Baden-Württemberg: Informationsfreiheitsgesetz kann kommentiert werden

Der Ministerrat in Baden-Württemberg hat den Gesetzentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz (LIFG) freigegeben. Nachdem sich vor allem die SPD lange gegen das LIFG sperrte, orientiert sich der jetzige Entwurf angeblich „an dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes und der dazu ergangen Evaluation“.

Tatsächlich bleibt der Entwurf teilweise sogar hinter dem fast zehn Jahre alten Gesetz zurück. Einige Schwachpunkte:

  • Der Verfassungsschutz ist komplett vom LIFG ausgenommen
  • Hochschulen sind ebenfalls nicht Teil des LIFG
  • Die Antwortfrist auf IFG-Anfragen kann in manchen Fällen nicht nur wie in anderen Bundesländern üblich einen, sondern sogar drei Monate betragen. Zum Vergleich: Dänemark schreibt eine Antwortfrist von einer Woche vor.
  • Bei Anfragen an Kommunen gibt es keine Gebührenobergrenze wie in anderen Bundesländern
  • Es gibt keine Abwägungsklausel bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Verbietet ein Geschäftspartner des Landes die Veröffentlichung von Informationen, bleiben diese geheim.
  • Der Gesetzentwurf kann noch bis zum 18. August September online im Beteiligungsportal Baden-Württembergs kommentiert und bewertet werden.

    Eine ausführliche Liste von Kritikpunkten findet sich bei netzwerkrecherche.

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    4 Ergänzungen

    1. Was ist denn nun eigentlich daraus geworden? Nach der Kommentarphase findet man nichts mehr zu diesem Thema.

    Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.