Zusammengefasst: Die Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung und ihre Folgen

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sagt klipp und klar: Die deutsche Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht. Doch nur der Provider Spacenet ist durch die Entscheidung von der Speicherpflicht ausgenommen. Was bedeutet das für alle anderen?

Speichern oder nicht speichern – das ist hier die Frage. CC-BY 2.0 Frédéric BISSON

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat entschieden, dass der Münchner Provider Spacenet zunächst keine Vorratsdaten speichern muss. Spacenet hat gegen die Vorratsdatenspeicherung (VDS) geklagt und gleichzeitig einen Antrag an das Verwaltungsgericht Köln gestellt, bis zur endgültigen Entscheidung nicht speichern zu müssen. Die Speicherpflicht beginnt ab Juli, und Spacenet hätte in die VDS-Infrastruktur investieren müssen, obwohl das Unternehmen davon ausgeht, dass die VDS bald durch Gerichte gekippt werden könnte.

Doch was bedeutet das Urteil für alle anderen Provider? Und was können Kunden dafür tun, dass auch ihr Telekommunikationsanbieter keine Vorratsdaten speichern wird?

Entscheidung gilt unmittelbar nur für Spacenet

Da Spacenet den Antrag gestellt hat und ein Verwaltungsgericht nur im Einzelfall entscheiden kann, gilt die Entscheidung des OVG NRW unmittelbar nur für dieses Unternehmen. Das heißt, wenn ein anderes Unternehmen ebenfalls von der Speicherpflicht ausgenommen werden will, muss es selbst einen Antrag an das Verwaltungsgericht Köln stellen. Das Gericht ist für Angelegenheiten zuständig, bei denen die Bundesnetzagentur (BNetzA) involviert ist. Die BNetzA hat den Anforderungskatalog für die VDS erstellt und ist dafür zuständig, die Sicherheitskonzepte der Provider zu prüfen und Bußgelder zu verhängen, wenn diese ihrer Speicherpflicht nicht nachkommen.

Die Rechtslage ist für alle gleich, daher wird das VG Köln bei Anträgen anderer Provider ebenso wie nun das OVG entscheiden. Die Provider müssen sich also keine Sorgen machen, dass ihre Eilanträge abgelehnt werden. Jetzt geht es darum, die Provider dazu zu bewegen, solche Eilanträge zu stellen – quasi ein „opt out“ aus der Vorratsdatenspeicherung. Dafür braucht es Druck von den Kunden, also von euch. Ihr könnt euch an eure Provider wenden und sie dazu auffordern, es Spacenet gleichzutun. Jens Kubieziel hat dazu bereits ein Musterschreiben erstellt. Je mehr Provider sich beteiligen, desto größer wird der Druck auf die BNetzA. Wenn dieser plötzlich einige hundert Verfahren winken, ist denkbar, dass sie die Speicherpflicht erst einmal für alle aussetzt.

Wie stehen die Chancen, dass die VDS abgeschafft wird?

Das endgültige Urteil des VG Köln steht noch aus. Aber da – wie oben erwähnt – die Verwaltungsgerichte nur über Einzelfälle entscheiden können, liegt es am Bundesverfassungsgericht (BVerfG), das deutsche Gesetz zu kippen. Dort liegen mehrere Verfassungsbeschwerden vor, unter anderem von der Grundrechtsorganisation digitalcourage zusammen mit anderen Personen.

Das OVG NRW hat unmissverständlich formuliert, dass die deutsche VDS „mit dem Recht der Europäischen Union nicht vereinbar“ sei. Das Gericht begründet das damit, dass die Speicherpflicht pauschal gelten solle und der Europäische Gerichtshof genau das im Dezember ausgeschlossen hatte. Nicht nur das OVG ist dieser Ansicht: Zum gleichen Ergebnis kamen der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages, die Bundesdatenschutzbeauftragte und viele andere.

Kurzum: Außer der Bundesregierung glaubt kaum jemand an den Bestand des Gesetzes.

Was, wenn Provider doch speichern wollen?

Einige Provider haben bereits angekündigt, sich der Speicherpflicht nicht widersetzen zu wollen. Sie werden ab dem 1. Juli speichern, wenn sie es nicht schon längst freiwillig tun. Dazu gehören Vodafone und Telefónica. Vodafone und Telefónica wollen das Urteil des BVerfG abwarten, erklärten die Unternehmen golem.de. Nachvollziehbar ist das nicht, denn mit einem kurzen Antrag an das VG Köln könnten sie die Verpflichtungen aussetzen lassen – auf das Bundesverfassungsgericht müssten sie nicht warten.

Die Deutsche Telekom wartet derweil auf den Ausgang des eigenen Verfahrens. Sie hatte im Mai ebenfalls am VG Köln geklagt, um bei WLANs und im Mobilfunknetz keine IP-Adressen speichern zu müssen. Das koste Millionen und sei darüber hinaus sinnlos. Da sich viele Nutzer eine öffentliche IP-Adresse teilen, könne man den gespeicherten Adressen keine Einzelpersonen zuordnen. Es sei denn, man würde genaue Nutzerprofile anlegen, was laut Telekom keine Rechtsgrundlage habe.

Mit der Speicherung verschwenden die Provider Geld.

Wenn ein Provider speichert, obwohl er das durch einen Antrag ans Verwaltungsgericht umgehen könnte, beeinflusst das nicht nur die Privatsphäre seiner Kunden – es kostet auch Geld. Diesen Punkt betonte unser Mitautor Ulf Buermeyer gegenüber dem Handelsblatt: Schon allein aus Compliance-Gründen sollten die Unternehmen einen Eilantrag ans Verwaltungsgericht stellen, „um die enormen Kosten der Vorratsdatenspeicherung zu vermeiden“. Vielleicht ist das auch der Zeitpunkt, sich erneut mit der Auswahl des eigenen Providers zu beschäftigen.

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21 Ergänzungen

  1. Aus dem Musterschreibenlink: „Update: Golem berichtet, dass Vodafone keinen Eilantrag stellen will“.

    Logisch, Vodafone = Großbritannien, was besseres kann denen ja gar nicht passieren, als an einen Großteil der sensibelsten Daten natürlicher wie juristischer deutscher Personen zu kommen (ja ja, darf nur in Deutschland gespeichert werden ;D ).

    Danke SPD !!!

    1. Stimmt der Link? Bei mir kommt eine Fehlermeldung: „Fatal error: Uncaught ErrorException: Warning: (…)“

  2. Einen Eilantrag ans Verwaltungsgericht wäre dann begründbar und hätte möglicherweise Aussicht auf Erfolg, wenn Provider wie Vodafone oder Télefonica noch keine Investitionen zur Vorratsdatenspeicherung getätigt hätten.
    Das ist aber mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nicht der Fall, da ja bereits ab dem 01.07. gespeichert werden soll. Und damit sind die großen Investitionskosten wahrscheinlich schon getätigt worden, der Rest wird — wahrscheinlich immer noch viel, aber weniger — Betriebskosten sein. Und einen kleinen Teil kann man sich durch die für die Behörden kostenpflichtige Auskunftserteilung wiederholen.

    Außerdem hat das OVG jetzt ein Eilentscheidung bejaht, gerade weil es nächste Woche losgehen wird. Das Verfahren an sich ist noch nicht entschieden worden. Es kann also noch sein, dass am Ende nur ein Teil europarechtswidrig ist, oder, bei einer genaueren Prüfung doch keine Europarechtswidrigkeit festgestellt werden kann.
    Deshalb ist es zumindest nachvollziehbar, das BVerfG Urteil abwarten zu wollen, weil dieses am Ende für alle Provider eine Entscheidung fällen wird.

    1. Ich bin mal gespnnt wie sich das dann letztendlich auf die Freifunk Initiative auswirken wird. Momentan sind ja „noch“ positive Gespräche mit der B-Netzagentur am laufen.

      Ein Freifunker

      1. Die Freifunker werden jetzt noch von der BNetzA wie rohe Eier behandelt, um sie dann später ordentlich in die Pfanne zu hauen!

  3. Mal andersrum gefragt: Welche Provider speichern denn nicht freiwillig?
    Derzeit ja wohl alle außer Vodafone, Kabel DE & o2, oder?

  4. In 6 Tagen büssen wir die Folgen der Verantwortungslosigkeit von Heiko Maas, der – auf Weisung von Gabriel – jeden Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung aufgab.

    In 6 Tagen werden wir belastet durch die Folgen eines SPD-Partei-Konvents, wo Delegierte eingeschüchtert und eingenordet wurden. Viele haben sich so unter Druck setzen lassen, dass sie gegen ihre eigentliche Überzeugung der Vorratsdatenspeicherung zustimmten und sie so erst möglich gemacht haben.

    Heute übrigens findet wieder ein SPD-Partei-Konvent statt. Die Delegierten von heute sind die gleichen wie damals. Heute ringen sie ums politische Überleben. Mögen andere erfolgreicher sein als diese Versammlung!

    Freiheit und Bürgerrechte – das kann die SPD nicht.

    1. Trotzdem ist die Kanzlerin immer noch die ehemalige FDJ-Sekretärin für Agitation und Propaganda des SED-Unrechtsregime der DDR Angela Merkel. Sie hat die alleinige Richtlinienkompetenz und ist somit am Ende die Verantwortliche.

      Alleine auf die SPD zu prügeln ist etwas sehr billig. Sie ist in einer Koalition mit den beiden Unionsparteien der kleinere Partner. Wir wissen nicht, was in den Kabinettssitzungen hinter den Kulissen geschehen ist. Man sollte schon alle Schuldigen beim Namen nennen, nicht nur einen Partner. Ich will mir lieber nicht ausmalen, welche Überwachungsgesetze bei einem Minister von der Union, ggf. sogar einem der CSU, gekommen wären.

  5. Kann ich meine Provider (Internet, Mobilfunk, etc) ab dem 1.7.2017 bei der Polizei anzeigen, weil diese gegen Eu-Recht verstoßen? (Vorratsdatenspeicherung)

    Danke

    1. Wohl nicht. Das Gesetz ist formal erst einmal in kraft. Erst wenn das BVerfG. das Gesetz für nichtig erklärt, kannst du deinen Provider verklagen. Aber du kannst deinen Provider wechseln.

      1. Wohl nicht oder vielleicht doch?

        „Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sagt klipp und klar: Die deutsche Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht.“

        Ab 1.7.2017 werden meine Provider gegen diesen EU-Recht verstoßen.
        Jetzt sagt mir mein gesunder Menschenverstand, dass ich jemanden anzeigen kann der gegen ein Gesetzt verstößt und besonders wenn ich dadurch betroffen. (EU-Recht schlägt nationales Recht).

        Wenn jemand gegen ein nationales Recht verstößt, dann gehe ich zur lokalen Polizei und er statt Anzeige.
        (Ich möchte nicht klagen, da schon festgestellt wurde, dass gehen Eu-Recht verstoßen wird.soll sich der Staatsanwalt darum kümmern)
        Wo erstatte ich eine Anzeige, wenn gegen EU-Recht verstoßen wird?

        1. Wenn aber unsere Vertreter doch diese Gesetze haben möchten, dann müssen wir als Kunden verstehen, dass das so uns nicht anders Notwendig ist!
          Die EU Gerichtsbarkeit hat hier in Deutschland scheinbar nichts zu sagen, naja nur, wenn es unseren Vertretern ihren Plänen im Wege steht.
          Welchen Plänen?
          Evtl. um uns an irgendeinen Investor als Sklaven verkaufen zu dürfen?
          Wiedermal einen Weltkrieg anzetteln?
          Wer weiß schon wie das endet!
          ’89 ist es doch recht friedlich abgegangen, wer weiß schon was in Zukunft auf uns lauert?

          1. (EU-Recht schlägt nationales Recht).

            Normalerweise schon, aber das BVerfG behält sich bei kniffligen Fragen eine Mitsprache vor, keine automatische Unterordnung unter den EuGH. Siehe Maastricht-Urteil 1993.

          2. Warum erscheinen bei uns dann diese nationalistischen Gesetze auf der Agenda der GroKo?
            Warum muss man erst dagegen Klagen, statt das konforme Gesetze gestaltet werden?
            Besteht die GroKo aus kleinen Kindern, die geltende Verhaltensweisen (Grundrechte, Menschenrechte usw. usf.) nicht akzeptieren wollen, nur weil es ihnen gerade nicht in den Kram passt?

  6. hallo Phil,
    da bin ich mir überhaupt nicht sicher, ob die „Verfahrensunsicherheit“ ein Grund für Schwebezustände ist, oder gar die überbordende Bedeutungsneurhose von
    Rechtsträgern und Scheinrechtsträgern.
    Was wär eigentlich, wenn man so handelt, als ob diese Gesetze nicht da sind, der“Kaiser“ ist weit(weg)- die Regierung ist nackt; einfach mal millionenfache kollektive Ignoranz üben !! ;)

    ,,und wenn die SPypatei Deutschlands wirklich richtig
    ausfegen will, kann sie das vor den Wahlen tun- just do it!

    1. um mal meine Frage zu beantworten:

      Nein, ich kann meine Provider wegen der VDS nicht Anzeigen, weil die entsprechenden Paragraphen des Telekommunikationsgesetzes insgesamt „unanwendbar“ sind.

      Diese „Unanwendbarkeit“ ist eine Besonderheit des Europarechts: Verstößt ein Gesetz gegen das Grundgesetz, so müssen alle Gerichte und Behörden es trotzdem weiter anwenden, bis das Bundesverfassungsgericht das Gesetz gekippt hat – in der Rechtswissenschaft spricht man von einem „Verwerfungsmonopol“ des BVerfG. Normen, die mit dem Europarecht nicht vereinbar sind, gelten hingegen „von ganz alleine“ nicht mehr. Sie stehen zwar noch im Gesetz, aber sie entfalten keine rechtliche Wirkung mehr.

      quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Kommentar-Zuckt-sie-noch-Vom-nahen-Ende-der-Vorratsdatenspeicherung-3760088.html

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