Gemeinsames Kompetenz- und Dienstleistungszentrum

  • : Positive Signale: Netzpolitik im Koalitionsvertrag von Sachsen-Anhalt
    Viel zu tun beim Breitbandausbau auf dem Land. Foto: CC-BY-SA 2.0 <a href="https://www.flickr.com/photos/stephaneollivier/14412140966/">stephane333</a>
    Positive Signale: Netzpolitik im Koalitionsvertrag von Sachsen-Anhalt

    Der Koalitionsvertrag der schwarz-rot-grünen Koalition in Sachsen-Anhalt ist öffentlich. Er bringt in Sachen Netzpolitik, Informationsfreiheit und Grundrechte einige positive Entwicklungen.

    In Koalitionsverträgen ist erfahrungsgemäß Vorsicht bei den Formulierungen geboten: es macht einen großen Unterschied, ob da „wollen“, „sollen“ oder „werden“ steht. Die ersten beiden Formulierungen haben mehr den Charakter von Absichtserklärungen, während ein „werden“ schon deutlicher ist, aber auch nicht garantiert, dass ein Vorhaben umgesetzt wird.

    Freie Netze, WLAN, Störerhaftung

    Der Koalitionsvertrag (PDF) erwähnt „Freifunk“ mehrfach als förderungswürdig. In weiten Teilen entsprechen die Erwähnungen aber dem einstimmig angenommenen Landtags-Antrag (PDF) vom September 2015.

    Weiter heißt es: „Die Koalitionspartner wollen die umfassende Abdeckung des öffentlichen Raums und öffentlicher Verkehrsmittel mit W‑LAN.“ Bezahlt werden soll dies aus dem Verkauf von Mobilfunklizenzen. Und weiter: „Wir wollen dazu aktiv mit der engagierten Zivilgesellschaft zusammenarbeiten, gerade auch den zahlreichen Freifunk-Initiativen, und diese in ihrem wichtigen Engagement unterstützen, z.B. durch die Bereitstellung öffentlicher Liegenschaften.“

    Die große Frage wird sein, ob sich die Erwähnungen im Koalitionsvertrag auch in konkreten Projekten und vor allem Haushaltsmitteln niederschlagen werden.

    Zudem will man sich für Rechtssicherheit und gegen die Störerhaftung einsetzen: „Wir setzen uns auf Bundesebene für die Abschaffung der Störerhaftung für die privaten und kommunalen Anbieter freier Netzzugänge ein.“ Die sachsen-anhaltinische CDU stellt sich als Teil der Regierungskoalition damit gegen die noch vorherrschende Linie der Bundes-CDU. Das ist positiv: Unaufhaltsam zerbröselt die Störerhaftung und wird hoffentlich demnächst Geschichte sein.

    Informationsfreiheit

    „Das Informationszugangsgesetz wird zu einem Informationsfreiheitsgesetz weiterentwickelt werden“, sagt der Koalitionsvertrag.

    Das klingt konkret. Es ist aber unklar, was der Unterschied zwischen den beiden Begriffen ist. Dass die Gebühren für IFG-Anfragen gesenkt werden, ist überfällig, sie sind momentan die höchsten in ganz Deutschland. Wohlwollend ist die Passage im Koalitionsvertrag als Ausbau der Informationsfreiheit zu deuten. Eine wirkliche Weiterentwicklung wäre ein Transparenzgesetz gewesen, wie es beispielsweise in Hamburg existiert.

    Breitbandausbau / Netzausbau

    Im Koalitionsvertrag heißt es zu diesem Thema: „Deswegen werden wir die Kommunen unterstützen, Unternehmen, Privathaushalte und öffentliche Institutionen bis Ende 2018 mit schnellen Internetanschlüssen – mindestens 50 Mbit/s möglichst auf symmetrischer Basis und dort, wo schnelles Internet existentiell notwendig ist, wie beispielsweise in Gewerbegebieten und Industriezentren, mit mindestens 100 Mbit/s zu ertüchtigen.“ Dabei setze man auf einen Ausbau nach dem Grundsatz Glasfaser vor Kupfer und Funk. Und man unterstütze zudem Freifunk.

    Auch hier gilt: symmetrisch, Glasfaser, schnelles Internet – das klingt alles gut. Bis aber feststeht, wieviel Geld im Haushalt dafür eingestellt wird, bleibt auch dies erstmal eine Absichtserklärung.

    Internetüberwachung

    Über das gemeinsame Telekommunikationsüberwachungszentrum heißt es:
    „Die Koalitionspartner bekennen sich zur Errichtung eines Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung.“ In diesem Absatz kommt auch der etwas unklare Satz: „Der Ausweitung von Kompetenzen zur Kryptoforschung wird eine Absage erteilt. Dem Innenausschuss des Landtages ist fortlaufend über die Umsetzung der Forschungsklausel zu berichten.“ Er bezieht sich vermutlich auf §4, Absatz 6 des Staatsvertrages zum Dienstleistungszentrum.

    In Sachen „Hasskriminalität“ sagt der Koalitionsvertrag:
    „Die zunehmende Zahl so genannter Hasskriminalität im Netz ist für uns Anlass, die polizeiliche Strafverfolgung und Prävention in diesem Bereich zu verstärken. Wir werden deshalb Polizistinnen und Polizisten aus Sachsen-Anhalt nach dem Vorbild anderer Bundesländer auf „Internetstreife“ schicken, um eine verbesserte Strafverfolgung zu erreichen.“

    Falls es sich dabei tatsächlich nur um anlassunabhängiges Surfen von Polizeibeamten (Internetstreife) handelt, so das Bundesverfassungsgericht, sei das grundsätzlich kein Grundrechtseingriff. Sobald aber „kreative“ Methoden, Fake-Accounts oder automatische Datenauswertungen hinzukommen, scheint der Begriff der „Streife“ fehl am Platze.

    Freie Software und freie Lizenzen

    Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir wollen freie und offene Software fördern und umfassend in der Verwaltung einsetzen und prüfen, ob dies in die Vorgaben für die öffentliche Vergabe aufgenommen werden kann.“

    Der Knackpunkt hier ist das Wort „wollen“. Bis daraus konkrete Projekte werden, ist das eine Absichtserklärung. Das Wort „prüfen“ birgt auch noch sehr viele Stolpersteine. Dennoch gut, dass freie und offene Software Erwähnung finden.

    Zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und freien Lizenzen sagt der Koalitionsvertrag:
    „Hierzu gehört, dass öffentlich-rechtlich finanzierte Inhalte online abrufbar bleiben; wir werden uns für das Ende der Depublikationspflicht einsetzen. Wir wollen auf die Nutzung freier Lizenzen hinwirken und die Digitalisierung und Öffnung der Archive vorantreiben.“

    Verschlüsselung

    Der Koalitionsvertrag sagt: „Um die Sicherheit der Daten und unserer IT-Systeme zu erhöhen, wird flächendeckend zur verwaltungsinternen Kommunikation und zum Datenaustausch eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung eingesetzt, und alle Kommunikationswege der Bürger mit öffentlichen Stellen müssen auch Ende-zu-Ende verschlüsselt erfolgen können.“

    Hier stellt sich die Frage, ob damit Systeme wie DE-Mail gemeint sind oder echte Mailverschlüsselung mit GPG.

    Vorläufiges Fazit

    Der Koalitionsvertrag enthält gleich mehrere positive Bezüge zu einer zukunftsgewandten Netzpolitik, die dem Land Chancen eröffnen wird. Das ist insbesondere bemerkenswert, weil die CDU als größte Fraktion an der Koalition beteiligt ist. Dass die CDU in Sachsen-Anhalt durchaus offen für Änderungen ist, zeigt nicht nur im netzpolitischen Bereich das Bekenntnis gegen die Störerhaftung oder für freie Software und Lizenzen, sondern auch die Bereitschaft, die langjährige Forderung von Bürgerrechtlern nach Einführung einer individuellen Kennzeichnungspflicht für Polizisten in den Koalitionsvertrag aufzunehmen.

    Es bleibt spannend, was von den Absichtserklärungen im Koalitionsvertrag in den nächsten Jahren Wirklichkeit wird.

    21. April 2016 3
  • : Grobplanung, Feinplanung? Noch mehr Widersprüche zum Gemeinsamen Überwachungszentrum von fünf Bundesländern
    Still aus einem Werbevideo (https://www.youtube.com/watch?v=h6Hhy_enZmU).
    Still aus einem Werbevideo (https://www.youtube.com/watch?v=h6Hhy_enZmU).
    Grobplanung, Feinplanung? Noch mehr Widersprüche zum Gemeinsamen Überwachungszentrum von fünf Bundesländern

    Die Berliner Piraten haben sich erneut nach dem „Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung“ erkundigt. Wirklich schlau macht die Antwort an den Abgeordneten Christopher Lauer aber nicht, stattdessen tun sich weitere Widersprüche auf.

    Das Gemeinsame Überwachungszentrum (GKDZ) wird in Leipzig und Dresden errichtet, beteiligt sind außer Sachsen die Bundesländer Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Berlin. Im Herbst hatte der Berliner Innensenat erklärt, es gebe bereits „Grobplanungen“ zur technischen Ausstattung des GKDZ.

    Jetzt rudert der Staatsekretär im Senat für Inneres und Sport, Bernd Krömer, zurück: Zunächst sei eine „ressortweite Abstimmung“ des Staatsvertrages erforderlich, der in den beteiligten Ländern kursiert. Erst dann erhielten die Abgeordneten Auskünfte zu den „Grobplanungen“.

    Doch keine Parlamentsbefassung

    Jedoch hatte das sächsische Innenministerium die Lage anders dargestellt. In einer Präsentation für die Landesdatenschutzbeauftragten hieß es vor einem Jahr, „inhaltlich und zeitlich abgestimmte Kabinetts- und Parlamentsbefassungen“ hätten bereits begonnen. Auch hier widerspricht der Berliner Innensenat: Die Abgeordneten würden erst im späteren Gesetzgebungsverfahren mit dem GKDZ befasst.

    Ein Rechtsgutachten zur Wirksamkeit des Vertrages bleibt der Öffentlichkeit verborgen: Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz wurden abschlägig beschieden, auch ein Widerspruch ist abgelehnt.

    Auch die Rechnungshöfe haben noch keine Möglichkeit zur Prüfung des GKDZ. Derzeit könnten laut dem Senat keine Kosten zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ermittelt werden, dies sei erst im Rahmen einer „Feinplanung“ möglich. Im Berliner Haushalt für 2016 wurden bereits Mittel für das GKDZ bereitgestellt, jedoch nicht abgerufen. Wird das GKDZ nicht wie geplant 2018 fertiggestellt, müssen die Bundesländer ihre eigenen TKÜ-Anlagen zunächst weiterbetreiben. Welche Kosten für die Verlängerung entsprechender Verträge über das Jahr 2018 hinaus entstehen, kann der Berliner Senat derzeit nicht beziffern.

    Schuld an der Verzögerung sei der schleppende „Willensbildungsprozess“ der Regierungen der beteiligten fünf Länder. Erst danach werden Ausschreibungen für die Einrichtung und des Betriebs des GKDZ veröffentlicht. Ungefähr dann wollen die Länder ihren Parlamenten eine „Gesamterrichtungskostenbetrachtung“ vorlegen. Zwar liege bereits eine „Grobschätzung“ der künftigen Betriebskosten vor. Jedoch bleibt auch dieses Papier zunächst geheim.

    Versand von „Stillen SMS“

    Der inzwischen aus dem Amt verabschiedete Berliner Landesbeauftragte für den Datenschutz Alexander Dix erläutert in einer Stellungnahme ein paar Einschätzungen zu den Funktionen des GKDZ. Das Fünfländer-Überwachungszentrum wird laut der Antwort auf eine weitere Anfrage der Piraten auch „Stille SMS“ verschicken. Wie diese „technische Dienstleistung“ umgesetzt wird, steht erst in der späteren „Feinplanung“.

    Vermutlich wird die Kontrolle der Überwachungsmaßnahmen durch die Abgeordneten nach der Errichtung des GKDZ nicht leichter. So bescheinigt der Berliner Senat der „Stillen SMS“ zwar einen „erheblichen Beitrag“ für den „polizeilichen Gesamterfolg“. Allerdings wird in den Abrechnungsunterlagen nicht protokolliert, in welchen Kriminalitätsphänomenen „Stille SMS“ eingesetzt werden und ob die Ermittlungsergebnisse auch anders hätten erzielt werden können.

    9. Februar 2016 6
  • : Gemeinsames Überwachungszentrum: Sogar Rechtsgutachten bleibt geheim
    Telekommunikationsüberwachung am Gerät (Bild: Polizei Sachsen).
    Telekommunikationsüberwachung am Gerät (Bild: Polizei Sachsen).
    Gemeinsames Überwachungszentrum: Sogar Rechtsgutachten bleibt geheim

    Der Berliner Datenschutzbeauftragte verfügt zwar über ein Gutachten zum Gemeinsamen Überwachungszentrum, will es aber auch weiterhin nicht herausgeben. Es geht um das „Gemeinsame Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ), dem die Bundesländer Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin die Telekommunikationsüberwachung übertragen wollen.

    Die Errichtung des Dienstleistungszentrums wird in einem Staatsvertrag geregelt, dessen Entwurf geheim bleiben soll. Für den Aufbau des GKDZ holte Sachsen als federführendes Bundesland externe Gutachten ein. Auch diese sollen geheim bleiben. Das betrifft sogar eine Expertise des Rechtswissenschaftlers und netzpolitschen Beraters der CSU, Dirk Heckmann.

    Über die Plattform Frag den Staat hatte ein Petent das Heckmann-Gutachten nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim Berliner Senat angefordert. Mit wackeliger Begründung wurde der IFG-Antrag abgelehnt. Unter anderem handele es sich demnach nicht um ein Gutachten für alle Bundesländer, sondern gehöre Sachsen. Und dort existiert kein Informationsfreiheitsgesetz.

    Nun wurde auch der Widerspruch gegen die Heimlichtuerei abgelehnt. Verfasst ist die Mitteilung vom Berliner Datenschutzbeauftragten Alexander Dix.

    Dix begründet die Zurückweisung damit, dass es sich formal nicht mehr um ein Gutachten handelt, sondern dass das Dokument zu einer „Mitteilung“ der beauftragenden Behörden geworden sei. Die Herausgabe solcher „Mitteilungen“ sei aber nicht vom Berliner IFG abgedeckt. Überdies sei das Gutachten gemeinschaftlich beauftragt worden, also sei es nunmehr eine „gemeinschaftliche Mitteilung“ auch der anderen Bundesländer. Und dort gilt das Berliner IFG ebenfalls nicht.

    Gegen den Bescheid, der 50 Euro kostet, kann innert einem Monat Widerspruch eingelegt werden. Der Petent freut sich über Argumentationshilfen zu einer möglichen Klage gegen die IFG-Ablehnung in Gestalt des Widerspruchbescheids in der Kommentarspalte.

    30. Januar 2016 13
  • : Fünfländerzentrum zur Überwachung der Telekommunikation: Details zum geheimen Staatsvertrag
    Telekommunikationsüberwachung am Gerät (Bild: Polizei Sachsen).
    Telekommunikationsüberwachung am Gerät (Bild: Polizei Sachsen).
    Fünfländerzentrum zur Überwachung der Telekommunikation: Details zum geheimen Staatsvertrag

    Wie berichtet planen die Bundesländer Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin den Aufbau eines Überwachungszentrums für die Telekommunikation. Unter dem Namen „Gemeinsames Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ) sollen in Dresden und Leipzig Anlagen entstehen, die von den Polizeien und Geheimdiensten der beteiligten Länder für bestimmte Aufgaben angefragt werden.

    Allerdings ist völlig unklar, welche Tätigkeiten im GKDZ erledigt werden sollen. Näheres soll ein Staatsvertrag regeln, ein entsprechender Entwurf wurde bereits vom Sächsischen Staatsministerium erstellt und an die übrigen Landesregierungen in Berlin, Erfurt, Potsdam und Magdeburg übermittelt.

    Das Dokument ist geheim, ein Antrag auf Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz wurde kürzlich abgelehnt. Laut der Begründung wurde das Dokument zwar an den Berliner Innensenat verteilt, aber von Sachsen verfasst. Im Freistaat gibt es jedoch kein IFG-Gesetz.

    Auch der Berliner Innenausschuss hatte sich für den Entwurf des Staatsvertrags interessiert. Aber selbst die Abgeordneten dürfen das Dokument nicht einsehen, da dies laut dem Senat „Rückschlüsse auf den noch nicht abgeschlossenen Willensbildungsprozess innerhalb und zwischen den betroffenen Ministerien bzw. den Senatsverwaltungen“ der beteiligten Länder ermöglichen würde.

    Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Alexander Dix bekam zwar den Vertragsentwurf, eine Weitergabe wurde ihm jedoch ebenfalls untersagt.

    Immerhin erhielt der Innenausschuss nun die Stellungnahme von Dix, aus der einige Inhalte des geheim gehaltenen Vertrages ersichtlich werden. Der LfDI übt harsche Kritik:

    Die Zusammenarbeit der Bundesländer auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung ist kritisch zu betrachten, weil durch eine zentrale Stelle eine große Menge an sensitiven, dem Fernmeldegeheimnis unterliegenden Daten verarbeitet wird. Umso wichtiger ist es, dass diese Verarbeitung einer strengen Zweckbindung unterliegt. Daher sollte nicht nur deutlich herausgestellt werden, dass die jeweiligen Polizeibehörden der Trägerländer nur auf ihre eigenen Datensätze zugreifen dürfen, sondern dass auch der direkte Zugriff weiterer Dritter auf die Daten, die im GKDZ verarbeitet werden, unzulässig ist.

    Unklar bleibt bislang auch der Aufgabenumfang des GKDZ. Nach § 4 GKDZ-StV‑E soll die Anstalt zentrale Dienstleisterin auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung sein. Nach allgemeinem Verständnis bezieht sich die Aufgabe somit auf Maßnahmen nach § 100a StPO sowie nach § 25 ASOG, nicht jedoch zum Beispiel auf solche nach den §§ 100g, j StPO. In der Informationsveranstaltung zum GKDZ am 14. April 2015 in Dresden teilte hingegen der Landpolizeipräsident Herr Georgie mit, dass die Anstalt auch in den Bereichen der Bestands- und Verkehrsdatenabfrage tätig werden soll und wiederum nicht bei der Durchführung von Funkzellenabfragen oder einer Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Nicht zuletzt der Bestimmtheitsgrundsatz macht es unabdingbar, dass im Staatsvertrag die konkreten Aufgabenfelder des GKDZ benannt werden.

    Weiterhin fehlen im Vertragsentwurf bisher Festlegungen zur Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten, die das GKDZ im Auftrag der Trägerländer von diesen erhält bzw. für diese verarbeitet. Dies ist jedoch zur genauen Festlegung des Rahmens der Auftragsdatenverarbeitung notwendig (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, 10 BlnDSG). Wesentliche Bestimmungen hierzu obliegen zudem dem Gesetzgeber und können nicht allein durch Satzungsrecht oder Verwaltungsabkommen definiert werden.

    Aufgrund der Eingriffstiefe von Maßnahmen zur Telekommunikationsüberwachung und der großen Menge der Daten, die hierbei durch das GKDZ verarbeitet werden, empfiehlt es sich zudem, im Staatsvertrag auf die Rechte der Betroffenen im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung durch die Anstalt gegenüber den jeweiligen Polizeibehörden als Auftraggeber explizit hinzuweisen.

    Bei der Umsetzung von Maßnahmen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung werden unter Umständen auch Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt, die gemäß § 100a Abs. 4 Satz 2 StPO nicht verwertet werden dürfen. In der Regel werden die zuständigen Ermittlungsbehörden die diesbezüglich notwendige Auswertung der Daten übernehmen. Aus dem Verwertungsverbot kann sich jedoch in besonderen Einzelfällen die Pflicht zur Unterbrechung der Überwachung und Aufzeichnung von Telekommunikation ergeben. In der Gesetzesbegründung zu § 100a Abs. 4 Satz 2 StPO wird insoweit ausgeführt, dass eine weitere Datenerhebung im Rahmen einer in Echtzeit vorgenommenen Telekommunikationsüberwachung zum Beispiel unzulässig ist, wenn beim Mithören zweifelsfrei erkannt wird, dass kernbereichsrelevante Inhalte Gegenstand der Kommunikation sind, die dem Verwertungsverbot unterliegen würden (BT-Drs. 16/5846, S. 45). Die Aufgabe des GKDZ beschränkt sich also in diesen Ausnahmefällen nicht lediglich auf die technisch-organisatorische Umsetzung der Telekommunikationsüberwachung, sondern umfasst auch eine inhaltliche Bewertung der dabei anfallenden Daten.

    Die Regelung zur Zulässigkeit der Begründung. von Unterauftragsverhältnissen durch das GKDZ ist zu allgemein gehalten. Zwar wird darauf verwiesen,- dass Näheres durch die Satzung der Anstalt oder in separat abzuschließenden Verwaltungsabkommen geregelt wird. Jedoch empfiehlt es sich, bereits in der Norm ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Anstalt sich Dritter zur Erfüllung ihrer Aufgaben nur in Abstimmung mit dem jeweiligen Auftraggeber bedienen darf, um die diesbezüglichen Befugnisse der Anstalt in ihrer Funktion als Auftragnehmerin deutlich zu begrenzen.

    Die Regelungen zum Kontrollrecht der einzelnen Landesdatenschutzbeauftragten gegenüber dem GKDZ sind unklar formuliert. […] Zur Vermeidung von Missverständnissen empfiehlt es sich daher, § 12 Abs. 3 GKDZ-StV‑E durch folgenden Satz zu ergänzen: „Das Kontrollrecht nach Absatz 2 Satz 2 bleibt hiervon unberührt.“

    21. Januar 2016 14
  • : Netzpolitisches Gutachten für Überwachungszentrum der Bundesländer: Berlin lehnt IFG-Anfrage ab
    Netzpolitisches Gutachten für Überwachungszentrum der Bundesländer: Berlin lehnt IFG-Anfrage ab

    Zuletzt im Oktober hatten wir hier über den Aufbau eines Überwachungszentrums für die Telekommunikation berichtet, das die Bundesländer Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin in einem gemeinsamen Staatsvertrag verabreden wollen. Dieses „Gemeinsame Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ) soll die digitalen polizeilichen Überwachungsaufgaben zentralisieren und dadurch Geld sparen. Eine ähnliche Einrichtung entsteht als „TKÜ-Zentrum Nord“ in Hannover, beteiligt sind die Länder Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Bremen.

    Das „TKÜ-Zentrum Süd“ wird nicht als polizeiliche Behörde geführt, in Dokumenten wird es als „zentraler Dienstleister“ für alle Formen der operativen Telekommunikationsüberwachung bezeichnet. Hierzu gehören „Speicherfähigkeit im Petabyte-Bereich“ und die „Analyse verschlüsselter Kommunikation und ggf. deren Entschlüsselung“.

    Gutachten von Militärdienstleister und netzpolitschem Berater der CSU

    Für den Aufbau der Anlagen des GKDZ in Leipzig und Dresden hat das Land Sachsen externe Gutachten eingeholt. Die technische Beratung erfolgte durch den Militärdienstleister ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH sowie durch das „Strategie- und Forschungszentrum Telekommunikation“ (SFZ TK), das vom Bundeskriminalamt, der Bundespolizei und dem Bundesamt für Verfassungsschutz betrieben wird.

    Zur administrativen Umsetzung holte sich das Ministerium eine Expertise von Dirk Heckmann. Der Rechtswissenschaftler ist netzpolitscher Berater der CSU und neben zahlreichen weiteren Mitgliedschaften als Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik tätig. Aus einer Präsentation des Berliner Datenschutzbeauftragten geht hervor, dass Heckmann für die Beratung zum Fünf-Länder-Überwachungszentrum ausgewählt wurde, da er als nebenamtlicher Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof sowie als Leiter der Forschungsstelle für IT-Recht und Netzpolitik an der Universität Passau tätig ist.

    Das von Heckmann erstellte netzpolitische Gutachten für das Überwachungszentrum ist allerdings nicht öffentlich – und so soll es nach dem Willen der fünf Bundesländer auch bleiben. Eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurde vom Land Berlin zunächst mit der Zuständigkeit des Sächsischen Staatsministeriums des Innern beantwortet, von wo das entsprechende Gutachten in Auftrag gegeben wurde.

    Sachsen sträubt sich gegen Transparenz

    Das Land Berlin vertritt mittlerweile die Ansicht, dass es selbst zu den Auftraggebern des Gutachtens gehört. Zwar sei das sächsische Staatsministerium federführend, jedoch seien die übrigen Bundesländer an der Vorbereitung beteiligt. Eigentlich hätte es also möglich sein sollen, das Dokument über den Berliner Datenschutzbeauftragten, der sich selbst auf das Gutachten beruft, zu erhalten.

    IFG-Anfragen müssen innerhalb von vier Wochen beantwortet werden. Erst nach weiteren zwei Monaten sah sich das Land Berlin jedoch in der Lage, dem Petenten zu antworten – mit einer Ablehnung. Es bestehe demnach kein Recht auf Akteneinsicht, da Sachsen – im Gegensatz zu Berlin – noch kein IFG erlassen hat. Zwar ist die Umsetzung im sächsischen Koalitionsvertrag von CDU und SPD angekündigt, passiert ist aber noch nichts. Auf diese Weise behält Sachsen das Recht, gegen die Veröffentlichung des gemeinsam beauftragten Gutachtens ein Veto einzulegen.

    Das Bundesland hat überdies für eine weitere Firewall gegen die Veröffentlichung gesorgt. Nach Eingang der IFG-Anfrage hatte der Berliner Senat die Regierungen in Brandenburg, Thüringen und Sachsen-Anhalt erst gar nicht wegen der Zustimmung zur Veröffentlichung angeschrieben, denn die drei Bundesländer haben wie Berlin seit einigen Jahren selbst Informationsfreiheitsgesetze erlassen.

    An Berlin vorbei hat das sächsische Staatsministerium die übrigen beteiligen Ministerien trotzdem nach ihrer Zustimmung zur Herausgabe des Gutachtens angefragt. Laut dem Bescheid hätten auch diese die Veröffentlichung des netzpolitischen Gutachtens für das gemeinsame Überwachungszentrum abgelehnt. Eine Begründung wurde nicht mitgeteilt.

    Der gesamte Verlauf der IFG-Anfrage findet sich hier.

    11. Januar 2016 5
  • : Überwachung aus einer Hand: Planungen für gemeinsame TKÜ-Zentren der Bundesländer werden konkret
    Aufträge vielleicht bald aus dem nahen Dresden: Flyer der jährlichen Überwachungsmesse ISS World in Prag.
    Aufträge vielleicht bald aus dem nahen Dresden: Flyer der jährlichen Überwachungsmesse ISS World in Prag.
    Überwachung aus einer Hand: Planungen für gemeinsame TKÜ-Zentren der Bundesländer werden konkret

    Auch das zweite „Gemeinsame Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ) zur Telekommunikationsüberwachung nimmt Gestalt an. Dies geht aus einer Präsentation des sächsischen Innenministeriums hervor, die der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix im Berliner Senat verteilt hat. Demnach haben die beteiligten Bundesländer Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin bereits einen Entwurf für einen Staatsvertrag abgestimmt. Unterzeichnet ist das Dokument allerdings noch nicht.

    Ziel ist das „größtmögliche Zentralisieren“ der polizeilichen Überwachungsaufgaben. Jedoch soll es sich beim GKDZ nicht um eine polizeiliche Behörde handeln. Es entsteht als redundante Struktur mit Hauptsitz in Leipzig. Wegen der Ausfallsicherheit wird ein weiteres Zentrum in Dresden errichtet. Beide Anlagen werden als Cluster zusammengefasst. Zu den Aufgaben des Zentrums gehören außerdem Unterstützungsaufgaben wie die Beratung und Ausbildung von MitarbeiterInnen beteiligter Behörden.

    Alle Formen der operativen Telekommunikationsüberwachung

    Das GKDZ soll als „zentraler Dienstleister“ alle Formen der operativen Telekommunikationsüberwachung ausführen. Benannt werden diese nur vage. Aus der Präsentation geht hervor, dass Server zur Ausleitung von Daten abgehörter Telekommunikation von den Netzanbietern betrieben werden. Vermutlich übernehmen die Zentren aber auch Einsätze von Stillen SMS oder Trojaner-Programmen.

    Das Überwachungsarsenal der GKDZ kann von den SachbearbeiterInnen vom PC-Arbeitsplatz angesteuert werden. Über Schnittstellen sind die Polizeibehörden der beteiligten Bundesländer angeschlossen. Auf diese Weise können Überwachungsaufträge bequem von der digitalen Vorgangsbearbeitung der Polizeidirektionen beauftragt und die Ergebnisse entgegengenommen werden. Dies betrifft sowohl Aufgaben zur Strafverfolgung als auch zur Gefahrenabwehr.

    Die anfallenden Daten werden in den GKDZ als Kopie aufgehoben. Hierfür werden Server mit einer „Speicherfähigkeit im Petabyte-Bereich“ eingekauft. Sofern technisch möglich, sollen die Zentren auch die „Analyse verschlüsselter Kommunikation und ggf. deren Entschlüsselung“ besorgen. Welche technischen Werkzeuge hierfür genutzt werden, bleibt offen.

    Beratung durch „Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum“

    Zuerst hatte die Innenministerkonferenz von Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Bremen 2008 die Initiative zur Errichtung eines „TKÜ-Zentrums Nord“ beschlossen. Ziel der „gemeinsamen Überwachungszentren“ ist das Einsparen von Kosten. In der Präsentation des GKDZ in Leipzig und Dresden ist von erheblichen Einsparungen bei Bau- und Investitionskosten die Rede. Auch die Betriebskosten seien deutlich niedriger, wenn sich die Länder zusammentun. Die Finanzierung erfolgt anteilig nach dem Königsteiner Schlüssel. Im sächsischen Haushalt sind hierfür derzeit 4,2 Millionen Euro vorgesehen.

    Der Aufbau des GKDZ erfolgte mithilfe von externer Beratung durch die ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH, die auch im Militärbereich regelmäßig Aufträge der Bundesregierung übernimmt. Ebenfalls beteiligt war das „Strategie- und Forschungszentrum Telekommunikation“ (SFZ TK), in dem das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und das Bundesamt für Verfassungsschutz in einer „Kooperationsplattform“ organisiert sind.

    Das SFZ TK residiert im „Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum” in Berlin-Treptow und beschäftigt sich mit zukünftigen Anforderungen an die Telekommunikationsüberwachung. Derzeit forschen die beteiligten Behörden zum Datensammeln in Sozialen Netzwerken und zum Abhören von Cloud-Computing.

    Nach „Feinplanungen“ kommt der Probebetrieb

    Die rechtliche Grundlage des Zentrums bildet der Staatsvertrag zwischen den beteiligten Bundesländern, der Betrieb erfolgt nach sächsischem Landesrecht. Ein Verwaltungsrat entscheidet über die grundsätzliche Ausrichtung, die fünf Bundesländer entsenden hierzu je eineN VertreterIn. In Grundsatzfragen müssen einstimmige Beschlüsse gefasst werden.

    Als nächster Schritt steht die „Kabinetts- und Parlamentsbefassung“ der beteiligten Bundesländer an. Ein gemeinsamer Aufbaustab bereitet derweil die Umsetzung vor. Hierzu gehört auch die Ausarbeitung einer Satzung und Geschäftsordnung sowie der Abschluss von Verträgen zur Datenverarbeitung mit den Netzanbietern. Nach einigen „Feinplanungen“ soll das GKDZ ab August 2017 in den Probebetrieb gehen, der Wirkbetrieb wird für April 2018 angekündigt.

    8. Oktober 2015 2