Entwurf für Transparenzregister: Finanzministerium plant Kampf gegen Briefkastenfirmen ohne offene Daten

Das Finanzministerium will illegale Geldflüsse stärker unter die Lupe nehmen. Das zeigt ein Referentenentwurf, den wir veröffentlichen. Über Briefkastenfirmen hinaus müssten auch die wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen und Stiftungen registriert werden. Der Zugang zu den Informationen soll allerdings kostenpflichtig sein.

Panama

Die „Panama Papers“ haben Bewegung ins Bundesfinanzministerium (BMF) gebracht. Das zeigt ein Referentenentwurf des Ministeriums für ein Transparenzregister aus dem Dezember 2016 [Update, 27.01.2016 – Aktuelle Version eingefügt]. Der Gesetzentwurf, der die Vierte EU-Geldwäscherichtlinie umsetzen soll, sieht die Schaffung eines zentralen Online-Registers vor, in das die wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen und Stiftungen eingetragen werden sollen.

Das Register soll beim Kampf gegen Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Terrorismusfinanzierung helfen. Der Entwurf wird derzeit vom BMF mit anderen Ministerien abgestimmt. Es sollen nicht mehr wie bisher allein Firmeneigentümer, sondern tatsächlich wirtschaftlich Berechtigte gemeldet werden müssen. Das betrifft etwa Briefkastenfirmen, deren wahre Eigentümer in der Regel verborgen bleiben.

Wer hat Zugang zu den Informationen?

Anders als ursprünglich geplant soll das Register für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Gleichzeitig sieht die Regelung allerdings vor, dass der Zugang zu einzelnen Informationen gebührenpflichtig ist. Das könnte bedeuten, dass die Einsicht ins Register etwa wie beim Handelsregister eine Registrierung erfordert und pro Blatt 4,50 Euro kostet – obwohl das Innenministerium derzeit ein Open-Data-Gesetz erarbeitet, das gerade die Gebührenerhebung für steuerfinanzierte Daten abschaffen will. Eine große Hürde für Privatpersonen, aber auch für JournalistInnen und Unternehmen. Im Entwurf heißt es dazu in § 20:

Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Online-Registrierung des Nutzers möglich und kann für Zwecke der Datenschutzkontrolle protokolliert werden. Für die Einsichtnahme in die dem Transparenzregister nach § 18 Absatz 1 und § 19 mitgeteilten Daten erhebt die registerführende Stelle zur Deckung des Verwaltungsaufwands Gebühren und Auslagen.

In der Ausarbeitung des Gesetzes hat sich das BMF offenbar zumindest teilweise am britischen Beneficial Ownership Register orientiert, das im April geschaffen wurde. Das allerdings ist deutlich offener und ermöglicht gebührenfreien Zugriff auf alle Daten des dortigen Transparenzregisters als Open Data. Daten aus dem britischen Register sind etwa als Bulk Download oder per Programmierschnittstelle (API) verfügbar.

Großbritannien hat aufgezeigt, welche Chancen die Offenlegung der Informationen bietet. So konnte die Nichtregierungsorganisation Global Witness durch eine Analyse der Daten zeigen, dass fast 3.000 britische Firmen ihre wirtschaftlichen Eigentümer mit einer Adresse in einer Steueroase angegeben haben – während die Behörden zunächst nur von 15 Firmen ausgingen. Zudem zeigte die Organisation Schwächen bei der Datensammlung auf, etwa das Fehlen eines Unique Identifiers (UID) für einzelne Personen und das frei ausfüllbare Textfeld für die Staatsangehörigkeit der jeweiligen Person. Da es keine Vorauswahl für das Feld gab, ergaben sich mehr als 500 verschiedene Schreibweisen für die britische Staatsangehörigkeit, darunter „British“, „UK British“, „Brittish“ und „White British“, was eine Analyse erschwerte.

Open Data könnte dem Ministerium selbst helfen

Damit hilft Open Data auch den Behörden selbst. Durch die Expertise durch Externe etwa aus Nichtregierungsorganisationen und Medienorganisationen kann nicht nur die Analyse der Daten verbessert werden, sondern damit langfristig auch ihre Qualität. Unternehmen wie auch Privatpersonen werden durch offene Daten dazu ermächtigt, sich eigenständig etwa über mögliche Geschäftspartner zu informieren.

Befürchtete Nachteile für die Sicherheit einzelner Personen habe es im Land nicht gegeben, sagt Murray Worthy, Senior Campaigner bei Global Witness. Er unterstreicht gegenüber netzpolitik.org die Möglichkeiten eines offenen Transparenzregisters:

Wir haben durch unsere Arbeit gelernt, welcher unschätzbare Wert in wirklich offenen Daten liegt. Weil wir die gesamte Datenbank betrachten konnten und nicht nur einzelne Einträge, konnten wir schnell Bereiche ausmachen, in denen Fehlinformationen oder Trends lagen – etwa, wie viele Unternehmen ihre wirtschaftlichen Eigentümer in Steueroasen gelistet haben.

Besonders effektiv kann das Transparenzregister werden, wenn es mit ähnlichen Registern aus anderen Ländern vernetzt wird. Dazu sieht die EU zwar die Vernetzung der vorgesehenen Transparenzregister aller EU-Staaten bis 2019 vor. Das wird voraussichtlich jedoch wiederum nur Behörden selbst zugänglich sein. Da ohne die Arbeit von Zivilgesellschaft und JournalistInnen – allen voran der Süddeutschen Zeitung – eine effektive Kontrolle der Unternehmen nicht möglich scheint, plant die Initiative „Open Ownership“ die Entwicklung eines offenen Datenstandards für Transparenzregister, der im Februar erscheinen soll. Deutschland könnte diesen bei der Implementierung des Gesetzes direkt übernehmen, sofern das Register offen gestaltet werden soll.

Neben dem Transparenzregister sieht der Gesetzentwurf schärfere Sanktionen gegen Geldwäsche vor, sowie Sorgfaltspflichten für Barzahlungen ab 10.000 Euro und eine Ausweitung der sogenannten geldwäscherechtlich Verpflichteten auf sämtliche Vermittler und Veranstalter von Glücksspielen.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

3 Ergänzungen

  1. „Befürchtete Nachteile für die Sicherheit einzelner Personen habe es im Land nicht gegeben, sagt Murray Worthy, Senior Campaigner bei Global Witness.“

    Ist alles so eine Sache. Bei den Ärzten wurde z.B. nicht deren Abrechnung für die Patienten transparent gemacht, sondern es wurden Fixpreise und Pauschalen (pro Patient pro Vierteljahr) und eine Einkommensbegrenzung eingeführt. Das funktioniert besser, als das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient durch die Pflicht zur Kontrolle zu ersetzen. Mitunter sind auch im Gesundheitswesen sehr aggressive Marketing-Strategien zu beobachten (Empfehlung unnötiger kostenpflichtiger Zusatzleistungen, sonst könne Krebs z.B. nicht rechtzeitig erkannt werden, oder Spezialbehandlungen wie 2 x jährlich professionelle Zahnreinigung, sonst drohe Zahn- und damit „Gesichtsverlust“, oder sogar unnötige Operationen, z.B. weil der Bandscheibenvorfall möglichst schnell wieder gut sein muss).

    Doch als Gegenreaktion mit erweiterten Kontrollmechanismen zu drohen, wie oben im Text angedeutet („effektive Kontrolle der Unternehmen“), ist erfahrungsgemäß gerade nicht effektiv. Und – um von den Ärzten zur Wirtschaft zurück zu kommen – es führt zu einem weiteren Vertrauensverlust… Verlust von Arbeitsplätzen… Verlust von Sicherheit.

    Zu weit ausgeholt?

  2. Ist es eigentlich richtig und sähe netzpolitik es dann als bedenklich an, dass die registerführende Stelle im Sinne des Geldwäschegesetzes ein privater Verlag, der Bundesanzeiger Verlag, ist? Immerhin kommen dort auch alle möglichen Grundstücksdaten zusammen, siehe §§ 19a, 19b GWG.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.