Wir veröffentlichen hier die beiden Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zur Vorratsdatenspeicherung, bezogen auf die deutsche bzw. europäische Rechts- und Urteilslage. Letzte Woche haben wir berichtet, dass der Wissenschaftliche Dienst zu dem Ergebnis gekommen ist, der Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung enthalte verfassungsrechtliche Lücken und trage den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes zur Abschaffung der deutschen bzw. europäischen Vorratsdatenspeicherung nicht vollständig Rechnung.
Einige der Hauptkritikpunkte: Die von Berufgeheimnisträgern abgesehene Beschränkung des Personenkreises, der zum Gegenstand der Maßnahme wird, eine Beschränkung auf schwerste Straftaten, mangelhafte Benachrichtigungspflichten und keine hinreichend klaren Regelungen zur Datenverwendung, ‑löschung und ‑weitergabe.