Seit Beginn des Geheimdienst-Untersuchungsausschusses herrscht um die Zeugenvernehmung Edward Snowdens Streit. Während die Opposition aus Grünen und Linken darauf drängt, Snowden in Deutschland zu vernehmen und ihm dafür die nötigen Sicherheiten zu geben, will sich die Koalition aus SPD und Union nur auf eine Videovernehmung einlassen. Aber Snowden kann und will nicht aus Moskau aussagen.
Die Bundesregierung gibt sich währenddessen wenig ambitioniert, zu prüfen, ob Snowden in Deutschland sicher wäre. Die Opposition hat das Warten satt und sich mit einem Antrag an den Bundesgerichtshof gewendet. Wie es dazu kam, haben wir hier noch einmal aufbereitet:
Streit um die Zeugenvernehmung Snowdens – eine Chronologie
20. März 2014: Als Reaktion auf die Snowden-Enthüllungen, die im Sommer 2013 begannen, setzt der Deutsche Bundestag einen Geheimdienst-Untersuchungsausschuss ein, der die Aktivitäten der Geheimdienste der Five-Eyes-Staaten USA, Großbritannien, Kanada, Australien und Neuseeland untersuchen, sowie die Verwicklungen deutscher Dienste in die globale Überwachung aufdecken soll.
2. April 2014: Grüne und Linke stellen einen Antrag auf Beweiserhebung durch die Vernehmung Edward Snowdens im Untersuchungsausschuss.
10. April 2014: SPD und Union beschließen, die Entscheidung über die Vernehmung Snowdens im Untersuchungsausschuss zu vertagen.
2. Mai 2014: Die Bundesregierung nimmt Stellung zu rechtlichen Fragen, die mit einer Vernehmung Edward Snowdens verbunden sind. Die Stellungnahme ist in der Vorbemerkung explizit als „nicht bindend“ gekennzeichnet – mit folgender Begründung:
Entscheidungen unabhängiger Gerichte oder von Behörden können hierdurch nicht präjudiziert oder vorweggenommen werden.
Es sei nicht klar, ob Snowden über Passdokumente verfüge und ob Russland ihn unter diesen Umständen ausreisen lassen würde. Laut Bundesregierung würde eine Vernehmung Snowdens in Russland die Genehmigung des Landes erfordern. Sie weist außerdem auf die mögliche Bedeutung für Beziehungen zu den USA hin:
Für den Fall, dass Herr Snowden vom Untersuchungsausschuss in Deutschland vernommen werden würde, wäre mit erheblichen negativen Auswirkungen auf die deutsch-amerikanischen Beziehungen und insbesondere einer Beeinträchtigung der Kooperation mit US-Sicherheitsbehörden, die für die Sicherheit Deutschlands von grundlegender Bedeutung ist, zu rechnen.
Daraus folgert sie, dass die „außen- und sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschlands gegenüber dem möglichen Interesse des Untersuchungsausschusses an einer Vernehmung von Herrn Snowden in Deutschland überwiegen“.
8. Mai 2014: Der Untersuchungsausschuss beschließt mit Beweisbeschluss Z‑1, Snowden als Zeugen zu vernehmen – einstimmig. Union und SPD lehnen jedoch ab, Snowden zu diesem Zweck nach Deutschland einzuladen. Sie beschließen auch, dass Snowden bis zum 20. Mai mitteilen solle, ob und in welcher Form er für eine Vernehmung zur Verfügung steht.
19. Mai 2014: Wolfgang Kaleck, einer der Anwälte Snowdens, teilt mit, dass er Snowden empfohlen hat, sich nicht „von Moskau aus“ zu äußern, um seine Situation und seinen Aufenthaltsstatus nicht zu gefährden.
2. Juni 2014: Die Bundesregierung wiederholt, dass sie eine Vernehmung Snowdens im Ausland für möglich hält. Die Situation bezüglich eines möglichen Auslieferungsersuchens der USA – falls Snowden nach Deutschland kommen sollte – werde weiter geprüft.
5. Juni 2014: Linke und Grüne fordern einen Beschluss des Untersuchungsausschusses, in dem Kaleck gebeten wird, bis zum 15. Juni mitzuteilen, ob Snowden ausschließlich für eine Vernehmung in Deutschland zur Verfügung steht. Wenn das zutrifft, soll ihm eine Ladung für den 4. Juli zugestellt werden. Die Bundesregierung soll weiterhin alles Notwendige tun, um eine Vernehmung in Deutschland zu ermöglichen. Das betrifft zum Beispiel die Zusage, dass Snowden nicht ausgeliefert wird, einen angemessenen Zeugenschutz und die notwendigen Ausweisdokumente.
Das Hilfeersuchen an die Regierung wird von SPD und Union abgelehnt. Stattdessen beschließen diese, Snowden zu fragen, ob er für ein informelles Gespräch in Moskau mit dem Ausschussvorsitzenden und den Obleuten der Fraktionen zur Verfügung stehen würde.
19. Juni 2014: Snowdens Anwalt teilt mit, dass Snowden das Gesprächsangebot nicht annimmt.
25. Juni 2014: Wieder stellt die Opposition einen Antrag, diesmal gleich mit mehreren Alternativen. Zunächst wird eine Vernehmung Snowdens am 11. September gefordert, verbunden mit dem Ersuchen an die Bundesregierung, die nötigen Vorkehrungen zu treffen. Sollte die Koalition dem Amtshilfeersuchen in dieser Form nicht zustimmen wollen, schlägt die Opposition vor, zu beschließen:
Der Vorsitzende [Patrick Sensburg] erarbeitet und übermittelt bis zur nächsten Beratungssitzung des Ausschusses einen schriftlichen Vorschlag mit detaillierten Ausführungen dazu, wie angesichts der Ablehnung des Antrages auf Ersuchen der Bundesregierung […] eine Vernehmung des Zeugen Snowden vor dem Untersuchungsausschuss in Berlin am vom Ausschuss beschlossenen Termin erfolgen kann, insbesondere, wie dem Zeugen Snowden Einreise nach und Aufenthalt in Deutschland ermöglicht und ein wirksamer Schutz des Zeugen vor einer Auslieferung an das Ausland gewährleistet werden soll.
Und wieder lehnen die Koalitionsfraktionen ab. Stattdessen beschließen sie für den 11. September eine „audiovisuelle Zeugenvernehmung“, Snowden soll dabei in Moskau bleiben.
8. Juli 2014: Snowden lässt mitteilen, für eine Videovernehmung weiterhin nicht zur Verfügung zu stehen.
21. Juli 2014: Die Opposition lässt nicht locker und stellt einen erneuten Antrag, sowohl zur Vernehmung Snowdens als auch zur Amtshilfe. Wenig überraschend: Die Ablehnung der Koalition in der nächsten Sitzung am 11. September. In der Konsequenz richtet sich die Opposition an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG).
1. August 2014: Glenn Greenwald sagt seine Anhörung vor dem Untersuchungsausschuss ab. Er begründet das mit der Feigheit bezüglich Snowdens Vernehmung:
Indem sie sich weigern, den Schlüsselzeugen Edward Snowden persönlich anzuhören, haben deutsche Politiker leider demonstriert, dass sie sich viel mehr darum kümmern, die USA nicht zu verärgern als ernsthafte Untersuchungen vorzunehmen.
25. September 2014: Die Opposition im NSA-Untersuchungsausschuss reicht Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ein, um eine Zeugenaussage des US-amerikanischen Wistleblowers Edward Snowden in Berlin zu erreichen.
4. Dezember 2014: Die Klage scheitert, jedoch nicht inhaltlich, sondern aus formalen Gründen. Das BVerfG stellt im Dezember 2014 fest, nicht für die Entscheidung über die Klage zuständig zu sein. Stattdessen verweist das Gericht auf die Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs.
Am gleichen Tag richtet das Justizministerium ein Schreiben an den Ausschussvorsitzenden Patrick Sensburg: Für die Angelegenheiten des Untersuchungsausschusses müsse man nicht zwangsläufig klären, „ob Herr Snowden für den Fall seiner Einreise nach Deutschland an die USA ausgeliefert werden kann“.
8. Oktober 2015: Die Opposition beantragt, den Beweisbeschluss zur Vernehmung Snowdens aus dem Mai 2014 zu konkretisieren. Er soll nun auch Themen beinhalten, zu denen man Snowden befragen will. Es soll darum gehen, was er über die Überwachungspraxis der US-Dienste weiß. Außerdem will man wissen, welche Kenntnisse er über das „Mitwissen der Bundesregierung bzw. deutscher Behörden“ hat. Zusätzlich soll er die Authentizität der von ihm geleakten Dokumente bestätigen und sie erklären.
Als weiteres Thema soll auch Snowdens Wissen um die Selektoren aufgenommen werden, die der BND zusammen mit und in Auftrag der NSA genutzt hat. Abschließend will man von Snowden Hinweise, wie Deutschland Konsequenzen ziehen kann, um seine IT-Systeme sicherer zu gestalten.
Zusammen mit der Konkretisierung des Beweisbeschlusses wird auch die erneute Aufforderung an die Bundesregierung verlangt, die Voraussetzungen für eine Zeugenvernehmung Snowdens in Deutschland zu schaffen und – wenn das nicht erfolgt – Gründe für die Ablehnungshaltung mitzuteilen.
15. Oktober 2015: Die Koalition lehnt den Oppositionsantrag ab, weil er den Fragegegenstand unnötig beschränken würde. Auch das Amtshilfeersuchen an die Regierung stößt – wenig überraschend – auf taube Ohren. Eine erneute Diskussion über eine Ladung Snowdens wird vertagt.
28. Oktober 2015: Die Bundesregierung teilt mit, dass sie die Voraussetzungen für eine Vernehmung Snowdens in Deutschland weiterhin prüft.
5. November 2015: SPD und Union beschließen erneut eine Videovernehmung Snowdens in Moskau, am 12. November. Dieser lehnt erneut ab, aus wohlbekannten Gründen.
6. Juni 2016: Die Bundesregierung gibt an, weiter zu prüfen, ob sie sichere Einreise und Aufenthalt für Snowden bieten will und kann.
18. August 2016: Martina Renner und Konstantin von Notz, die Obleute der Oppositionsparteien im Ausschuss, beantragen vor dem Bundesgerichtshof, eine erneute Abstimmung und Zustimmung zu der Vernehmung Snowdens und dem Rechtshilfeersuchen zu erwirken.
21. November 2016: Der Bundesgerichtshof entscheidet: Der NSA-Untersuchungsausschuss muss Snowden persönlich einladen. Die Blockade der großen Koalition im Ausschuss ist mit dem Beschluss beendet.
