Amnesty International reicht Verfassungsbeschwerde gegen G10-Gesetz ein

Ist die Massenüberwachung der Telekommunikation durch Geheimdienste verfassungswidrig? Verstößt die Ungleichbehandlung von Inländern und Ausländern bei der Überwachung gegen die Universalität der Menschenrechte? Diese Fragen wollen Amnesty International und die Gesellschaft für Freiheitsrechte jetzt vom Bundesverfassungsgericht klären lassen.

Vor dem Bundesverfassungsgericht (Archivbild) Foto: CC-BY-SA 2.0 Mehr Demokratie e.V.

Amnesty International sowie Einzelpersonen aus Deutschland und den USA reichen in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das G10-Gesetz ein. Die Beschwerde richtet sich gegen die heute praktizierte Massenüberwachung ohne Verdachtsmomente, da diese das Telekommunikationsgeheimnis aus Artikel 10 des Grundgesetzes praktisch abschaffe und so die Privatsphäre und die Meinungsfreiheit bedrohe. Dabei geht es in der Verfassungsbeschwerde nicht um das neue BND-Gesetz.

Die Verfassungsbeschwerde (PDF) wird von der gerade gestarteten Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt, die zusammen mit Amnesty die Verfassungsbeschwerde heute auf einer Pressekonferenz vorstellte.

Amnesty: „Überwachung darf nicht anlasslos, sondern muss zielgerichtet sein“

Lena Rohrbach, zuständig für Digitales bei Amnesty International, betont, dass Privatsphäre ein Recht ist, das andere Menschenrechte ermögliche. Überwachung hingegen lasse Minderheiten verstummen und lähme die Zivilgesellschaft. Wichtig sei Amnesty die Universalität der Menschenrechte. Das heißt, dass Menschenrechte für alle Menschen gelten und nicht Nicht-Deutsche im Ausland benachteiligen dürften. Dies ist jedoch beim G10-Gesetz der Fall.

Amnesty fordert, dass Überwachung nur zielgerichtet aufgrund eines Verdachtes erfolgen darf und notwendig, verhältnismäßig und durch eine unabhängige Instanz kontrolliert sein muss.

Ulf Buermeyer von der GFF sagt in der Pressekonferenz:

Es geht nicht darum, generell Überwachung zu verbieten. Die strategische Telekommunikationsüberwachung, die anlasslos geschieht, berührt das Brief-/Post- und Fernmeldegeheimnis. Da bleibt bei der heutigen Rechtslage wenig vom diesem Grundrecht übrig.

Die GFF hat auf ihrer Seite auch noch einmal die zentralen Punkte der Beschwerde zusammengefasst.

„Beschwerde stellt Legitimität von strategischer Überwachung in Frage“

Professor Dr. Matthias Bäcker erläuterte die zwei Kernfragen der Verfassungsbeschwerde: Erstens stelle sie die Legimität von strategischer Telekommununikationsüberwachung generell in Frage:

Die Verfassungsbeschwerde wirft die Grundsatzfrage auf, ob eine anlasslose strategische Telekommunikationsüberwachung durch den BND heute noch gerechtfertigt werden kann. Telekommunikation hat sich von einem funktional klar definierten Medium zu einer allgegenwärtigen Basisinfrastruktur entwickelt. Wer heute Telekommunikationsdaten großflächig erfasst, hält den Schlüssel in Händen, um die Leben vieler Menschen breit auszuleuchten.

Zweitens stelle die Beschwerde auf den Status von ausländischen Telekommunikationsteilnehmern ab. Das sei wichtig, weil das Gesetz eine Ungleichbehandlung von Inländern und Ausländern beinhalte. Deswegen gebe es auch Beschwerdeführer aus dem Ausland. Diese Fragestellung sei auch wichtig für die Bewertung des BND-Gesetzes, das erst noch in Kraft tritt.

Wann die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe behandelt wird, ist noch unklar.

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