Überwachung

BundesnetzagenturKeine Strafe, wenn Provider Vorratsdaten nicht speichern

Grund zur Freude: Die Bundesnetzagentur gibt bekannt, dass Provider nicht ab Samstag Vorratsdaten speichern müssen. Dem ging eine Gerichtsentscheidung voraus, die sich jedoch nur auf einen einzelnen Provider bezog. Ob die Speicherpflicht ganz abgeschafft wird, hängt von den endgültigen Urteilen ab.

Lesen Sie diesen Artikel: Keine Strafe, wenn Provider Vorratsdaten nicht speichern
Überwachung

Zusammengefasst: Die Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung und ihre Folgen

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sagt klipp und klar: Die deutsche Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht. Doch nur der Provider Spacenet ist durch die Entscheidung von der Speicherpflicht ausgenommen. Was bedeutet das für alle anderen?

Lesen Sie diesen Artikel: Zusammengefasst: Die Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung und ihre Folgen
Überwachung

Oberverwaltungsgericht NRW: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht (Updates)

Der Provider Spacenet muss vorerst nicht speichern: Er hatte gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt und beantragt, bis zur endgültigen Entscheidung von der Speicherpflicht befreit zu werden. Nun gab ihm das Gericht Recht und erklärt, warum die deutsche Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht verstößt.

Lesen Sie diesen Artikel: Oberverwaltungsgericht NRW: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht (Updates)