Streit um Transparenzregister: Finanzministerium will Daten zu Briefkastenfirmen nicht veröffentlichen

Darf die Öffentlichkeit erfahren, welche Personen hinter Briefkastenfirmen stehen? Wolfgang Schäubles Finanzministerium wehrt sich gegen die Veröffentlichung der Namen von wirtschaftlichen Eigentümern. Unterstützung kommt von Wirtschafts-Lobbyverbänden.

Foto: Jakob Huber/Campact. CC BY-NC 2.0

Viel Zeit bleibt nicht: Noch vor den Bundestagswahlen muss die Bundesregierung ein Transparenzregister beschließen, um nach Vorgaben der Europäischen Union im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung wirtschaftliche Eigentümer von Unternehmen zu sammeln. Die Umsetzung der dazugehörigen EU-Richtlinie, die eigentlich in der vergangenen Woche im Bundeskabinett beschlossen werden sollte, gerät jedoch ins Stocken.

Das liegt an einem Streit zwischen dem federführenden Bundesfinanzministerium (BMF) und dem Justizministerium (BMJV) sowie dem Auswärtigen Amt (AA). Kernpunkt des Konflikts: Während ein ursprünglicher Entwurf für das Gesetz vorsah, dass die gesamte Öffentlichkeit zumindest gegen Gebühr Zugriff auf die Daten hätte, machte das BMF in den letzten Wochen einen Rückzieher. Inzwischen will es Einsicht in die Daten nur noch Behörden und in Einzelfällen Organisationen und Personen gewähren, wenn sie ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen können.

Erfolgreicher Lobbyismus der Familienunternehmer

Der Sinneswandel des BMF geht offensichtlich vor allem auf eine Lobby-Intervention der Familienunternehmer zurück. Die hatten gewarnt, ein öffentlich zugängliches Register mit Daten von wirtschaftlichen Eigentümern mache Unternehmer „zu leichten Opfern für Datenmissbrauch, Entführung und Erpressung“.

In dieser Hinsicht würde das Register allerdings kaum einen Unterschied zur jetzigen Situation bringen. Schon jetzt können über Quellen wie das Handelsregister und Bonitätsauskünfte Daten von Unternehmenseignern ermittelt werden, vor allem von Familienunternehmern. Das Transparenzregister soll es vor allem möglich machen, Personen zu ermitteln, die sich hinter Briefkastenfirmen und anderen komplizierten Firmenstrukturen verbergen – also gerade denjenigen, die im Verdacht stehen, Steuerhinterziehung zu begehen sowie für Terrorfinanzierung verantwortlich zu sein.

Fällt Maas um?

Bisher hat sich das Justizministerium dafür eingesetzt, dass das Register für die Öffentlichkeit zugänglich wird, wenngleich der Zugang vermutlich immer noch kostenpflichtig wäre und Einsicht in einzelne Datenblätter etwa 4,50 Euro kosten würde. Außerdem würde wohl der Zugriff aufs Register „aus Datenschutzgründen“ protokolliert werden, was gerade im Zusammenhang mit journalistischen Recherchen problematisch erscheint.

Es ist jedoch unklar, ob sich das Ministerium von Heiko Maas mit seiner vergleichsweise transparenteren Linie gegen den Koalitionspartner durchsetzen wird. Soll das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden, müsste es voraussichtlich am kommenden Mittwoch im Kabinett beschlossen werden.

Die Aussicht auf ein Transparenzregister, das wie in Bulgarien, Dänemark, Ukraine und Großbritannien als Open Data veröffentlicht wird, hat sich zunächst zerschlagen. Trotz des Beitritts zur Open Government Partnership nutzt Deutschland damit nicht die Chance, mit einer Öffnung der Daten ein klares Zeichen für mehr Kontrolle von Geldwäsche zu setzen – zumal es selbst als eine der großen Steueroasen innerhalb der EU gilt.

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10 Ergänzungen

  1. Der eine füllt sich die Taschen,der andere seine Schublade
    Mit einem Transparenzregister wäre Wolfgangs Schublade ohne inhalt,schier undenkbar.

  2. Den Terror als solchen wird es nicht geben. Hauptfinanziers dürften diverse Geheimdienste sein. Die Offenlegung der Eigentümer von Briefkastenfirmen sollte im allgemeinen Interesse sein. Besonders, wenn es um Steuerhinterziehung geht. Kosten dürfte das gar nichts, die Behörden werden aus Steuergeldern bezahlt. Das ist auch ein bemerkenswerter Unterschied zu den USA. Dort veröffentlichen die Behörden zahlreiche Daten. In der EU und Deutschland nur sehr sporadisch.

  3. huh, wer hätte das geahnt?
    der gefärchlichste mann der eu, derjenige dem entfallen ist wo der koffer mit den 100.000dm geblieben ist, der aufgrund dieser massiven vertrauensbildenden massnahme finanzminister ist, spricht sich gegen eine solche regelung aus?
    hmm, verstehe das wer will……

    ich hoffe den hier mit lesenden ist klar, dass „der“ „terror“ nur dafür erschaffen worden ist, um die winzigen restlichen „freiheiten“ der westlichen „demokratien“ nicht grundlos streichen zu können.
    da macht das bargeldverbot doch gleich noch viel mehr sinn, auch ohne die bankrun möglichkeit.

    natürlich soll diese ganze offenlegung nur das pack, den bürgen (das sind diejenigen die die staatsschmarotzer in berlin und brüssel bezahlen und überhaupt erst ermöglichen) betreffen, denn das sind ja die wahren terroristen, nazis und steuerhinterzieher!

    na ja, bald ist ja wieder „wahl“ (lol), da können die ganzen schafe wiedermal relativ bequem sämtliche verantwortung übertragen und ihre souveränität (die einzige mögliche form einer solchen kann nur beim individum liegen!!!) in form einer „stimme“ ab/weg geben, um sie in einer „urne“ zu beerdigen und gleichzeitig den massenmordenen faschisten in berlin eine pauschal legitimation für ihr gesammtes handel geben, welches ausschliesslich und zu 100% gegen uns gerichtet ist und hierdurch wiedermal sehr deutlich ersichtlich, gänzlich anderen interessen dient!

  4. Steuerhinterziehung ist jener stille Terror der Finanzelite, der Gleisanlagen, Autobahnbrücken, Sozialstaat aber auch Polizei und Schulen trifft.

  5. warum sollte das öffentlich sein? Zumindest wenn man die vermutlich nur vorgeschobenen – üblichen – Argumente Steuerhinterziehung und natürlich Terrorismus unterstellt, besteht dafür kein Grund, denn dafür reicht es, dass insb. die Steuerbehörden die Eigentümer kennt. Ob das aber insb. bei diesen Themen Sinn ergibt ist natürlich eine andere Frage, denn schon ohne ein solches Register muss man alle seine Einkünfte weltweit bei der Steuer angeben. Klar, wer Steuern hinterzieht, wird das nicht tun, aber der wird dann auch die Angaben für diese Register kaum machen und direkter Zugriff ist wohl in den „interessanten“ Jurisdiktionen für unseren Staat bislang nicht möglich. Und das Terroristen, Geldwäscher usw. nur lachen, ob einer Verpflichtung Informationen offen zulegen, ist wohl auch logisch. Wie auch schon beim schärferen Waffenrecht treffen diese Regelungen wieder mal nur die, die sich sowieso schon gesetzeskonform verhalten (oder es zumindest versuchen, denn 100% dürfte das kaum noch jemandem gelingen) und nicht die, an die man „ran will“, denn die ignorieren das dann genauso wie die bisherigen (Straf-)Gesetze, gegen die sie ja schon jetzt verstoßen.

  6. Es gibt übrigens viele Gründe für Briefkastenfirmen, die nichts mit Steuerhinterziehung usw. zu tun haben. Bspw. die Verschleierung der Beteiligung oder des Vermögens ggü. der Öffentlichkeit (aber nicht ggü. dem Finanzamt) für die es legitime Gründe gibt (bspw. die Familie Metzler kann davon ein Lied singen und der Sohn wäre vielleicht noch am Leben, wäre das Vermögen der Öffentlichkeit nicht so bekannt gewesen). Klar in den heutigen Zeiten ist der Wunsch nach Privatsphäre schon fast ketzerisch genauso wie der Widerstand gegen eine Überwachungskamera im Schlafzimmer oder der Toilette (wir haben ja nichts zu verbergen), aber früher gab es mal sowas und war auch schutzwürdig …

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.