speicherpflicht
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Offene WLANs: Keine Speicherpflicht für Freifunk-Netze
Betreiber:innen von Freifunk-Netzen müssen keine Daten von Nutzenden speichern, bestätigt die Bundesnetzagentur. Offene WLANs: Keine Speicherpflicht für Freifunk-Netze Das Dickicht des Telekommunikationsgesetzes sorgt immer wieder für Verunsicherung. Nun fürchten manche Freifunker:innen, dass sie neuerdings Daten speichern müssen. Die Sorge ist unbegründet, beruhigt die Bundesnetzagentur.
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Bundesnetzagentur: Keine Strafe, wenn Provider Vorratsdaten nicht speichern
Grund zum Anstoßen: Keine Strafen, wenn Provider keine Vorratsdaten speichern (Symbolbild) Bundesnetzagentur: Keine Strafe, wenn Provider Vorratsdaten nicht speichern Grund zur Freude: Die Bundesnetzagentur gibt bekannt, dass Provider nicht ab Samstag Vorratsdaten speichern müssen. Dem ging eine Gerichtsentscheidung voraus, die sich jedoch nur auf einen einzelnen Provider bezog. Ob die Speicherpflicht ganz abgeschafft wird, hängt von den endgültigen Urteilen ab.
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: Zusammengefasst: Die Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung und ihre Folgen
Speichern oder nicht speichern - das ist hier die Frage. : Zusammengefasst: Die Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung und ihre Folgen Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sagt klipp und klar: Die deutsche Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht. Doch nur der Provider Spacenet ist durch die Entscheidung von der Speicherpflicht ausgenommen. Was bedeutet das für alle anderen?
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: Oberverwaltungsgericht NRW: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht (Updates)
Diese IP-Adressen muss Spacenet nun doch nicht speichern (Symbolbild) : Oberverwaltungsgericht NRW: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht (Updates) Der Provider Spacenet muss vorerst nicht speichern: Er hatte gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt und beantragt, bis zur endgültigen Entscheidung von der Speicherpflicht befreit zu werden. Nun gab ihm das Gericht Recht und erklärt, warum die deutsche Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht verstößt.