In der vergangenen Woche haben die Open Knowledge Foundation Deutschland und ich in Kooperation mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Verfassungsbeschwerde gegen das Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz eingereicht. In der Beschwerde geht es vor allem um eine Regelung, die seit Einführung des Gesetzes Anfang des Jahres in Rheinland-Pfalz anonyme Anfragen an Behörden verhindern soll.
Der Zwang zum Identitätsnachweis zielt offenbar darauf ab, vor allem Anfragen über FragDenStaat.de zu verhindern. Über die Plattform ist es nämlich möglich, Anfragen nach den Informationsfreiheitsgesetzen an Behörden ggf. anonym oder pseudonym zu stellen.
Eingriff in informationelle Selbstbestimmung
Das Recht auf Auskunft gilt allerdings ohnehin für jede Person unabhängig von Herkunft, Alter, Staatsangehörigkeit oder Wohnort. Da die neue Regelung sachlich nicht gerechtfertigt ist, soll sie offensichtlich von Anfragen abschrecken. Sie stellt einen unzulässigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung dar.
Das entspricht einem bundesweiten und auch internationalen Trend: Auch Bremen und Thüringen haben in den letzten Jahren mit Reformen ihrer Informationsfreiheitsgesetze die Möglichkeit zur anonymen Antragsstellung abgeschafft. In Spanien musste das Online-Portal „Tu Derecho de Saber“ sogar schließen, weil die Behörden eine Registrierung mit einer elektronischen ID zur Voraussetzung für Anfragen an Behörden gemacht haben.
Während BürgerInnen alleine für Anfragen immer mehr Daten von sich angeben müssen, dürfen BehördenmitarbeiterInnen unterdessen unter Berufung auf den Datenschutz immer häufiger anonym bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht entschied unlängst, dass Daten von Jobcenter-MitarbeiterInnen wie etwa Telefonnummern nicht herausgegeben werden müssen.
Hochschulen müssen keine Auskunft mehr geben
Ein weiterer Kritikpunkt der Verfassungsbeschwerde betrifft Hochschulen. Bis auf einzelne Informationen etwa über Namen von Drittmittelgebern müssen Wissenschaftseinrichtungen mit dem neuen Gesetz auf Anfragen keine Auskunft mehr geben. Damit lässt sich nicht mehr überprüfen, ob zum Beispiel durch Kooperationen mit der Industrie eine Gefährdung der Wissenschaftsfreiheit droht. Gerade in Rheinland-Pfalz ist das ein akutes Thema, wie der Fall der Boehringer-Ingelheim-Stiftung zeigt, die 150 Millionen Euro an die Uni Mainz überwies und sich dafür weitgehende Einflussmöglichkeiten sicherte.
Die Verfassungsbeschwerde wurde sowohl beim Bundesverfassungsgericht als auch beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz eingereicht. Hier geht es zur vollständigen Beschwerdeschrift (pdf).
Die Verfassungsbeschwerde wird über die Gesellschaft für Freiheitsrechte koordiniert, die auch andere Prozesse koordiniert. Sie finanziert sich vor allem durch Spenden und Beiträge von Fördermitgliedern.
Finanzierung von Anfragen und Klagen
Die Finanzierung von Klagen nach den Informationsfreiheitsgesetzen ist seit kurzem über das spenden- und stiftungsfinanzierte Transparenzklagen.de möglich. Auch Kosten für Anfragen, die erfolgreich sind, können möglicherweise übernommen werden: Wikimedia hat angekündigt, Gebühren für Anfragen zu bezahlen, sofern Inhalte daraus in Projekten wie der Wikipedia verwendet werden. Mehr Infos dazu gibt es beim 33c3.
