Wir veröffentlichen die Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zur Vorratsdatenspeicherung

Wir veröffentlichen hier die beiden Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zur Vorratsdatenspeicherung, bezogen auf die deutsche bzw. europäische Rechts- und Urteilslage. Letzte Woche haben wir berichtet, dass der Wissenschaftliche Dienst zu dem Ergebnis gekommen ist, der Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung enthalte verfassungsrechtliche Lücken und trage den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes zur Abschaffung der deutschen bzw. europäischen Vorratsdatenspeicherung nicht vollständig Rechnung.

Einige der Hauptkritikpunkte: Die von Berufgeheimnisträgern abgesehene Beschränkung des Personenkreises, der zum Gegenstand der Maßnahme wird, eine Beschränkung auf schwerste Straftaten, mangelhafte Benachrichtigungspflichten und keine hinreichend klaren Regelungen zur Datenverwendung, -löschung und -weitergabe.

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10 Ergänzungen

  1. Irgendwie hoffe ich das die da bald ein verfassungswiedriges Gesetz machen, das danach dann möglichst einfach vom Verfassungsgericht wieder gekippt werden kann.

    1. Zweifelt doch eh keiner daran, dass das Gesetz wieder kassiert wird.
      Man muss kein Jurist sein um auf das gleich Fazit zu kommen wie Frau Brand in der Ausarbeitung.
      Das Gesetz ist in seinem aktuellen Zustand nicht nach allen Vorgaben angepasst.

    2. Haben die Telcos eigentlich schon die Bundesregierung wegen der Anschaffungskosten der VDS-Hardware verklagt? Sie mussten die ja wegen nem illegalen Gesetz anschaffen.

  2. Was mich wundert – und was ich bis dato noch nicht hinreichend erklärt bekommen habe – ist diese Ausschließung von Berufsgeheimnisträgern. Wie erkennt man diese in einem automatisierten System? Muss ich als Journalist also meine Geräte und IP-Adressen bei einer zentralen Stelle registrieren lassen? Oder werden automatisierte Verfahren finanziert, die Priester, Anwälte und Journalisten an ihren Surfgewohnheiten erkennen? :-D
    Polemik hin oder her, am Ende dieses Gesetzesvorschlags haben wir eine sinnfreie Liste von Leuten, die nicht auf Listen stehen dürfen.

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