Mehr als 1,8 Millionen Euro hat die Bundesregierung seit 2009 ausgegeben, um Auskunftsansprüche nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) oder Pressegesetzen abzuwehren. Dabei setzt sie auf honorige Anwaltskanzleien, um Gebührenbescheide durchzusetzen. Das kostet den Staat letztlich aber mehr als er einnimmt.