Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass die Störerhaftung in den federführenden Ministerien der Digitalen Agenda, dem Innen‑, Wirtschafts- und Verkehrsministerium, endlich auch unter Beschuss steht.
Der Süddeutschen Zeitung liegen mehrere Vermerke vor, in denen die Fachleute der Ministerien für Justiz, Wirtschaft und Inneres sich gegen jede Art von Zugangsbarriere für Wlan-Netze aussprechen. So bezeichnen es die Experten von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) als fraglich, ob „eine gesetzliche Auflage zum Schutz des Zugangs zum Wlan“ überhaupt zulässig sei. Diese würde nach Einschätzung der Beamten auch für eine Vorschaltseite gelten.
Gerade Innenministerium und das federführende Wirtschaftsministerium hatten sich bisher geweigert, die Störerhaftung abzuschaffen und damit mehr Möglichkeiten für offene WLANs zu schaffen. Aus SPD-Kreisen war häufig zu hören, dass der Druck vor allem aus dem Innenministerium kommen würde. Wenn jetzt dort auf Beamten-Ebene ebenso Kritik laut wird, kann das der Sache nur dienen. Einer der Gründe für den Meinungswechsel dürfte, neben allen logischen Argumenten gegen die Störerhaftung, auch der gerade laufende Prozess zur deutschen Störerhaftung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) sein.
Vor einem Monat hatte der Generalanwalt beim EuGH, Maciej Szpunar erklärt, dass Anbieter offener WLANs in Cafés oder Geschäften nicht für Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Zwar könne ein Gericht den Betreiber dazu verpflichten, diese Rechtsverletzung zu beenden oder zu verhindern, schreibt Szpunar in seiner Stellungnahme für den Europäischen Gerichtshof. Allerdings sei es nicht zumutbar, solche WLANs mit Passwörtern zu versehen, die Kommunikation zu überwachen oder gar den Internetanschluss stillzulegen.
Wir sind auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshof gespannt. Vorher wird die Bundesregierung in dieser Frage nichts entscheiden.
