Statistik der Informationsfreiheit: So viele Anfragen wie noch nie

Neuer Rekord für die Informationsfreiheit: Im Jahr 2017 stellten BürgerInnen 12.950 Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz an Bundesbehörden. Im internationalen Vergleich ist die Zahl trotzdem äußerst gering.

CC-BY-NC-ND 3.0 RvMWillich

Bürgerinnen und Bürger haben im vergangen Jahr im Schnitt 242 Anfragen pro Woche nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an Bundesbehörden gestellt. Dies entspricht einem Anstieg von 42 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das geht aus der Statistik der Informationsfreiheit hervor, die das Bundesinnenministerium jährlich veröffentlicht (zu allen Statistiken der vergangenen Jahre).

Fast die Hälfte aller Anfragen entfiel auf die Geschäftsbereiche des Finanz- und des Arbeitsministerium. Vor allem die Finanzaufsichtsbehörde BaFin und die Bundesagentur für Arbeit erhielten tausende Anfragen. Aber auch das Verkehrsministerium handelte sich mit seinem intransparenten Gebahren zahlreiche Anfragen ein. Der Geschäftsbereich des Ministeriums, zu dem das in der Diesel-Affäre sehr aktive Kraftfahrtbundesamt zählt, erhielt 1.147 Anträge.

Nur die Hälfte der Anfragen hat Erfolg

Bei rund der Hälfte aller Anfragen gewährten die Bundesministerien nach eigenen Angaben den Informationszugang. In der Statistik von FragDenStaat ist diese Zahl deutlich niedriger: Dort wurden von AntragsstellerInnen lediglich 31 Prozent der Anfragen als erfolgreich oder teilweise erfolgreich eingestuft. Nicht in diese Statistik fallen die 1.636 IFG-Anfragen im Zuge der Kampagne „Gläserne Gesetze“. Sie fallen in die Kategorie „sonstige Erledigung“, weil sich die Bundesministerien darauf verständigten, Gesetzentwürfe und Lobbystellungnahmen von sich aus zu veröffentlichen.

In 1.032 Fällen, also bei rund jeder zehnten Anfrage, erhoben die Behörden Gebühren für den Informationszugang – obwohl Gebühren nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg AntragsstellerInnen nicht abschrecken dürfen.

Außerdem erreichten die Bundesbehörden 60 Klagen gegen Ablehnungsbescheide. Das ist deutlich weniger als in den Vorjahren. Zurückzuführen ist der Rückgang vor allem darauf, dass einer berüchtigte Anwaltkanzlei der Garaus gemacht wurde, die massenhafte Verfahren gegen die BaFin angestrengt hatte.

Millionen Anfragen in den USA

Im internationalen Vergleich ist die Anzahl von Anfragen und Klagen äußerst gering. In Großbritannien werden viermal so viele Anfragen gestellt, in den USA sind es sogar Millionen. Trotzdem schimpfen Bundesbehörden über vermeintlich geringe Ressourcen für die Bearbeitung von IFG-Anträgen – was sich auch in der häufigen Fristüberschreitung für Antworten zeigt.

In den kommenden Jahren ist damit zu rechnen, dass die Anzahl der Anträge noch deutlich zunimmt. Alleine in der vergangenen Woche erhielt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik mehr als 1.000 Anfragen, weil es die Veröffentlichung eines Gutachten verbieten wollte.

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6 Ergänzungen

  1. Die Statistik ist alles andere als positive, weil die Zahlen der Zugangsgewährung mau sind. Im Bundeskanzleramt wurden 18 von 267 Anfragen positive beschieden. Dies sind nicht einmal 10 Prozent. Im Deutschen Bundestag 81 von 1623 Anfragen positive beschieden worden. Dies sind ferade einmal 5 Prozent.

    Wie man angesichts dieser Verstocktheit der Behörden von einem Erfolg sprechen kann, ist mir schleierhaft. Die Beamten in den Amtsstuben sind immer noch dabei mehr Zeit und Energie aufzuwenden um Anfragen abzuwehren als wirklich sich dem Gesetz zu unterwerfen. Dies ist das Schlimme an den Zahlen, die die Behörden wohl auch noch voller Stolz veröffentlichen.

    Und dass die Bundesbeauftragte dabei nur noch wegsieht, dies muss man leider auch konstatieren. Leider findet sich von dieser Arbeitsverweigerung wie auch der fehlenden Gesetzestreue der Beamten in dem Artikel kein Wort.

    1. Ist dies nicht nachvollziehbar? AS will seinen Spetzln eben nicht weh tun und deshalb wird er den Teufel tun, die Herren in den Bundesministerien anzugreifen. Hauptsache, seine eigene Stelle ist gesichert und er hat seine Spielwiese.

      Wie sagt der Volksmund: Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing.
      Insofern sing AS doch wie eine Taube auf dem Sims des Bundesinnenministeriums

  2. Ganz ruhig Peggy. Arne ist bestimmt kein Fan von der Verweigerungshaltung deutscher Behörden. Es ist nun mal generell positiv zu beurteilen, dass die Anzahl an Anfragen gestiegen ist. Natürlich gibt es noch viel zu tun und auch du bist eingeladen dich z.B. bei FragDenStaat zu engagieren um Informtionsfreiheit in Deutschland durchzusetzen.

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