Als erstes und einziges Bundesland erlaubt Bayern seinem Verfassungsschutz jetzt auf die Internet- und Kommunikationsdaten seiner Bürger zuzugreifen. Laut dem Gesetz können die Geheimdienstler bei Beginn einer Telekommunikationsüberwachung nun abfragen, mit wem die Betreffenden in den vorangegangenen zehn Wochen in Kontakt waren. Einzige Einschränkung: Eine Zustimmung der G10-Kommission des Bayerischen Landestages ist notwendig.
Die CSU stimmte mit ihrer Regierungsmehrheit für das neue Verfassungsschutzgesetz. Gegen das Gesetz stimmten die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Freien Wähler enthielten sich.
Bayerns Innenminister Herrmann, CSU, sagte, dass man mit dem Gesetz an die Grenzen gehe, was gesetzlich und vom Bundesverfassungsgericht erlaubt sei. Er forderte zudem andere Bundesländer auf, nachzuziehen. Die Grünen im Landtag halten das Gesetz für verfassungswidrig. Dies hatten auch unabhängige Experten im Innen- und Rechtsausschuss moniert.
„Verstoß gegen das Trennungsgebot“
Franz Schindler, SPD, ist Mitglied der bayerischen G10-Kommission und des parlamentarischen Kontrollgremiums. Er sagt gegenüber netzpolitik.org:
Diese Befugnis gibt es nur in Bayern, weder im Bund, noch in den anderen Bundesländern. Die Staatsregierung schießt wieder einmal über das Ziel hinaus.
Die grüne Abgeordnete Katharina Schulze ist Mitglied des parlamentarischen Kontrollgremiums. Gegenüber netzpolitik.org kritisiert sie:
Die CSU münzt das Landesamt kurzerhand zur Gefahrenabwehrbehörde um, denn nur solche Behörden dürfen laut Bundesgesetz auf die Daten aus der Vorratsdatenspeicherung zugreifen. Doch diese Auslegung der Staatsregierung verstößt klar gegen das verfassungsrechtlich verankerte Trennungsgebot von Polizei und Verfassungsschutz: Die Polizei hat die Aufgabe der Gefahrenabwehr, der Verfassungsschutz hingegen hat die Aufgabe der Beobachtung von verfassungsfeindlichen Bestrebungen.
Bayerischer Verfassungsschutz darf jetzt auch Kinder beobachten
Das neue bayerische Verfassungsschutzgesetz enthält noch mehr Erweiterungen von Geheimdienstbefugnissen. So dürfen ab jetzt Informationen über Personen unabhängig von ihrem Alter gespeichert werden. Konkret heißt das: In Bayern dürfen sogar Kinder vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Das Gesetz erlaubt zudem die Anwerbung krimineller V‑Leute und schränkt die parlamentarische Kontrolle ein. Darüber hinaus stellt Bayern im Jahr 2016 fast 100 neue Inlandsgeheimdienstler ein.
