Wie erwartet hat der Bundesrat heute Morgen die Vorratsdatenspeicherung (VDS) ohne große Widerstände durchgewunken. Die Länderkammer stimmte mehrheitlich für die Wiedereinführung der anlasslosen gesetzlichen Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten. Der Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses aus Thüringen (Linke, SPD, Grüne) wurde nur von Schleswig-Holstein (SPD, Grüne, SSW) unterstützt, die anderen Bundesländer ließen die VDS passieren.
Vor drei Wochen hatte bereits der Bundestag mit 404 Stimmen für den entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung gestimmt. 148 Gegenstimmen von der Opposition und vereinzelt von der SPD konnten dies nicht verhindern.
In der weitaus kürzeren Debatte in der Länderkammer erinnerte Dieter Lauinger (B90/Grüne), thüringischer Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, an die Urteile des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts, welche in der VDS einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte sehen. Lauinger hält die VDS insbesondere für unvereinbar mit der Grundrechte-Charta der Europäischen Union und mahnte den Schutz von Berufsgeheimnisträger*innen an. Er plädierte im Bundesrat für eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes.
Das Land Thüringen brachte deshalb einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses ein, der aber von der Mehrheit der von SPD und CDU/CSU geführten Bundesländer abgelehnt wurde. Da half auch die Unterstützung der Landesregierung Schleswig-Holstein nicht, die auf Initiative der Piratenfraktion ebenfalls für die Anrufung des Vermittlungsausschusses votierte.
Das Gesetz zur VDS muss nur noch vom Bundespräsidenten unterschrieben werden und könnte nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt noch in diesem Jahr in Kraft treten. Die übergroße Koalition hat es also geschafft, eine weitere Überwachungsmaßnahme im Eiltempo durch alle parlamentarischen Institutionen zu drücken – ohne ausreichend Zeit für eine öffentliche Diskussion. Der Bürgerrechtsverein Digitalcourage, die Piraten sowie die Politiker der FDP hatte bereits Beschwerden gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt.
[Update 15:30 Uhr] Die Rechtsanwälte Carl Christian Müller und Sören Rößner haben soeben einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Sie berufen sich auf ihre eigene Rechtsbetroffenheit als Berufsgeheimnisträger und werden durch neun Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses, dem Deutschen Medienverband (DMV) e. V., dem Deutschen Journalisten-Verband, Landesverband Berlin-Brandenburg e. V. und einem Kinderarzt bei ihrer Klage unterstützt.[/Update]
Wie man sich jetzt ganz praktisch gegen die drohende Überwachung durch die Vorratsdatenspeicherung wehren kann, haben wir in einem Artikel zur digitalen Selbstverteidigung zusammengefasst.