404 Error! Die Bundestagsdebatte zur Vorratsdatenspeicherung

Mit 404 Stimmen der Großen Koalition hat der Bundestag die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Wir haben die Bundestagsdiskussion live begleitet. Wie schon bei der Abstimmung im Bundestagsauschuss „Digitale Agenda“ am Mittwoch, hatten einige Abgeordneten der SPD-Fraktion angekündigt, der Vorratsdatenspeicherung nicht zuzustimmen.

Screenshot Bundestags-TV

Auf der Seite des Bundestages ist sind die einzelnen Redebeiträge in der Mediathek verfügbar. Hier gibt es die gesamte Debatte als Video.

Der Bundestag hat am Freitag, 16. Oktober 2015, nach zweiter und dritter Lesung die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Ein von der Regierungskoalition eingebrachter Gesetzentwurf (18/5088) wurde in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (18/6391) in namentlicher Abstimmung mit den Stimmen der Koalition verabschiedet. Die Opposition stimmte gegen das Vorhaben, auch einige SPD-Abgeordnete votierten gegen die Vorlage oder enthielten sich. Für den Gesetzentwurf stimmten 404 Abgeordnete, 148 stimmten mit Nein, sieben weitere enthielten sich. Ein Antrag der Linken, auf die Vorratsdatenspeicherung zu verzichten (18/4971), fand keine Mehrheit.

Wir dokumentieren an dieser Stelle die Reden in gekürzter Form. Mitschrift und Bearbeitung: Simon, Nikolai & Fabian.

Dr. Johannes Fechner (SPD-Fraktion): „VDS kann für und gegen Angeklagte sein.“

Wohl kaum ein Thema ist in den letzten Jahren so intensiv in der Netzpolitik diskutiert worden. Zu Recht, denn wenn Daten gespeichert werden, ist das ein Grundrechtseingriff, der begründet werden muss. […] Wir meinen, dass die VDS ein wichtiges Mittel sein kann. Erhebung der TK-Daten kann Täter nachweisen, weil Handy von Funkzelle erfasst wurde. Beispiel des Flensburger Bahnhofsfalls: Telefongesellschaft hatte Daten noch gespeichert. Heute im Recht nicht verpflichtend geregelt, nicht dem Zufall überlassen. Klare Regelung, dass Verbindungsdaten für zehn, Standortdaten für vier Wochen gespeichert. Wohlgemerkt, es geht uns nicht um die Inhalte – damit sind wir im internationalen Vergleich äußerst restriktiv. Zentraler Kritikpunkt, dass Entwurf nicht weit genug geht (z.B. sechs Monate). Grundrechtseingriff muss jedoch auf das Nötigste beschränkt werden. Betroffene müssen informiert werden, Daten müssen nach Ablauf der Speicherfristen gelöscht werden. Schutz von Daten gerade heute noch mehr gewährleisten: Kritik an Datenhehlerei. Erfüllung konkreter beruflicher Pflichten liegt bereits dann vor, wenn Handlung einer Recherche dient. Daten sind im Inland gespeichert, besonders wichtig ist der Richtervorbehalt. Äußerst restriktive Speicherpflicht. Zu Einwänden der EU-Kommission einer Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit: Kann ich nicht nachvollziehen. Wichtiges Element des Datenschutzes, dass Daten in Deutschland gespeichert sind. Hier muss die Dienstleistungsfreiheit hinter einem effektiven Datenschutz zurückstehen. Der effektive Datenschutz ist wichtiger als die Dienstleistungsfreiheit. Letzter Parteikonvent in der SPD hat Evaluierungsklausel in Gesetzesentwurf eingeführt. Vernünftiger Kompromiss zwischen Grundrechten und Freiheitsrechten, aber auch effektive Strafverfolgung. Äußerst ausgewogener Kompromissvorschlag von Heiko Maas.

Halina Wawzyniak (Die Linke): „Die These zur Schutzlücken ist zur Ideologie geworden. Finger weg von den Grundrechten!“

Dürfen heißt nicht müssen, daher konnten die Telekomunikations-Dienstleister auch datenschutzfreundliches Angebot machen. Neue Regelung speichert u.a. folgende Daten: Rufnummer, Datum/Uhrzeit. Angabe zum benutzten Dienstweg, Kennung beider Geräte, IP-Adressen sowie zugewiesene Benutzerkennungen bei IP-Telefonie, IP-Adresse bei Internetzugang, eindeutige Kennung des Internetanschlusses. Tel-Anbieter werden nicht nur gezwungen, Daten zu speichern, sondern auch mehr Daten zu erfassen als zuvor. Wenn Ihnen gefällt, dass durch das Gesetz klar ist, wo Sie sich aufhalten, stimmen Sie gegen den Gesetzesentwurf. Keine Überwachungsgesamtrechnung wie von BVerfG gefordert: Warum verpflichten – das können Sie nicht begründen. Generalverdacht gehört sich in einer Demokratie nicht; unter Freiheitlich-Demokratischer Grundordnung habe ich mir etwas anderes vorgestellt. Ich weiß nicht, wer die These von den Schutzlücken in den öff. Raum getragen hat, sie ist zur Ideologie geworden. Die Ideologen sind nun blind für alles, was diese Ideologie erschüttern könnte. Als ich Maas nach konkreten Fällen fragte: „Es handelt sich um allg. Erkenntnisse, die in Gesprächen gewonnen wurde. Die Aussage bezieht sich nicht auf konkrete Einzelfälle.“ Auflistung von 20 Einzelfällen, bei denen es in 17 Fälle bereits einen Angeklagten gab. Schutzlücke durch fehlende VDS gibt es nicht. Sie können die Erforderlichkeit nicht nachweisen. In Rechtsstaat muss Grundrechtseingriff begründet werden. […] Datenhehlerei: Angesichts der Fälle um netzpolitik.org ein starkes Stück, da hilft auch Abs. 3 nicht weiter. Journalisten fallen unter diesen Absatz, aber unter Begründung: Tätigkeiten in Vorbereitung einer konkreten Veröffentlichung. – Augen auf bei der Gesetzesformulierung: Journalist weiß vielleicht noch gar nicht, ob er/sie etwas veröffentlichen will. Das ist ein Whistleblower-Bestrafungsgesetz.

Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU): „Argument des Datenschutzes ist Täterschutz.“

Ideologisiert geführte Debatte: Wir bringen gute Regelung ins Gesetzesblatt. Regelung ist ein Kompromiss, sinnvolle Regelungen müssten darüber hinausgehen, wie Sachverständigenanhörung im September gezeigt hat. Bei schwerer Kriminalität ist Verbindung auf Vorratsdaten erforderlich. Viele Fälle von BGH geschildert, in denen Verkehrsdaten einen ersten Ermittlungsansatz gebracht haben, der als Hebel gedient hat, als wichtiges Element für weitere Ermittlungen. Diese 20 Beispielsfälle fallen zwar in die Zeit ohne VDS, aber Provider hatten Daten zu geschäftlichen Zwecken gespeichert – hier hängt es jedoch vom Zufall ab. Wir wollen verbindlich Regeln, um noch mehr Straftaten aufzuklären. [wörtlich:]“Wenn Sie sagen, dass hier dem Datenschutz nicht genügt wird, betreiben sie Täterschutz!“ Zunahme an Straftaten, gerade im Internet, Missbrauch von persönlichen Daten. Hier ist Strafbarkeitslücke, die wir schließen: Derjenige, der mit Daten handelt, ist nicht strafbar. Daten werden nicht beliebig zusammengeführt, einmal herumgerührt und dann missbraucht. Sie werden immer nur punktuell herangezogen. Es geht nicht um Meinungskontrolle, Generalverdacht – hier werden unverantwortliche Ängste geschürt. Nicht die kritischen Geister, Journalisten haben davon profitiert, dass wir auf VDS verzichtet haben: Sondern Verbrecher und Nutzer von Kinderpornographie. Gebe zu, dass es noch nicht empirisch aufgearbeitet ist. Aber: meine persönliche Empirie ist hier schon ziemlich umfangreich: Verkehrsdaten erlauben einen Blick in die Vergangenheit, Rekonstruktion von Tatverläufen. Staat darf sich bei Verfolgung von Tätern nicht von vornherein schwächer machen als die Täter. Missbrauchsrisiko: Aus letzter VDS-Zeit kein einziger Fall des Missbrauchs bekannt oder von Internet-Community aufgezeigt. Vier-Augen-Prinzip, Trennung vom Netz, Richtervorbehalt – das sind hohe Standards. Reaktion der Netzgemeinde auf EU-Kommission (Dienstleistungsfreiheit).[zitiert netzpolitik.org Schlagzeile] Eindruck erweckt, EU-Komm. hätte wieder Datenschutz-Mängel aufgezeigt. EU ging es um Wettbewerbsinteressen, nicht um umfangreichen Datenschutz. Hätte Kommentierung erwartet, in der EU-Kommission kritisiert wird, doch Überschriften gingen genau in die andere Richtung. Das zeigt, dass hier ideologisch dskutiert wird. Dies ist ein guter Tag für den Rechtsstaat.

Demokratie im Eiltempo: VDS soll heute im BT verabschiedet werden. *Zeitabstand zwischen Kabinettsbeschluss und Bundestagsabstimmung
Demokratie im Eiltempo: VDS soll heute im BT verabschiedet werden. Künast: „Im Schweinsgalopp durch den Bundestag“

(*Zeitabstand zwischen Kabinettsbeschluss und Bundestagsabstimmung.)

Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen): „Was hätten wir alles über den NSU erfahren, wenn die dt. Behörden ordentlich gearbeitet hätten – und zwar ohne die VDS.“

Maas ist lange rumgelaufen und hat „Nein“ gesagt, weil VDS nicht rechtlich vereinbart sei – dann ist er irgendwie über Nacht, als kleines Vögelchen, statt das Lied der Grundrechte zu singen, vom Ast gefallen. Er war nicht einmal bereit in den Ausschuss zu kommen, und Rede und Antwort zu stehen. Kein Beispiel, dass ich hier oder im Ausschuss gehört habe, hat am Ende Bestand gehabt. „Was hätten wir alles über den NSU erfahren, wenn die dt. Behörden ordentlich gearbeitet hätten – ohne die VDS.“ Es wurde keine Diskussion über Alternativen, wie Quick Freeze geführt. Warum nicht? Das hat Orwell gar nicht so gut beschreiben können, wie es heute passiert. Niemand hat jetzt die Frage der Datensicherheit beantwortet. Man muss ja Mitleid haben mit den Providern – so macht man Mittelstandsförderung bei der SPD. Wie naiv sind Sie – oder was glauben Sie, wie naiv wir sind? Glauben Sie, man könne Daten an zehn Orten zentral speichern, ohne dass die NSA da ran kommt? Ich traue auch unseren Geheimdiensten keinen halben Meter. Wenn Daten vorhanden sind, dann werden sie für die Ermittlung benutzt, so etwas glauben Sie doch selbst nicht. Dieses Gesetzt widerspricht BVerfG, EU-Rechtssprechung, auch bei Safe-Harbour. Wer die Sicherheitsideologie so weit treibt, dass er die Freiheit opfert, hat am Ende weder Sicherheit noch Freiheit. Und das wollen wir am Ende nicht.

Heiko Maas (SPD-Fraktion): „Dieser Eingriff ist nicht nur verhältnismäßig, sondern auch zulässig.“

Vorliegender Gesetzesentwurf: Für schwere Straftaten ein zusätzliches Element für Ermittler, um mitzuhelfen, dass Straftaten gegen Mord &Totschlag und Taten gegen sexuelle Selbstbestimmung besser verfolgen zu kommen. Im Bezug auf höchstrichterliche Rechtssprechung: Dieser Eingriff ist nicht nur verhältnismäßig, sondern auch zulässig: Weniger Daten werden gespeichert (keine Inhalte, Verkehrsdaten von E-Mails werden ausgenommen), nach zehn Wochen müssen sie gelöscht werden. Wir werden der höchstrichterlichen Rechtssprechung gerecht. Schließlich haben wir auch den Katalog der Straftaten für VDS halbiert – kann man nachzählen. Zur Stellungnahme der EU-Kommission: Ich bin verwundert, wie die EU-Kommission sich mit dieser Sache so intensiv auseinandersetzen kann, aber dann keine neue Richtlinie verfasst. Stellungnahme hat nichts mit Datenschutz zu tun, ganz im Gegenteil. Datenschutz: EuGH hat erst vor wenigen Tagen zu Safe Habor erklärt, dass Datenschutz gewährleistet wird. Schutz des Berufsgeheimnisses: Wir stellen sicher, dass hier Verbindungsdaten überhaupt nicht gespeichert werden, z.B. bei der Telefonseelsorge. Andere arbeiten ja gar nicht anonym, wie Rechtsanwälte, um Vertrauensverhältnis zu schützen. Deshalb schreiben wir umfassendes Erhebungs- und Verwertungsverbot auf der Zugriffsebene ins Gesetz – wie heute schon bei akustischer Wohnraumüberwachung. Datenhehlerei: Pool der gespeicherten Daten wird erweitert, daher muss dieser Pool auch besser geschützt werden. Vorwurf, dass Whistleblower kriminalisiert werden, ist völlig falsch und an den Haaren herbeigezogen. Datenhehlerei gilt nur für gestohlene Daten, Whistleblower besitzt Daten rechtsmäßig. Journalisten werden überhaupt nicht beeinträchtigt, ihre Tätigkeit wird überhaupt nicht erfasst. Dabei ist es nicht erforderlich, dass konkrete Veröffentlichung im Auge sind – es reicht aus, wenn die Handlung der Recherche dienen und in eine Veröffentlichung nur münden können. Vieles, was hierzu veröffentlicht wurde, ist einfach völlig falsch. Ausschuss schützt auch freie Mitarbeiter, nebenberufliche Journalisten, auch Blogger können sich auf diesen Schutz berufen. Evaluierung als vernünftige Ergänzung des Bundestages: Wir werden sehen, welche Kosten anfallen und welchen Nutzen für Ermittler die VDS hat.

Dr. Konstantin von Notz (Fraktion B90/Grüne): „Beim letzten Mal ist der Großen Koalition der Beschluss zur VDS so durchgerutscht, Diesmal gehen Sie aber vorsätzlich gegen das Grundgesetz vor, dagegen werden wir uns wehren.“

VDS als Kernfrage der Bürgerrechte in digitaler Welt: Massenspeicherung aller Bürger*innen auf Vorrat als rechtsdogmatischen Dammbruch der Exzellence, gehört auf Müllhaufen der Geschichte. Herr Maas, ich lese Ihnen mal ihre eigene Veröffentlichung bei Twitter vor: „Die VDS lehne ich entschieden ab, sie verstößt gegen Recht und Privatheit und Datenschutz.“ Jetzt erzählen Sie hier das Gegenteil, das bricht Ihnen das Rückgrat. Das ist das Letzte, Sie haben Ihr Haus an das BMI verkauft. Herr Maas, Ihnen ist jedes Argument recht, auch nachdem die EU-Richtlinie nun weggefallen ist, drängen Sie auf die VDS. Dieses Gesetz ist auch schlecht für die Wirtschaft: Die genauen Kosten sind unabsehbar – Sie machen auch noch die Kleinstanbieter platt. Das was Gabriel versucht hochzupuschen, gegen US-Giganten, reißen Sie mit dem Hintern wieder ein. Datenhehlerei: Gesetz, das Whistleblower in Graubereich stellt. Straftatbestand ist unzureichend klar formuliert. Begründung aus Gesetzesentwurf: „immaterieller Nachteil durch öffentliche Bloßstellung möglich“. So etwas lehnen wir ab, denn wir brauchen Whistleblower-Schutz. Dies führt zwangläufig zum Chilling-Effekt, dass Leute sich nicht mehr trauen, Daten weiterzugeben.
Zum Schluss ein Wort zur Sozialdemokratie. Ja ja, jetzt wird’s traurig. Da lacht sogar die Union. Die SPD will Bürgerrechts- und Internetpartei werden – dass ich nicht lache. Auf Sie ist beim Thema Bürgerrechte nicht Verlass, das ist hochbedauerlich. Sie mussten schon von zwei höchsten Gerichten korrigiert werden. Ich sagen Ihnen hier heute: Wir werden gegen dieses Gesetz klagen, da haben wir gute Chancen. GroKo, beim letzten Mal ist Ihnen der Beschluss zur VDS so durchgerutscht, Diesmal gehen Sie vorsätzlich gegen das Grundgesetz vor, dagegen werden wir uns wehren.

Dr. Volker Ullrich (Fraktion CDU/CSU): „VDS führt zu Chancengleichheit der Ermittlungsbehörden mit Verbrechern.“

Wir haben eine intensive und sachliche Debatte geführt. „Der Staat speichert nicht, der Staat legt keine Datensammlung an.“ Diese Speicherung wird im Wesentlichen nicht neu begründet, die Telekommunikationsanbieter halten diese Daten bereits vor. Bereits jetzt können Strafverfolgungsbehörden nach richterlichen Beschluss auf diese Daten zugreifen, doch hängt es im Augenblick vom Zufall ab. Zufälligkeit ist für uns kein gültiges Rechtsprinzip. Staat darf nur dann zugreifen, wenn es der Aufklärung und Verhinderung schwerster und allerschwerster [sic!] Straftaten geht. Daten von Berufsgeheimnisträgern unterliegen einem absoluten Verwertungsgebot. [sic!] Kinderpornographie, Schleuserkriminalität, islamistischer Terror – der Rechtsstaat braucht dagegen die VDS. Dieses Gesetz trägt dazu bei, eine digitale Spurensicherung sicherzustellen. Es schafft in gewissem Umfang zumindest Chancengleichheit mit Verbrechern. Wir wollen nicht, dass Verbrecher ihre Taten mit Smartphone ausführen, während Strafverfolger noch Schreibmaschine und Kohlepapier haben. Der Speichung ist der Stand der Technik des Jahres 2016,17 und 18 zu Grunde gelegt. Telekommunikationsanbieter, die gegen Löschungspflicht verstoßen, ist ein „Goldstandard des Datenschutzes“. Wir waren 2007 in einigen Punkten nicht präzise genug, wie das BVerfG gesagt hat, aber es hat nicht gesagt, dass Speicherung unzulässig ist. BVerfG hat Rahmen aufgezeigt und wir bleiben weit hinter diesem Rahmen zurück. Unsensibler Sprachgebrauch, wenn von Massenüberwachung oder Generalverdacht die Rede ist. Im Bereich der Sprache haben Sie eine Verantwortung, sensibel zu sein. „Wer bei rechtsstaatlich engen Ansätzen von Überwachung spricht, ist geschichtsvergessen.“ Das Gesetz ist in engen Grenzen ein Grundrechtseingriff, aber damit gehen wir verantwortungsvoll um. Aber auch die Ziele des Gesetzes haben einen hohen Verfassungsrang. Wir stellen den Täterschutz nicht über den Opferschutz. Freiheit und Sicherheit bedingen sich. Ohne Sicherheit gibt es keine Freiheit. Mit diesem Gesetz wird ein Stück notwendige Freiheit begründet. Wir übernehmen mit diesem Gesetz Verantwortung für die Freiheit, für die Sicherheit und für die Menschen in diesem Land.

Screenshot Bundestags-TV
Screenshot Bundestags-TV

Kurzintervention von Notz:

Zum Vorwurf der Geschichtsvergessenheit: Ich sage Ihnen, die Menschenrechte und die Grundrechte in der Verfassung sind die Lehre aus NS-Zeit, dazu kommt eine schlimme Diktatur im Osten dieses Landes. Den Grünen haben zwei höchste Gerichte Recht gegeben, dass Sie die Linien des Grundgesetzes überschritten haben – deswegen sind Sie geschichtsvergessen.

Antwort Ullrich

Herr von Notz, Sie haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts offenbar nicht gelesen. Grundrechte stehen immer in einem Spannungsverhältnis, für uns steht der Opferschutz im Mittelpunkt. In der digitalen Welt kann der Rechtsstaat nicht auf dieses Ermittlungsinstrument verzichten.

Christian Flisek (SPD-Fraktion): „Dieses Gesetz trägt eine sozialdemokratische Handschrift.“

[Details zum Gesetzesentwurf] Keines der beiden Urteile (2010/2014) hat Regelung zur Speicherung von Kommunikations- und Verkehrsdaten für unzulässig erklärt. Bedrohungslage durch terroristische Anschläge wie in Paris (Charlie Hebdo) – Bürger*innen erwarten von uns, dass wir auch diese Belange aufmerksam verfolgen. Es ist die Stärke der Sozialdemokratie, dass wir bei dieser Sache eine intensive Debatte führen, deswegen gibt es uns seit 152 Jahren. Nun ist eine grundrechtsschonende Regelung herausgekommen, dies ist der SPD und Bundesjustizminister Maas zu verdanken. Dieses Gesetz trägt eine sozialdemokratische Handschrift: Die Tonlage ist eine ruhige und keine gehetzte, es ist eine abwägende. Sicherheitspolitik ist kein Wunschkonzert, sondern eine Abwägung mit Augenmaß. Grundrechtsschonendster Ansatz, den wir jemals – zumindest in Deutschland – zur Speicherung von Verkehrsdaten gesehen haben. [Zu von Notz:] Ich würde mir wünschen, dass man sich in der Tonlage nicht vergreift. [Zu Künast:] Die Eckpunkte liegen seit dem 15. April vor, wir haben den ganzen Sommer darüber diskutiert. Zu sagen, dass es nun durchgepeitscht wird, ist ein Beitrag zur Demokratieverdrossenheit.

Kurzintervention Ströbele

Ich finde es nicht in Ordnung, dass Sie die grauenhafte Tat in Paris hier missbrauchen zur Begründung dieser VDS. Sie sind doch bestens darüber informiert, dass die Täter des Anschlages der Polizei nicht nur bekannt waren, sondern legitim überwacht wurden. Sie waren einschlägig vorbestraft. Gerade das ist ein Beispiel, warum man VDS nicht braucht, wenn man seine Pflicht tut, worauf auch Frau Künast hingewiesen hat. Sie sollten sich schämen, wenn Sie dies nun für die VDS missbrauchen wollen.

Antwort Flisek

In meinem Wahlkreis (Passau) bekomme ich sehr viele Ängste und Bedenken signalisiert. Wenn Sie mir vorwerfen, ich würde das missbrauchen, verkennen Sie völlig die Lage der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land.

Patrick Sensburg (CDU/CSU-Fraktion): „VDS müsste stattdessen ‚Gesetz zur Bekämpfung der Kriminalität im Internet‘ heißen.“

Liebe Abgeordnete von Notz und Künast: Sie täuschen, Sie tarnen, Sie blenden in diesem Gesetz. So laut können Sie gar nicht schreien, um das wieder gut zu machen. Es werden keine Inhaltsdaten erhoben, es werden keine Webseiten gespeichert, wie Maas und Ullrich richtiggestellt haben. Der Staat speichert keine Daten, Sie spielen mit den Ängsten der Bürger*innen. Man muss sich an die Wahrheitspflicht halten. Wir müssen einen Ausgleich finden, was schwer ist. Grundgesetzlicher Anspruch, dass Schutz der Bürger gewährleistet ist und Schutz der informationellen Selbstbestimmung. Wir haben dieses Spannungsfeld aufgelöst zu einem guten und sicheren Gesetz. BVerfG hat in Maßnahmenkatalog aufgezeigt, was getan werden muss, damit VDS rechtlich zulässig ist. Wir haben diese Voraussetzungen abgearbeitet. Es werden immer mehr Straftaten ausschließlich im Internet begangen, dann ist VDS die einzige Möglichkeit für Ermittlungsansätze.“Dies ist ein Gesetz zur Bekämpfung der Kriminalität im Internet.“ Zu Quick Freeze-Argument von Frau Künast: Schauen Sie sich die Praxis in den USA an. Dort ist diese Regelung notwendig, weil möglicherweise Daten gelöscht werden. Daten müssen aber erst vorliegen. Die Daten müssen beim Vertragspartner des Kunden gespeichert werden, nicht beim Staat. Dazu sagt Snowden im Bezug auf die USA: „Das ist etwas Gutes.“ Dann stimmen Sie hier doch zu. Es geht auch darum sexuelle Handlungen mit Minderjährigen über ICQ aufzuklären.

Thorsten Hoffmann (CDU/CSU Fraktion): „Verkehrsdaten sind nur ein Teil im Strauß der Ermittlungsansätze.“

Es bleibt dabei: Der Staat sammelt keine Verkehrsdaten, wir schaffen klare Regelung für Provider. Verkehrsdaten erlauben die Erstellung von Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen. Gelangen sie in falsche Hände, könnten Einbrecher wissen, wann wir zu Hause sind. Ich glaube nicht, dass wir das wollen. Gesprächs- und Kommunikationsinhalte als innerster Kern der Kommunikation unterliegen einem besonderen Schutz – bei Facebook, Google und WhatsApp geben wir freiwillig die Herrschaft über diese Daten ab. Freiheit und Sicherheit sind keine Gegensätze, es gibt sie nur gemeinsam. Wir haben es geschafft, das richtige Verhältnis zu finden. Wir sorgen für deutliche Verbesserung im Kampf gegen organisierte Kriminalität, Terrorismus, extremistische Straftaten von links und rechts. Staat muss auch im digitalen Zeitalter handlungsfähig sein. Die Nutzung von Verkehrsdaten ist nur ein Teil im Strauß der Ermittlungsansätze. Derzeitige unterschiedliche Speicherung bei Providern ist Hindernis für Ermittlungen – Daten sind gelöscht. Aufklärung von Verbrechen darf nicht von willkürlichen Unternehmensentscheidungen abhängen. Wenn ich mit meinen Kollegen in Dortmund rede, gibt es zu diesem Urteil keine zwei Meinungen. Vertrauen wir dem Urteil der Polizist*innen und der Staatsanwaltschaft. Wenn es die Möglichkeit gibt, durch Nutzung von Verkehrsdaten, schwere Straftaten aufzuklären, sollte das geschehen . Betroffene Personen müssen informiert werden, passiert das nicht, muss ein Richter dies genehmigen. Neuer Straftatbestand der Datenhehlerei schließt nun endlich eine Strafbarkeitslücke. In 36 Monaten haben wir die Chance der Evaluierung. Ich bin sicher, dass dann deutlich wird: Mit der heutigen Regelung haben wir uns für Sicherheit und für die Freiheit entschieden.

Ende der Lesung

Abstimmung zur Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss): Drucksache 18/6391

Buchstabe (a) einstimmig beschlossen.
Buchstabe (b) auf Ablehnung des Antrags von Fraktion Die Linke: mit Stimmen CDU/CSU/SPD, gegen Die Linke und Bündnis 90 die Grünen beschlossen.

Es folgt die namentliche Abstimmung

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64 Ergänzungen

  1. VDS ist kein Teufelszeug.Dient doch nur der Sicherheit. Der IS steht schließlich vor der Tür. Ihr gebt ja sonst sogar freiwillig eure Daten raus! Sagte die Kanzlerin auf dem Kirchentag:

    „Und, ähm, ich glaube oder ich stehe hinter diesem Gesetzgebungsvorhaben, weil wir uns einfach die Möglichkeit offen halten müssen, wenn etwas Dramatisches passiert und dass wir dann auch handeln können und ich würde mich sicherer fühlen, wenn wir ein solches Gesetz haben. Wenn ich das nochmal sagen darf, sollte jeder einzelne , der jetzt vielleicht gegen die Voratsdatenspeichrung ist, oder wir nennen das jetzt Mindestspeicherfristen, ähm, der sollte noch mal überlegen was er sonst noch an seinen persönlichen Daten schon alles irgendwo übergeben hat worüber er sich gar keinen Gedanken mehr macht. Es darf ja auch nicht so sein, ich darf allen alles geben, jedem Unternehmen auf der Welt, mein Einkaufsverhalten, mein Kommunikationsverhalten, mein Essverhalten, alles. Aber wenn der Staat, dafür das er das Leben von 80 Millionen sichern will, auch mal Informationen braucht auf die er zugreifen kann, auf die er ja gar nicht zugreift, aber nur zugreifen kann, wenn etwas mit einem nicht richtig läuft und der als, sozusagen, Terrorist oder Gefährder der Sicherheit auftritt, dass man sagt, dem Staat geb ich’s nicht, allen anderen geb ich’s, aber dem Staat, der darf da gar nichts mit anfangen.“

    https://machtelite.wordpress.com/2015/06/05/terrorgefahr-merkel-versetzt-kirchentagsbesucher-in-angst-und-schecken/

    1. Hätten die Nazis solche Vorratsdaten gehabt dann gnade uns Gott… Und das so ein Regime oder schlimmeres niemals wieder existiert, dafür gibt es keine Garantie! Wir sollten aus der Geschichte endlich mal lernen! Der Staat hat transparent zu sein, nicht der Bürger!!!

  2. Jedes mal wenn ich, zu diesem Thema, etwas von der GroKo(tz) lese oder höre, bekomme ich tierische Kopfschmerzen.
    [Zitat]
    Christian Flisek (SPD-Fraktion) : „Dieses Gesetz trägt eine zutiefst sozialdemokratische Handschrift.“
    [/Zitat]
    Das ist auf so vielen, umfallenden Ebenen zutreffend.

    1. [Zitat] Es geht auch darum sexuelle Handlungen mit Minderjährigen über ICQ aufzuklären. [/Zitat]

      ICQ ?!?! deren Ernst, das gibt es noch ?

      1. Jetzt mal nicht kleinlich werden! Die SPD erhofft sich auch, endlich mal die Schmutzfinken aus Kazaa vertreiben zu können.
        Außerdem hat er eine Liste mit Compuserve-Kunden, die verdächtigt werden, Anschläge in Jugoslawien zu planen.

    2. Flisek, Flisek… ist der Typ nicht im NSAUA? Und der will die NSA aufklären?! Dass ich nicht lache!

    3. Äh nein. Das trifft nicht zu.
      Es ist wohl so, dass die VDS die Handschrift der SPD trägt.

      Die Handschrift von Sozialdemokraten trägt sie nicht.

  3. naja, dann fleigen ihnen die EuGH und BVerfG-Urteile mitten im Wahlkamp umme Ohren. Wer nicht hören will muss fühlen.

  4. Handies + Smartphones wegwerfen, Telefonanschluss und Internet kündigen! Würde das jetzt ALLE machen, was meint ihr, wie schnell es keine VDS mehr gäbe!

  5. Alle Provider und Handyverträge küdigen die man nicht mehr braucht bei uns ist das ein Vodafonevertrag keine IT mehr kaufen keine Handys. Letzendlich ist die Zustimmung zum VDS eine Zustimmung hin zum totalitären Staat.

  6. Was sind das für Politiker die Gesetze machen wo eh klar ist, dass sie später wieder gekippt werden. Schwachsinn, Schweinere, Verschwendung von Steuergeldern.

  7. Vorratsdatenspeicherung im Beichtstuhl! Auch hier ist anzunehmen, dass wertvolle Beweise gegen Kriminelle anfallen könnten. Die nicht zu speichern und auszuwerten ist eine Schutzlücke! Hier kann Chancengleichheit zwischen den legitimen Interessen der Sicherheitsbehörden und (zumindest katholischen) Kriminellen hergestellt werden. Beichtgeheimnis ist Täterschutz! Ebenso sollte in jeder Wohnung präventiv ein Mikrophon in jedem Rauchmelder versteckt werden! Die Unverletzlichkeit der Wohnung – letztlich Täterschutz.

    Merke(l)n diese Leute noch was? Wenn der (vorgebliche) Zweck jedes Mittel heiligt, dann braucht man kein Grundgesetz mehr, es sei denn als Klopapier auf den Toiletten der Volkskammer, Verzeihung, des Bundestags.

  8. Gibt es nach der Abstimmung eine Liste, welcher Abgeordnete dafür oder dagegen gestimmt hat.
    Habe schon so das ein oder andere Plakat für die nächste Wahlkampf im Kopf.
    So zum Beispiel: Diese Abgeordneten haben in der letzten Regierung für TTIP, CETA, VDS, MAUT, V-Mann Regelung gestimmt. Fühlen Sie sich durch diese Volksvertreter vertreten? Wollen Sie, dass diese Person wieder in den Bundestag entsandt wird?

  9. Obwohl ich völlig überzeugt davon bin, dass dieses Gesetz unser Grundgesetz bricht und absolut inakzeptabel für einen freiheitlichen Rechtsstaat ist, habe ich dieses Mal ein schlechtes Gefühl, was die Bewertung durch das Bundesverfassungsgericht betrifft.

    Die Opposition ist sich sehr sicher, das Gesetz in Karlsruhe stoppen zu können. Wenn sie sich und uns da mal nicht täuschen.

    1. Lieber Max!

      Wir Deutsche lassen entweder alles über sich ergehen oder machen bei jedem Irrsinn mit. Wir brauchen einen wie Dich hier im Land. Nur einer wie Du kann uns vor dieser Plage und und selbst retten.

      Wenn unsere Daten nicht mehr nach Amerika dürfen, weil sie dort der Geheimdienst frisst, dann dürfen ab heute unsere Kommunikationsdaten auch nicht mehr in Deutschland verbleiben, weil sie hier jetzt von Providern und Behörden gefressen werden.

      Für ein Leben ohne digitale Knechtschaft in einer Welt ohne Zukunft.

    2. Was laberst du? Selbst der EUGH finder die VDS nicht cool. Die Richter lassen sich doch nicht von 400 Kaspern klein machen.

      1. Diese „Ja, aber“-Urteile sind der Grund für dieses ganze Chaos.

        Das Bundesverfassungsgericht hat es nicht gebacken bekommen, das gesamte Instrument der Vorratsdatenspeicherung als unvereinbar mit dem Grundgesetz zu beurteilen.

        Warum nicht? Und warum sollte das kommende Urteil plötzlich ein „Nein, das machen wir gar nicht mehr“-Urteil werden? Jeder weiß, dass die Überwachungsgesamtrechnung extrem angewachsen ist seit den Snowden-Enthüllungen. Aber wird das Bundesverfassungsgericht das endlich honorieren? Oder kommt wieder ein „Ja, aber“-Urteil?

        Das ist meine Sorge!

  10. Es waren die Sozialdemokraten!
    Die SPD hätte anders gekonnt, fiel aber um. Von den Konserven konnte man eh nichts anderes erwarten.
    Wie blöd muss man sein, um Gabriel, Maas, Oppermann & Co. noch zu vertrauen?

  11. Das Gerede um „Schutzlücken“ entspringt einer widerlichen Ideologie, die ich probeweise auf den Namen „Panoptizismus“ taufe. Was die populistischen Angstmacher eine „Schutzlücke“ nennen, nenne ich einen dringend nötigen Freiraum. Genau wie bei der Videoüberwachung, mit der die Fahrgäste im ÖPNV vieler Städte derzeit überrumpelt werden und die auch eine Art Vorratsdatenspeicherung ist (hoffentlich nicht mit der gleichen Speicherdauer). Wenn erst alle Freiräume weg sind, was soll denn dann übrig bleiben? Dann wird es keine Gesellschaft, keine Freiheit, keine Werte mehr zum „Schützen“ geben, nur noch einen Haufen verschüchterter, vereinzelter, auf Schritt und Tritt kontrollierten Individuen, die sich entweder ängstlich an den ach so weisen Staat klammern, an der Lage verzweifeln oder durchdrehen. Nur die „ich hab doch nichts zu verbergen“ Konformistenschäfchen werden sich in der Schönen Neuen Welt wohlfühlen. Mit diesen gefügigen Mitläufern allein ist keine interessante Gesellschaft mehr zu machen. „Sicherheit“ wird sie auch ihnen nicht bieten, denn hundertprozentige „Sicherheit“ ist eine kindische Illusion und wird immer eine bleiben. Wir alle müssen einmal sterben. Was ist daran „Sicherheit“? Wer indes die Freiräume im Leben anderer hasst, kann doch gleich zum „Islamischen Staat“ gehen. Wenn das mit der Grundrechte-sind-egal-Haltung so weitergeht, haben die Terroristen nämlich ohnehin gewonnen.

  12. > Da ist es nur fair, dass die meisten Bürger misstrauen auch der Politik.

    Schon klar, aber je schlechter es den Menschen geht, um so mehr glauben sie den Versprechungen vor einer Wahl. Sie hoffen auf ein besseres Leben. Was bleibt ist die Hoffnung, die stirbt zwar auch, aber bekanntlich zuletzt.

    Noch schnurrt die Konjunktur, aber schon die nächste wirtschaftliche Krise könnte unsere Existenz gefährden, während die Roboter in den Fabriken nur etwas langsamer laufen. Zieht euch schon mal warm an.

    Die VDS wird gebraucht, weil der geschwächte Staat sich künftig immer mehr gegen seine eigene Bürger verteidigen wird müssen. Wer vom Staat nichts mehr zu erwarten hat, beginnt sich selbst zu verteidigen.

  13. Die SA und Stasi sind noch nicht lange ger und wieder beschließen sogenannte Volksvertreter Überwachungsgesetze die eine gezielte Verfolgung und Tötung von Kritikern ermöglichen. Genau vo diesem Hintergrung gab es den Schutz der Privatspähre der im Grundgesetz verankert ist. Geheimdienste schützen nicht die Bevölkerung sonder sie verstoßen seit Jahren systematisch gegen alle Gesetze und sind daher Kriminelle, siehe NSA Untersuchungsausschuss, BND und NSU Affäre. Genau solchen Leuten liefert die VDS alle Daten für eine Verfolgung, angeblich aus Gründen der Sicherheit parallel dazu laufen tausende von Flüchtlingen unregistriert über die Grenze von denen einige fundemantalistische Terroristen sein könnten während der normale Steuerzahler und die oma totalüberwacht wird. Da wird die gezielte Destabilisierung der Demokratie so offensichtlich wie nur was!!!

    1. Der heißt Pfarrer Gauck und ist für salbungsvoll Monologe ohne Inhalt zuständig, eine sogenannte „Galeriequarktasche“.
      Format hätte er in Rostock Lichtenhagen zeigen können, aber da war er dem Weltlichen entflohen, auf gut Deutsch, da hat er sich verpisst.
      Bei den Bürgerrechtlern in der ehemaligen „DDR“ hat er einen verheerenden Ruf.
      Bezüglich politischer Ausrichtung ist er ein durch und durch in der Wolle gefärbter Konservativer, der geil ist auf eine 2.te Amtsperiode und möchte bloß nicht riskieren, dass die CDU/CSU/ler ihm in die Suppe speien.
      Er ist beileibe kein Gustav Heinemann oder ein Theodor Heuss, die waren ein anderes Kaliber als Dieser “ Ja-Amen Sager“

  14. Bei der VDS-Abstimmung waren von 630 Abgeordneten 559 anwesend.
    Von 310 Mitgliedern der CDU/CSU-Fraktion waren 275 anwesend und haben alle mit JA abgestimmt.

    Um die VDS zu Fall zu bringen wären also mindestens 275 Gegenstimmen notwendig gewesen.

    Die Opposition aus Die Linke und B90/Grüne stimmte geschlossen mit 105 Stimmen dagegen. Mithin fehlten 170 Gegenstimmen, die nur von der SPD hätten kommen können.

    Von 193 SPD-Abgeordneten beteiligten sich 179 an der Abstimmung. 129 SPD-Abgeordnete haben mit JA gestimmt, 7 haben sich enthalten.

    Was kann man aus den SPD Zahlen erkennen. Die SPD kann gegen die CDU/CSU-Fraktion nur dann etwas ausrichten, wenn sie nahezu geschlossen mit NEIN stimmt. Das dies diese Fall jemals eintritt ist nahezu ausgeschlossen und hätte wohl das sofortige Ende der großen Koalition zur Folge. Bei näherer Betrachtung erkennt man auch, dass bei Anwesenheitsverhältnissen wie heute, die gesamte Abgeordneten-Basis der SPD nicht ausgereicht hätte, um die VDS zu Fall zu bringen. Heute hätten nur zwei (!) JA Stimmen des Vorstands ausgereicht, um die VDS auch gegen eine rebellierende SPD-Basis durchzusetzen.

    Weitere Erkenntnis: Faktisch hat die CDU/CSU als weitaus stärkste Fraktion die Alleinherrschaft. Sie besitzt 310 von 630 Stimmen. Ihr fehlen nur 6 Stimmen zur absoluten Mehrheit. Diese 6 Stimmen sind durch die Mitglieder des SPD-Vorstands abgesichert. Die restlichen Stimmen aus der SPD-Fraktion sind Dekoration.

    Die Häme „Wer hat Euch verraten? Es warten die Sozialdemokraten“ könne insofern präzisiert werden, als dass die SPD-Basis zum Verrat gar nicht mehr benötigt wird.

    1. 1930 ist die damalige große Koalition zerbrochen, danach kam ein Präsidialkabinett, das mit Notstandsverordnungsrecht regierte, es begann das Ende von Demokratie, Freiheit der Berichterstattung (Carl von Ossietzky: inhaftiert nach Urteil aus 1931 wg. „Landesverrat“…), und das Ende der Rechtsstaatlichkeit.
      Ob die Menschen damals dieses Umkippen des Erreichten zurück in die Barbarei so empfunden haben wie ich das Ende meines Grundgesetzes heute, weiß ich nicht, denn damals passierte der Niedergang einer freien Gesellschaft ja in Deutschland zum ersten Mal. Die Weimarer Republikaner hatten ja nicht im Geschichtsunterricht gelernt – so wie ich – , was passiert, wenn man die Wahrheit (Whistleblower) in’s Gefängnis wirft (§202D StGB) und die Bürger mit der Bedrohung und Erpressung durch unkontrollierte Geheimdienste „unfrei“ macht, – um den Staatsterror hier nur milde zu benennen.
      Jeder der heute NICHT mit nein gestimmt hat, ist doch ein Verfassungsbrecher.
      Nach Moskau verbannt ist aber Edward Snowden.
      Und außer uns hier machen die anderen Deutschen einfach weiter, als wäre nichts geschehen?
      Es ist etwas geschehen. Mein Land hat wieder das Erreichte (Demokratie, Freiheit, Recht) verloren.
      Wir sind nur noch irgendein Überwachungsstaat unter den vielen anderen.

      1. Auf eine Anfrage von mir (sinngemäß verkürzt: „wann bekommen wir ein Whistleblower-Schutzgesetz als Gegengift zu §202d StGB?“) habe ich aus dem Bundes-Justiz-Ministerium heute folgende Antwort in der Post gehabt, die die Hoffnung aufkommen lässt , dass in einer deutschen Entsprechung zu:
        Edward Snowden an Laura Poitras an David Miranda an Glenn Greenwald
        niemand vom §202D StGB gefährdet sein würde (?) :
        „…Unter Whistleblowern werden üblicherweise Personen verstanden, die Daten preisgeben, die ihnen beruflich oder dienstlich zuvor anvertraut worden sind, um auf diese Weise auf Missstände aufmerksam zu machen. Der Whistleblower verfügt also rechtmäßig über bestimmte Informationen und entschließt sich dann, sie (pflichtwidrig) weiterzugeben. Diese Fälle werden von dem neuen Straftatbestand der Datenhehlerei (§ 202d StGB-E) gerade nicht erfasst. Der Straftatbestand gilt vielmehr nur für „gestohlene Daten“, also beispielsweise für Daten, die durch einen strafbaren Hackerangriff erbeutet wurden. Der Whistleblower „stiehlt“ aber keine Daten, sodass die Entgegennahme von Whistleblower-Daten auch nicht als Datenhehlerei strafbar ist. Bildhaft gesprochen: Der Whistleblower „veruntreut“ ihm anvertraute Daten, und das ist kein Fall für die Datenhehlerei, die voraussetzt, dass Daten gestohlen worden sind. Dass sich der Hinweisgeber unter Umständen wegen Geheimnisverrats (§ 353b StGB) strafbar machen kann, entspricht der geltenden Rechtslage und bleibt von der im Regierungsentwurf vorgesehenen Neuregelung unberührt. Aus diesem Grunde, und auch weil der neue Straftatbestand der Datenhehlerei für Journalisten einen umfassenden Tatbestandsausschluss vorsieht (§202d Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 StGB), liegt keine Angriff auf die freie Berichterstattung vor.
        Entsprechend dem Koalitionsvertrag zwischen SPD, CDU und CSU für die 18.Legislaturperiode prüft die Bundesregierung derzeit, ob im Beriech des Hinweisgeberschutzes die internationalen Vorgaben hinreichend umgesetzt sind. Die diesbezüglichen Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen.“

      2. Der Whistleblower verfügt also rechtmäßig über bestimmte Informationen und entschließt sich dann, sie (pflichtwidrig) weiterzugeben.

        Diese Auffassung würde nicht zum Schutz eines Whistleblowers ala Snowden ausreichen. Er hat bekanntlich nicht nur die Informationen „mitgenommen“, die seinem Aufgabengebiet entsprachen, sondern er hat als einer mit Admin-Rechten ausgestatteter Mitarbeiter Daten „abgeräumt“, die er nicht rechtmäßig besitzen durfte.

    2. > Die Häme „Wer hat Euch verraten? Es waren die Sozialdemokraten“ könne insofern präzisiert werden, als dass die SPD-Basis zum Verrat gar nicht mehr benötigt wird.

      Da gab es doch mal einen SPD-Parteikonvent. Da wurden die Abgeordneten ordentlich eingeschüchtert und zu „Geschlossenheit“ eindringlich aufgefordert. Alles nur Theater. Die MdBs sind außer Stimmenbeschaffung in ihren Wahlkreisen z.Z. nicht relevant. Vorsitzender, Fraktions-Chef und SPD-Minister reichen zur Mehrheitsbeschaffung für die „Konserven“ völlig aus. Der Rest könnte nach Hause gehen. Es stimmt tatsächlich: Die CDU mit ihrem Bayernsplitter + SPD-Funktionäre stellen faktisch die Alleinregierung. Die normalen SPD Abgeordneten könnten allesamt zur Opposition überlaufen, es würde am Ergebnis nichts ändern.
      War mir bisher nicht so ganz klar. Danke für den Hinweis.

  15. Hallo, klingt vielleicht verrückt, aber es könnte ja auch sein, dass ich glücklich bin, wenn ich überwacht werde. Wenn einer meiner EX-Lover mich nicht in Ruhe lässt und ich bei der Rechtsberatung am Amtsgericht eine elektronische Überwachung meines Smartphones beantragen kann, dann kann man nachvollziehen, ob ich paranoid bin oder nicht, wenn ich sage, ich habe das Gefühl ihm immer wieder zu begegnen. So muss ich erst durch mehrere Klinikaufenthalte nachweisen und mittels psychiatrischer Gutachten beweisen, dass ich nicht total bescheuert bin. Ist so ein Wunsch auch in dem Gesetzesentwurf und -beschluß berücksichtigt worden? Wenn mein Smartphone nur aufzeichnet, weil eine Software auf mein Gerät gespielt wurde, damit automatisch gerichtsverwertbare Nachweise im Schadensfall vorliegen, dann ist das meine persönliche Vorratsdatenspeicherung – auch über einen längeren Zeitraum. Ist so etwas möglich? Ich will das nicht zum Klagen, ich will das um Schaden von mir abzuwenden. Ist das verrückt?

    1. Nein Susi, das ist nicht verrückt.
      Du hast leider noch immer nicht verstanden, worum es bei der VDS geht.
      Vielleicht verstehste es ja, wenn ich dir sage, daß VDS ist, wenn dein „Lover“ ( und eben nicht nur der, sondern anlasslos jeder) permanent bespitzelt wird, auch wenn er noch nicht dein „Ex-Lover ist.

    2. Wenn die Polizei gewillt ist, kann Sie auch mit dem vorhandenen Werkzeugen, den Stalker überwachen und überführen, dazu brauchen die keine VDS.

    3. Nein, ist normal. Nimm es einfach mal so hin wenn man sagt, dass es bei der VDS nicht um dein Wohl geht, Horst hat das gut dargestellt.

  16. Es kann aber nicht die Aufgabe unserer Politiker sein, Gesetze zu machen, die haarscharf an einem Verbot vorbeischrammen. Oder Maßnahmen zu beschließen, die gerade eben so mit dem Grundgesetz vereinbar, mit Ach und Krach rechtsstaatlich sind. Oder auch eben knapp nicht mehr.

    Schreibt Judith Horchert auf SPON
    http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/vorratsdatenspeicherung-rechtsstaatlichkeit-mit-ach-und-krach-a-1058072.html

    Schön erkannt. Jedoch habe ich den Eindruck, dass dies nicht nur bei der VDS zutrifft, sondern zum Standardrepertoire geworden ist. Die Herrschaften sind mittlerweile so abgebrüht, dass ihnen selbst höchstrichterliche Entscheidungen Wurst sind. Der Staat wurde gekidnappt, Wählerwille ist nichts mehr wert, außer zwei Tage vor einer Wahl bis zum Schließen der Wahllokale.

    1. Man muss die Damen und Herren der SPD Abgeordneten loben, die gegen das Diktat Ihrer Führung gestimmt haben.

  17. Juhu… dann können wir beim nächsten Terroranschlag oder sonstiges auch sagen…“ Wir hatten es schon vorher gewusst.“ Danke Vorratsdatenspeicherung für solch einen sinnvollen Beitrag.

    Ich hoffe, dass das wieder gekippt wird.

  18. …wird nur für Schwerste Straftaten wie Kinderpornografie und Raub-kopieren angewendet…. WDR3 Lokalzeit…

    1. Wobei, und das wird dabei ausgelassen.
      Anfangsverdacht Kinderpornografie bereits völlig belanglose Fotos von Kindern ausreichen. Dazu müssen Kinder in Fotos nicht einmal nackt sein, was auch noch keine Pornografie ist.
      Diese gigantisch hohen Zahlen an Verdächtigen in solchen Fällen, wenn es mal wieder Massenermittlungen gibt, sagt ja nicht aus, dass die alle irgendwas mit Kinderpornografie zu tun haben oder hatten. Wenn dann 2/3 aller Ermittlungsverfahren (oder noch mehr) wieder eingestellt werden müssen, dann wird darüber nicht berichtet. Der massive Schaden ist jedoch längst geschehen. Im günstigsten Fall ein paar tausend Euro Schaden, im schlechtesten Fall Jobverlust, Familienverlust, soziale Stigmatisierung ein Leben lang, Freundeverlust, Datenverlust, hohe Kosten… für was? Für einen „Anfangsverdacht“.
      Wer dann noch Familie hat, der kann sein Leben abhaken. Denn die Familie wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weg sein. Und wenn das Verfahren dann eingestellt wird, weil der Verdacht sich nicht bestätigt hat, dann steht der/die Betroffene vor dem Trümmerhaufen der Restexistenz und darf zusehen, wie die Scherben wieder zusammengesetzt werden sollen, die zur Hälfte bereits weggekehrt wurden.
      Siehe Operation: Himmel … und andere. Tausende Verdächtige, 0 Ergebnis. Aber eine Medienwelle vom Allerfeinsten, die Grundsteine der heutigen Hysterie, als würden sich die Pädos hinter den Büschen bereits um die besten Plätze prügeln.
      Da Kinderpornografie inzwischen lt. Anfangsverdacht bereits das Kind im Foto sein kann, ist dieser Straftatbestand nicht mehr ernst zu nehmen.
      Übrigens zum Schaden der tatsächlichen Opfer sexueller Gewalt. Denn der Witz ist, dass Ermittler durch diese (FKK)-Foto-Hexenjagden gebunden sind und ECHTE Straftaten dann nicht mehr ermitteln können, weil die Ressourcen nicht mehr verfügbar sind.
      Und dank VDS werden wir bald wieder solche „Erfolgsmeldungen“ lesen, dass man wieder tausende Pädophile… und am Ende werden 90% der Verfahren eingestellt, aber darüber berichtet niemand. Das findet man dann in einer ZDF-Doku am Wochentag irgendwann um 1 Uhr nachts im Programm. Denn das System muss weiterlaufen. Und wenn es nicht genug Täter für die Statistik gibt, muss eben das Strafrecht erneut angepasst werden.
      Und auch dafür ist die VDS da.
      *
      Wer verhaftet die Mörder, die mit Drohnen 12jährige Jungen töten?
      Wird durch die VDS auch nur ein Mord oder eine Vergewaltigung verhindert?
      Wird durch die VDS auch nur ein Selbstmordattentäter gestoppt?
      Nö.
      Aber darum gehts auch gar nicht.
      *
      Nur wenn der Deutsche seine eigene Meinung im öffentlichen Netz nicht mehr kund tut, aus Angst vor Verfolgung, sind wir alle gerettet. Zensur durch Kontrolle.
      *
      Übrigens:
      Den Schwachsinn zahlen auch wir wieder mit unseren Steuergeldern. Und falls die VDS dann nach 2 Jahren wieder gekippt wird, wird NIEMAND dafür entschädigt und haften wird dafür auch niemand. Dafür bekommt dann die SPD wieder 5%-10% mehr Stimmen in dem Wahljahr. Ist doch super, oder? 4 Jahre später wird dann wieder gewechselt zur CDU und wir leben weiter mit Leuten wie Maas, de Meziere, Gabriel & Co.

      1. Wobei KiPo (=Fotos) nun im Strafgesetzbuch nicht zu den Schweren Straftaten oder gar Kapitalverbrechen gehört, sonder in etwa beim Ladendiebstahl liegt, und Raubkopieren allein noch kein Lebenslang hinter Gitter gebracht hat, selbst im Gewerblichen Rahmen.

        mfg

        Ralf

  19. Kotzstrahl 5000 16. Okt 2015 @ 20:34

    „Peer Steinbrück & Dr. Frank-Walter Steinmeier haben übrigens mit Ja abgestimmt.“

    Bei den beiden Figuren hat ja auch keiner was erwartet, eigentlich sind die beiden gescheiterten Wasserträger von Merkel besser in der CDU beheimatet.
    in der CDU

  20. So sehr ich es ablehne, dieses Gesetz als sozialdemokratisch zu bezeichnen, so bestehe ich doch auf korrekten Zitaten: „>Zutiefst< sozialdemokratische Handschrift" hat Christian Flisek nicht gesagt.

  21. ja,ja ein „schwarzer freitag“-ich mag die § nicht und derren folgen.immer hetzt man über die damalige „stasi“-heute sind wir ein schritt weiter(ulbricht)-danke „bundestag“.das ich ständig überwacht werde,ist nicht neu-neu ist nur-ich bin aus „“GLAS““geworden bin.anonym-fehlanzeige!und da dies auch „mitgeschnitten“wird-bin ich auch feind-dieser aufkärung.oder diesen kommentar.-macht nichts-deutschland-du bist ein schnüffel-land-vorbild“USA“-wie weit ist deutschland gesunken-nur keine panik-auf der titanik(lindenberg)-es geht nur ab zum grund-der anti demokratie und demokratie hatten wir seit 1946 nicht mehr-danke „BRD-gnbH“!danke „merkel-danke „-danke „bundestag“-diesen zusamm gewürfelten rentner verein-diesen geier der nation-für geld mach auch alles-egal für was-gewissen?
    nein-moral?-kenn ich nicht.

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