77 Körperscanner stehen bereits an deutschen Flughäfen, 23 weitere sollen noch in diesem Jahr folgen. So teilte es das Bundesinnenministerium vorvergangene Woche in der Antwort auf eine Kleine Anfrage mit. Letztes Jahr waren erst 14 Geräte aufgestellt worden.
Insgesamt hat das Bundesinnenministerium 108 Geräte von der Firma L‑3 bestellt, verkauft werden sie vom Reseller EAS. Sie stehen bereits in Frankfurt/ Main, Stuttgart, Hamburg, Düsseldorf, Köln und Berlin-Schönefeld. Angaben gibt es auch zu den Kosten. Insgesamt schlugen die schon gelieferten Geräte rund 16,5 Millionen Euro zu Buche.
Angeblich weniger Fehlalarme
Frühere Generationen von Nackt- und Körperscannern fielen noch durch zu hohe Fehlermeldungen auf. Hierzu gehörten unnötige Alarme oder auch Fehlalarme. L3 Communications hatte daraufhin eine „verbesserte Detektionssoftware“ aufgespielt, die nach Angaben des Bundesinnenministeriums eine „verbesserte Anzeige des Kontrollergebnisses“ zur Folge hatte.
Die Ganzkörperscanner detektieren laut dem Ministerium „Unregelmäßigkeiten an der Körperoberfläche“. Darunter fielen „Schmuckgegenstände“ und medizinisch-technische Hilfsmittel. Welche weiteren „metallischen und nicht metallischen Gegenstände“ detektiert werden können, wird aus Sicherheitsgründen nicht mitgeteilt.
In der Antwort auf eine frühere Anfrage hatte die Bundesregierung den Einsatz von Körperscannern in der Luftsicherheitskontrolle als einen „deutlichen Sicherheitsgewinn für die Luftsicherheit“ bezeichnet. Die an deutschen Flughäfen eingesetzten Körperscanner seien nunmehr „vollauf praxistauglich“. Gegenüber einer händischen Kontrolle mit Metalldetektorschleusen habe sich die durchschnittliche typische „Prozesszeit“ einer Kontrolle um etwa 40 Prozent verkürzt. „Bauartbedingt“ können kleine und besonders große Personen aber nicht mit den Körperscannern kontrolliert werden.
Kontrollen mit Ganzkörperscannern werden verpflichtend
Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten bewerten den alleinigen Einsatz von Metalldetektorschleusen mittlerweile als nicht mehr ausreichend für die Luftsicherheitskontrolle. Eine entsprechende EU-Verordnung wurde deshalb geändert. Ab 1. September 2015 müssen Passagiere deshalb vorrangig mit Ganzkörperscannern kontrolliert werden. Wenn diese nicht verfügbar sind, müssen zusätzlich zu der Metalldetektorschleuse auch Sprengstoffspurendetektoren eingesetzt werden.
Vielfach werden die Luftsicherheitskontrollen mittlerweile von privaten Sicherheitsdiensten übernommen. Die Bundesregierung bezahlt die Firmen mit Geldern, die durch die Erhebung von Luftsicherheitsgebühren bei den einzelnen Buchungen anfallen. Für die Durchsuchung von Passagieren und ihres Gepäcks wurden laut dem Bundesinnenministerium im Jahr 2014 Luftsicherheitsgebühren in Höhe von 374,6 Millionen Euro eingenommen. Die privaten Sicherheitsdienstleister ließen sich ihre Arbeit mit 324,2 Millionen Euro vergüten. Die Ausgaben für die Beschaffung der Körperscanner und anderer „Luftsicherheitskontrollausrüstung“ betrugen vergangenes Jahr 14,4 Millionen Euro. Für eigenes Personal, gemietete Flächen und „sonstige Aufwendungen“ fielen aber weitere Kosten an.