22,7 Millionen Zugriffe und 66.000 Online-Veröffentlichungen: Fünf Jahre nach Einführung des Hamburger Transparenzgesetzes und drei Jahre nach dem Launch des Transparenzportals haben externe Gutachter im Auftrag des Hamburger Senats die Auswirkungen des Gesetzes evaluiert (pdf).
Alle Behörden der Hansestadt sind verpflichtet, einen großen Teil ihrer Daten und Dokumente aktiv online zu veröffentlichen. Das führt laut Evaluation zu positiven Ergebnissen: „Die Offenlegung von Informationen auf dem Transparenzportal scheint […] dazu beitragen zu können, Vertrauen in das Handeln von Politik und Verwaltung zu schaffen/zu erhöhen sowie die politische Mitbestimmung zu fördern.“
Schulungen der Verwaltung führen zum Erfolg
So feiert Hamburgs Justizsenator die Evaluation auch in einer Pressemitteilung. Tatsächlich scheinen die Bedenkenträger im Vorfeld der Einführung des Gesetzes falsch gelegen zu haben. Das Gesetz ist sowohl in der Öffentlichkeit als auch innerhalb der Behörden weitgehend akzeptiert worden, schafft keinen übermäßigen Aufwand und erhöht zumindest teilweise die Bürgerfreundlichkeit der öffentlichen Stellen. Das hängt unter anderem mit den umfangreichen Schulungen zusammen, die im Zuge des neuen Gesetzes durchgeführt wurden. Mehr als 80 Prozent der öffentlichen Stellen ließen ihre MitarbeiterInnen im Umgang mit Anfragen und Veröffentlichungen fortbilden.
Es gibt allerdings offenkundig Nachbesserungsbedarf für das Gesetz: So sei laut Evaluation unklar, welche Verträge der Stadt online veröffentlicht werden müssten. Nach dem Gesetzeswortlaut trifft dies auf Verträge der Daseinsvorsorge zu sowie auf Verträge, „an deren Veröffentlichung ein öffentliches Interesse besteht“. Diese Begriffe seien im Einzelfall jedoch nicht ausreichend geklärt. Derzeit finden sich 2.227 Verträge online, darunter der Vertrag zur überteuerten Elbphilharmonie. Außerdem ist weiterhin eine Klage des Chaos Computer Club Hamburg anhängig. Sie soll klären, ob die mittelbare Staatsverwaltung, also etwa die Handelskammer, Daten aktiv veröffentlichen muss.
Häufig Gebühren für Auskünfte
Die Sicht der NutzerInnen kommt in der 389-seitigen Evaluation leider etwas kurz. Zwar nahmen 412 Personen an einer Online-Befragung teil. Die Möglichkeit, etwa AntragsstellerInnen über FragDenStaat zu interviewen und die dort einsehbaren Ergebnisse von Anträgen auf Zugang zu Informationen zu analysieren, wurde jedoch nicht wahrgenommen – anders als derzeit bei der Evaluation des Umweltinformationsgesetzes. Über die Online-Plattform ist einsehbar, dass immer wieder Anträge zurückgezogen werden müssen, wenn Gebühren anfallen. Auch für Ablehnungen werden teils saftige Gebühren fällig. Insgesamt wurden laut Gutachten seit 2012 von Behörden für Informationsanträge Kosten in Höhe von 860.000 Euro berechnet.
Insgesamt ist die Evaluation ein starker Hinweis darauf, dass Transparenzgesetze sowohl der Gesellschaft als auch der Verwaltung selbst nutzen. Dies könnte bald ebenso Berlin erkennen, dessen rot-rot-grüne Koalition Weiterentwicklungen in diesem Bereich versprochen hat. Entsprechende Überlegungen in Niedersachsen sind durch die veränderten Mehrheitsverhältnisse im Landtag zum Erliegen gekommen.
In einem Überwachungsstaat, siehe jüngste Gestze, oder besser einer Überwachungsgesellschaft (das betrifft nicht nur Deutschland, sondern fast die ganze Welt) geht es in keinster Weise um „Vertrauen“. Da wird Kontrolle ganz groß geschrieben. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser, ganz nach dem Vollidioten Lenin.