Der Chaos Computer Club klagt in Hamburg beim Verwaltungsgericht auf Durchsetzung des Transparenzgesetzes gegen die dortige Handelskammer. Im Kern geht es darum, ob die Handelskammer dem Transparenzgesetz unterliegt und das dazugehörige Informationsregister selbstständig mit Informationen wie Verträgen, Gutachten und Vorstandsgehälter befüllen muss. Die Handelskammer macht dies bisher nicht.
Aus der PM: Transparenzgesetz: CCC setzt sich für Veröffentlichungspflicht ein.
Michael Hirdes vom CCC, der bereits seit 2012 an der Entstehung des Transparenzgesetzes durch die Volksinitiative „Tranzparenz schafft Vertrauen“ beteiligt war, sagt: „Es war von vornherein vorgesehen und klar formuliert, daß auch die Handelskammer und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts vollständig dem Transparenzgesetz unterfallen sollen. Die Handelskammer hat durch politische Einflußnahme nach Erlaß des Gesetzes versucht, sich der öffentlichen Kontrolle zu entziehen. Wir wollen durchsetzen, daß hier wirklich Transparenz herrscht und jeder auch diesen Teil staatlicher Tätigkeit genau unter die Lupe nehmen kann. Die Geheimniskrämerei der Handelskammer muß ein Ende haben.“
Rechtsanwalt Dr. Till Steffen sagt: „Das Transparenzgesetz definiert den Begriff ‚Behörde‘ in Anlehnung an den bewährten funktionalen Behördenbegriff aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz. Danach sind öffentlich-rechtliche Körperschaften wie Kammern, Hochschulen und ähnliches ohne Zweifel umfaßt. Im Gesetzgebungsverfahren gab es hierzu nie eine streitige Debatte. Sämtliche Entwürfe bezogen sich ausdrücklich auf den funktionalen Behördenbegriff. Klärungsbedürftig war nur, inwieweit auch Unternehmen wie GmbHs oder Aktiengesellschaften, die in städtischer Hand sind, dem Transparenzgesetz unterliegen.“
Wir wünschen viel Erfolg und sind gespannt.
