Die Oppositionsfraktionen im Bundestag haben einen Antrag an den Bundesgerichtshof gestellt, um eine Vernehmung von Edward Snowden im NSA-Untersuchungsausschuss zu erreichen. Der Ausschuss hatte bereits im Mai 2014 beschlossen (pdf), den Whistleblower als Zeugen zu vernehmen, dies ist aber bislang nicht geschehen.
Eine der Klägerinnen, die Obfrau der Linksfraktion im NSA-Untersuchungsausschuss, Martina Renner, sieht dafür auch die Bundesregierung verantwortlich: „Koalitionsmehrheit und Bundesregierung missachten den Untersuchungsauftrag des Bundestages, um die US-Regierung nicht zu verärgern.“ Dass die Bundesregierung die Beziehungen zur USA über eine Aufklärung stellt, ist auch in einem 2014 von ihr in Auftrag gegebenen Gutachten deutlich geworden. Dort heißt es:
Vor diesem Hintergrund dürften nach Auffassung der Bundesregierung vorliegend die außen- und sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschlands gegenüber dem möglichen Interesse des Untersuchungsausschusses an einer Vernehmung von Herrn Snowden in Deutschland überwiegen.“
Snowden kann nur in Deutschland umfassend aussagen
Beim Streit zwischen der Koalitionsmehrheit von SPD und CDU/CSU und der Opposition geht es um die Frage, wie und wo die Befragung Snowdens stattfinden soll. Die Opposition verlangt eine persönliche Befragung in Deutschland unter Zusicherung der Bundesregierung, dass Snowden nicht ausgeliefert wird. Die Koalitionsparteien möchten den Whistleblower stattdessen per Video oder bei einem Besuch in Moskau befragen. Dies lehnte Snowden allerdings in der Vergangenheit mehrfach ab. So erklärte sein deutscher Anwalt Wolfgang Kaleck in einem bei uns veröffentlichten Brief:
Aus den bereits mehrfach dargelegten Gründen, insbesondere wegen der damit verbundenen Sicherheitsrisiken, steht der Zeuge Edward Snowden – trotz grundsätzlicher Aussagebereitschaft – für die avisierte Videovernehmung in Moskau nicht zur Verfügung.
Von Notz: Snowden ist unverzichtbar für den NSA-Ausschuss
Die Koalition ignorierte diese Aussagen und forcierte weiterhin eine Vernehmung via Video, die Snowden wie zu erwarten ablehnte. Bleibt es bei dieser Situation, würde es nie zu einer Vernehmung von Snowden vor dem NSA-Ausschuss kommen. Dabei hat dieser mehrmals angeboten, in Deutschland persönlich auszusagen. Dagegen sperren sich aber Koalition und Bundesregierung vehement. Diesbezügliche Anträge der Opposition wurden von der Koalitionsmehrheit mehrfach abgelehnt.
Der zweite Kläger, der Obmann der Grünenfraktion im NSA-Ausschuss, Konstantin von Notz, hält eine Befragung für unverzichtbar: „Er ist ein Insider, der für den Untersuchungsauftrag zentrale Aussagen machen kann. Eine Erfüllung des Untersuchungsauftrages kann ohne die Vernehmung von Edward Snowden nicht gelingen.“
Bundesgerichtshof soll Vernehmung erzwingen
In ihrem Antrag an den Ermittlungsrichter kritisiert die Opposition die Weigerung der Koalition, den Beweisbeschluss vom Mai 2014 umzusetzen, als rechtswidrig. Sie schreibt:
Im Verfahren nach § 17 Abs. 4 PUAG gerügt werden kann daher insbesondere, dass der „effektive“ Vollzug eines Beweisbeschlusses missbräuchlich verzögert wird und jedenfalls ein Verhalten des Ausschusses, das einen Vollzug letztlich gänzlich unmöglich zu machen droht.
Soll heißen, dass eine Erfüllung des Beweisbeschlusses vom Mai 2014 – Snowden zu vernehmen – nur per Befragung in Deutschland möglich ist. Auf die Erfüllung hat die Opposition nach ihrer Ansicht als Antragstellerin ein Anrecht („Beweisdurchsetzungsrecht“), welches von der Koalition gebrochen wird.
Konkret fordert die Opposition nun den Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof auf, zu entscheiden, dass erneut im Ausschuss über einen Antrag der Opposition abzustimmen und diesem mehrheitlich zuzustimmen ist. Der Antrag sieht die Vernehmung Snowdens in Deutschland und ein Amtshilfeersuchen an die Bundesregierung vor.
