Der Hamburger Justizsenator Dr. Till Steffen (Grüne) hat heute ein Diskussionspapier für ein nutzerorientiertes Urheberrecht vorgestellt. Davon gibt es eine 2‑Seiten verständliche Zusammenfassung als PDF (Die konkreten Vorschläge hab ich mal hier in den Text rein kopiert habe) als auch ein 19-Seiten langer ausführlicher Text in juristischer Sprache verfasst. Die Punkte sollen in den Bundesrat zur Diskussion eingebracht werden.
Vorschläge:
Reform des „Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte“ (UrhG) und Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).Umbenennung, Definition einer neuen Zweckbestimmung (§ 1 UrhG) und neue Inhaltsbestimmung des Gesetzes (§ 11 UrhG). An diesen Stellen sollten zukünftig die Rechte der Nutzer ausdrücklich genannt werden. Damit können die „Schranken“ des Urheberrechts nicht mehr als Ausnahmen aufgefasst werden. Eine Interpretation des Gesetzes muss damit den Interessensausgleich berücksichtigen.
Stärkung des Rechts auf Privatkopie. Durch klare Regelungen im BGB werden Einschränkungen dieses Rechts durch vertragliche Vorschriften rechtlich unwirksam, wenn sie in den AGB enthalten sind. Insgesamt sollen die Möglichkeiten zur rechtlichen Durchsetzbarkeit des „Schranken“-Katalogs im UrhG gestärkt werden.
Da die technische Entwicklung die Fotografie zu einer allgemein üblichen und einfachen Technik gemacht hat, ist der bisherige Schutz zu weit gehend. Der bisher umfassende rechtliche Schutz für einfache Alltagsfotografien soll reduziert werden, v. a. wenn sie uneingeschränkt zugänglich sind.
Diskussion über die Dauer des urheberrechtlichen Schutzes. Für viele Arten von Werken ist die bisherige Frist von siebzig Jahren nach Tem Tod des Urhebers zu lang.
Um den Urhebern zusätzliche Einnahmequellen zu verschaffen, muss eine Diskussion geführt werden, wie die Vergütungsrechte sinnvoll und durchsetzbar ausgestaltet werden können. Da es nicht immer möglich sein wird, direkte vertragliche Beziehungen zwischen den Rechteinhabern und denjenigen, die das Werk letztendlich nutzen, herzustellen, ist es notwendig, über andere Ansatzpunkte nachzudenken. Zur tatsächlichen und umfassenden Durchsetzung des bisherigen rechtlichen Rahmens wären unverhältnismäßige Grundrechtseingriffe erforderlich. Darum sind Vorschläge sinnvoll, die an anderen Stellen ansetzen und etwa über Möglichkeiten einer Pauschalierung der Zahlungen nachdenken.
Da sich das Urheberrecht auch an sehr viele einfache Nutzer richtet, ist es in diesem Bereich besonders wichtig, den Gesetzestext transparent und verständlich zu formulieren.
Auch im prozessualen Bereich der Rechtsdurchsetzung muss die Nutzerorientierung umgesetzt werden. Dafür ist eine neue Regelung der Kostenerstattung bei Abmahnungen notwendig.