Bündnis 90/Die Grünen
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: Verbraucherschutz bei „Gesundheits-Apps“: Bundesregierung lässt die Sache erstmal laufen
Foto: <a href="https://unsplash.com/@dan_carl5on" target="_blank">dan carlson</a> unter <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de" target="_blank">CC0-Lizenz</a> : Verbraucherschutz bei „Gesundheits-Apps“: Bundesregierung lässt die Sache erstmal laufen Die Digitalisierung des Gesundheitswesens gilt als lukrativer Zukunftsmarkt. Mobile Anwendungen im Gesundheitsbereich sind bereits heute weit verbreitet. Eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zeigt nun: Wirksamer Verbraucherschutz ist von ihr erstmal nicht zu erwarten.
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: Es geht auch anders: Berliner Koalition setzt auf Netzpolitik und Grundrechte
Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC-BY 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/tinto/13547436113/sizes/k/">tinto</a> : Es geht auch anders: Berliner Koalition setzt auf Netzpolitik und Grundrechte In Berlin haben SPD, Linke und Grüne ihren Koalitionsvertrag vorgelegt. Wir haben netzpolitische Themenfelder sowie mögliche Auswirkungen auf Grundrechte analysiert und kommen zum Schluss: Rot-rot-grün legt die Latte erfreulich hoch.
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: Ganz schön digital: Der Berliner Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün
Quelle: SPD Berlin : Ganz schön digital: Der Berliner Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün Die Koalitionsverhandlungen von Rot-Rot-Grün in Berlin sind abgeschlossen und heute morgen wurde der Koalitionsvertrag veröffentlicht. Wenn die Parteien diesem und der Regierungsbildung in den kommenden Wochen zustimmen, dann hat Berlin den mit Abstand digitalsten Koalitionsvertrag mit ganz schön viel Netzpolitik.
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: Funktioniert das deutsche Leistungsschutzrecht? Die Bundesregierung prüft
Im Koalitionsvertrag haben sich die Parteien auf die Evaluation geeinigt. - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/">CC BY-SA 4.0</a> via Wikipedia/<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Koalitionsvertrag_der_18._Wahlperiode_des_Bundestages#/media/File:Unterschrift_des_Koalitionsvertrages_der_18._Wahlperiode_des_Bundestages.jpg">Martin Rulsch</a> : Funktioniert das deutsche Leistungsschutzrecht? Die Bundesregierung prüft Nach langem Warten gab die Bundesregierung nun bekannt, das deutsche Leistungsschutzrecht zu evaluieren. Angekündigt hat sie das bereits 2013 im Koalitionsvertrag, konnte sich aber erst jetzt dazu durchringen, ihr Versprechen umzusetzen. Auf die Ergebnisse der Überprüfung müssen wir jedoch weiterhin warten.
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: Berliner Koalitionsverhandlungen als Chance für Freie Software
Auf der Suche nach Gemeinsamkeiten: Rot-Rot-Grün in Berlin - Public Domain / <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/">CC0</a> via via pixabay by <a href="https://pixabay.com/en/apple-red-green-fruit-deco-1726966/">Alexas_Fotos</a> : Berliner Koalitionsverhandlungen als Chance für Freie Software Noch laufen die Koalitionsverhandlungen in Berlin. Um die beteiligten Parteien an die Gemeinsamkeiten ihrer Wahlversprechen hinsichtlich Freier Software zu erinnern, liefert die Free Software Foundation Europe konkrete Handlungsempfehlungen.
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: Koalition Freies Wissen: Wahlprüfsteine Berlin 2016
: Koalition Freies Wissen: Wahlprüfsteine Berlin 2016 Am 18. September findet die 18. Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin statt. Die „Koalition Freies Wissen“ hat dazu zwölf Fragen, sogenannte Wahlprüfsteine, an die zur Wahl stehenden Parteien versendet und die darauf erhaltenen Antworten ausgewertet. Damit möchte die Koalition Freies Wissen dem interessierten Leser eine Wahlorientierung bieten. Die befragten Parteien konnten Stellung nehmen zu aktuellen Themen aus den Bereichen Freie Software, Offene Daten, Freies Wissen, Digitale Bildung und Grundrechten im Digitalen Raum. Geantwortet haben Bündnis 90/Die Grünen, CDU, die Linke, Piraten und SPD.
Die Koalition Freies Wissen ist ein Zusammenschluss von dem Bündnis Freie Bildung, dem Digitale Gesellschaft e.V., Freifunk, der Free Software Foundation Europe, der Open Knowledge Foundation und Wikimedia Deutschland.
Das Resümee:
Ähnlich wie bereits in unserer Wahlprüfsteinaktion Mecklenburg-Vorpommern sind auch in Berlin insbesondere die Antworten der aktuell regierenden Parteien, CDU und SPD, wenig zufriedenstellend. Beide präsentieren sich als unverhältnismäßig überwachungsfreundlich, während die derzeitige Opposition grundwegs überwachungskritische Positionen innehat und eine ausufernde Massenüberwachung ablehnt.
Auch haben die beiden aktuellen Regierungsparteien leider immer noch starken Nachholbedarf bei Freier Software. Die Antworten der CDU erwecken gar den Eindruck, dass die CDU Angst vor dem Einsatz Freier Software hat. Positiv gegenüber dem vermehrten Einsatz Freier Software in Berlin treten dahingegen insbesondere die Grünen und die Linken in Erscheinung. Beide letztgenannten Parteien und die Piraten sprechen sich zudem klar für eine Universaldienstverpflichtung für Internetzugänge aus, für ein Verbot von Zero-Rating sowie für die Wahrung der Netzneutralität. Die CDU wiederum will eine vorrangige Übermittlung von Daten für Unternehmen leider nicht ausschließen. Auch ist die CDU die einzige Partei, die ein Transparenzgesetz für nicht notwendig hält, die SPD ringt sich zu Lippenbekenntnissen durch, während eine Stärkung der Verwaltungstransparenz von den Grünen, Linken und Piraten unterstützt wird, die sich allesamt für ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild einsetzen.
Zu der Frage von gemeinfreien Werken und Open Access wälzt die CDU Berlin wie bereits der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern alle Verantwortung an die Urheber ab. Die SPD sieht immerhin eine Open-Access-Pflicht für öffentlich finanzierte Forschung, während die Grünen und Linken sich jeweils deutlich – wenn auch mit anderen Blickwinkeln und Vorschlägen – für die Interessen der Allgemeinheit einsetzen. Schließlich und sehr erfreulich, scheint die Bedeutung und das Potential von Open Educational Resources endlich über alle Parteien hinweg angekommen zu sein, auch wenn sich die Parteien in der konkreten Ausgestaltung unterscheiden und die Vorschläge von Grüne und SPD dabei am konkretesten werden.
Siehe dazu auch unseren netzpolitischen Vergleich der Wahlprogramme zur Abgeordnetenhauswahl Berlin 2016.
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: Snowden-Vernehmung im NSA-Untersuchungsausschuss: Opposition geht vor den Bundesgerichtshof
Demonstranten fordern im August 2014 auf der "Freiheit statt Angst"-Demonstration den NSA-Whistleblower Edward Snowden nach Deutschland zu holen. Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/campact/14897868538/in/photolist-oGttho-oYGmMF-oYGbrk-oYXEtg-hDy32N-oGtzMB-oGwc6v-oGtaHs-oGtrfh-hDyoTf-hDv6Ha-oGwSpP-nGAade-hDxKN4-nqoPa5-nJEyVB-nqoRC1-oGsQma-hDwtE2-nqoCfQ-oGt32L-fhYLPr-hDzaTp-oWZ8bA-oGwrou-oYXFAX-oYZaqQ-hDw35K-hDN5Ez-oYXDEn-hDNhso-hDNpcW-nqoAmD-nGRf8Y-nGT8Xi-hDNbeF-oYZ89A-hDv4fz-hDNHqh-hDvjaW-nqoQeE-nGTgRV-hDPye8-hDuGWD-nGFtPo-hDuYdF-nqoLgD-nGPU7C-oYGe3H-nqoNLj">Jakob Huber/Campact</a> unter <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0-Lizenz</a> : Snowden-Vernehmung im NSA-Untersuchungsausschuss: Opposition geht vor den Bundesgerichtshof Seit Einsetzung des NSA-Untersuchungsausschusses wird um die Art und Weise der Vernehmung von Edward Snowden gerungen. Da sich Große Koalition und Bundesregierung weigern, eine Befragung von Snowden in Deutschland voranzubringen, gehen Grüne und Linke nun vor den Bundesgerichtshof.
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: „Über das Ziel hinaus“ – Bayerischer Verfassungsschutz darf jetzt auf Vorratsdaten zugreifen
Nicht nur eitel Sonnenschein, In Bayern dar f der Verfassungschutz jetzt sogar Kinder überwachen. Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC-BY 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/chiemseehotel/14664047048/sizes/l">Golf Resort Achental</a> : „Über das Ziel hinaus“ – Bayerischer Verfassungsschutz darf jetzt auf Vorratsdaten zugreifen Das gibt es nur in Bayern: Das dortige Landesamt für Verfassungsschutz darf ab jetzt auch auf die Kommunikationsdaten aus der Vorratsdatenspeicherung zugreifen. Diese und einen ganze Reihe weiterer Befugnisse verabschiedete heute die CSU-Landesregierung gegen die Stimmen von Grünen und SPD.
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: Der deutsche Breitbandausbau, ein einziger Kabelsalat
Die deutsche Infrastrukturpolitik ist ein einziger großer Kabelsalat. Die Grünen wollten wissen, wie man den am besten auflösen könnte. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/hyams/8124272938/">Karen Hyams</a> : Der deutsche Breitbandausbau, ein einziger Kabelsalat Wieso kommt der Breitbandausbau in Deutschland nicht voran? Und wie lässt sich der Interessenskonflikt auflösen, den der Bund als Eigentümer, Auftraggeber und Regulierer der Deutschen Telekom hat? Das ließ die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen bei einem Fachgespräch diskutieren.
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: Positionspapier Innere Sicherheit: Grüne fordern weniger Geheimdienste, dafür viel mehr Polizei
Ein Hubschrauber der Bundespolizei. Foto: <a ref="https://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/">CC-NY-ND 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/fn90/9926259953/sizes/l">Fabian Nelkel</a> : Positionspapier Innere Sicherheit: Grüne fordern weniger Geheimdienste, dafür viel mehr Polizei Die Grünen wollen mehr Polizei als alle anderen Parteien im Bundestag. Gleichzeitig soll der skandalbehaftete Verfassungsschutz in einen neuen Geheimdienst und ein offen arbeitendes Institut zum Schutz der Verfassung überführt werden. Wir haben uns die neue Sicherheitspolitik der Grünen genauer angeschaut.
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: Grüne: Anbieter sollen Bußgeld bei zu langsamen Internetverbindungen bezahlen
Credit: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/pkirtz/16273384685/">Groman123</a> : Grüne: Anbieter sollen Bußgeld bei zu langsamen Internetverbindungen bezahlen Deutlich langsamere Internetverbindungen als angekündigt, sind für viele Verbraucher in Deutschland der Normalfall. Während in der Werbung von 50 Mbit/s oder sogar 200 Mbit/s geträumt wird, sieht die Wirklichkeit zumeist anders aus. Die Grünen-Fraktion im Bundestag fordert jetzt Bußgelder bei zu langsamen Internetzugängen.
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: BND-Reform: „Spiel auf Zeit inakzeptabel“
Die neue BND-Zentrale in Berlin lädt zum Besuch. Foto: <a href="https://www.flickr.com/photos/thornet/14837869483/sizes/o/">thornet_ (Flickr)</a> [<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>] : BND-Reform: „Spiel auf Zeit inakzeptabel“ Der Bundesnachrichtendienst (BND) wird heute 60 Jahre alt. Eine Reform des Auslandsgeheimdienstes hat das Bundeskanzleramt jedoch unlängst auf Eis gelegt, wie die Welt am Sonntag berichtete.
Das stößt auch beim Koalitionspartner SPD auf Unverständnis. Christian Flisek (SPD) sagt gegenüber netzpolitik.org: „Die BND-Reform ist überfällig. Ein weiteres Spiel auf Zeit ist angesichts der eklatanten Missstände innerhalb des Bundesnachrichtendienstes nicht zu akzeptieren. Bestimmte Kreise innerhalb der Union versuchen offenbar den laufenden Reformprozess aufzuhalten.“ Flisek ist überzeugt davon, dass die gemeinsam mit der CDU angekündigte Reform dennoch umgesetzt wird. Als Vertreter der Regierungskoalition sieht er die Verantwortung für die Verzögerung allein bei der CDU. Es sei bedauerlich, wenn die Reform „zum Zankapfel innerhalb der Union“ werde.
Finanzminister Schäuble hat offenbar interveniert
Laut Informationen der Welt am Sonntag hat vor allem Finanzminister Schäuble gegenüber Angela Merkel Kritik an der BND-Reform geäußert. Aus Schäubles Ministerium hieß es auf unsere Nachfrage nur lapidar, dass man zu regierungsinternen Abstimmungen keine Auskunft gebe.
Auch in der Opposition herrscht Unverständnis darüber, dass die BND-Reform verzögert wird. Konstantin von Notz (Grüne) sagt:
Dieses Vorgehen von CDU/CSU und SPD ist angesichts der Bedeutung des Themas für den Grundrechtsschutz, aber auch im Sinne der Notwendigkeit eines auf klaren rechtlichen Vorgaben arbeitenden, demokratisch legitimierten und effektiv kontrollierten Geheimdienstes unverantwortlich. Dass die Reform ausgerechnet auf Druck des Finanzministers beerdigt wurde, ist bezeichnend. Ein Übergehen zur Tagesordnung, wie offensichtlich derzeit von einigen gewünscht, darf es nicht geben.
Die BND-Reform soll nach den Abhöraffären der vergangenen Monate die Arbeit des BND auf eine neue gesetzliche Grundlage stellen. Unter anderem soll dem Dienst verboten werden, andere EU-Staaten auszuspionieren. Gleichzeitig ist eine bessere parlamentarische Kontrolle des Auslandsgeheimdienstes vorgesehen. Dabei ist noch unklar, welches Gremium den BND kontrollieren soll.
Offiziell befindet sich der Entwurf in der Ressortabstimmung, er sollte noch im Sommer 2016 beschlossen werden und 2017 in Kraft treten. Bei der bislang geplanten Reform soll es sich um die größten Änderungen beim BND seit 20 Jahren handeln. In Bürgerrechtskreisen gibt es allerdings die Sorge, dass die BND-Reform vor allem dafür genutzt werde, illegale Praktiken des Geheimdienstes zu legalisieren.
Über sachdienliche Hinweise, insbesondere zur aktuellen Fassung der BND-Reform, freuen wir uns. Wie immer über die üblichen Kanäle.
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: Fachgespräch: „Landesverrat? Pressefreiheit stärken – JournalistInnen schützen“
: Fachgespräch: „Landesverrat? Pressefreiheit stärken – JournalistInnen schützen“ Die grüne Bundestagsfraktion lädt am 5. Oktober zum Fachgespräch „Landesverrat? Pressefreiheit stärken – JournalistInnen schützen“. Dabei wird es unter anderem um die Frage gehen, wie Journalisten besser geschützt werden können, damit es nicht erneut zu einer #Landesverrat-Affäre kommt.
Wir wollen den jüngsten Fall zum Anlass nehmen, die Gesetzeslage zu überprüfen und zu diskutieren, ob und wenn ja, welche Maßnahmen für einen besseren Schutz von JournalistInnen ergriffen werden müssen: Welchen Probleme und Hürden begegnen JournalistInnen bei ihrer Arbeit? Muss der Gesetzgeber Vorsorge gegen ungerechtfertigte Eingriffe treffen? Wenn ja, wie könnten Lösungen konkret aussehen? Welche Verantwortung haben JournalistInnen beim Umgang mit vertraulichen Informationen?
Doch nicht nur JournalistInnen sind im Rahmen dieser Affäre in den Fokus geraten. Das Ermittlungsverfahren richtet sich ausdrücklich auch gegen Unbekannt – also gegen denjenigen, der die eingestuften Informationen weitergab.
Wie können und müssen auch HinweisgeberInnen, sogenannte Whistleblower, besser geschützt werden? Gesetzliche Regelungen, unter welchen Voraussetzungen ein solches Vorgehen – vor allem im Strafrecht – geschützt sein soll, existieren nicht.
Aus der Fraktion nehmen Anton Hofreiter, Hans-Christian Ströbele und Tabea Rößner teil, desweiteren diskutiert unter anderem netzpolitik.org-Autor und Richter am Landgericht Berlin, Ulf Buermeyer, mit. Eine Anmeldung ist bis zum 30.09.2015 notwendig.
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: Grüne Bundestagsfraktion stellt Kleine Anfrage zu Strafrecht und Pressefreiheit
Wird jetzt ein bisschen transparenter: Bundestag : Grüne Bundestagsfraktion stellt Kleine Anfrage zu Strafrecht und Pressefreiheit Die parlamentarische Aufarbeitung der Vorkommnisse rund um die Ermittlungen des Generalbundesanwalts Range gegen zwei Redakteure des netzpolitik.org-Teams macht Fortschritte. Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf eine Sondersitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz wurde zwar abgelehnt, ein solcher Antrag bedarf bei Ausschusssitzungen außerhalb der Sitzungszeiten der Genehmigung des Bundestagspräsidenten, nun versucht es die Fraktion über eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung mit dem Titel „Strafrecht und Pressefreiheit“. In 35 Fragen wollen die Abgeordneten unter anderem Auskunft über ein im Voraus erstelltes Gutachten, über das die Süddeutsche berichtete, und inwiefern es das Vorliegen eines Staatsgeheimnisses bejaht. Fast ungläubig wird in der Anfrage nach dem Gutachten gefragt:
Wer hat dieses Gutachten wann und in welchem Umfang erstellt? Tatsächlich ein Herr Müller vom BfV auf ganzen 10 Seiten (so SZ 5.8.2015 )?
Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (pdf)Auch hinsichtlich eines zu erstellenden externen Gutachtens hakt die Bundestagsfraktion nach. So wird danach gefragt, warum das Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, bevor das Gutachten vorlag. Interessiert ist die Fraktion auch an den beauftragten Gutachtern, an den Konditionen, zu denen es in Auftrag gegeben wurde, und warum das Justizministerium nicht vorab darüber informiert worden ist. Angesichts der Rücknahme des Gutachtens fragt die Kleine Anfrage nach den Gründen des Justizminister für den Stop und ob der Generalbundesanwalt damit einverstanden war.
Eine der Kernfragen ist die Frage nach der Gefahr eines schweren Nachteils:
Kann die Bundesregierung konkret benennen, wodurch die Veröffentlichungen der Dokumente über die Schaffung einer Referatsarbeitsgruppe zur Überwachung der Onlinekommunikation der Bundesbürger […] geeignet ist, die „Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ im Sinne der §§ 93 ff. StGB herbei zu führen?
Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die GrünenAuch zweifelt die Anfrage den Vorwurf des Landesverrats an, da zuvor bereits ein Vertreter der Bundesregierung im Bundestag einige Informationen aus den veröffentlichten Dokumenten preisgegeben hatte. Kritisch wird auch hinterfragt, warum nicht gegen andere Medien ermittelt wird, die ebenfalls zuvor nicht öffentliche Dokumente veröffentlichten, namentlich wird die tagesschau, die Süddeutsche Zeitung und das Neue Deutschland genannt.
Hinsichtlich weiterer möglicher personeller Konsequenzen fragen die namens der Fraktion unterschreibenden Fraktionsvorsitzenden Katrin Göring-Eckardt und Anton Hofreiter nach, wer zu welchem Zeitpunkt in den Bundesministerien über die Vorgänge, das Gutachten und die bestehenden rechtlichen Zweifel informiert war.
Die Antworten auf viele dieser Fragen dürfte mehr Klarheit in die Vorgänge innerhalb der Bundesregierung bringen. Für die Beantwortung hat die Bundesregierung zwei Wochen Zeit. Es ist wünschenswert, dass die Angelegenheit schnell geklärt werden kann, damit wieder über die eigentlich wichtigen Dinge geredet werden kann: zum Beispiel über die Geheime Cyber-Leitlinie des Verteidigungsministeriums.
Folgend die Kleine Anfrage der Grünen im Vollzitat:
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Renate Künast, Tabea Rößner, Hans-Christian Ströbele, Britta Haßelmann, Volker Beck (Köln), Katja Dörner, Kai Gehring, Maria Klein-Schmeink, Monika Lazar, Irene Mihalic, Elisabeth Scharfenberg, Ulle Schauws, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENStrafrecht und Pressefreiheit
Das deutsche Strafrecht kennt verschiedene Straftatbestände in Bezug auf die Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen. Neben dem Verbrechen des Landesverrats (§94 StGB) kennt das StGB das wesentlich milder bestrafte Vergehen des Offenbarens von Staatsgeheimnissen (§95 StGB), das nach dem Spiegel-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Jahr 1966 (Az.: 1 BvR 161/63) zum Schutz der Pressefreiheit in das StGB eingeführt wurde. In Umsetzung des Cicero-Urteils des BVerfG (Az.: 1 BvR 538/06) aus dem Jahr 2007 wurde in § 353b Absatz 3a StGB zum Schutz der Pressefreiheit im Jahr 2012 normiert, dass näher bestimmte bloße Beihilfehandlungen von Journalisten im Zusammenhang mit der Verletzung von Dienstgeheimnissen und einer bestimmten Geheimhaltungspflicht nicht mehr unter Strafe stehen, um die für eine Demokratie grundlegende Aufklärungsfunktion der freien Presse nicht behindern. Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag hatten am 7.2.2006 einen Gesetzentwurf mit weitergehendem Schutz von Journalisten vorgelegt (BT-Drs. 16/576, den die Mehrheit der Großen Koalition am 10.5.2007 ablehnte (Plenarprotokoll S. 9880 A).Gegen den netzpolitischen Blog netzpolitik.org bzw. die presserechtlich verantwortlichen Journalisten Markus Beckedahl und André Meister wurde bereits am 13. Mai 2015 ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren durch den Generalbundesanwalt (GBA) wegen des Verdachts des Landesverrats (§ 94 StGB) eröffnet. Vorausgegangen waren zwei Strafanzeigen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) vom 25.3. und 16.4. 2015, welche sich u.a. auf die am 25.2. und 15.4.2015 erfolgte Veröffentlichung zweier Dokumente bezogen. Darin wird dem Haushaltsausschuss des Bundestages in abstrakter Form über die Schaffung einer Referatsarbeitsgruppe des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) zur Überwachung der Onlinekommunikation der Bundesbürger berichtet.
Auf vorangegangene detaillierte Veröffentlichungen schon anderer Medien zu diesem Vorhaben des BfV (etwa tagesschau.de 25.6.2014; Süddeutsche Zeitung 26.6.2014; Neues Deutschland 28.6.2014) war nicht mit Strafanzeigen reagiert worden. Außerdem hatte ein Vertreter der Bundesregierung am 4.3.2015 im Ple-num des Bundestages öffentlich über dieses Vorhaben – also über das angebliche Staatsgeheimnis –berichtet auf Anfrage des Abgeordneten Ströbele (Plenarprotokoll 18/90, Prot. S. 8555 C f.)
Drucksache 18/[…] – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bereits im Rahmen der Aufklärung des behördlichen Versagens im Zusammenhang mit den NSU-Morden sowie seit Beginn der Snowden-Enthüllungen im Juni 2013 steht das Bundesamt für Verfassungsschutz gemeinsam mit dem Bundesnachrichtendienst im Mittelpunkt einer Vielzahl von Presseveröffentlichungen, die sich zum Teil auch auf als geheim eingestufte Dokumente berufen.
Mehr als zweifelhaft und offenbar auch in der Bundesregierung heftig umstritten ist, ob bei den Veröffentlichungen überhaupt Ansatzpunkte dafür vorhanden sind, dass es sich hierbei um Staatsgeheimnisse i.S.v. § 93 StGB handelt (siehe dazu Süddeutsche Zeitung vom 3. 8. 2015 sowie Pressemitteilung des GBA vom 4. 8.2015).
Noch ungewiss ist im Detail, wann welche Ministerien (BMI, BMJV, BKAmt) und dortige Amtsleitungen über Planung und Absendung der Strafanzeigen, Eröffnung des Ermittlungsverfahrens beim GBA sowie konkrete Ermittlungsmaß-nahmen informiert waren und wie die Amtsleitungen der Ministerien dazu je votierten.Wir fragen die Bundesregierung:
1. a) Trifft es zu, dass das BfV die Strafanzeigen nicht bei der für die Verletzung von Dienstgeheimnissen zuständigen Staatsanwaltschaft (in Köln oder Berlin), sondern beim für Staatsschutzdelikte zuständigen Landeskriminalamt (LKA) Berlin gestellt hat? (so Süddeutsche Zei-tung vom 3. 8. 2015). b) Falls ja: aa) Warum? bb) Bewertet die Bundesregierung die zugrunde liegende Entscheidung des BfV als sachgerecht und ggf. warum?
c) Wann und je wie genau waren an der Weiterleitung der Strafanzeigen durch das Berliner LKA an den GBA auch Berliner Justizstellen oder das Bundeskriminalamt (BKA) beteiligt?
2. a) Kann die Bundesregierung bestätigen, dass das BfV die Erhebung der Anzeigen vorab mit dem fachaufsichtlich zuständigen BMI abgestimmt hat? b) Wenn ja: jeweils zwischen wem und wann?
3. a) Liegen dazu (Frage 2) konkrete Aktenvorgänge vor? b) Wenn ja: wird die Bundesregierung diese veröffentlichen, um Klar-heit gegenüber der Öffentlichkeit zu schaffen?
4. a) Trifft es zu, dass in den Strafanzeigen des BfV im Frühjahr 2015 die Namen des netzpolitik.org-Chefredakteurs Markus Beckedahl und des Journalisten André Meister genannt waren? b) Wenn ja: in welcher vermeintlichen Rolle (als Täter, Mittäter etc.) und in Bezug auf welche konkreten Straftatbestände wurde dabei schon von Landesverrat gesprochen? (so Süddeutsche Zeitung vom 3. 8. 2015). Bitte die betreffende Passage der Strafanzeige im Wortlaut angeben.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/[…]
5. a) Trifft es zu, dass das BfV dem GBA zur Prüfung der Frage, ob es sich bei den Veröffentlichungen durch netzpolitik.org um ein Staatsgeheimnis im Zuständigkeitsbereich des Generalbundesanwalts handelte, ein internes Behördengutachten vorlegte?
b) Falls ja: aa) Ist die Bundesregierung bereit, dieses Gutachten den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Einsicht vorzulegen? (eine etwaige Ablehnung bitte begründen)
a) bb) Mit welcher Begründung wurde das Vorliegen eines Staatsgeheimnisses in diesem Gutachten bejaht? cc) wer hat dieses Gutachten wann und ich welchem Umfang er-stellt? Tatsächlich ein Herr Müller vom BfV auf ganzen 10 Seiten (so SZ 5.8.2015 ?)
dd) über welche fachlichen Qualifikationen verfügt der BfV Gut-achter?
6. Kann die Bundesregierung konkret benennen, wodurch die Veröffentlichungen der Dokumente über die Schaffung einer Referatsarbeitsgruppe zur Überwachung der Onlinekommunikation der Bundesbürger a) die Tätigkeit des BfV behindert hat bzw. behindern könnte? b) geeignet ist, die „Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ im Sinne der §§ 93 ff. StGB herbei zu führen?
7. Bezog sich das Bekanntmachen vermeintlicher Staatsgeheimnisse durch Beckedahl und Meister auf die Informationen die bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 4.3.2015 zwischen dem Parlamentarischen Staatssekretär im BMI, Dr. Günter Krings, und dem Abgeordneten Ströbele besprochen wurden?
a) Wenn nein, welche darüber hinaus gehenden, von Beckedahl und Meister veröffentlichten Informationen waren nach An-sicht der Bundesregierung womöglich Staatsgeheimnisse?
b) Wenn ja, warum wurde der GBA nicht durch das BMI über den Inhalt dieses Gesprächs in der Fragestunde unterrichtet?
8. Hatte der GBA bei der Einleitung des Ermittlungsverfahrens nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise darauf, dass Beckedahl oder Meister den subjektiven Tatbestand des § 94 StGB verwirklicht haben könnten, also insbesondere absichtlich (vgl. Fischer, StGB § 94 Rn. 7) die Bundesrepublik Deutschland benachteiligen oder eine fremde Macht begünstigen wollten?
9. Wieso wurde das Ermittlungsverfahren gegen Beckedahl und Meister eingeleitet, bevor das vom GBA bestellte externe Gutachten (Pressemitteilung des GBA vom 4.8.2015) vorlag, das sich konkret auf eines der objektiven Tatbestandsmerkmale des § 94 StGB bezog?
10. Hat Bundesjustizminister Heiko Maas im Rahmen der Ermittlungen gegen Beckedahl und Meister durch den GBA zu irgendeinem Zeitpunkt von seinem Weisungsrecht gegenüber dem GBA Gebrauch gemacht?
a) Wenn ja, wann und wie?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen hat der Bundesjustizminister von der Ausübung seines Weisungsrechts abgesehen, obwohl
Drucksache 18/[…] – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
er die Ermittlungen des GBA inhaltlich für falsch hielt (Pressemittelung des BMJV vom 31.7.2015)?
11. Hat der GBA am 31.7.2015 der Rücknahme des von ihm erteilten Gutachtenauftrags zugestimmt und wenn ja, in welcher Form?
12. Welche Schritte zur Rücknahme des Gutachtenauftrages wurden verabredet?
13. Ist der GBA diesen (Frage 12) Vereinbarungen am Freitag den 31.7.2015 nachgekommen?
14. a) Trifft es dazu, dass der GBA ein externes Expertengutachten zu der-selben Frage (s. oben 5) in Auftrag gegeben hat (Pressemitteilung des GBA vom 4. 8. 2015)?
b) Falls ja: aa) an wen, wann zu welchen Konditionen genau?
bb) warum wurde die Vergabe dieses Gutachtens nicht vorab mit dem für die Rechtsaufsicht zuständigen Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) abgestimmt? cc) Welchen sonstigen Personen hat der GBA zuvor diesen Gutachtensauftrag vergeblich angeboten (vgl. SZ 3.8.2015: „mehrere ehemalige hohe Richter“)?
dd) aus welchen Gründen hat der Bundesjustizminister den GBA angewiesen, das Gutachten zu stoppen und den Gutachtenauftrag zurück zu ziehen (Pressemitteilung des GBA vom 4. 8. 2015)?
ee) Inwieweit und mit welchem Wortlaut „verabredeten“ welche Vertreter des GBA und BMJV bzw. der Bundesjustizminister selbst „gemeinsam“ bereits am 31.7.2015 sowie nochmals am 3.8.2015 telefonisch die Rücknahme des Auftrags zu jenem Gutachten „ohne Kenntnis des möglichen Ergebnisses“ (so PM des BMJV vom 4.8.2015, ebenso Herr Maas z.B. in ARD-Tagesthemen)?
ff) Warum verzichtete der Bundesjustizminister trotz erkennbarer Bri-sanz des Vorgangs darauf, diese Verabredung mit dem GBA persönlich, schriftlich fixiert und v.a. weit früher zu treffen?
15. a) Trifft es zu, dass der Bundesjustizminister ein Gutachten zu dersel-ben Frage (s. oben 5) in Auftrag gegeben hat bzw. diese Frage intern prüft? (Pressemitteilung des GBA vom 4. 8. 2015)?
b) Falls ja: aa) Ist die Bundesregierung bereit, dieses Gutachten den Abgeord-neten des Deutschen Bundestages zur Einsicht vorzulegen? (eine etwaige Ablehnung bitte begründen)
bb) Mit welcher Begründung wurde das Vorliegen eines Staatsgeheimnisses in diesem Gutachten bejaht? cc) wer hat dieses Gutachten wann erstellt?
dd) über welche fachlichen Qualifikationen verfügt der Gutachter?
16. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des BfV, wonach es sich bei den auf netzpolitik.org veröffentlichten Dokumenten um Staatsgeheimnisse gemäß § 93 StGB handelt? Die Antwort bitte begründen.
17. Zu welchem Zeitpunkt wurden welche Personen (Dienstbezeichnung und Namen) im Bundesministerium des Innern (BMI) von wem und in welcher Form informiert über
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/[…]
a) die Erwägung und Einreichung von Strafanzeigen des BfV,
b) die bestehende rechtliche Zweifelsfrage, ob es sich bei den den Strafanzeigen zu Grunde liegenden Veröffentlichungen um ein Staatsgeheimnis handelte oder nicht,
c) das vom BfV zu dieser Frage (lit.b) erstellte Behördengutachten,
d) über die Tatsache, dass das BMJV von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abriet (SZ, 3. 8. 2015),
e) die Tatsache, dass Bundesjustizminister Maas im Hinblick auf die Veröffentlichungen von netzpolitik.org Zweifel am Vorliegen eines Staatsgeheimnisses hatte?
18. a) Trifft es zu, dass der Bundesinnenminister in keiner Weise und von keiner Seite vorab über die Erhebung der Strafanzeige informiert wurde? b) Wenn ja: wie bewertet die Bundesregierung diese Unkenntnis insbesondere auch im Hinblick § 13 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, wonach „Eingänge von grundsätzlicher politischer Bedeutung“ der Leitung des Bundesministeriums vorzulegen sind?
19. a) Zu welchen Zeitpunkten erfuhr der Bundesinnenminister jeweils von Erwägung und Einreichung der Strafanzeigen sowie von Erörterungen, Einleitung und Durchführung des anschließenden Strafermittlungsverfahrens? b) Wie hat er sich dazu jeweils in welchem Rahmen konkret eingelassen?
20. Zu welchem Zeitpunkt wurden welche Personen (Dienstbezeichnung und Namen) im Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) von wem und in welcher Form informiert über
a) die Erwägung und Einreichung von Strafanzeigen des BfV,
b) die bestehende rechtliche Zweifelsfrage, ob es sich bei den den Strafanzeigen zu Grunde liegenden Veröffentlichungen um ein Staatsgeheimnis handelte oder nicht,
c) Über die Einleitung der Ermittlungsverfahren gegen Beckedahl und Meister?
21. Zu welchem Zeitpunkt wurden welche Personen (Dienstbezeichnung und Namen) im Bundeskanzleramt von wem und in welcher Form in-formiert über
a) die Strafanzeigen des BfV,
b) die bestehende rechtliche Zweifelsfrage, ob es sich bei den den Strafanzeigen zu Grunde liegenden Veröffentlichungen um Staatsgeheimnisse handelte oder nicht,
c) das vom BfV zu dieser Frage (lit.b) erstellte Behördengutachten,
f) die Tatsache, dass das BMJV von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abriet (SZ, 3. 8. 2015),
g) die Tatsache, dass
h) im Hinblick auf die Veröffentlichungen von netzpolitik.org Zweifel am Vorliegen eines Staatsgeheimnisses hatte?
d) etwaige unterschiedliche Rechtsauffassungen in der Sache zwischen BMI, BfV, und BMJV ?
22. a) Waren die Strafanzeigen oder Aspekte des anschließenden Strafermittlungsverfahrens vor oder nach ihrer Erhebung in irgendeiner Weise
Drucksache 18/[…] – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Gegenstand von Besprechungen im Bundeskanzleramt,v.a. in dortigen sog. nachrichtendienstlichen Lagen bzw. in der Präsidentenrunde? b) Wenn ja: wann, wo, mit welchen Inhalten und Teilnehmern? c) Wenn nein: aa) Warum nicht? bb) Handelt es sich dabei nicht um einen Verstoß gegen § 24 Abs. 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, wo bestimmt ist: „Die Bundesministerien unterrichten das Bundeskanzleramt frühzeitig über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher politischer Bedeutung“?
23. Wer wird üblicher Weise durch die Leitung des BfV, des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) informiert, wenn diese Strafanzeige wegen Landesverrats stellen?
24. a) Je welche Minister, Staatssekretäre und Abteilungsleiter in BMI und BMJV waren 2015 an Erörterungen der hier fraglichen Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren beteiligt? b) Trifft es zu, dass keine dieser so beteiligte Personen je hierüber mit dem für die Koordinierung der Geheimdienstarbeit zuständigen Bundeskanzleramt (Mitarbeiter der Abteilung 6, Staatssekretär Fritsche o‑der Kanzleramtsminister Altmaier) in Kontakt standen? b) Wenn ja: warum nicht und handelt es sich dabei nicht um einen Verstoß gegen § 24 Abs. 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, wo bestimmt ist: „Die Bundesministerien unterrichten das Bundeskanzleramt frühzeitig über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher politischer Bedeutung“?
25. Falls das Bundeskanzleramt nicht über die unterschiedlichen Auffassungen informiert gewesen sein sollte (oben Frage 12 ff): ist es in Fällen von erheblicher politischer Brisanz, Presserelevanz und mit erheblicher Bedeutung für die verfassungsrechtlich garantierte Pressefreiheit grundsätzlich üblich und nach § 24 Abs. 1 bzw. § 26 Abs. 1 Satz 3 (in Bezug auf BfV und GBA) der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien vorgesehen, dass die Bundesministerien bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden das Bundeskanzleramt über das Bestehen von Meinungsverschiedenheiten informieren?
26. a) Welche Position zu strafrechtlichem Vorgehen gegen Journalisten hat die Bundeskanzlerin in der Vergangenheit, u.a. im Kontext der NSA-Überwachungsaffäre und des NSU-Skandals, gegenüber den Bundesministerien und ihnen nachgeordneten Behörden bezogen?
b) Gab es weitere Fälle, in denen strafrechtliche Ermittlungen gegen Journalisten oder Bundestagsabgeordnete regierungs- bzw. behördenintern diskutiert und von der Bundeskanzlerin bewertet wurden?
c) Wurde auf (geplante) Ermittlungen gegen Redaktionen oder Journalisten wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen oder des Landesverrats seitens der Bundeskanzlerin oder des Bundesjustizministers Einfluss genommen? d) Falls ja, warum?
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27. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass der der Rechtsaufsicht des BMJV unterstehende Generalbundesanwalt Range
a) sich trotz angeblich entgegenstehender „Signale“ des Bundesjustiz-ministers bzw. des BMJV in dieser Frage (dazu SZ 3.8.2015) in der Sache der Wertung des Behördengutachtens des BfV angeschloss und ein Ermittlungsverfahren gegen die Journalisten Markus Beckedahl und André Meister wegen des Verdachts des Landesverrats nach § 94 StGB eingeleitet hat,
b) ein Ermittlungsverfahren nicht wegen des milderen Straftatbestands des § 95 StGB (Offenbaren von Staatsgeheimnissen) eingeleitet hat?
28. Welche Bundesministerien und welche Abstimmungsgremien der Bundesregierung waren vorab schriftlich oder auch mündlich davon in Kenntnis gesetzt, dass eine entsprechende Anzeige erstattet bzw. später ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet werden sollte?
29. Kann ausgeschlossen werden, dass in irgendeiner Weise Stellen der Bundesregierung auf das Ergebnis des vom GBA bestellten Gutachtens vorab Einfluss genommen haben?
30. Bestand für den GBA neben der Nichteinleitung nicht auch die Möglichkeit der Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Unbekannt und wenn nein, warum nicht?
31. Wie schätzt die Bundesregierung den einschüchternden Effekt der Strafanzeigen gegen Beckedahl und Meister für Journalisten im Allgemeinen ein?
32. Wie plant die Bundesregierung, einem etwaigen einschüchternden Effekt der Ermittlungsverfahren im Sinne der Pressefreiheit entgegen zu wirken?
33. a) Wird die Bundesregierung die bisherigen Schriftwechsel im Wort-laut mindestens dem Bundestag vorlegen, damit die gegenseitigen Beschuldigungen zwischen BfV und GBA einerseits und GBA sowie BMJV andererseits aufgeklärt werden können? b) Wenn nein: warum nicht?
34. a) Welche konkreten Ermittlungsmaßnahmen in dem fraglichen Straf-verfahren des GBA hat das damit durch ihn beauftragte BKA (vgl. SZ 3.8.2015) gegenüber den Verdächtigen Beckedahl und Meister seit dem 13.5.2015 durchgeführt bzw. durch das Berliner LKA durchführen lassen? b) Inwieweit trifft zu, dass GBA Range persönlich angewiesen habe, in seiner Behörde vorgeschlagene Verhaftung dieser Verdächtigen oder Durchsuchungen bei ihnen nicht durchführen zu lassen (vgl. SZ 3.8.2015)?
35. a) Wann wurden beim BMI oder welchen sonstigen Stellen vor oder nach den Strafanzeigen jeweils die nötigen Ermächtigungen beantragt
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und ggf. erteilt, um anlässlich der fraglichen Veröffentlichungen ge-mäß § 353 b Abs. 4 StGB auch wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen etwa gegenüber unbekannten BfV-Mitarbeitern ermitteln zu können? b) Wann wurde hieran ggf. auch das BMJV beteiligt auf Veranlassung einer Staatsanwaltschaft bzw. des GBA gemäß Nrn. 249 II, 212 I RiStBV? c) Falls solche Ermächtigung beim BMI nicht eingeholt wurde, so dass wegen dieses Delikts nicht gegenüber unbekannten BfV-Mitarbeitern ermittelt werden kann: warum nicht?Berlin, den 5. August 2015
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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