Überwachung

Bundesverfassungsgericht: Regierung muss NSA-Untersuchungsausschuss keine NSA-Selektorenlisten vorlegen. (Update)

Die Bundesregierung muss dem NSA-Untersuchungsausschuss keinen Einblick in die Liste inaktiver NSA-Selektoren gewähren, entschied das Bundesverfassungsgericht. Da Geheimhaltungsinteressen der USA betroffen seien, dürfe die Bundesregierung nicht frei über die Informationen verfügen. Ein Rückschlag für die Aufklärung im Untersuchungsausschuss.

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Zeitleiste: Die unendliche Geschichte der Zeugenaussage Snowdens im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss

Immer das Gleiche: Die Opposition im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss stellt einen Antrag auf die Vernehmung Snowdens in Deutschland. Die Koalition lehnt ihn ab. Die Regierung gibt seit Monaten vor, zu prüfen, ob Snowden in Deutschland sicher wäre, will aber die USA nicht verärgern. Wir haben eine Übersicht erstellt.

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NSA-Untersuchungsausschuss: Erweiterung des Untersuchungsauftrages mit Kompromissen

Die Erweiterung des Untersuchungsauftrages für den NSA-Untersuchungsausschuss steht bevor. Im Bundestag kam es gestern zu einer Einigung, nächste Woche soll im Plenum abgestimmt werden. Dann können endlich auch die BND-eigenen Selektoren untersucht werden – mit Kompromissen.

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