Abschreckung vor Anfragen: Bundesregierung macht mit Gebühren Minusgeschäft

Mehr als 1,8 Millionen Euro hat die Bundesregierung seit 2009 ausgegeben, um Auskunftsansprüche nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) oder Pressegesetzen abzuwehren. Dabei setzt sie auf honorige Anwaltskanzleien, um Gebührenbescheide durchzusetzen. Das kostet den Staat letztlich aber mehr als er einnimmt.

Justitia (Symbolbild) CC-BY-SA 2.0 Michael Coghlan

Gebühren für Auskünfte kosteten die deutsche Bundesregierung in den vergangenen Jahren mehr, als sie ihr einbrachten. Der Bund führte zwischen 2009 und 2017 insgesamt 688 Gerichtsprozesse um Anfragen nach Auskunftsgesetzen wie dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und den Pressegesetzen. Dabei ließ er sich in 130 Verfahren von Anwälten vertreten, die dafür insgesamt 1,88 Millionen Euro erhielten. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken hervor.

Nach dem 2006 eingeführten Informationsfreiheitsgesetz haben alle Menschen das Recht, auf Antrag Daten und Dokumente von öffentlichen Stellen zu erhalten. Gerade bei brisanten Informationen blockieren viele Behörden aber die Herausgabe. Gegen Ablehnungen und Gebührenbescheide können Antragsstellerinnen Widerspruch und Klage einreichen.

In 34 Verfahren ging es alleine um Gebührenbescheide für Auskünfte. Die Bundesregierung ließ sich ihre Anwälte in diesen Fällen insgesamt 32.844 Euro kosten. Demgegenüber nahm sie in diesen Fällen gerade einmal 41.589,64 Euro über Gebühren ein, die sich pro Anfrage in Einzelfällen bis zu 500 Euro belaufen können. Dies legt den Schluss nahe, dass Gebühren für Auskünfte vor allem der Abschreckung dienen. Rechnet man neben den Gerichtskosten nämlich auch die Personalkosten der Ministerien für Berechnung und Abrechnung von Kostenbescheiden und Klagen mit, ist die Durchsetzung von Gebühren für die Bundesregierung tatsächlich ein Minusgeschäft.

Ausgaben 19.000, Einnahmen 2.000

Ein besonders krasser Fall ist das Wirtschaftsministerium. Es zahlte seit 2009 für drei Verfahren zur Durchsetzung von Gebührenbescheiden insgesamt 19.635 Euro an Anwälte. Im gleichen Zeitraum nahm es nur 2.148,20 Euro an Gebühren über Gerichtsverfahren ein.

Die Bundesregierung griff bei den Fällen besonders oft auf die Anwälte von Redeker Sellner Dahs zurück. In 86 Fällen beauftragte sie ihre Hauskanzlei, davon alleine das Wirtschaftsministerium in 27 Fällen, das Kanzleramt in 15 Fällen und der Verfassungsschutz in 12 Fällen. Immerhin gibt es damit zumindest jemanden, der mit den Gebühren für Informationsgesuche gutes Geld verdient.

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5 Ergänzungen

  1. Das ist ein manipulativer, niederträchtiger Artikel:

    1. Das InformationsfreiheitsG räumt zwar einerseits Informationsansprüche eine, beinhaltet aber andererseits auch deren Grenzen, z.B. bezüglich personenbezogener Daten und schutzwürdiger Interessen. Diese Information unterschlägt Herr Semsrott. Die Behörde muss diese Grenzen verteidigen, notfalls auch in Gerichtsverfahren. Das vernebelt Herr Semsrott. Dafür werden Personal eingesetzt und Anwalte eingeschaltet und dafür wendet der Staat zurecht Geld auf.

    2. Semsrott selbst behauptet, nur 34 Verfahren bezögen sich auf die Gebührenforderung. Dafür wende der Staat 33t€ an Anwaltkosten auf. Von den behaupteten 1,88 Mio € entfallen also mehr als 1,87 Mio. € auf notwendige Rechtsverteidigung, lediglich 33 t € auf die Durchsetzung von Gebührenbescheiden. Herr Semsrott verdreht somit den Sachverhalt wider besseres Wissen.

    3. Für diese 34 Verfahren habe der Staat knapp 42 t € eingenommen und 33 t € Kosten aufgewendet. Zuzüglich Personalkosten mache der Staat insgesamt einen Verlust. Daraus folgert Semsrott, die Gebühren bis zu 500 € für eine Auskunft (er sagt nicht, ob diese 500 € jemals erhoben worden sind) dienten wohl lediglich der Abschreckung. Diese Behauptung ist bar jeder Logik, denn nach seiner eigenen Behauptung sind die Gebühren nicht kostendeckend, müssten also noch viel höher angesetzt werden. Von Abschreckung kann doch da keine Rede sein. Und was spricht dagegen, dass derjenige der seine (vermeintlichen) Rechte geltend macht, auch die Kosten (wenigsten anteilig) für seine Rechtsdurchsetzung tragen muss? Kein Argument von Semsrott.

    4. Völlig offen lässt er auch die Frage, wieviele von den durch RA Sellner, Dahs geführten Prozessen erfolgreich für die Behörde ausgegangen sind. Das wäre das einzige Kriterium anhand dessen man eine sinnvolle Schlussfolgerung in diesem Kontext hätte ziehen können. War nämlich die Behörde vor Gericht erfolgreich, dann war ihr Bescheid rechtsfehlerfrei. Nur wenn die Behörde in besonders häufiger Weise rechtsfehlerhafte Bescheide erlassen hätte, gäbe es hier ein relevantes Problem.
    Dazu macht Semsrott keine Aussage.

    5. Wozu braucht man solche Artikel? Es hat den Anschein, als habe dieser Artikel ausschließlich die Verunglimpfung des Rechtsstaates zum Ziel – und das auch noch mit verdrehten Fakten und falschen Schlussfolgerungen. Ist das nun Fake-News oder Hassreden?

    1. Alle Anworten zu den von Ihnen als offen gestellten Fragen, lassen sich in dem verlinkten Bericht ausführlich nachlesen. Dafür sind Quellenverweise da.
      Zu 1. Das ist substanzlos. Schützenwerte personifizierte Daten werden ohnenhin geschwärzt. In der Regel wird aber oft überschwärzt, auch wenn das öffentliche Interesse das Interesse des Schutzes einer Person weit überwiegt.
      Zu 2. Sie sollten die Quelle lesen.
      Zu 3. Ihre Schlussfolgerung verstehe ich in keinem Punkt.
      Zu 4. Die Quelle gibt ausführlich Auskunft darüber.
      Zu 5. Das ist unverständlich. Was hat eine Kritik an der Umsetzung des IFG mit einer Grundsatzkritik an einem Rechtssystem zu tun?

    2. Alle Achtung,da hat Redeker Sellner Dahs eine schöne,stetige Einnahmequelle sich hart erarbeitet :-)

  2. @ Arne
    Ich finde aber den Artikel, zumindest für mich, nur mit echter Arbeit gut zu lesen.
    Ich finde die Annahme, dass Gebühren in erheblicher Höhe durchaus eher der Abschreckung als der Kostendeckung dienen, durchaus implizit vermutbar. Gerade wenn über einen längeren Zeitraum Verfahren geführt werden, deren prognostizierbare Kosten die erwarteten Einnahmen durch Gebühren merklich übersteigen.
    Die öffentlichen Äußerungen einiger Beamter, sich vor Massenanfragen, die den Betrieb lahm legen könnten, schützen zu müssen, lassen erst auch einmal wenig anderes zu vermuten.
    Offen ist für mich aber sicher, wie sich der Lernprozess in den Ämter entwickelt. Zu erwarten ist sicher, dass mit der Einführung des IFG Verfahren geführt werden müssen, um die Rechtslage zu klären. Falls aber ein und der selbe Sachverhalt wieder-und-wieder durchprozessiert wird, dann muss man ganz sicher davon ausgehen, dass es sich um aktives, mindestens ordnungswirdriges Agieren handelt.

    1. @ Karl

      Kritisiert habe ich den Artikel von Semsrott und nicht etwa die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage. Semsrott hat sich aus deren Antwort rausgezogen, was er skandalisieren wollte und alles andere weglassen. Deswegen taugt Ihr Verweis auf den Quellenverweis bei 2) und 4) nicht als Argument.

      Mein Argument zu 1) haben Sie offensichtlich nicht verstanden. Ich sage damit, dass die mit den Prozessen verursachten Kosten nicht etwa vermeidbarer Aufwand sind, sondern das in diesen Prozessen ja genau über die Berechtigung des Schwärzens gestritten wird und zwar mit Leuten, die Rechtmäßigkeit des Schwärzens bestreiten. Sie tun das sogar ohne ein greifbares Argument.

      Das Sie meine Argumentation zu 3) und 5) nicht verstanden haben räumen Sie selbst ein. Bei erstem begründen sie das nicht weiter, bei zweitem verkennen Sie, dass Semsrott – wie von mir oben ausgeführt – seine Kritik an der Umsetzung des IFG keineswegs argumentiert, sondern manipuliert.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.