Open Government Partnership: Türkei weiterhin dabei, Deutschland bald auch

Die Bundesregierung bewirbt sich um die Mitgliedschaft in der Open Government Partnership. Ob die Teilnahme Deutschlands an der Initiative erfolgreich wird, hängt von der Einbindung der Zivilgesellschaft ab.

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Deutschland wird demnächst seine Kandidatur für die Mitgliedschaft in der Open Government Partnership (OGP) einreichen. Das ist das Ergebnis von Konsultationen des Deutsch-Französischen Ministerrats im vergangenen Monat. Frankreich wird im Herbst den Vorsitz der Initiative übernehmen, die 2011 von der US-amerikanischen und brasilianischen Regierung für „mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung und gegen Korruption“ gegründet wurde.

Mit dem Schritt kommt die Bundesregierung der langjährigen Forderung zivilgesellschaftlicher Gruppen und auch des Bundesrats nach, die ein klares Bekenntnis der Regierung zu Open Government vermisst hatten.

Türkei verspricht Fortschritte, darf weiter Mitglied bleiben

Allerdings sieht sich die OGP fünf Jahre nach ihrer Gründung starker Kritik ausgesetzt. Vor allem die Mitgliedschaft nicht-demokratischer Länder in der Initiative wirft die Frage auf, ob die Ziele der Partnerschaft in den Mitgliedsländern tatsächlich umgesetzt werden oder sie vor allem als Feigenblatt autoritäter Staaten dienen. Der Gastgeber und der Eröffnungsredner des letzten OGP Summits 2015 in Mexiko, Mexikos Präsident Enrique Nieto und der damalige Premier Rumäniens Victor Ponta, haben beide mit Korruptionsvorwürfen zu kämpfen.

Um dem Vorwurf des „Open Washings“ entgegenzutreten, entschied sich die OGP jüngst, die Mitgliedschaft Aserbaidschans aufgrund der Gängelung zivilgesellschaftlicher Gruppen im Land vorübergehend ruhen zu lassen. Die Türkei darf allerdings weiterhin Vollmitglied der OGP bleiben: Nachdem die türkische Regierung – wie bereits im Vorjahr – versprach, ihre Open-Government-Bilanz zu bessern, entschied sich das Leitungskommittee der Initiative, den Mitgliedsstatus des Landes nicht anzutasten.

Neue Stelle im Innenministerium zur Koordination

Ob Deutschlands künftige Mitgliedschaft in der Open Government Partnership konkrete Ergebnisse für offeneres Regierungshandeln nach sich zieht, hängt indes vor allem von der Einbeziehung der Zivilgesellschaft ab. Die Analyse der OGP-Mitgliedschaften anderer Ländern zeigt, dass vor allem diejenigen Staaten Open Government ermöglichen, die nicht nur Beratungen zulassen, sondern gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Gruppen Maßnahmen durchsetzen.

Das Bundesinnenministerium hat vor kurzem im Referat O1 eine Stelle geschaffen, die für den Beitritt der Bundesregierung zur Open Government Partnership zuständig sein wird. Nach Einreichung der deutschen Kandidatur wird die OGP prüfen, ob Deutschland den Beitrittskriterien der Initiative entspricht. Anschließend muss die Bundesregierung gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Gruppen einen Nationalen Aktionsplan für Transparenz und Rechenschaftspflicht vorlegen, dessen Umsetzung alle zwei Jahre überprüft wird.

4 Ergänzungen

  1. Einerseits „open washing“ vorzuwerfen, um auf der anderen Seite https://netzpolitik.org/2016/vietnam-wird-107-staat-mit-informationsfreiheitsgesetz/ Deutschland auf Platz 98 zu bashen, passt nicht zusammen. Mexiko steht bei dem Ranking im anderen Artikel übrigens unter den Top Ten, auch die Türkei steht dort mit großem Abstand vor Deutschland. Um Abzuwerten scheinen diese Länder der „Zivilgesellschaft“ immerhin gut genug. Es wäre schön, wenn nicht je nach Bedarf mit jeweils genehmen Maßstab gemessen würde.

    1. Wieso passt das nicht? Deutschland hat offenbar ein Informationsfreiheitsgesetz mit vielen Schwächen, sagt der Artikel im Link. Andere Länder haben bessere Gesetzestexte. Theorie und Praxis sind verschiedene Paar Schuhe. Und hier steht, dass Länder wie die Türkei in der Praxis nichts mit Open Government am Hut haben.

      1. Und diese Länder haben in der Praxis sicher auch wenig mit Informationsfreiheit zu tun. Mag sein, dass es nach dem reinen Wortlaut so scheint, aber in Mexico kann es dich eventuell das Leben kosten, wenn du bei der falschen Behörde die richtige Informationsfreiheitsanfrage stellst. Aus dem Grunde sind solche Vergleiche nicht sonderlich sinnvoll.

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