Verkehrsdatenabfragen, Versand stiller SMS, Quellen-Telekommunikationsüberwachung durch Infiltration von Privatrechnern (Staatstrojaner)?
Bei dem Überwachungszentrum geht es keineswegs nur um eine Konzentration schon bisher erledigter Aufgaben: Das Überwachungszentrum soll sich auch mit „Forschung und Entwicklung“ auf dem Gebiet der Telekommunikationsüberwachung befassen. Kommt nach dem Bundes- jetzt auch der Landestrojaner? Ein Ethikbeirat für diese Überwachungsforschung ist nicht vorgesehen.
Der kalkulierte Kontrollverlust
Nicken die Landesparlamenten diesen Blankoscheck ab, kann die Verwaltung in Zukunft ohne Zustimmung der Parlamente in vielen wichtigen Punkten alleine entscheiden. Und zwar im Zweifel sogar gegen die Stimme eines einzelnen Bundeslandes. Möglich machen das die vorgesehenen Abstimmungen nach Mehrheitsprinzip unter den beteiligten Ländern. Das bedeutet: Selbst wenn durch Neuwahlen oder Proteste in der Bevölkerung ein Bundesland mehr Datenschutz fordern würde, wäre man chancenlos. Die Zusicherung der schleswig-holsteinischen Landesregierung, man habe „nicht die Absicht, das RDZ auch für die Erhebung von Verkehrsdaten in Anspruch zu nehmen“, ist unter diesen Umständen wertlos, weil sie jederzeit ohne Zustimmung des Landtags einkassiert werden kann. Möglicher politischer Vorteil: Man ist in Zukunft nicht zuständig und kann auch nichts mehr ändern. Ein demokratietheoretisch fragwürdiges Konzept.
In Schleswig-Holstein wird am Donnerstag ab 11 Uhr immerhin eine Aussprache über das Vorhaben in Landtag stattfinden (Livestream). An kritischen Fragen, die es lohnt zu stellen, mangelt es nicht. Ein Teil der Antworten wird die Bevölkerung mit Sicherheit verunsichern. Hoffentlich auch den einen oder anderen Parlamentarier.
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: Böses Foul: Hamburger Polizei lügt zu Fußball-Datei
<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a> via <a href="https://www.flickr.com/photos/airsoenxen/6902882264/">airsoenxen (flickr)</a> : Böses Foul: Hamburger Polizei lügt zu Fußball-Datei Eine falsche Auskunft der Hamburger Polizei zur Existenz einer geheimen Sportgewalt-Datei war offenbar kein Missverständnis, sondern eine bewusste Fehlinformation. Das zeigen interne E‑Mails des Landeskriminalamts (LKA), die wir veröffentlichen.
Im Januar war durch eine kleine Anfrage in der Hamburgischen Bürgerschaft bekanntgeworden, dass die Hamburger Polizei seit neun Jahren in einer Datei zu „Gruppen- und Szenegewalt“ Informationen über angeblich gewaltbereite Fußballfans sammelt. Auf eine Anfrage über FragDenStaat.de antwortete die Polizei jedoch ein Jahr zuvor, dass eine solche Datei nicht existiere.
Polizei spricht von „Missverständnis“
Der Pressesprecher der Hamburger Polizei sagte gegenüber netzpolitik.org, dass es bei der Beantwortung der Anfrage zu einem „Missverständnis“ gekommen sei. Der Antragsteller habe nach der Existenz einer Datei zu Sportgewalt gefragt. Die existierende Datei „Gruppen- und Szenegewalt“ sei jedoch „weder identisch mit der bundesweiten Datei ’Gewalttäter Sport’ noch mit der vom Anfragenden genannten Datei ’Sportgewalt Berlin’“. Die Polizei bedauere das „Missverständnis“. Inzwischen hat sie sich auch beim Antragsteller entschuldigt:
Die Polizei hätte aus heutiger Sicht ihrer Beratungspflicht Ihnen gegenüber nachkommen und auf die Diskrepanz [zwischen Sportgewalt und Gruppen- und Szenegewalt] hinweisen müssen.
Wie sich jetzt anhand des dazugehörigen internen E‑Mail-Verkehrs der Polizei zeigt, den wir durch eine Anfrage nach dem Transparenzgesetz erhalten haben, musste den Beamten jedoch klar sein, dass die Anfrage auf die existierende Datei zielt. Das Grundsatz-Referat DE22 der Polizei beauftragte das für die Datei zuständige Landeskriminalamt am 17. Juli 2014 mit der Beantwortung der Anfrage. Die Begründung:
Da Gegenstand die bei LKA 121 auf der Basis von Crime geführte Datei „Gruppen- und Szenegewalt“ sein dürfte, liegt die Zuständigkeit zur Beantwortung der Anfrage nach Einschätzung der DE beim LKA.
Offensichtlich war der Polizei also von Anfang an bewusst, dass sie eigentlich die Existenz der Datei bestätigen müsste. Trotzdem antwortete sie dem Antragsteller, dass die Polizei „keine eigene derartige Datei führt“ – mutmaßlich eine Verletzung der Amtspflicht zur Erteilung wahrheitsgemäßer Auskünfte.
Keine klaren Kriterien für Speicherung und Löschung
Aber nicht nur die Informationspolitik der Hamburger Polizei ist sehr problematisch, auch der Gegenstand der Anfragen selbst, die Datei „Gruppen- und Szenegewalt“: In ihr werden nämlich nicht nur Beschuldigte gesammelt, sondern auch sogenannte Störer, Verdächtige sowie Kontakt- und Begleitpersonen – eine breite Kategorisierung, die die Speicherung von Daten aller Personen zulässt, die die Polizei in Verbindung mit Beschuldigten sieht. Ein Tatverdacht muss für eine Speicherung nicht bestehen.
Personen, die in der Datei erfasst sind, werden darüber nicht aktiv informiert. Auch die Umstände einer möglichen Löschung aus der Datei sind sehr unklar formuliert. Laut Polizei erfolgt eine Löschung, „sobald die Speicherung der Person für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist oder die rechtlichen Voraussetzungen zur Speicherung nicht mehr gegeben sind“.
Datenschutz ohne Schiedsrichter
Wie der Hamburger Landesdatenschutzbeauftragte gegenüber netzpolitik.org mitteilt, hatte er sich im Rahmen der Abstimmung über die Datei „kritisch im Hinblick auf die Bestimmtheit einiger Personengruppen geäußert“. Seit der Errichtung der Datei im Jahr 2006 fand jedoch „aufgrund der defizitären Personalsituation“ keine Prüfung der Datei mehr statt, wie die Behörde gegenüber netzpolitik.org bestätigte. Die Hamburger Polizei prüft nach eigenen Angaben, ob sie künftig einen eigenen Datenschutzbeauftragten beschäftigen will.
In der Datei sind mehr als 2.000 Menschen geführt. Die meisten von ihnen sind den Fußballklubs Hamburger SV und St. Pauli zugeordnet, stehen laut Polizei aber auch in Verbindung mit Vereinen wie dem FC Köln, Borussia Dortmund oder dem Eishockeyverein Hannover Scorpions. Wer wissen will, ob eigene Daten beim Landeskriminalamt gespeichert sind, sollte dort schriftlich einen formlosen Antrag auf Auskunft stellen. Die Hamburger Datei ist nur eine von vielen ähnlichen Dateien im Bundesgebiet.
Für die Bearbeitung der Anfrage nach dem Transparenzgesetz, die drei Monate dauerte, berechnet uns die Hamburger Polizei übrigens Gebühren in Höhe von 120 Euro.
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: Datensammelei der Berliner Polizei im Gefahrengebiet: Anlasslos, unverhältnismäßig, diskriminierend
Demonstration gegen das Gefahrengebiet in der Rigaer Straße - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/">CC BY-NC-SA 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/timlueddemann/24373418839/in/album-72157661844579363/">timlueddemann</a> : Datensammelei der Berliner Polizei im Gefahrengebiet: Anlasslos, unverhältnismäßig, diskriminierend „Gefahrengebiete“, „verrufene“ oder „kriminalitätsbelastete“ Orte: Egal, wie man sie nennt – in ihnen darf die Polizei Maßnahmen wie Identitätsfeststellungen und Personenkontrollen durchzuführen, allein basierend auf deren Aufenthaltsort. Die genauen Voraussetzungen und Eingriffsbefugnisse werden in den jeweiligen Landespolizeigesetzen der Länder geregelt. Aber eines haben sie gemeinsam: Die Unschuldsvermutung und Grundrechte werden außer Kraft gesetzt, dazu gehört auch die informationelle Selbstbestimmung.
Als 2014 in Hamburg große Teile Altonas, St. Paulis und der Sternschanze zum Gefahrengebiet erklärt wurden und eine öffentliche Diskussion aufkam, verfasste der Hamburgische Datenschutzbeauftragte ein Gutachten. In diesem attestierte er deutliche Einschränkungen der informationellen Selbstbestimmung und äußerte „erhebliche Bedenken“, ob die Polizeipraxis verfassungsmäßig sei.
In Berlin werden Gefahrengebiete geheimgehalten, „um eine Stigmatisierung der Anwohnerinnen und Anwohner zu vermeiden“. Doch das Gebiet rund um die Rigaer Straße ist durch monatelange, dauerhafte Polizeipräsenz und spätestens seit der unverhältnismäßigen Razzia am 13. Januar 2016 öffentlich als Gefahrengebiet erkennbar und war dadurch Gegenstand deutschlandweiter Berichterstattung. Die bis heute andauernden Einsätze richten sich mehrheitlich gegen „die linke Szene“ oder das, was Polizei und Senat als solche bezeichnen. Der Berliner Innensenator Frank Henkel von der CDU scheint das Gebiet zum Wahlkampfplatz erklärt zu haben, und aus Polizeikreisen heißt es, man beabsichtige, „ein Klima zu schaffen, in dem die Linken von alleine gehen“.
Wir haben bei der Berliner Datenschutzbeauftragten gefragt, ob sie eine datenschutzrechtliche Bewertung der Gefahrengebietsproblematik vorgenommen hat. Aber weder liegt eine solche vor noch ist sie geplant. Solange die Voraussetzungen des § 21 Abs. 2 ASOG (Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin) eingehalten werden, „ist die Identitätsfeststellung aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden“.
1.883 Identitätsfeststellungen in anderthalb Monaten
Ein großes Problem der Personenkontrollen liegt in ihrer schieren Menge. Aus einer Schriftlichen Anfrage der Piraten im Berliner Abgeodnetenhaus ging hervor, dass vom 13. Januar bis zum 29. Februar 2016 1.883 Identitätsfeststellungen im Nordkiez Friedrichshain durchgeführt wurden. Das entspricht etwa 40 pro Tag. Und auch wenn diese Personen weder auffällig geworden sind, geschweige denn Straftaten begangen haben, werden ihre Daten abgeglichen und im Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) gespeichert. Ein Sprecher der Innenverwaltung Berlin erklärte gegenüber netzpolitik.org:
Die Daten zu den Identitätsfeststellungen werden in POLIKS in Form eines Tätigkeitsberichtes abgespeichert. Die Daten unterliegen hier den gesetzlich festgelegten Löschfristen und werden in der Regel für die Dauer eines Jahres gespeichert.
In einer früheren Antwort auf eine Kleine Anfrage hieß es, Daten in POLIKS würden bei „Fällen von geringer Bedeutung“ fünf Jahre gespeichert. Wir haben nachgefragt, wie das zustande kommt.
Update: Antwort des Innensenats:
Es besteht kein Widerspruch der Angaben in den von Ihnen genannten parlamentarischen Anfragen.
Die Antwort 2a zu Drs.-Nr. 17/12356 nennt als Beispiel Prüffristen bei Daten von Tatverdächtigen auf der Grundlage von § 48 Abs. 4 ASOG Bln i.V.m. § 1 PrüffristenVO. Im vorliegenden Fall (Drucksache 17/18089) wurden Identitätsfeststellungen aber nicht unbedingt gegenüber Tatverdächtigen getätigt, sondern auch gegenüber Personen, von denen selbst keine unmittelbare Gefahr ausgeht. Aus diesem Grund ergibt sich für die hier erhobenen personenbezogenen Daten eine kürzere Prüffrist von einem Jahr nach Speicherung auf Grundlage von § 43 Abs. 1 ASOG Bln.
Unverhältnismäßige Speicherfristen
In Hamburg betrug die Speicherfrist drei Monate. Und schon das kritisierte der Datenschutzbeauftragte als „unverhältnismäßig“:
Selbst wenn man die Auffassung vertritt, dass eine Speicherung der Daten von Passanten anlässlich von Personenkontrollen im Gefahrengebiet grundsätzlich erfolgen darf, so kann dies nach Maßgabe der Erforderlichkeit nur in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Ausweisung des Gefahrengebiets in Betracht kommen.
Laut Innensenat hat die Polizei bei ihren Identitätsfeststellungen Zugriff auf neun verschiedene Datenbanken:
- POLIKS – Polizeiliches Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung
- VOIS (ehem. EWW) – Verfahren Einwohnerwesen in Berlin
- AZR – Ausländerzentralregister
- SIS – Schengener Informationssystem
- INPOL – Informationssystem der Polizei
- VISA – Visa-Informationssystem
- ZEVIS – Zentrales Verkehrs-Informations-System
- KVA – Kraftfahrzeugzulassungswesen in Berlin
- NWR – Nationales Waffenregister
Eine Übermittlung von Daten an andere Behörden finde nicht statt. Das heißt längst nicht, dass andere Behörden keinen Zugriff haben. Denn aus einer früheren Anfrage wissen wir:
[Es gibt] einen automatisierten Nachrichten- und Informationsaustausch zwischen den Systemen POLIKS und Informationssystem Polizei (INPOL), der aber nicht die Bedeutung eines direkten Zugriffs im Sinne der Fragestellung hat.
Zugriff auf INPOL haben BKA, Bundespolizei, Zollbehörden und die Landespolizeien. Daten aus POLIKS können jedoch auch sonst an andere öffentliche und nichtöffentliche Stellen weitergegeben werden.
„Wenn alle so rumlaufen würden wie er, würde nix passieren“
Bei den Kontrollen in Berliner Gefahrengebieten findet oft noch ein anderer, direkt spürbarer Eingriff in die Privatsphäre der Kontrollierten statt. Neben der anlasslosen Personalienfeststellung ist die Durchsuchung der Personen, die sich in den Gefahrengebieten aufhalten, erlaubt.
Laut Aussage des Senats gibt es keine Anweisungen dazu, von „welchen Personen(-gruppen) […] Identitäten festgestellt oder schwerpunktmäßig festgestellt“ werden sollen. Doch die Realität sieht anders aus. Christine Frantz, eine Anwohnerin der Straße, die in Wirklichkeit einen anderen Namen hat, sprach mit uns über die allgegenwärtigen Kontrollen. Ihr 15-jähriger Sohn Frank war vor der eigenen Haustür in einer Gruppe mit Freundinnen und Freunden von der Polizei kontrolliert und durchsucht worden. Ein Großteil der Jugendlichen habe „ein bisschen punkig“ ausgesehen, so die Mutter. Sie hat die Szene auf der Straße beobachtet und war dann nach unten gegangen, da sie die Kontrolle der 14- bis 15-Jährigen zuerst für ein Missverständnis hielt.
Als sie einen Polizisten nach dem Grund für die Kontrolle fragte, wies dieser auf das Outfit der Jugendlichen hin: Bundeswehr-Jacke, Anarchiezeichen, Mercedessterne. Einer trug Collegejacke und Turnschuhe. „Wenn alle so rumlaufen würden wie er, würde nix passieren“, zitiert die Mutter den Polizisten.
Pinke Mütze statt Kapuzenpulli
„Wir haben nichts getan, außer dass wir hier wohnen. Und das reicht schon aus, um kriminalisiert zu werden“, regt sie sich auf. Selbst wenn sich niemand einschüchtern lassen will, an manchen Stellen merke man den Effekt der Kontrollen bereits. Ein Nachbar habe sich mittlerweile eine pinke Mütze gekauft. Immer wenn er nasse Haare hatte und sich deswegen eine schwarze Kapuze aufgezogen hat, müsse er mit Kontrollen rechnen. Auch Frank hat sich schon einmal überlegt, ob er wirklich das T‑Shirt mit dem Anarchiezeichen anziehen will – um Stress mit der Polizei aus dem Weg zu gehen.
Sind diese Eingriffe in Privatsphäre und andere Grundrechte verhältnismäßig? Christines Antwort ist ganz klar: „Nein.“ Seit 14 Jahren lebt sie in der Rigaer Straße, ihr ist nie etwas Negatives passiert, außer einigen lauten Abenden im Sommer habe sie nie Probleme mit den linken Projekten in der Straße gehabt. Jetzt stört die Polizei den Nachtschlaf. Die immer wieder um den Block kreisenden Einsatzfahrzeuge erkenne sie mittlerweile bereits am Motor.
Christine und viele andere wollen das nicht hinnehmen. Sie klagen gegen die unverhältnismäßigen Maßnahmen. Die Jugendlichen sollen nicht das Gefühl haben müssen, „in einem Polizeistaat zu leben“ und „sich alles gefallen lassen zu müssen“.
Unschuldsvermutung? Grundrechte? Fehlanzeige.
Die massenweise erhobenen Personendaten bieten der Polizei die Möglichkeit, sich ein Bild von der Zusammensetzung der Menschen zu machen, die sich in der Rigaer Straße aufhalten. Gerade am Wochenende und rund um Veranstaltungen ist die Polizeipräsenz besonders hoch. Wer hält sich zusammen mit wem wann in der Gegend auf? Wer besucht „szenetypische“ Kneipen und Co.? Jede Person ist verdächtig. Und in der Datenbank der Berliner Polizei wird das gespeichert, egal, ob von der Person ein Problem ausging.
„Das Gefahrenabwehrrecht kennt keine Unschuldsvermutung“, sagte der Berliner Polizeisprecher Stefan Redlich nach dem Einsatz am 13. Januar. Und auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sucht man bei den Polizeimaßnahmen in Gefahrengebiet vergebens.
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: Noch einiges zu tun: Hamburg bringt Bundesratsinitiative zum EU-US-Umbrella-Agreement ein
Das Umbrella Agreement soll den Datentransfer zu Strafverfolgungszwecken zwischen EU und USA regeln. - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/howardignatius/13541944255/in/photolist-mCE1ev-56wNbr-6QNXQR-q2QHJk-8YCdAb-9WLeVB-pkATum-daWw7G-8ZrygU-s464PN-coEXwo-o1Uigi-rGhjZW-fCyp2s-cj32yQ-6csXfy-28onv-pCY82q-dKU43v-8GKz4W-daWuE8-9rnrxU-PjH3T-rTjeYX-514GE7-5jub4b-krQB9y-6bi73H-4GWbhK-jHdME-p8UAoA-eYPSs5-ddZ4mn-d7cwSh-aoHQGu-bNw1Kx-nDm4AR-7EBgn1-61EFZ6-rHFHqb-a3zp7E-cVCW6s-7kWndb-5ZS5Nx-gBSYVM-cEwizS-75hiXC-iDxiWK-6LvZF-fyqmEZ">howardignatius</a> : Noch einiges zu tun: Hamburg bringt Bundesratsinitiative zum EU-US-Umbrella-Agreement ein In der EU wurden Ende letzten Jahres die Verhandlungen für das EU-US-Umbrella-Agreement zu Ende gebracht, das den Datenschutz bei dem Transfer persönlicher Daten für Strafverfolgungszwecke zwischen den USA und der EU regeln soll.
Der verhandelte Endstand enthält noch einige Datenschutz-Schlupflöcher. Das findet auch der Hamburger Senat, der nun eine Bundesratsinitiative eingebracht hat, die bestehende Probleme anspricht und nebenbei gut zusammenfasst.
Zweckbindung und Datenweitergabe nicht konsequent geregelt
Zwar ist eine Zweckbindung für Belange der Strafverfolgung im Text verankert, eine effektive Einschränkung, dass die Empfängerbehörde Daten an Dritte weitergibt, findet sich jedoch nicht. Daten können nationalen Regelungen entsprechend an andere Behörden übermittelt werden. Die Einschränkung, dass Daten für den spezifischen Fall relevant sein müssen und die Weitergabe nicht unverhältnismäßig sein darf, lässt Interpretationsspielraum.
Datenweitergabe an Drittstaaten ist laut dem Umbrella Agreement weiterhin möglich. Dass diese Staaten ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleisten müssen, ist schwer kontrollierbar, vor allem wenn diese Staaten ihrerseits nach nationaler Gesetzgebung Daten weiterübermitteln und eine Nachverfolgung zunehmends schwieriger wird.
Ebenso fehlt ein Ausschluss der Datenweitergabe, falls die Daten zur Verhängung einer Todesstrafe führen könnten. Das hatte der Bundesrat im Dezember 2015 gefordert.
Der Hamburger Justizsenator Till Steffen kommentiert gegenüber netzpolitik.org:
Für unsere Strafverfolgungsbehörden gelten enge Grenzen für den Umgang mit den Daten der Bürgerinnen und Bürger. Darauf gründet das Vertrauen in Polizei und Justiz. Deswegen braucht es klare Regeln für die Übergabe von Daten an Staaten außerhalb der EU. Eine Übermittlung muss in den Fällen ausscheiden, in denen die Verwendung der Daten in einem Strafverfahren die Todesstrafe nach sich ziehen könnte. Auch muss sichergestellt sein, dass die übermittelten Daten nicht noch weiteren Staaten zur Verfügung gestellt werden, denen die europäischen Datenschutzstandards egal sind. Diesen Schutz bietet das geplante Umbrella Agreement zwischen der EU und den USA zum Datenaustausch zu Strafverfolgungszwecken bisher nicht. Unsere Bundesratsinitiative will diese Schutzlücken schließen.
Rechtsansprüche für Betroffene nicht garantiert
Eine der Bedingungen der EU beim Abschluss des Abkommens war, dass EU-Bürger ihre Rechtsansprüche bezüglich Einsicht, Löschung und Korrektur von Daten durchsetzen können. Ein entsprechender Passus findet sich auch, er gewährleistet nur unzureichenden Schutz. Wir schrieben bereits im letzten Jahr:
Wenn es darum geht, dass dem Bürger Auskunftsrecht gewährt werden soll, sieht es ähnlich aus. Es bleibt die
HinterVordertür, dass der Zugang zu den persönlichen Daten nach „den rechtlichen Rahmenbedingungen des Staates geregelt wird, in dem der Zugang gesucht wird.“ Und die Möglichkeiten, den Zugang zu blockieren gehen noch weiter. Sieben verschiedene Gründe gibt es, „angemessene Beschränkungen in inländischem Recht“ umzusetzen, natürlich mit guten Bekannten wie der Gefährdung nationaler Sicherheit und der Behinderung der Arbeit von Strafverfolgern. Es wird also faktisch immer einen Weg geben, einen Auskunftsanspruch zu verweigern. Gleiches gilt für Transparenzpflichten.Will man Rechtsmittel einlegen, gilt wieder die Anwendung nationaler Gesetze. Von einer Abschaffung der Ungleichbehandlung von US-Personen und Nicht-US-Personen ist man dementsprechend noch meilenweit entfernt, solange die USA letztere nicht als Menschen mit vollem Anspruch auf Grundrechte ansehen.
Gleichstellung von US-Personen und Nicht-US-Personen rückt näher
Für das Inkrafttreten des Umbrella Agreements war eine Gesetzesänderung in den USA notwendig, die Nicht-US-Personen gleiche Rechte wie US-Personen bezüglich ihrer Daten zugesteht. Dieser Judicial Redress Act würde das oben genannte Problem mildern. Präsident Obama muss das vom Senat verabschiedete Gesetz noch unterzeichnen.
Das Umbrella Agreement ist nicht das einzige Datenschutzabkommen zwischen EU und USA, das derzeit in Planung ist. Am 2. Februar hat die Europäische Kommission bekannt gegeben, dass mit den USA ein Nachfolger für Safe Harbor verhandelt wurde, das „EU-US Privacy Shield“. Datenschützer haben das Privacy Shield überwiegend kritisiert. So lange aber kein konkreter Text veröffentlicht ist, lässt sich das Gesamtpaket schwer beurteilen. Wir sind gespannt, wann ein erster Entwurf veröffentlicht wird.
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: Videoüberwachung mit „Bodycams“: Polizei in Köln und Düsseldorf hängt sich Warnschilder um
: Videoüberwachung mit „Bodycams“: Polizei in Köln und Düsseldorf hängt sich Warnschilder um
Für ein Jahr will die Bundespolizei am Kölner und Düsseldorfer Hauptbahnhof den Einsatz von mobilen Körperkameras („Bodycams“, „Schulterkameras“) testen. Dies teilte die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin in einer Pressemitteilung mit. Die Videokameras sind an einer Weste angebracht und werden bei Bedarf eingeschaltet. Zu entsprechenden Einsatzsituationen gehört die „Kontrolle von offenkundig gewaltbereiten Personen“.
Der Mitteilung zufolge sollen die Kameras vor allem abschreckende Wirkung haben. Dadurch würden PolizistInnen vor Übergriffen geschützt. Der Präsident der zuständigen Bundespolizeidirektion betont in diesem Zusammenhang eine „zunehmende Gewalt und Respektlosigkeit gegenüber der Polizei“. Der Mann fordert auch „empfindlichere Strafen für Gewalttäter“.
Die Bilder sollten auch als Beweis in Strafverfahren genutzt werden. Nur wenn dies zu erwarten sei, würden die Aufzeichnungen gespeichert.
Insgesamt hat die Bundespolizei zehn solche „Kamerasysteme“ beschafft. Wer eine solche Kamera tragen möchte wird „speziell geschult“. Die Teilnahme an der einjährigen Erprobungsphase ist freiwillig. Aus Gründen des Datenschutzes tragen die StreifenpolizistInnen eine Weste mit der gut sichtbaren Aufschrift „Videoüberwachung“. In dem Pilotprojekt will die Bundespolizei auch die Akzeptanz der Maßnahme bei den Polizeikräften feststellen.
Gestern ließ die rot-grüne Regierung Landesregierung wissen, man lehne die „Bodycams“ nicht ab. Allerdings sei laut dem Innenminister unklar, ob diese überhaupt einen Nutzen bringen.
Auch in Hessen und Hamburg wird seit rund einem Jahr mit „Bodycams“ experimentiert. Nun hat sich auch Baden-Württemberg zu einem Gesetzentwurf zur Einführung durchgerungen. Im Herbst sollen Ergebnisse der Testserien dann auf der Innenministerkonferenz vorgelegt werden.
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: Hamburger Polizei führt geheime Datei zur Sportgewalt, belügt Bürger
Fußballfans (Symbolbild) <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/">CC BY-NC-SA 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/nericblein/2372852188">nericblein</a> : Hamburger Polizei führt geheime Datei zur Sportgewalt, belügt Bürger Das Landeskriminalamt Hamburg führt entgegen früherer Angaben doch eine Datei zu „Gruppen und Szenegewalt“ im Fußball und anderen Sportarten. In der Datei sammelt die Polizei seit über neun Jahren Informationen über angeblich gewaltbereite Fußballfans. Mehr als 2.000 Menschen, die vor allem den Fußballklubs Hamburger SV und St. Pauli zugeordnet werden, sind in der Datei geführt.
Personen, die als Gefahr eingestuft werden, erfahren in der Regel nichts davon. Zu ihnen werden, wie in anderen Bundesländern, Daten wie Name, Adresse, Fotos und Informationen von Kontaktpersonen gesammelt. Die Linken-Politikerin Christine Schneider kritisiert dies:
Das verletzt die informationelle Selbstbestimmung und darf in einem Rechtsstaat keinen Platz haben.
Besonders pikant: Die Polizei hatte im Juli 2014 gegenüber einer Anfrage von Burkhard Masseida nach dem Transparenzgesetz über FragDenStaat verneint, dass eine solche Datei existiere. Nach einer Kleinen Anfrage zum Thema räumte der Pressesprecher der Hamburger Polizei ein, dass dies nicht der Wahrheit entsprach: „Das war eine falsche Angabe, die wir sehr bedauern.“ Trotz der offensichtlich falschen Informationen bestreitet die Polizei jedoch paradoxerweise, dass die Datei geheim sei. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte etwa sei 2006 über die Einrichtung der Datei informiert worden.
Derselbe Datenschutzbeauftragte ist übrigens auch dafür zuständig, die Einhaltung der Pflichten nach dem Transparenzgesetz zu überprüfen. Bei einem Verstoß dagegen kann er das Vorgehen förmlich beanstanden. Das ist zwar ein vergleichsweise stumpfes Schwert, da Beauftragte in anderen Ländern Europas auch Sanktionen aussprechen können. Innerhalb Deutschlands hat der Hamburgische Datenschutzbeauftragte aber als einziger ein solches Instrument
zur Verfügungexplizit nach dem Informationsfreiheitsgesetz zur Verfügung.