Hamburg

  • : Umsetzung des Transparenzgesetzes: Transparenzportal Hamburg ist online – als Beta-Version
    Umsetzung des Transparenzgesetzes: Transparenzportal Hamburg ist online – als Beta-Version

    Hamburg hat das wohl fortschrittlichste und weitreichendste Transparenzgesetz Deutschlands. Aus der Wikipedia:

    Am 13. Juni 2012 hat die Bürgerschaft das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) beschlossen. Das Gesetz wurde von einer Volksinitiative von Mehr Demokratie, Transparency International und dem Chaos Computer Club sowie einigen Bündnispartnern in einem Wiki geschrieben.

    Der offizielle Start folgt am 1. Oktober 2014, bereits jetzt ist es als Beta-Version online: transparenz.hamburg.de.

    Das Hamburger Abendblatt schreibt:

    Man soll ja vorsichtig sein mit diesem Begriff, aber das, was am heutigen Donnerstag in Hamburg passiert, kommt einer Revolution sehr nahe. Es ist nicht nur eine technische, sondern auch ein radikale politische Umwälzung – jedenfalls für deutsche Verhältnisse. Von heute an können die Bürger alle wesentlichen Akten der Hamburger Verwaltung im Internet abrufen: alle staatlichen Gutachten, Vermessungsdaten, Luftmessdaten, Senatsentscheidungen, die Empfänger von Subventionen und Zuwendungen, ein Baumkataster, das sämtliche Straßenbäume ver- und bezeichnet – und fast alle Verträge, die Hamburg mit Unternehmen schließt.

    Vieles davon wurde früher lieber unter Verschluss gehalten. Jetzt aber hat der Senat gemäß dem seit 2012 geltenden bundesweit einmaligen Hamburger Transparenzgesetz Schriftstücke im Umfang von rund 33 Millionen DIN A4 Seiten digital aufbereitet, um sie den Bürgern jederzeit unentgeltlich unter der Adresse transparenz.hamburg.de zur Verfügung zu stellen.

    Am 6. Oktober gibt es dazu eine Podiumsdiskussion (ab 19 Uhr) und Feier (ab 21 Uhr):

    Wir wollen das Inkrafttreten der zweiten Phase des Transparenzgesetzes diskutieren mit:

    • Lucia Zitnanska, ehemalige Justizministerin der Slowakei und Ideengeberin für die Veröffentlichung von Verträgen im Internet. Seit Januar 2011 müssen in der Slowakei sämtliche Verträge, die die Regierung schließt, im Internet veröffentlicht werden.
    • Prof. Dr. Johannes Caspar, Hamburgs Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
    • Dr. Manfred Redelfs, Gründungsmitglied der Journalistenorganisation Netzwerk Recherche und dort im Vorstand zuständig für Informationsfreiheit
    • Renate Mitterhuber, Stellv. Leiterin E‑Government und IT-Steuerung (CIO), Finanzbehörde Hamburg
    • Tobias Bergmann, Hamburger Unternehmer und Vorsitzender des Ausschusses für Volkswirtschaft in der Hamburger Handelskammer.

    Moderation: Janina Kalle, freie Journalistin und Leiterin die AG Medien bei Transparency International

    Veranstalter: Mehr Demokratie e.V., Chaos Computer Club e.V., Transparency Deutschland e.V.

    Ort: betahaus hamburg, Eifflerstraße 43, 22769 Hamburg

    11. September 2014
  • : Hamburger Datenschutz-Chef fordert mehr Personal
    Prof. Dr. Johannes Caspar (HmbBfDI)
    Hamburger Datenschutz-Chef fordert mehr Personal

    Der Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) Prof. Dr. Johannes Caspar fordert mehr Mitarbeiter für seine Behörde. In einer Mitteilung an die Mitglieder des Datenschutzausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft schreibt er laut Welt:

    „Mit den derzeit zur Verfügung stehenden personellen und sachlichen Ressourcen ist eine angemessene Bewältigung der vielfältigen Aufgabenbereiche (…) nicht möglich.“

    Obwohl sich immer mehr Internetunternehmen in Hamburg ansiedelten, darunter Facebook, Google, Xing und bald auch Twitter, werden die Kapazitäten der Datenschutzbehörde reduziert statt aufgebaut. Datenschutzeingaben werden am Sitz des betroffenen Unternehmens bearbeitet. Caspar sieht dadurch die Handlungsfähigkeit der Datenschützer bedroht, da die Zahl an Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern stark zunehme. Die Entwicklung der Datenschutzeingaben stellt die Datenschutzbehörde in einer Broschüre (PDF) ausführlich dar. Mehr Stellungnahmen im Artikel von welt.de.

    9. September 2014
  • : 14 Millionen Euro für 76 neue Spähfahrzeuge der Bundes- und Länderpolizeien
    Ein BeDoKW bei einem Einsatz anläßlich linker Proteste gegen die Migrationspolitik in Berlin-Kreuzberg.
    Ein BeDoKW bei einem Einsatz anläßlich linker Proteste gegen die Migrationspolitik in Berlin-Kreuzberg.
    14 Millionen Euro für 76 neue Spähfahrzeuge der Bundes- und Länderpolizeien

    Die Bereitschaftspolizeien der Länder haben 52 neue „Beweissicherungs- und Dokumentationskraftwagen“ (BeDoKw) beschafft. Die Fahrzeuge sollen Menschenansammlungen aus der Distanz beobachten und helfen, Personen zu identifizieren, zu verfolgen und herauszugreifen. Alle BeDoKW sind mit einem bis zu 4 Meter hoch ausfahrbaren Kameramast ausgestattet, auf dem eine bewegliche Einheit aus Videokamera mit Zoomfunktion, aber auch ein Richtmikrofon fixiert ist. Der Berliner Innensenat gibt den Stückpreis mit „zirka 179.000 Euro“ an. Die Fahrzeuge auf Basis eines Mercedes-Sprinter werden vom italienischen Rüstungskonzern Finmecchanica bzw. dessen deutschen Ableger Elettronica in Meckenheim gefertigt. „Entdecken, identifizieren und stören“ nennt der Geschäftsführer Gerhard Henselmann die Leistungsmerkmale der Elettronica-Produkte.

    Ein BeDoKW soll aktuelle Lageinformationen visuell und akustisch aufzeichnen und computergestützt bearbeiten. Zwei bis drei „Operateure“ sind an einem Arbeitsplatz im Innern der Fahrzeuge entweder für Kamerabedienung, Mastbedienung und Aufzeichnung oder Video- und Bildbearbeitung zuständig.

    Technische Austattung „je nach Kundenwunsch“

    Die aufbereiteten Daten können an Lagezentren übermittelt werden. Jeder BeDoKW ist zusätzlich mit einem Drucker bestückt, um Bilder von unliebsamen Personen zügig an Polizeikräfte zu übermitteln, gewöhnlich per schnellem Ausdruck eines Fotos. Dann können sie von speziellen Polizeitruppen aus der Menge herausgegriffen werden. Über ein digitales „Führungssystem“ können Einheiten einer „Beweis- und Festnahmeeinheit“ auch mit dem BeDoKW vernetzt werden.

    Je nach „Kundenwunsch“ werden die BeDoKW mit „individueller technischer Ausstattung“ nachgerüstet. „Im Besonderen“ liefere Elettronica „innovative Lösungen für die Einsatzprofile „Suche & Peilung“, „Beobachtung und Überwachung“, „Zielverfolgung“ und „Kommunikationsüberwachung“. Die BeDoKW sind mit einem Kommunikationssystem und Data-Links für Mobilfunknetze ausgestattet. Optional können weitere Netzwerkdienste genutzt werden, etwa „Video-Links oder WiFi“. Laut Elettronica werde das Videosignal in HD-Qualität aufgezeichnet. Im Videostream können einzelne Personen markiert werden, eine Software verfolgt diese dann selbständig. Eine ähnliche Funktion hatte ein Fraunhofer-Institut für Bundeswehr-Drohnen entwickelt.

    „Verdeckt oder offen geführte Ermittlungen“

    Auch Anwendungen zur Fernmeldeaufklärung (COMINT) und Signalerfassung (SIGINT) können eingebaut werden. Damit kann jede funkgebundene Kommunikation abgehört und lokalisiert werden. Auch Sensoren zum Aufspüren von Gasen werden angeboten. Die für die wunschgemäße Ausrüstung der BeDoKW zuständige Partnerfirma Medav schreibt, die Kombination der Fähigkeiten „Sehen“ und „Peilen“ könne bei „verdeckt oder offen geführten Ermittlungen und Einsatzszenarien, z. B. Demonstrationen, Versammlungen sowie Personen- und Objektsuche“ zur Anwendung kommen.

    Mittlerweile hat auch die Bundespolizei 24 BeDoKW beschafft, der deutsche Gesamtbestand summiert sich also auf 76 Fahrzeuge. Wie sich diese auf die Bundesländer und die Bundespolizei verteilen, wird aus der Antwort auf ein Ersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz deutlich: Demnach werden für Berlin und Hamburg je vier BeDoKW gekauft, für Bremen zwei. Gemessen an der Bevölkerungsdichte sind die drei Städte damit besonders gut ausgerüstet.

    14 Millionen Euro

    Laut dem Bundesinnenministerium hatte eine Bund-Länder-Projektgruppe unter Leitung der Bundespolizei die „technisch-betriebliche Bedarfsbeschreibung“ für die Fahrzeuge erstellt und eine Leistungsbeschreibung mit dem Beschaffungsamt des Ministeriums abgestimmt. Die Beschaffungsmaßnahme sei durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern „realisiert“, also finanziert worden. Insgesamt gab der Bund für die neuen Spähfahrzeuge 14 Millionen Euro aus, im Schnitt also etwa 184.210 Euro. Der Berliner Senat gibt die Kosten mit rund 179.000 an. Es könnte also sein, dass sich die Ausrüstung in den einzelnen Bundesländern unterscheidet.

    Elettronica spricht von weiteren „kontinuierlichen Bestellungen aus dem zivilen als auch dem wehrtechnischen Bereich“. Ein BeDoKW wurde, obwohl mit der Bundespolizei durch eine zivile Behörde entwickelt, auch auf einer „Hausmesse“ der Bundeswehr vorgestellt. Schwerpunkte der Veranstaltung waren die Themen „Elektronische Aufklärung“, „Kommunikationsaufklärung“ und „Kommunikationsstörung“. Auch auf einer der größten, weltweiten Messe für Polizei, Geheimdienste und Militär wurde der BeDoKW gezeigt.

    23. Juli 2014 5
  • : ARD-Mittagsmagazin: Code for Germany
    ARD-Mittagsmagazin: Code for Germany

    Wie offene Daten allen nützen können: Kurzer Beitrag aus dem ARD Mittagsmagazin. Passend zum Open Knowledge Festival, welches die letzten zwei Tage in Berlin stattfand und über das wir noch gestaffelt berichten werden.

    Es geht um Transparenz, es geht aber auch darum, dass Services/Dienstleistungen für Bürger besser werden, dass zb Dritte Daten nachnutzen können, Startups, Unternehmen ihre Diensleistungen drauf aufbauen können und so eigentlich Nutzen für alle entsteht. – Julia Kloiber, Open Knowledge Foundation

    In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

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    18. Juli 2014
  • : Anwälte setzen Zeichen gegen Totalüberwachung in den Himmel über Merkel
    Anwälte setzen Zeichen gegen Totalüberwachung in den Himmel über Merkel

    Die Initiative Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung hat einen Auftritt von Angela Merkel am vergangenen Samstag in Hamburg genutzt, um vom Himmel herab die Botschaft zu senden, dass die anlasslose Überwachung unseres digitalen Lebens durch Geheimdienste & Co eine Totalüberwachung ist. Aus der PM:

    Die Initiative betonte, dass sich diese Aktion zwar an die Bundeskanzlerin wende, jedoch nicht parteipolitisch motiviert sei. Es gehe den Mitgliedern um den Schutz der Grundrechte, darum, dass die Kanzlerin endlich ihre Schutzpflichten für die Bürger gegenüber den Geheimdiensten wahrnehme und – last not least – treibe die Anwälte sehr die Sorge um unsere durch Totalüberwachung gefährdete Demokratie.

    presseerklarung_zur_demo_am_17052014_zum_wahlkampfauftritt_von_angela_merkel.pdf 2014-05-19 09-37-13

    Schöne Idee, gut gemacht, nur für Nachahmer wahrscheinlich etwas teuer.

    19. Mai 2014 5
  • : Samstag in Hamburg gegen Totalüberwachung auf die Straße gehen
    Samstag in Hamburg gegen Totalüberwachung auf die Straße gehen

    Am Samstag kann man in Hamburg wieder gegen die Totalüberwachung auf die Strasse gehen. Das Hamburger Bündnis gegen Überwachung lädt unter dem Motto „Freiheit statt Angst“ für 14:00 Uhr auf den Rathausplatz ein. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

    hbgu

    Durch den Whistleblower Edward Snowden wurde in den vergangenen Monaten der mit Abstand größte weltweite Überwachungsskandal aller Zeiten offenbart. Neben offensiver politischer Spionage und großflächiger Wirtschaftspionage gegen Europa und insbesondere Deutschland durch Geheimdienste der USA und Großbritanniens wurde ein Netz der Massenüberwachung bekannt, dessen Ausmaß für die meisten Menschen völlig unfassbar ist.

    14. Mai 2014 2
  • : Antworten aus HH und NRW zu Aktivitäten des US-Geheimdienstpartners Computer Science Corporation (CSC)
    Antworten aus HH und NRW zu Aktivitäten des US-Geheimdienstpartners Computer Science Corporation (CSC)

    Nach Berichten der Süddeutschen Zeitung zur US-Firma Computer Science Corporation (CSC) haben wir uns auch bei Netzpolitik mehrmals mit CSC-Ablegern in Deutschland befasst (1 | 2 | 3). Hintergrund der Berichte war, dass CSC beste Beziehungen zu US-Geheimdiensten pflegt und beispielsweise an Entführungen mit sogenannten „rendition flights“ beteiligt war. Die Firma ist auch in viele große IT-Vorhaben in Deutschland eingebunden, darunter De-Mail, nPa, ePa, Staatstrojaner, Waffenregister, E‑Gerichtsakte oder das E‑Strafregister.

    In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der grünen Fraktion hatte die Bundesregierung wenige Wochen später zu Verträgen mit CSC und deren Tochterfirmen Stellung genommen. Zusammengefasst: CSC sei kein Sicherheitsrisiko, man habe volles Vertrauen, von Entführungen habe man nur in der Presse gelesen.

    Nach und nach erreicht das Thema auch die Landtage. Die Linksfraktion Hamburg hatte im März eine entsprechende Anfrage gestellt. Laut der Antwort des Senats habe CSC insgesamt 6,9 Millionen Euro für Dienstleistungen und Software erhalten. Das sei unproblematisch, denn CSC habe „keinen Zugang zu Daten, die als sensibel einzustufen sind“, gehabt. Die ebenfalls mitgelieferte Beschwichtigung, der mit CSC geschlossene Vertrag enthalte die „üblichen Pflichten zur Geheimhaltung“, überzeugt aber nicht. Auch der Hinweis des Senats, alles Personal von CSC müsse sicherheitsüberprüft sein, ist kaum geeignet einen Verdacht der Weitergabe von Informationen durch CSC zu zerstreuen: Möglich wäre dies nach dem „Patriot Act“, der amerikanische Unternehmen bei Bedarf zur geheimdienstlichen Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen verpflichtet. In Hamburg vertraut man aber auf ein Dementi von CSC:

    CSC hat gegenüber Dataport [dem Hamburger Vertragspartner] vor dem Hintergrund der öffentlichen Berichterstattung schriftlich erklärt, dass von dem Unternehmen keine Kundendaten an Dritte weitergegeben wurden und werden, insbesondere auch nicht an ausländische Behörden oder Regierungsstellen.

    US-Geheimdienstzusammenarbeit? Macht ja nix

    Die FragestellerInnen hatten sich aber auch erkundigt, ob der Senat Anstoß daran nimmt eine Firma zu beauftragen, die ihr Geld mit geheimdienstlichen Entführungen verdient. Die Antwort ist Jein:

    Der Senat hat die öffentliche Berichterstattung zur Kenntnis genommen. Dataport und die zuständige Behörde prüfen derzeit, ob und ggf. durch welche zusätzlichen vertraglichen Regelungen möglichen Interessenskonflikten innerhalb komplexer internationaler Konzerne begegnet werden kann.

    Doch was ist mit „Interessenskonflikten innerhalb komplexer internationaler Konzerne“ gemeint? Womöglich geht es dabei nicht um die unterschiedlichen Geschäftsfelder Entführungen und Softwareimplementierung. Sondern um die Frage, wie mit einer Firma zu verfahren ist die eine Einhaltung von Geheimschutzauflagen zwar zusichert, aber gleichzeitig in einem „Patriot Act„zur Herausgabe von Informationen verpflichtet werden kann.

    Nun liegt auch aus Nordrhein-Westfalen eine entsprechende Antwort auf eine Anfrage der Fraktion der Piraten vor. Zunächst werden die CSC-Ableger aufgeführt, die im Bundesland tätig sind bzw. waren. Zahlen zu Verträgen werden jedoch nur für die letzten fünf Jahre vorgehalten. Diese liegen bei über 5 Millionen Euro und beziehen sich auf das Rechenzentrum der Landesfinanzverwaltung, den Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) sowie das Oberlandesgericht Köln. Zudem war auch Nordrhein-Westfalen Teil eines Rahmenvertrages der Bundesregierung zur Projektunterstützung des „Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs“.

    Wie der Hamburger Senat vertraut die Landesregierung in NRW auf Regelungen zu Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit, die von CSC unterschrieben wurden. CSC verspricht darin, alle „im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln“ und diese nicht an Dritte weiterzugeben.

    „Potenziell möglich, dass ausländische Nachrichtendienste Erkenntnisse auch mit Hilfe privater Firmen sammeln“

    Weil diese für die Auslandsaufklärung zuständig sei, wird von NRW im Übrigen auf eine Antwort der Bundesregierung verwiesen. Auf eine gleichlautenden Anfrage der grünen Fraktion hieß es dort, es gebe keine Anhaltspunkte dass die CSC Deutschland „in irgendeiner Weise gegen Sicherheits- oder Vertraulichkeitsauflagen verstoßen hat”. Allerdings steht auf der gleichen Seite, nämlich in der Antwort auf Frage 9a), auch folgendes:

    Es ist potenziell möglich, dass ausländische Nachrichtendienste Erkenntnisse auch mit Hilfe privater Firmen sammeln.

    Bisher sei dies laut der Landesregierung aber zu CSC nicht bekanntgeworden. Also lägen die „vertragsrechtlichen Voraussetzungen für eine Kündigung nicht vor“.

    Die Piraten hatten auch danach gefragt, inwiefern Nordrhein-Westfalen ein Problem damit hat dass CSC bei Entführungen hilft, bei denen Betroffene vom US-Geheimdienst CIA gefoltert und unrechtmäßig inhaftiert werden. Die Antwort verblüfft: Das Vergaberecht des Landes lege zwar großen Wert auf Mindestlohn, Kernarbeitsnorm, Frauenförderung und „soziale Kriterien“. Dubiose Geheimdienstmissionen interessieren nicht:

    Die Prüfung der Eignung im Rahmen eines Vergabeverfahrens betrifft die Fachkunde, die Leistungsfähigkeit sowie die Gesetzestreue und Zuverlässigkeit. Die Anforderungen hierfür sind individuell und auftragsbezogen zu bewerten. Es ist in Bezug auf den konkreten Einzelfall zu betrachten, ob in irgendeiner Weise Zweifel an der persönlichen Kompetenz des Unternehmens für die Durchführung des jeweiligen Auftrages bestehen.

    Die gleichzeitigen Anfragen zu CSC in mehreren Landtagen sind ein gutes Beispiel, wie Piraten, LINKE und Grüne zur Überwachung durch Geheimdienste zusammenarbeiten können. Vielleicht folgt ja noch eine weitere Serie zu Booz Allen Hamilton, ebenfalls eine US-Firma die mit US-Geheimdiensten kooperiert und in Europa unter anderem grenzpolizeiliche Kontrollsysteme vertreibt.

    16. April 2014 3
  • : Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung befragen Bundestagsabgeordnete und DAX-30-Vorstände
    Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung befragen Bundestagsabgeordnete und DAX-30-Vorstände

    Über die Initiative „Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung“ hatten wir bereits letzten Oktober berichtet. Das Bündnis hatte von der Bundesregierung gefordert, deutlich Stellung gegen die Massenüberwachung durch Geheimdienste zu beziehen und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, beispielsweise die förmliche Einbestellung der Botschafter Großbritanniens und der Vereinigten Staaten, die Aussetzung der Verhandlungen zum Freihandelsabkommen, die Schließung der NSA-Standorte in Deutschland und eine strengere Kontrolle der deutschen Geheimdienste. Die Reaktion im Kreis der Bundestagsabgeordneten fiel bisher verhalten aus, das Bündnis  hat daher einen Katalog von 16 Fragen entworfen und heute an alle Abgeordneten verschickt, um sie direkt zu einer Stellungnahme aufzufordern.

    10. Februar 2014 1
  • : Bundesregierung beauskunftet Reiseverbote des US-Heimatschutz auf Basis der „No Fly List“, „Selectee List“ und „Terrorist Watchlist“
    Übermorgen auf Klassenfahrt in Athen: Das US-Heimatschutzministerium trifft seine EU-Counterparts.
    Übermorgen auf Klassenfahrt in Athen: Das US-Heimatschutzministerium trifft seine EU-Counterparts.
    Bundesregierung beauskunftet Reiseverbote des US-Heimatschutz auf Basis der „No Fly List“, „Selectee List“ und „Terrorist Watchlist“

    Unter dem Titel „Aktivitäten von US-Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland“ hat sich die Linksfraktion nach Kenntnisen der Bundesregierung zu Berichten der Süddeutschen Zeitung und des Norddeutschen Rundfunks erkundigt. Dabei geht es unter anderem um Sicherheitspersonal von US-Behörden an See- und Flughäfen (Frankfurt, Hamburg, Bremerhaven) und deren Befugnisse.

    Viel Neues ist der heute offiziell online gestellten Antwort nicht zu entnehmen. Dass etwa das US-Heimatschutzministerium am Frankfurter Flughafen mehrere Hundert Betroffene jährlich am Boarding hindert war schon 2011 Gegenstand einer anderen Anfrage. Die Bundesregierung weiß davon und behauptet, es handele sich dabei um das Rechtsverhältnis der Fluglinien und US-Behörden. Dass die „No Fly-Empfehlungen“ aber versteckte polizeiliche Zwangsmaßnahmen auf deutschem Hoheitsgebiet darstellen, wird schlicht ignoriert.

    Dennoch weiß man im Bundesinnenministerium einiges zur „Terrorist Watchlist“ (420.000 Personen), „No Fly List“ und „Selectee List“ (16.000 Personen):

    Das Terrorist Screening Center (TSC) des FBI führt seit 2003 die Terrorist Screening Database (TSDB), auch bekannt als „Terrorist Watch List“. Weitere Listen mit Personendaten, die unter den Bezeichnungen „Selectee List“ und „No-Fly List“ bekannt sind, werden auf Basis der TSDB generiert und sind eine Teilmenge dieser. Die „Selectee List“ umfasst Daten von Personen, die bei Einreise in die USA einem intensiveren Überprüfungsverfahren unterzogen werden. Die „No Fly List“ enthält Daten von Personen, die nicht in zivilen Flugzeugen, die die USA anfliegen bzw. in den USA starten, befördert werden dürfen. Weiterhin dürfen Flugzeuge, die Personen von der „No-Fly List“ befördern, den Luftraum der USA nicht überfliegen […].

    7. Januar 2014 8
  • : #30c3: Vorverkauf für Chaos Communication Congress ist gestartet
    #30c3: Vorverkauf für Chaos Communication Congress ist gestartet

    Vom 27.-30 Dezember findet der 30. Chaos Communication Congress des Chaos Computer Club in Hamburg statt. Dafür wurde heute der Vorverkauf gestartet. Tickets gibt es ab 80 Euro. Allerdings sollte man darüber nachdenken, ein Supporter-Ticket für etwas mehr Geld zu kaufen, vor allem wenn man es sich leisten kann. Denn der Congress funktioniert nur durch Querfinanzierungen und Unmengen ehrenamtlicher Arbeit. Wenn alle nur die günstigsten Tickets klicken, bleibt der CCC auf Rechnungen sitzen.

    Wer das Ticket von der Firma finanziert bekommt, kann auch gerne ein Business-Ticket kaufen. Ich werde auf dem 30c3 über Netzneutralität sprechen. Der Fahrplan für das Programm wird wohl die kommenden Tage veröffentlicht.

    18. November 2013
  • : Britische Anwälte fürchten Überwachung durch GCHQ und NSA
    Britische Anwälte fürchten Überwachung durch GCHQ und NSA

    So langsam wird die Tragweite der globalen Überwachung durch die Geheimdienste auch anderen Berufsgruppen klar. Die britische Anwaltskanzlei Leigh Day hat im Auftrag der Menschenrechts-Organisation Reprieve eine Beschwerde beim britischen Investigatory Powers Tribunal eingereicht. Reprieve und Leigh Day befürchten, dass das Anwaltsgeheimnis durch die umfassende und verdachtsunabhängige Überwachung gefährdet sei. Das Tribunal wurde 2000 ins Leben gerufen, als auch der Regulation of Investigatory Powers Act in Großbritannien verabschiedet wurde – in diesem ist die Telekommunikationsüberwachung durch Polizei, Geheimdienste und Militär geregelt. Das Investigatory Powers Tribunal ist dem US amerikanischen Geheimdienst-Gericht (FISA Court) in der Hinsicht ähnlich, dass auch das Tribunal im Geheimen tagt, Entscheidungen praktisch nie veröffentlicht und von 1100 bisherigen Beschwerden lediglich 10 zugestimmt hat.

    15. Oktober 2013 1
  • : Auch in Hamburg mehr „Stille SMS“ und Ausforschung von „Telekommunikations-Verkehrsdaten“
    Auch in Hamburg mehr „Stille SMS“ und Ausforschung von „Telekommunikations-Verkehrsdaten“

    Die Hamburger Linksfraktion hat drei Anfragen zu digitalen Überwachungsmaßnahmen gestellt (Stille SMS und Peilsender, Telekommunikationsüberwachung, Institutionalisierte Zusammenarbeit von polizeilichen und geheimdienstlichen Behörden). Heraus kam beispielsweise, wie oft Geheimdienste Peilsender in Fahrzeuge einbauen um diese zu orten.

    Details für die Polizei bleiben aber geheim, unter anderem weil man sich das lästige Führen von Statistiken erspart. So erfahren wir nicht, welche und wie viele Sendegeräte in Hamburg existieren:

    Der Einsatz dieser technischen Mittel kann für Polizei, Steuerverwaltung und LfV bestätigt werden. Darüber hinausgehende Angaben im Sinne der Fragestellung zur Polizei könnten Rückschlüsse zulassen, die den Erfolg strafprozessualer oder gefahrenabwehrender verdeckter Maßnahmen gefährden würden. Aus diesem Grund wird von weiteren Angaben abgesehen.

    Für das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) wird mitgeteilt, dass durch „Einsätze von technischen Mitteln zur Positionsbestimmung“ bislang sieben Personen betroffen waren. Als Rechtsgrundlage verweist die Hamburger Innenbehörde auf die Abhörparagrafen §§ 100a, 100g, 100h und 100i der Strafprozessordnung sowie das Hamburger Verfassungsschutzgesetz. Auch die Steuerverwaltung setzt Peilsender ein, um „Fälle schwerer Steuerhinterziehung“ aufzuspüren. Mindestens drei Einsätze werden laut der Antwort verzeichnet.

    Neue Angaben gibt es auch zum Versand von „Stillen SMS“. Die Polizei Hamburgs hat demnach im Jahr 2012 insgesamt 137.522 „Ortungsimpulse“ versendet. Ein leichter Anstieg ist erkennbar, denn im ersten Halbjahr 2013 wurden schon 77.021 Telefone heimlich angepingt. Immer noch wird hierfür eine Software des Landesamts für Zentrale Polizeiliche Dienste in Nordrhein-Westfalen genutzt. Es kann sich aber um ein kommerzielles Programm handeln, denn der polizeiliche Technik-Dienstleister würde dies laut der Antwort „verwalten“.

    9. Oktober 2013 16
  • : 30C3: 30. Chaos Communication Congress in Hamburg – Call for Papers gestartet
    30C3: 30. Chaos Communication Congress in Hamburg – Call for Papers gestartet

    Vom 27.–30. Dezember 2013 findet wieder der traditionelle Chaos Communication Congress statt, die „internationale Fachkonferenz und Hackerparty des Chaos Computer Club.“

    An vier Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr kommen tausende Technikfreaks, Bastler, Künstler, Utopisten und aus Europa und dem Rest der Welt im CCH zusammen, um sich auszutauschen, voneinander zu lernen und miteinander zu feiern. Wir beschäftigen uns mit Themen rund um Informationstechnologie, Computersicherheit, die Make- und Break-Szene, dem kritisch-schöpferischen Umgang mit Technologie und deren Auswirkungen auf unsere Gesellschaft.

    Das Review und die Auswahl des Vortragsprogramms werden in diesem Jahr auf eine neue Basis gestellt: Eingereichte Vorträge werden von verschiedenen Content-Teams ausgewählt, die jeweils einen der Bereiche Art & Beauty, Ethics, Society & Politics, Crafting & Making Security & Safety sowie Science & Engineering betreuen. Jenseits des Konferenzprogramms bietet der 30C3 Raum für Community-Villages (bei uns Assemblies genannt), Entwickler- und Projektgruppentreffen, kleine und große Installationen (z. B. Bastel‑, Kunst- oder Trophäen-Exponate), Lightning Talks sowie zahlreiche Workshops.

    Heute ist der Call for Papers gestartet (englisch). Bis zum 15. September kann man Vortrags- und Workshop-Vorschläge im Konferenz-Planungssystem einreichen.

    18. Juli 2013
  • : Hamburger Polizei und Geheimdienst nutzen bei Ermittlungen immer öfter Soziale Netzwerke – vielleicht bald mit spezieller Software
    Hamburger Polizei und Geheimdienst nutzen bei Ermittlungen immer öfter Soziale Netzwerke – vielleicht bald mit spezieller Software

    Die Hamburger Polizei und der Verfassungschutz nutzen für ihre Ermittlungen zunehmend Soziale Netzwerke. Dies teilte der Senat jetzt auf eine Anfrage der Linksfraktion mit. Die Fragestellerin hatte sich nach behördlichen Streifengängen bei Facebook, LinkedIn, MySpace, Twitter oder StudiVZ erkundigt.

    Die Initiative ist der Versuch, eine ähnliche Anfrage im Bundestag nun auch auf Landesebene nachvollziehbar zu machen. Ausgangspunkt war ein Aufsatz in der Zeitschrift „Kriminalistik“ von 2010, nachgedruckt in der Zeitschrift der „Gewerkschaft“ der Polizei (GdP). Zwei Polizeidozenten illustrieren dort, dass soziale Netzwerke „wahre Fundgruben“ für Ermittlungs- und Fahndungszwecke sind. Die Autoren analysieren, dass eine ganze Reihe realer polizeilicher „Lagen“ auch im Internet abgebildet werden bzw. dort recherchiert werden können. Nützlich seien sie überdies für „präventionspolizeiliche Maßnahmen“, also die vorausschauende „Gefahrenabwehr“.

    Der Hamburger Senat bestätigt das. Adressiert wird demnach ein weites Feld von „extremistische[n] und terroristische[n] Gruppen im In- und Ausland“. Eine entsprechende Abfrage Sozialer Netzwerke scheint für den Verfassungsschutz mittlerweile die Regel zu sein. Der Geheimdienst wird offensichtlich nicht nur bei konkreten Ermittlungen aktiv:

    Ganz allgemein [sic!] werden im Rahmen der Informationsgewinnung zu Ermittlungszwecken Recherchen im Internet zu Personen, Personengruppen oder Organisationen auch in sozialen Netzwerken durchgeführt. […] Es handelt sich um offene und (auch technisch) verdeckte Informationserhebungen zum Zweck themenspezifischer Aufklärung von Bestrebungen im Sinne des § 4 HmbVerfSchG sowie anlässlich entsprechender Identitätsermittlungen.

    26. März 2013 7
  • : Open Data-Portal der Stadt Hamburg gestartet
    Open Data-Portal der Stadt Hamburg gestartet

    Heute ist das Open Data-Portal der Stadt Hamburg gestartet. Dieses Portal wurde schon vor Einführung des Hamburger Transparenzgesetzes von Seiten der Finanzbehörde geplant und soll zudem als Grundlage für das Informationsregister dienen, welches das Gesetz ab Ende nächsten Jahres vorschreibt.

    Zuerst einmal ist es sehr erfreulich, dass die Datensätze, die sich dort finden, tatsächlich alle unter einer freien Lizenz veröffentlich werden und so das „Open“ auch hält, was es verspricht. Irritirend ist allerdings, dass die Nutuzngsbedingungen auf die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 1.0 verweist. Diese Lizenz steht von Seiten der Aktivisten in der Kritik, weil sie nicht mit den anderen, gebräuchlichen und üblichen Lizenzen anderer Länder kompatibel zu sein scheint bzw. überhaupt die Frage im Raume steht, warum eigene Lizenzen entwickelt wurden. Hintergrund für die Hamburger ist augenscheinlich, dass im Rahmen des GovData-Portals des Bundes auch die Lizenzgruppe der selbstgestrickten „Datenlizenz Deutschland“ im Einsatz ist und so Konflikte bei der Umsetzung minimiert werden sollen.

    Über ein Kontaktformular ist sehr leicht möglich, Anfragen nach Daten zu stellen und mir wurde versichert, dass es eine zügige und kompente Abwicklung der Anfragen geben soll. Wenn ihr dort Anfragen stellt, so könnt ihr das gerne in den Kommentaren vermerken.

    Immerhin aber wird bislang wie schon erwähnt auf Daten verzichtet, die nicht unter freier Lizenz stehen, um die Nutzung der Daten zu vereinfachen. Allerdings ist zu erwarten, dass dies mit der Zeit verwässert – nicht aus bösen Willen wie ich nach Gesprächen mit der Hamburger Finanzbehörde glaube, sondern schon weil der Ansatz, dieses Portal als Informationsregister zu nutzen, für einige Probleme sorgen dürfte. Denn die dort anfallenden Daten und Dokumente werden zumindest in absehbarer Zeit wohl nicht alle unter freien Lizenz veröffentlicht werden können.

    Wir werden den Vorgang der Aktivitäten jedenfalls weiterhin beobachten und darüber berichten.

    15. Februar 2013 2
  • : 29c3
    29c3

    Morgen startet in Hamburg der 29. Chaos Communication Congress. Das Programm in diesem Jahr ist etwas netzpolitischer als in den Vorjahren und alle drei großen Vortragsräume werden gestreamt (und sind hinterher als Video verfügbar). Hier gibts Infos zu den Streams.

    Unser Blog ist mit drei Talks am Programm beteiligt. Kirsten Fiedler diskutiert am 27.12. um 17:15 Uhr in Saal 1 über „The Grand EU Data Protection Reform – A latest battle report by some key actors from Brussels“. Parallel dazu sprechen Linus Neumann und ich in Saal 6 über „Netzaktivsten! Ist das alles, was wir drauf haben? Eine subjektive Bestandsaufnahme“ und am 29.12. erklären Kirsten Fiedler und ich um 16:00 in Saal 4 die „Privatisierung der Rechtsdurchsetzung – Von ACTA, IPRED und Freunden“ am Beispiel der Urheberrechtsdurchsetzung.

    Wir werden morgen auf dem Hinweg noch den Kofferraum voll mit gedruckten Ausgaben von unserem „Jahrbuch Netzpolitik 2012″ packen (Das gibts jetzt auch bei Google-Play und iTunes zu erwerben) und die vor Ort gegen eine Spende tauschen. Wo genau das sein wird, wissen wir noch nicht genau. Vielleicht direkt im Anschluss an unsere Talks. Vielleicht stellen wir uns auch in einer Pause mal irgendwohin mit den Büchern und twittern den Ort und Zeitpunkt.

    26. Dezember 2012 16
  • : #29c3: Vorverkauf für Chaos Communication Congress ist gestartet
    #29c3: Vorverkauf für Chaos Communication Congress ist gestartet

    Heute ist der Vorverkauf für den 29. Chaos Communication Congress gestartet. Der #29c3 findet vom 27. bis 30. Dezember in Hamburg statt und wird vom Chaos Computer Club organisiert. Das Motto ist „Not my department“ und thematisiert Verantwortung für Forschung und Technik:

    Der diesjährige Congress steht unter dem Motto “Not my department” und wird sich mit den Konsequenzen nicht nur des eigenen Forschungsdrangs auseinandersetzen – von Überwachungssystemen, Drohnen- und Schwarmintelligenzsteuerung bis zu Biohacking. Gleichzeitig geht es um das Streben der Hackerszene danach, Technologien und gesellschaftliche Abläufe zu erforschen und neu zusammenzusetzen, die auf den ersten Blick auch in die Kategorie “not our department” fallen.

    Da der Congress nach Hamburg zieht und die Durchführung für den Chaos Computer Club deutlich teurer wird als in den Vorjahren in Berlin, gibt es ein freiwillig gestaffeltes Ticket-System. Ein nicht-kostendeckendes Standard-Ticket kostet 80 Euro, es wird aber gerne gesehen, wenn stattdessen Unterstützer-Tickets für 100 oder 120 Euro gekauft werden, um die Veranstaltung zu refinanzieren. Wer seine Firma bezahlen lässt, kann gerne auch zum Business-Ticket für 350 Euro greifen. Positiver Nebeneffekt des Umzuges: Die Tickets sind erstmal nicht begrenzt.

    Der Fahrplan mit dem Programm wird wohl Ende des Monats veröffentlicht. Von mir scheinen zwei Vorträge angenommen worden zu sein.

    3. November 2012 4
  • : Berliner Opposition streitet um Transparenzgesetz
    Berliner Opposition streitet um Transparenzgesetz

    Während in Hamburg ein großes Über-Parteien-Bündnis ein gemeinsames Transparenz-Gesetz geschaffen hat, droht diese Idee im Land Berlin einem Sandkastenspiel der Oppositionsparteien zum Opfer zu fallen. Grüne und Piraten streiten sich gerade darüber, wer denn das erste eigene Transparenzgesetz (als Vorschlag) geschaffen habe, und auch die Linke möchte dabei sein. Über den Streit berichtet die Berliner Zeitung: Durchsichtige Oppositionsposse.

    Die Kurzfassung ist irgendwie, dass die Grünen was beschlossen, woran sie lange gearbeitet hätten, aber das aus irgendwelchen Gründen noch nicht veröffentlicht haben, die Piraten haben was veröffentlicht, aber auf Vorwurf der Grünen weitgehend nur in Hamburg abgeschrieben, wobei die Piraten sagen, sie hätten mehr als nur den Stadtnamen ausgetauscht und die Linken haben was geschrieben, das aber wohl noch nicht abgestimmt wurde und veröffentlicht ist es auch noch nicht. Um die Sache geht es leider weniger.

    Schöner wäre es gewesen, die Oppositionsparteien hätten sich mal hingesetzt und einen gemeinsamen Gesetzentwurf und/oder diesen in einem gemeinsamen und offenen Dialog mit der Zivilgesellschaft geschrieben. Dann bestände nicht die Gefahr, dass die Idee im Parteienstreit untergeht.

    Denn nun kann die Große Koalition einfach abwarten, bis man in der Opposition gar nicht mehr miteinander über das Thema redet und muss auch gar nichts tun, damit Berlin auch mehr Transparenz wagt.

    20. August 2012 17
  • : Chaos Communication Congress zieht nach Hamburg
    Chaos Communication Congress zieht nach Hamburg

    Jetzt ist es offiziell: Der 29. Chaos Communication Congress des Chaos Computer Club kehrt zu seinen Ursprüngen zurück und zieht im Dezember nach Hamburg. Dort fand der Congress bereits zwischen 1984 und 1997 statt (Mit Ausnahme 1994). Wer in den vergangenen Jahren im Berlin Congress Center war oder bei der Ticketverlosung leer ausgegangen ist, wird den Umzug verstehen: Das BCC platzte aus allen Nähten, oftmals kam man nicht mehr in Vorträge rein und die Tickets waren innerhalb kurzer Zeit ausverkauft. Über den Umzug wurde lange diskutiert: In Berlin gibt es keinen akzeptablen und bezahlbaren Veranstaltungsort, der groß genug ist, um innerhalb der Stadt die Location zu wechseln. Die Station, wo wir mit der re:publica hingezogen sind, ist während Weihnachten und Neujahr zu teuer zu beheizen. Und sonst bietet Berlin leider wenig, da wurden alle Optionen über einen längeren Zeitraum ausgekundschaftet und für nicht geeignet befunden. Als Berliner finde ich die Entscheidung zwar nicht bequem, aber dafür dürfte das Platzproblem erledigt sein und alle Interessenten auch ein Ticket erhalten. Spannend dürfte die Frage werden, inwiefern Hamburg ebenso attraktiv für Menschen außerhalb Deutschlands sein wird wie Berlin, wo viele Besucher gerne noch Silvester verbracht haben.

    Wer gute Ideen für preiswerte Unterkünfte in Hamburg hat, kann diese gerne in die Kommentare packen oder per Mail schicken.

    Gleichzeitig mit der Ankündigung wurde heute der Call for Paper gestartet. Vorschläge für Vorträge und Workshops können bis zum 30. September eingereicht werden.

    3. August 2012 46
  • : Hamburgische Bürgerschaft beschließt Transparenzgesetz
    Hamburgische Bürgerschaft beschließt Transparenzgesetz

    Michael Hirdes (aka Dodger) ist Mitglied im Chaos Computer Club und war als Vertrauensperson des Clubs an der Ausarbeitung des Entwurfes und den Verhandlungen beteiligt.

    In Ihrer heutigen Sitzung hat die Hamburgische Bürgerschaft ein Transparenzgesetz beschlossen, das das bisherige Informationsfreiheitsgesetz(IFG) ablösen wird und einen großen Sprung in Punkto Bürgerbeteiligung, Informationsfreiheit und OpenData bedeutet.

    Das Gesetz geht auf eine Volksinitiative der Vereine Mehr Demokratie, Transparency International und dem Chaos Computer Club zurück und wurde von allen in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen als gemeinsamer Gesetzentwurf eingebracht und verabschiedet.

    Was beinhaltet das Gesetz?

    Das Gesetz sieht die Schaffung eines Zentralen Inform

    13. Juni 2012 16