Die Europäische Kommission fordert die Einrichtung eines EU-weit einheitlichen Zertifizierungssystems für Luftsicherheitskontrollen. Dies beträfe unter anderem die bislang üblichen Luftsicherheitskontrollen mit Metalldetektorschleusen, die dann durch Körperscanner der neuen Generation ersetzt würden. Anvisiert sind auch einheitliche „Alarmanlagen“. Der heute veröffentlichte Vorschlag betrifft jegliche „Sicherheitsausrüstung“, die zur Kontrolle von Personen, Handgepäck, aufgegebenem Gepäck, Bordvorräten, Luftfracht und Luftpost benötigt wird.
Die Kommission hat die Initiativen bereits vor einem Jahr in der Europäischen Sicherheitsagenda angekündigt. Schon damals lag der Fokus allerdings nicht auf dem vermeintlichen Sicherheitsgewinn, stattdessen wurde die „Notwendigkeit einer wettbewerbsfähigen Sicherheitsbranche der EU“ betont. Auch im heute vorgelegten Vorschlag steht die „Steigerung der globalen Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie“ im Mittelpunkt. Einheitliche Kontrollen leisten demzufolge einen Beitrag zum „ordnungsgemäßen Funktionieren des EU-Binnenmarkts“.
Luftsicherheitskontrollen verheißen Milliardenumsatz
Die Technologie für Luftsicherheitskontrollen ist nach Angaben der Kommission äußerst lukrativ. Demnach beläuft sich der jährliche Umsatz schon jetzt auf 14 Milliarden Euro weltweit, davon 4,2 Milliarden in der Europäischen Union. Flughäfen und Flugverkehrsdrehkreuze zählen laut dem Papier zu den Sektoren mit dem größten globalen Wachstumspotenzial, die Kommission spricht von einer „starken Ausrichtung auf die asiatischen Märkte“.
Das geplante Zertifizierungssystem basiert auf Regelungen der Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz (ECAC). Zuletzt wurden die technischen Spezifikationen und Leistungsanforderungen für an EU-Flughäfen verwendete Ausrüstungen im Jahr 2008 erneuert. Die dort enthaltenen Bestimmungen sind jedoch „angesichts der Folgen, die eine breite Publikmachung für die nationale Sicherheit in den Mitgliedstaaten der EU haben könnte“, geheim. Nur Personen, Unternehmen oder Organisationen, die über eine entsprechende Sicherheitsüberprüfung verfügen, dürfen diese einsehen.
In einer Durchführungsverordnung der Kommission vom Herbst letzten Jahres wird die Nutzung von Körperscannern bereits EU-weit bestimmt. Allerdings enthält die Verordnung keine Angaben über die technischen Spezifikationen der Geräte, geregelt wird lediglich ihr Einsatz. Die Nutzung der Scanner kann demnach von den Passagieren verweigert werden. Vor der Kontrolle müssen die Fluggäste über die eingesetzte Technologie, die mit ihrem Einsatz verbundenen Bedingungen und die Möglichkeit der Verweigerung unterrichtet werden. Laut Digitalcourage erfolgt dies jedoch häufig nicht.
Rohde & Schwarz rüstet deutsche Flughäfen aus
Das deutsche Bundesinnenministerium dürfte die geplanten Standards längst erfüllen. Der Elektronikkonzern Rohde & Schwarz erhielt den Auftrag zur Beschaffung von 300 weiteren Körperscannern samt nötigem Zubehör. Laut einer Pressemitteilung des Unternehmens hat das Beschaffungsamt im Bundesinnenministerium einen entsprechenden Rahmenvertrag unterzeichnet.
Rohde & Schwarz wirbt damit, dass die neuen Geräte des Typs „Quick Personal Scanner 200“ metallische und nichtmetallische Gegenstände erkennen, „egal ob hart, biegsam, flüssig“. In der Luftsicherheit gehören hierzu als neue Bedrohungen auch Foliensprengstoffe oder selbstgedruckte Waffen. Diese können auch in Schuhen, Kopfbedeckungen oder medizinischen Verbänden gefunden werden. Möglicherweise kommen die Scanner auch andernorts zum Einsatz, Rohde & Schwarz nennt etwa Sicherheitsschleusen in Ministerien.
Die „Quick Personal Scanner 200“ funktionieren auf Basis von Millimeterwellen-Technologie. Die verwendete Strahlung liegt laut dem Hersteller um das Hundert- bis Tausendfache unter der eines Mobiltelefons und sei deshalb gesundheitlich unbedenklich. Die Technik ist als „Walk Through“ konzipiert. Reisende stellen sich vor einer Wand mit 32 Lamellen auf, in denen mehrere Tausend Sender und Empfänger der Millimeterwellen verborgen sind. In der Variante „Quick Personal Scanner 100“ müssen sich die Passagiere einmal umdrehen, beim jetzt beschafften Typ mit einer gegenüberliegenden Wand entfällt das.
Insgesamt mehr als 400 Körperscanner verfügbar
Die 300 neuen „Quick Personal Scanner 200“ sollen die bisher an Flughäfen genutzten Metalldetektorschleusen ersetzen. Letztes Jahr hatte das Bundesinnenministerium hierzu bereits 108 Körperscanner des US-amerikanischen Unternehmens L‑3 Communications aufgestellt. Die rund 16,5 Millionen Euro teuren Geräte stehen in Frankfurt/Main, Stuttgart, Hamburg, Düsseldorf, Köln und Berlin-Schönefeld. Bauartbedingt können mit den Scannern von L‑3 Communications kleine und besonders große Personen nicht kontrolliert werden.
Frühere Generationen von Nackt- und Körperscannern fielen noch durch zu hohe Fehlermeldungen auf. Hierzu gehörten unnötige Alarme oder auch Fehlalarme. Anfangs waren die per Scan kontrollierten Personen auf den Bildern gut erkennbar, was den Geräten die Bezeichnung „Nacktscanner“ einbrachte. Das Sicherheitspersonal erblickte beispielsweise Intimpiercings oder auch künstliche Darmausgänge. Bei den Geräten von Rohde & Schwarz zeigt der Bildschirm nur noch eine symbolische Grafik der untersuchten Person.
