Was machen Innenminister, die eine Nadel im Heuhaufen nicht finden können? Richtig – noch mehr Heu draufwerfen. Nachdem das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten sowie Landespolizeien bereits durch zahlreiche Cyber- und Terrorabwehrzentren nach und nach ausgehöhlt wurde, setzt man nun noch einen drauf. Jetzt kommt heraus: Das erste sogenannte „Telekommunikations-Überwachungszentrum“ der Polizei soll schon bald in Niedersachsen entstehen. Für Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein soll hier ab dem Jahr 2020 Telefon und Internet überwacht, Unterstützung beim Abgreifen und Auswerten von „Inhalts‑, Verkehrs- und Bestandsdaten“ geleistet und „Forschung und Entwicklung“ auf dem Gebiet der Telekommunikationsüberwachung betrieben werden – sowohl zur Verfolgung als auch zur präventiven Verhinderung von Straftaten. Das alles und noch viel mehr sieht ein Staatsvertrag vor, den die fünf Länder letzte Woche unterzeichnet haben. Zwar müssen die jeweiligen Landesparlamente dem Vertrag noch zustimmen, dies wird allerdings nur als Formalie betrachtet.
Dies ist ein Gastbeitrag von Katharina Nocun. Katharina ist Netzaktivistin und Bloggerin. Sie schreibt auf kattascha.de und twittert unter @kattascha.
Überwachungs-Zentrum ohne Datenschutzkonzept
Wo Daten sind, da entstehen schnell Begehrlichkeiten. Doch im Tagesgeschäft des politischen Aktionismus wird dies als Nebensächlichkeit abgetan. Ein konkreter Auftragsvertrag und ein Datenschutzkonzept für das Zentrum liegen bis heute nicht vor. Die Datenschutzbeauftragten der beteiligten Länder ziehen sich darauf zurück, dass „eine datenschutzrechtliche Bewertung erst nach dessen Fertigstellung bzw. Umsetzung erfolgen kann“. Das ist paradox, denn entscheiden müssen die Parlamentarier jetzt. Stimmen sie dem Staatsvertrag zu, können Auftragsvertrag und Datenschutzkonzept komplett an den demokratisch gewählten Parlamenten vorbei festgelegt werden. Darüber sollen dann alleine die jeweiligen Landeskriminalämter entscheiden dürfen. Selbst eine nachträgliche Offenlegung der Details ist fraglich. Laut Hamburger Senat seien diese nur für den Dienstgebrauch bestimmt. Die Parlamente sollen also einen Blankoscheck für das Überwachungs-Zentrum ausstellen. Toller Plan.
Dabei gibt es schon jetzt konkrete Belege für Daten-Misswirtschaft im Überwachungsgeschäft. Schon die aktuell von Niedersachsen und Bremen gemeinsam betriebene Telekommunikationsüberwachungsanlage weist laut niedersächsischer Datenschutzbeauftragter ganze 44 offene Mängel auf. Dieser Mut zur Lücke wird mit den neuen Plänen nicht etwa abgestraft, sondern belohnt, wenn ausgerechnet in Niedersachsen das 5‑Länder-Überwachungszentrum entsteht. Der als großer Freund diverser Überwachungsmaßnahmen und harscher Aussagen auffällig gewordene niedersächsische Ex-Innenminister Uwe Schünemann hätte es nicht schlimmer einfädeln können.
Aufgabenkatalog mit Add-on Modulen
Nicht nur im Norden sondern auch in den ostdeutschen Bundesländern soll ein ähnlicher Überwachungs-Verbund entstehen. Einen Blankoscheck wie beim Überwachungszentrum-Nord stellt man allerdings dort nicht aus. Der Nord-Staatsvertrag soll zentralen Fragen dem Gutdünken der Exekutive überlassen: Dürfen andere Behörden direkt auf Überwachungsdaten zugreifen? Darf das Überwachungs-Zentrum über „Unterauftragsverhältnisse“ private Anbieter oder gar ausländische Behörden einschalten? Welche Aufgaben darf das Überwachungszentrum überhaupt wahrnehmen – Verkehrsdatenabfragen, Versand stiller SMS, Quellen-Telekommunikationsüberwachung durch Infiltration von Privatrechnern (Staatstrojaner)?
Bei dem Überwachungszentrum geht es keineswegs nur um eine Konzentration schon bisher erledigter Aufgaben: Das Überwachungszentrum soll sich auch mit „Forschung und Entwicklung“ auf dem Gebiet der Telekommunikationsüberwachung befassen. Kommt nach dem Bundes- jetzt auch der Landestrojaner? Ein Ethikbeirat für diese Überwachungsforschung ist nicht vorgesehen.
Der kalkulierte Kontrollverlust
Nicken die Landesparlamenten diesen Blankoscheck ab, kann die Verwaltung in Zukunft ohne Zustimmung der Parlamente in vielen wichtigen Punkten alleine entscheiden. Und zwar im Zweifel sogar gegen die Stimme eines einzelnen Bundeslandes. Möglich machen das die vorgesehenen Abstimmungen nach Mehrheitsprinzip unter den beteiligten Ländern. Das bedeutet: Selbst wenn durch Neuwahlen oder Proteste in der Bevölkerung ein Bundesland mehr Datenschutz fordern würde, wäre man chancenlos. Die Zusicherung der schleswig-holsteinischen Landesregierung, man habe „nicht die Absicht, das RDZ auch für die Erhebung von Verkehrsdaten in Anspruch zu nehmen“, ist unter diesen Umständen wertlos, weil sie jederzeit ohne Zustimmung des Landtags einkassiert werden kann. Möglicher politischer Vorteil: Man ist in Zukunft nicht zuständig und kann auch nichts mehr ändern. Ein demokratietheoretisch fragwürdiges Konzept.
In Schleswig-Holstein wird am Donnerstag ab 11 Uhr immerhin eine Aussprache über das Vorhaben in Landtag stattfinden (Livestream). An kritischen Fragen, die es lohnt zu stellen, mangelt es nicht. Ein Teil der Antworten wird die Bevölkerung mit Sicherheit verunsichern. Hoffentlich auch den einen oder anderen Parlamentarier.
