Der Abgeordnete Jan Korte hatte im Juni Neues zu den NacktKörperscannern an bundesdeutschen Flughäfen abgefragt. 2010 gab es einigen Aufruhr, als bekannt wurde dass bei Tests in Hamburg kontrollierte Personen auf den Bildern gut erkennbar sind, inklusive Intimpiercings, künstlichen Darmausgängen oder anderen kleinen und großen Dingen, die man lieber für sich behält. Die neuen Scanner zeigen die Kontrollierten nur noch als lustige Zeichnung an, daraufhin gab’s für das milde „Kontrollmittel“ auch vom Bundesdatenschutzbeauftragten einen Freibrief.
Insgesamt stehen nun laut der Antwort des Bundesinnenministeriums 14 Geräte an den Flughäfen Frankfurt/Main, Düsseldorf, Stuttgart, Hamburg, Berlin-Schönefeld und München. Pro Stück fallen ca. 200.000,- Euro an, zuzüglich Ausbildung und Wartung. 125.527 Fluggäste wurden bisher kontrolliert.
Hergestellt werden die Geräte von L3 Communications. Mittlerweile haben sich angeblich auch die 5% Fehlalarme reduziert, als Grund gilt eine „verbesserte Detektionssoftware“ und die „verbesserte Anzeige des Kontrollergebnisses“. Korte verweist aber darauf, dass die Scanner vor vier Jahren zwar in 69 Prozent der Fälle Alarm geschlagen hätten, lediglich 15 Prozent davon seien „berechtigt“ gewesen. Die Alarmquote ist jedoch aktuell lediglich auf 59 Prozent gesunken.
Immer noch werden aber bestimmte Auffälligkeiten erkannt, etwa medizinische Hilfsmittel, Prothesen und Piercings. Das Bundesinnenministerium umschreibt das so:
Körperscanner detektieren Unregelmäßigkeiten an der Körperoberfläche. Darunter fallen auch Schmuckgegenstände und medizinisch-technische Hilfsmittel ab einer bestimmen Größe und Form. Eine Entscheidung, ob diese sicherheitsrelevant sind, trifft der Körperscanner nicht. Der entsprechende Bereich wird im Kontrollergebnis angezeigt und durch die Kontrollkraft überprüft.
Noch ist der Gebrauch eines Ganzkörperscanners freiwillig, entsprechend ist es laut der Bundesregierung im „EU-Recht“ geregelt. Womöglich gibt es aber bald immer weniger Alternativen: Denn noch mehr Geräte sollen nun beschafft werden. Es werde „geprüft, wie viele Körperscanner an welchen Standorten zusätzlich eingesetzt werden sollen“. Sie seien „nach Bewertung der Bundesregierung das zukunftsfähige Kontrollmittel für die Luftsicherheitskontrolle“.
Einige Personen kommen aber um eine automatisierte Kontrolle in jedem Fall herum: Personen „mit einer Körpergröße von unter einem Meter und über zwei Meter“ können nämlich „baulich bedingt“ nicht mit den NacktKörperscannern kontrolliert werden.
