Bundesinnenminister de Maizière (CDU) hat bei der Vorstellung seiner Pläne zur Inneren Sicherheit den Datenschutz und die Datenschutzbeauftragten der Länder wegen ihres Umgang mit Videoüberwachung kritisiert. Die Datenschützer sollten nach seiner Auffassung Sicherheitsbelange stärker aufnehmen, das Thema Sicherheit solle gewichtiger in die Abwägungsentscheidung bei der Zulassung von Überwachungskameras eingehen. Im Klartext: Die Datenschützer sollen mehr Kameras und Überwachung zulassen.
Als Beispiel brachte der Minister eine Bombendrohung in einem Einkaufszentrum in Dortmund. Dort hätten laut de Maizière die „Videoaufzeichnungen zur Aufklärung der Sachlage beitragen können, wenn diese von den Datenschützern nicht untersagt worden wären“.
„Fall Dortmund ungeeignet, um eine Totalüberwachung zu rechtfertigen“
Wir haben bei den Datenschutzbeauftragten in NRW und Hamburg nachgefragt, wie sie das Statement des Ministers und das Dortmund-Beispiel bewerten. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Johannes Caspar, der wegen des Firmensitzes des Dortmunder Einkaufszentrums zuständig ist, sagt gegenüber netzpolitik.org, dass seine Behörde Sicherheitsbelange ernst nähme und die Vorgaben auch anhand neuer Erkenntnisse permanent überprüfe:
Es ist jedoch eine Illusion, dass mehr Videoüberwachung zu mehr Sicherheit führt bei Tätern, die mit ihrer Tat ihren eigenen Tod und die Öffentlichkeit suchen und an allen erdenklichen Orten von Kirchen bis hin zu Einkaufszentren zuschlagen. Der Blick für das rechtsstaatlich Erforderliche ist grundrechtlich geboten und darf nicht gegenüber bestehenden oder gefühlten Bedrohungslagen einfach über Bord geworfen werden.
Nach unserem Kenntnisstand gab es am 26.07.2016 eine Bombendrohung gegen die Thier-Galerie, die wohl in einem Onlineforum einging. Das Center wurde dann gegen 18.45 Uhr evakuiert und mit Spürhunden durchsucht. Um 24.00 Uhr gab die Polizei Entwarnung. Das Center hat eine Verkaufsfläche von 33.000 qm. Dort sind bereits heute knapp 50 Kameras im Einsatz. Selbst wenn jeder Winkel des Centers vollständig überwacht würde, hätte die Auswertung von Videoaufzeichnungen (mehrerer Tage) enorm viel Zeit in Anspruch genommen. Eine schnellere und verlässlichere Sicherheitseinschätzung mit Blick auf eine Gefahr durch eine dort platzierte Bombe hätte sich dadurch kaum ergeben.
In der Abwägung eignet sich der vorliegende Fall daher nicht, um eine Totalüberwachung von Einkaufszentren und der darin befindlichen Menschen zu rechtfertigen.
Generalprävention mit privaten Kameras unzulässig
Der Pressesprecher der Datenschutzbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen sagt gegenüber netzpolitik.org, dass die Aussage des Innenministers so zu interpretieren wäre, dass private Kamerabetreiber generalpräventive Aufgaben übernehmen sollen. Dies sei auf mehreren Ebenen kritisch:
Das ist einerseits problematisch, weil mit dieser Begründung eine private Videoüberwachung unzulässig ist. Andererseits ist zu berücksichtigen, dass die Polizei selbst Videoüberwachung nur unter strengen Voraussetzungen vornehmen kann. Eine Umgehung dieser Voraussetzungen durch den Einsatz Privater ist problematisch.
Automatisierter Abgleich von Fahndungsdaten mit Überwachungskameras: „Schlichtweg unverhältnismäßig“
Im Frageteil seiner Pressekonferenz (Mitschnitt, MP3, 33 MB) erläuterte der Innenminister seine Vorstellung von der Zukunft der Videoüberwachung. Die Gesichtsbiometrie soll von der neuen Zentralstelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich ZITiS und dem Bundeskriminalamt vorangetrieben werden. Der Minister entwarf dabei folgendes Szenario:
Natürlich kann ich mir vorstellen, dass wenn ein schwergesuchter Schwerverbrecher an den Bahnhof geht und die Kamera ihn erkennt, dass das für Sicherheitsbehörden nutzbar gemacht werden kann. […] Das muss nicht nur durch Polizisten geschehen.
Dieser Passus ist ohne weiteres als automatisierter Abgleich von Überwachungsaufnahmen mit Fahndungsdatenbanken interpretierbar. Das sieht auch der Sprecher der Datenschutzbeauftragten NRW ähnlich und kommentiert:
Für einen solchen Einsatz ist eine gesetzliche Grundlage derzeit nicht ersichtlich. Gegen eine solche gesetzliche Regelung, würde sie denn verabschiedet werden, hätte ich rechtliche Bedenken. Diese wäre schlichtweg unverhältnismäßig.
De Maizières Vorschläge in Sachen Kameraüberwachung laufen nicht nur auf mehr Kameras und mehr Überwachung hinaus, sondern auch auf den Einsatz so genannter intelligenter Überwachungssysteme. Diese beinhalten laut dem Innenminister auch automatische biometrische Fahndungssysteme, die mit Daten von Ermittlungsbehörden gefüttert werden können. Eine solche unverhältnismäßige Totalüberwachung ist mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar. Eigentlich sollte der Verfassungsminister das auch selbst erkennen.
