Netzpolitisches Gutachten für Überwachungszentrum der Bundesländer: Berlin lehnt IFG-Anfrage ab

Zuletzt im Oktober hatten wir hier über den Aufbau eines Überwachungszentrums für die Telekommunikation berichtet, das die Bundesländer Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin in einem gemeinsamen Staatsvertrag verabreden wollen. Dieses „Gemeinsame Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ) soll die digitalen polizeilichen Überwachungsaufgaben zentralisieren und dadurch Geld sparen. Eine ähnliche Einrichtung entsteht als „TKÜ-Zentrum Nord“ in Hannover, beteiligt sind die Länder Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Bremen.

Das „TKÜ-Zentrum Süd“ wird nicht als polizeiliche Behörde geführt, in Dokumenten wird es als „zentraler Dienstleister“ für alle Formen der operativen Telekommunikationsüberwachung bezeichnet. Hierzu gehören „Speicherfähigkeit im Petabyte-Bereich“ und die „Analyse verschlüsselter Kommunikation und ggf. deren Entschlüsselung“.

Gutachten von Militärdienstleister und netzpolitschem Berater der CSU

Für den Aufbau der Anlagen des GKDZ in Leipzig und Dresden hat das Land Sachsen externe Gutachten eingeholt. Die technische Beratung erfolgte durch den Militärdienstleister ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH sowie durch das „Strategie- und Forschungszentrum Telekommunikation“ (SFZ TK), das vom Bundeskriminalamt, der Bundespolizei und dem Bundesamt für Verfassungsschutz betrieben wird.

Zur administrativen Umsetzung holte sich das Ministerium eine Expertise von Dirk Heckmann. Der Rechtswissenschaftler ist netzpolitscher Berater der CSU und neben zahlreichen weiteren Mitgliedschaften als Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik tätig. Aus einer Präsentation des Berliner Datenschutzbeauftragten geht hervor, dass Heckmann für die Beratung zum Fünf-Länder-Überwachungszentrum ausgewählt wurde, da er als nebenamtlicher Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof sowie als Leiter der Forschungsstelle für IT-Recht und Netzpolitik an der Universität Passau tätig ist.

Das von Heckmann erstellte netzpolitische Gutachten für das Überwachungszentrum ist allerdings nicht öffentlich – und so soll es nach dem Willen der fünf Bundesländer auch bleiben. Eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurde vom Land Berlin zunächst mit der Zuständigkeit des Sächsischen Staatsministeriums des Innern beantwortet, von wo das entsprechende Gutachten in Auftrag gegeben wurde.

Sachsen sträubt sich gegen Transparenz

Das Land Berlin vertritt mittlerweile die Ansicht, dass es selbst zu den Auftraggebern des Gutachtens gehört. Zwar sei das sächsische Staatsministerium federführend, jedoch seien die übrigen Bundesländer an der Vorbereitung beteiligt. Eigentlich hätte es also möglich sein sollen, das Dokument über den Berliner Datenschutzbeauftragten, der sich selbst auf das Gutachten beruft, zu erhalten.

IFG-Anfragen müssen innerhalb von vier Wochen beantwortet werden. Erst nach weiteren zwei Monaten sah sich das Land Berlin jedoch in der Lage, dem Petenten zu antworten – mit einer Ablehnung. Es bestehe demnach kein Recht auf Akteneinsicht, da Sachsen – im Gegensatz zu Berlin – noch kein IFG erlassen hat. Zwar ist die Umsetzung im sächsischen Koalitionsvertrag von CDU und SPD angekündigt, passiert ist aber noch nichts. Auf diese Weise behält Sachsen das Recht, gegen die Veröffentlichung des gemeinsam beauftragten Gutachtens ein Veto einzulegen.

Das Bundesland hat überdies für eine weitere Firewall gegen die Veröffentlichung gesorgt. Nach Eingang der IFG-Anfrage hatte der Berliner Senat die Regierungen in Brandenburg, Thüringen und Sachsen-Anhalt erst gar nicht wegen der Zustimmung zur Veröffentlichung angeschrieben, denn die drei Bundesländer haben wie Berlin seit einigen Jahren selbst Informationsfreiheitsgesetze erlassen.

An Berlin vorbei hat das sächsische Staatsministerium die übrigen beteiligen Ministerien trotzdem nach ihrer Zustimmung zur Herausgabe des Gutachtens angefragt. Laut dem Bescheid hätten auch diese die Veröffentlichung des netzpolitischen Gutachtens für das gemeinsame Überwachungszentrum abgelehnt. Eine Begründung wurde nicht mitgeteilt.

Der gesamte Verlauf der IFG-Anfrage findet sich hier.

5 Ergänzungen

  1. Nun, vielleicht muß man da auch etwas Verständnis aufbringen. ;-)
    Was, wenn man sich in solchen Gutachten mit den „einschlägigen Übermittlungsnormen der Verfassungsschutz- und Polizeigesetze“ und dem Trennungsgebot befasst und gewissen „Nachbesserungsbedarf“ thematisiert?

  2. Wie richtig erkannt wurde, trifft das IFG in Sachsen nicht zu.

    Man könnte ja mal probieren, gemäß §35 der sächsischen Verfassung (Petitionsrecht) eine Anfrage an die zuständige Stelle zu senden, da müsste zumindest begründen.

    Ansonsten frag ich mich grad, ob sich genügend Personen finden lassen um mittels Volksentscheid Sachsens IFG zu erzwingen.

  3. > Die technische Beratung erfolgte durch den Militärdienstleister ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH sowie durch das „Strategie- und Forschungszentrum Telekommunikation“ (SFZ TK), das vom Bundeskriminalamt, der Bundespolizei und dem Bundesamt für Verfassungsschutz betrieben wird.

    Sehr interessant! Dürfen wir mehr erfahren? Was machen die eigentlich genau? Was kostet deren Wirken den Steuerzahler? Macht die GmbH Profit? Wird die Bilanz ordentlich veröffentlicht?

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