Die Bürgerrechtler der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) koordinieren eine Verfassungsbeschwerde gegen das Verfassungsschutzgesetz in Bayern. Als erstes und einziges Bundesland erlaubt Bayern seinem Landesamt für Verfassungsschutz auf die Vorratsdatenspeicherung zuzugreifen. Das entschied der Bayerische Landtag im Juli vergangenen Jahres mit der Verabschiedung des neuen Verfassungsschutzgesetzes (BayVSG).
Die GFF kritisiert das neue Verfassungsschutzgesetz des Freistaats:
Mit diesem Gesetz stattet der Freistaat Bayern seinen Inlandsgeheimdienst mit einem in der Geschichte der Bundesrepublik beispiellosen Arsenal an Überwachungsbefugnissen aus, das ohne effektive rechtsstaatliche Kontrolle nach Gutdünken eingesetzt werden soll.
Während die Polizei für den Zugriff auf die Vorratsdaten immerhin noch einen richterlichen Beschluss benötigt, soll der bayerische Inlandsgeheimdienst dies nach eigenem Gutdünken tun dürfen. Das Gesetz erlaubt zudem eine Online-Durchsuchung und den Einsatz von Staatstrojanern gegen Kontakt- und Begleitpersonen, also Menschen, die sich möglicherweise nichts zu Schulden kommen lassen haben.
Die Beschwerdeschrift (PDF) richtet sich gegen folgendes:
- die Erhebung von Telekommunikations-Vorratsdaten (Art. 15 Abs. 3 BayVSG),
- der Große Lauschangriff (Art. 9 BayVSG),
- die Online-Durchsuchung (Art. 10 BayVSG),
- die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Art. 13 BayVSG) und
- der Einsatz von Verdeckten Mitarbeitern und V‑Leuten (Art. 18 und 19 BayVSG).
Beschwerdeführer sind Personen, die Funktionsträger bzw. Mitglieder von im Bayerischen Verfassungsschutzbericht erwähnten Organisationen sind. Solche Personen können glaubhaft machen, Gegenstand der geheimdienstlichen Überwachung zu sein. Einer der Beschwerdeführer ist der Augsburger Oberarzt Dr. Harald Munding, Landessprecher der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten
(VVN-BdA), ein anderer ist Kerem Schamberger, der Mitglied der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) ist. Sowohl der VVN-BdA wie auch die DKP werden in Bayern vom Verfassungsschutz beobachtet.
Geschrieben hat die Verfassungsbeschwerde Prof. Dr. Matthias Bäcker von der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz. Die Beschwerde ist seit Ende Juli 2017 beim Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts anhängig (Aktenzeichen: 1 BvR 1619/17).
Die GFF hat Hintergrundmaterial zur Klage veröffentlicht.
