Auf der Seite des Bundestages ist sind die einzelnen Redebeiträge in der Mediathek verfügbar. Hier gibt es die gesamte Debatte als Video.
Der Bundestag hat am Freitag, 16. Oktober 2015, nach zweiter und dritter Lesung die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Ein von der Regierungskoalition eingebrachter Gesetzentwurf (18/5088) wurde in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (18/6391) in namentlicher Abstimmung mit den Stimmen der Koalition verabschiedet. Die Opposition stimmte gegen das Vorhaben, auch einige SPD-Abgeordnete votierten gegen die Vorlage oder enthielten sich. Für den Gesetzentwurf stimmten 404 Abgeordnete, 148 stimmten mit Nein, sieben weitere enthielten sich. Ein Antrag der Linken, auf die Vorratsdatenspeicherung zu verzichten (18/4971), fand keine Mehrheit.
Wir dokumentieren an dieser Stelle die Reden in gekürzter Form. Mitschrift und Bearbeitung: Simon, Nikolai & Fabian.
Dr. Johannes Fechner (SPD-Fraktion): „VDS kann für und gegen Angeklagte sein.“
Wohl kaum ein Thema ist in den letzten Jahren so intensiv in der Netzpolitik diskutiert worden. Zu Recht, denn wenn Daten gespeichert werden, ist das ein Grundrechtseingriff, der begründet werden muss. […] Wir meinen, dass die VDS ein wichtiges Mittel sein kann. Erhebung der TK-Daten kann Täter nachweisen, weil Handy von Funkzelle erfasst wurde. Beispiel des Flensburger Bahnhofsfalls: Telefongesellschaft hatte Daten noch gespeichert. Heute im Recht nicht verpflichtend geregelt, nicht dem Zufall überlassen. Klare Regelung, dass Verbindungsdaten für zehn, Standortdaten für vier Wochen gespeichert. Wohlgemerkt, es geht uns nicht um die Inhalte – damit sind wir im internationalen Vergleich äußerst restriktiv. Zentraler Kritikpunkt, dass Entwurf nicht weit genug geht (z.B. sechs Monate). Grundrechtseingriff muss jedoch auf das Nötigste beschränkt werden. Betroffene müssen informiert werden, Daten müssen nach Ablauf der Speicherfristen gelöscht werden. Schutz von Daten gerade heute noch mehr gewährleisten: Kritik an Datenhehlerei. Erfüllung konkreter beruflicher Pflichten liegt bereits dann vor, wenn Handlung einer Recherche dient. Daten sind im Inland gespeichert, besonders wichtig ist der Richtervorbehalt. Äußerst restriktive Speicherpflicht. Zu Einwänden der EU-Kommission einer Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit: Kann ich nicht nachvollziehen. Wichtiges Element des Datenschutzes, dass Daten in Deutschland gespeichert sind. Hier muss die Dienstleistungsfreiheit hinter einem effektiven Datenschutz zurückstehen. Der effektive Datenschutz ist wichtiger als die Dienstleistungsfreiheit. Letzter Parteikonvent in der SPD hat Evaluierungsklausel in Gesetzesentwurf eingeführt. Vernünftiger Kompromiss zwischen Grundrechten und Freiheitsrechten, aber auch effektive Strafverfolgung. Äußerst ausgewogener Kompromissvorschlag von Heiko Maas.
Halina Wawzyniak (Die Linke): „Die These zur Schutzlücken ist zur Ideologie geworden. Finger weg von den Grundrechten!“
Dürfen heißt nicht müssen, daher konnten die Telekomunikations-Dienstleister auch datenschutzfreundliches Angebot machen. Neue Regelung speichert u.a. folgende Daten: Rufnummer, Datum/Uhrzeit. Angabe zum benutzten Dienstweg, Kennung beider Geräte, IP-Adressen sowie zugewiesene Benutzerkennungen bei IP-Telefonie, IP-Adresse bei Internetzugang, eindeutige Kennung des Internetanschlusses. Tel-Anbieter werden nicht nur gezwungen, Daten zu speichern, sondern auch mehr Daten zu erfassen als zuvor. Wenn Ihnen gefällt, dass durch das Gesetz klar ist, wo Sie sich aufhalten, stimmen Sie gegen den Gesetzesentwurf. Keine Überwachungsgesamtrechnung wie von BVerfG gefordert: Warum verpflichten – das können Sie nicht begründen. Generalverdacht gehört sich in einer Demokratie nicht; unter Freiheitlich-Demokratischer Grundordnung habe ich mir etwas anderes vorgestellt. Ich weiß nicht, wer die These von den Schutzlücken in den öff. Raum getragen hat, sie ist zur Ideologie geworden. Die Ideologen sind nun blind für alles, was diese Ideologie erschüttern könnte. Als ich Maas nach konkreten Fällen fragte: „Es handelt sich um allg. Erkenntnisse, die in Gesprächen gewonnen wurde. Die Aussage bezieht sich nicht auf konkrete Einzelfälle.“ Auflistung von 20 Einzelfällen, bei denen es in 17 Fälle bereits einen Angeklagten gab. Schutzlücke durch fehlende VDS gibt es nicht. Sie können die Erforderlichkeit nicht nachweisen. In Rechtsstaat muss Grundrechtseingriff begründet werden. […] Datenhehlerei: Angesichts der Fälle um netzpolitik.org ein starkes Stück, da hilft auch Abs. 3 nicht weiter. Journalisten fallen unter diesen Absatz, aber unter Begründung: Tätigkeiten in Vorbereitung einer konkreten Veröffentlichung. – Augen auf bei der Gesetzesformulierung: Journalist weiß vielleicht noch gar nicht, ob er/sie etwas veröffentlichen will. Das ist ein Whistleblower-Bestrafungsgesetz.
Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU): „Argument des Datenschutzes ist Täterschutz.“
Ideologisiert geführte Debatte: Wir bringen gute Regelung ins Gesetzesblatt. Regelung ist ein Kompromiss, sinnvolle Regelungen müssten darüber hinausgehen, wie Sachverständigenanhörung im September gezeigt hat. Bei schwerer Kriminalität ist Verbindung auf Vorratsdaten erforderlich. Viele Fälle von BGH geschildert, in denen Verkehrsdaten einen ersten Ermittlungsansatz gebracht haben, der als Hebel gedient hat, als wichtiges Element für weitere Ermittlungen. Diese 20 Beispielsfälle fallen zwar in die Zeit ohne VDS, aber Provider hatten Daten zu geschäftlichen Zwecken gespeichert – hier hängt es jedoch vom Zufall ab. Wir wollen verbindlich Regeln, um noch mehr Straftaten aufzuklären. [wörtlich:]„Wenn Sie sagen, dass hier dem Datenschutz nicht genügt wird, betreiben sie Täterschutz!“ Zunahme an Straftaten, gerade im Internet, Missbrauch von persönlichen Daten. Hier ist Strafbarkeitslücke, die wir schließen: Derjenige, der mit Daten handelt, ist nicht strafbar. Daten werden nicht beliebig zusammengeführt, einmal herumgerührt und dann missbraucht. Sie werden immer nur punktuell herangezogen. Es geht nicht um Meinungskontrolle, Generalverdacht – hier werden unverantwortliche Ängste geschürt. Nicht die kritischen Geister, Journalisten haben davon profitiert, dass wir auf VDS verzichtet haben: Sondern Verbrecher und Nutzer von Kinderpornographie. Gebe zu, dass es noch nicht empirisch aufgearbeitet ist. Aber: meine persönliche Empirie ist hier schon ziemlich umfangreich: Verkehrsdaten erlauben einen Blick in die Vergangenheit, Rekonstruktion von Tatverläufen. Staat darf sich bei Verfolgung von Tätern nicht von vornherein schwächer machen als die Täter. Missbrauchsrisiko: Aus letzter VDS-Zeit kein einziger Fall des Missbrauchs bekannt oder von Internet-Community aufgezeigt. Vier-Augen-Prinzip, Trennung vom Netz, Richtervorbehalt – das sind hohe Standards. Reaktion der Netzgemeinde auf EU-Kommission (Dienstleistungsfreiheit).[zitiert netzpolitik.org Schlagzeile] Eindruck erweckt, EU-Komm. hätte wieder Datenschutz-Mängel aufgezeigt. EU ging es um Wettbewerbsinteressen, nicht um umfangreichen Datenschutz. Hätte Kommentierung erwartet, in der EU-Kommission kritisiert wird, doch Überschriften gingen genau in die andere Richtung. Das zeigt, dass hier ideologisch dskutiert wird. Dies ist ein guter Tag für den Rechtsstaat.

(*Zeitabstand zwischen Kabinettsbeschluss und Bundestagsabstimmung.)
Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen): „Was hätten wir alles über den NSU erfahren, wenn die dt. Behörden ordentlich gearbeitet hätten – und zwar ohne die VDS.“
Maas ist lange rumgelaufen und hat „Nein“ gesagt, weil VDS nicht rechtlich vereinbart sei – dann ist er irgendwie über Nacht, als kleines Vögelchen, statt das Lied der Grundrechte zu singen, vom Ast gefallen. Er war nicht einmal bereit in den Ausschuss zu kommen, und Rede und Antwort zu stehen. Kein Beispiel, dass ich hier oder im Ausschuss gehört habe, hat am Ende Bestand gehabt. „Was hätten wir alles über den NSU erfahren, wenn die dt. Behörden ordentlich gearbeitet hätten – ohne die VDS.“ Es wurde keine Diskussion über Alternativen, wie Quick Freeze geführt. Warum nicht? Das hat Orwell gar nicht so gut beschreiben können, wie es heute passiert. Niemand hat jetzt die Frage der Datensicherheit beantwortet. Man muss ja Mitleid haben mit den Providern – so macht man Mittelstandsförderung bei der SPD. Wie naiv sind Sie – oder was glauben Sie, wie naiv wir sind? Glauben Sie, man könne Daten an zehn Orten zentral speichern, ohne dass die NSA da ran kommt? Ich traue auch unseren Geheimdiensten keinen halben Meter. Wenn Daten vorhanden sind, dann werden sie für die Ermittlung benutzt, so etwas glauben Sie doch selbst nicht. Dieses Gesetzt widerspricht BVerfG, EU-Rechtssprechung, auch bei Safe-Harbour. Wer die Sicherheitsideologie so weit treibt, dass er die Freiheit opfert, hat am Ende weder Sicherheit noch Freiheit. Und das wollen wir am Ende nicht.
Heiko Maas (SPD-Fraktion): „Dieser Eingriff ist nicht nur verhältnismäßig, sondern auch zulässig.“
Vorliegender Gesetzesentwurf: Für schwere Straftaten ein zusätzliches Element für Ermittler, um mitzuhelfen, dass Straftaten gegen Mord &Totschlag und Taten gegen sexuelle Selbstbestimmung besser verfolgen zu kommen. Im Bezug auf höchstrichterliche Rechtssprechung: Dieser Eingriff ist nicht nur verhältnismäßig, sondern auch zulässig: Weniger Daten werden gespeichert (keine Inhalte, Verkehrsdaten von E‑Mails werden ausgenommen), nach zehn Wochen müssen sie gelöscht werden. Wir werden der höchstrichterlichen Rechtssprechung gerecht. Schließlich haben wir auch den Katalog der Straftaten für VDS halbiert – kann man nachzählen. Zur Stellungnahme der EU-Kommission: Ich bin verwundert, wie die EU-Kommission sich mit dieser Sache so intensiv auseinandersetzen kann, aber dann keine neue Richtlinie verfasst. Stellungnahme hat nichts mit Datenschutz zu tun, ganz im Gegenteil. Datenschutz: EuGH hat erst vor wenigen Tagen zu Safe Habor erklärt, dass Datenschutz gewährleistet wird. Schutz des Berufsgeheimnisses: Wir stellen sicher, dass hier Verbindungsdaten überhaupt nicht gespeichert werden, z.B. bei der Telefonseelsorge. Andere arbeiten ja gar nicht anonym, wie Rechtsanwälte, um Vertrauensverhältnis zu schützen. Deshalb schreiben wir umfassendes Erhebungs- und Verwertungsverbot auf der Zugriffsebene ins Gesetz – wie heute schon bei akustischer Wohnraumüberwachung. Datenhehlerei: Pool der gespeicherten Daten wird erweitert, daher muss dieser Pool auch besser geschützt werden. Vorwurf, dass Whistleblower kriminalisiert werden, ist völlig falsch und an den Haaren herbeigezogen. Datenhehlerei gilt nur für gestohlene Daten, Whistleblower besitzt Daten rechtsmäßig. Journalisten werden überhaupt nicht beeinträchtigt, ihre Tätigkeit wird überhaupt nicht erfasst. Dabei ist es nicht erforderlich, dass konkrete Veröffentlichung im Auge sind – es reicht aus, wenn die Handlung der Recherche dienen und in eine Veröffentlichung nur münden können. Vieles, was hierzu veröffentlicht wurde, ist einfach völlig falsch. Ausschuss schützt auch freie Mitarbeiter, nebenberufliche Journalisten, auch Blogger können sich auf diesen Schutz berufen. Evaluierung als vernünftige Ergänzung des Bundestages: Wir werden sehen, welche Kosten anfallen und welchen Nutzen für Ermittler die VDS hat.
Dr. Konstantin von Notz (Fraktion B90/Grüne): „Beim letzten Mal ist der Großen Koalition der Beschluss zur VDS so durchgerutscht, Diesmal gehen Sie aber vorsätzlich gegen das Grundgesetz vor, dagegen werden wir uns wehren.“
VDS als Kernfrage der Bürgerrechte in digitaler Welt: Massenspeicherung aller Bürger*innen auf Vorrat als rechtsdogmatischen Dammbruch der Exzellence, gehört auf Müllhaufen der Geschichte. Herr Maas, ich lese Ihnen mal ihre eigene Veröffentlichung bei Twitter vor: „Die VDS lehne ich entschieden ab, sie verstößt gegen Recht und Privatheit und Datenschutz.“ Jetzt erzählen Sie hier das Gegenteil, das bricht Ihnen das Rückgrat. Das ist das Letzte, Sie haben Ihr Haus an das BMI verkauft. Herr Maas, Ihnen ist jedes Argument recht, auch nachdem die EU-Richtlinie nun weggefallen ist, drängen Sie auf die VDS. Dieses Gesetz ist auch schlecht für die Wirtschaft: Die genauen Kosten sind unabsehbar – Sie machen auch noch die Kleinstanbieter platt. Das was Gabriel versucht hochzupuschen, gegen US-Giganten, reißen Sie mit dem Hintern wieder ein. Datenhehlerei: Gesetz, das Whistleblower in Graubereich stellt. Straftatbestand ist unzureichend klar formuliert. Begründung aus Gesetzesentwurf: „immaterieller Nachteil durch öffentliche Bloßstellung möglich“. So etwas lehnen wir ab, denn wir brauchen Whistleblower-Schutz. Dies führt zwangläufig zum Chilling-Effekt, dass Leute sich nicht mehr trauen, Daten weiterzugeben.
Zum Schluss ein Wort zur Sozialdemokratie. Ja ja, jetzt wird’s traurig. Da lacht sogar die Union. Die SPD will Bürgerrechts- und Internetpartei werden – dass ich nicht lache. Auf Sie ist beim Thema Bürgerrechte nicht Verlass, das ist hochbedauerlich. Sie mussten schon von zwei höchsten Gerichten korrigiert werden. Ich sagen Ihnen hier heute: Wir werden gegen dieses Gesetz klagen, da haben wir gute Chancen. GroKo, beim letzten Mal ist Ihnen der Beschluss zur VDS so durchgerutscht, Diesmal gehen Sie vorsätzlich gegen das Grundgesetz vor, dagegen werden wir uns wehren.
Dr. Volker Ullrich (Fraktion CDU/CSU): „VDS führt zu Chancengleichheit der Ermittlungsbehörden mit Verbrechern.“
Wir haben eine intensive und sachliche Debatte geführt. „Der Staat speichert nicht, der Staat legt keine Datensammlung an.“ Diese Speicherung wird im Wesentlichen nicht neu begründet, die Telekommunikationsanbieter halten diese Daten bereits vor. Bereits jetzt können Strafverfolgungsbehörden nach richterlichen Beschluss auf diese Daten zugreifen, doch hängt es im Augenblick vom Zufall ab. Zufälligkeit ist für uns kein gültiges Rechtsprinzip. Staat darf nur dann zugreifen, wenn es der Aufklärung und Verhinderung schwerster und allerschwerster [sic!] Straftaten geht. Daten von Berufsgeheimnisträgern unterliegen einem absoluten Verwertungsgebot. [sic!] Kinderpornographie, Schleuserkriminalität, islamistischer Terror – der Rechtsstaat braucht dagegen die VDS. Dieses Gesetz trägt dazu bei, eine digitale Spurensicherung sicherzustellen. Es schafft in gewissem Umfang zumindest Chancengleichheit mit Verbrechern. Wir wollen nicht, dass Verbrecher ihre Taten mit Smartphone ausführen, während Strafverfolger noch Schreibmaschine und Kohlepapier haben. Der Speichung ist der Stand der Technik des Jahres 2016,17 und 18 zu Grunde gelegt. Telekommunikationsanbieter, die gegen Löschungspflicht verstoßen, ist ein „Goldstandard des Datenschutzes“. Wir waren 2007 in einigen Punkten nicht präzise genug, wie das BVerfG gesagt hat, aber es hat nicht gesagt, dass Speicherung unzulässig ist. BVerfG hat Rahmen aufgezeigt und wir bleiben weit hinter diesem Rahmen zurück. Unsensibler Sprachgebrauch, wenn von Massenüberwachung oder Generalverdacht die Rede ist. Im Bereich der Sprache haben Sie eine Verantwortung, sensibel zu sein. „Wer bei rechtsstaatlich engen Ansätzen von Überwachung spricht, ist geschichtsvergessen.“ Das Gesetz ist in engen Grenzen ein Grundrechtseingriff, aber damit gehen wir verantwortungsvoll um. Aber auch die Ziele des Gesetzes haben einen hohen Verfassungsrang. Wir stellen den Täterschutz nicht über den Opferschutz. Freiheit und Sicherheit bedingen sich. Ohne Sicherheit gibt es keine Freiheit. Mit diesem Gesetz wird ein Stück notwendige Freiheit begründet. Wir übernehmen mit diesem Gesetz Verantwortung für die Freiheit, für die Sicherheit und für die Menschen in diesem Land.

Kurzintervention von Notz:
Zum Vorwurf der Geschichtsvergessenheit: Ich sage Ihnen, die Menschenrechte und die Grundrechte in der Verfassung sind die Lehre aus NS-Zeit, dazu kommt eine schlimme Diktatur im Osten dieses Landes. Den Grünen haben zwei höchste Gerichte Recht gegeben, dass Sie die Linien des Grundgesetzes überschritten haben – deswegen sind Sie geschichtsvergessen.
Antwort Ullrich
Herr von Notz, Sie haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts offenbar nicht gelesen. Grundrechte stehen immer in einem Spannungsverhältnis, für uns steht der Opferschutz im Mittelpunkt. In der digitalen Welt kann der Rechtsstaat nicht auf dieses Ermittlungsinstrument verzichten.
Christian Flisek (SPD-Fraktion): „Dieses Gesetz trägt eine sozialdemokratische Handschrift.“
[Details zum Gesetzesentwurf] Keines der beiden Urteile (2010/2014) hat Regelung zur Speicherung von Kommunikations- und Verkehrsdaten für unzulässig erklärt. Bedrohungslage durch terroristische Anschläge wie in Paris (Charlie Hebdo) – Bürger*innen erwarten von uns, dass wir auch diese Belange aufmerksam verfolgen. Es ist die Stärke der Sozialdemokratie, dass wir bei dieser Sache eine intensive Debatte führen, deswegen gibt es uns seit 152 Jahren. Nun ist eine grundrechtsschonende Regelung herausgekommen, dies ist der SPD und Bundesjustizminister Maas zu verdanken. Dieses Gesetz trägt eine sozialdemokratische Handschrift: Die Tonlage ist eine ruhige und keine gehetzte, es ist eine abwägende. Sicherheitspolitik ist kein Wunschkonzert, sondern eine Abwägung mit Augenmaß. Grundrechtsschonendster Ansatz, den wir jemals – zumindest in Deutschland – zur Speicherung von Verkehrsdaten gesehen haben. [Zu von Notz:] Ich würde mir wünschen, dass man sich in der Tonlage nicht vergreift. [Zu Künast:] Die Eckpunkte liegen seit dem 15. April vor, wir haben den ganzen Sommer darüber diskutiert. Zu sagen, dass es nun durchgepeitscht wird, ist ein Beitrag zur Demokratieverdrossenheit.
Kurzintervention Ströbele
Ich finde es nicht in Ordnung, dass Sie die grauenhafte Tat in Paris hier missbrauchen zur Begründung dieser VDS. Sie sind doch bestens darüber informiert, dass die Täter des Anschlages der Polizei nicht nur bekannt waren, sondern legitim überwacht wurden. Sie waren einschlägig vorbestraft. Gerade das ist ein Beispiel, warum man VDS nicht braucht, wenn man seine Pflicht tut, worauf auch Frau Künast hingewiesen hat. Sie sollten sich schämen, wenn Sie dies nun für die VDS missbrauchen wollen.
Antwort Flisek
In meinem Wahlkreis (Passau) bekomme ich sehr viele Ängste und Bedenken signalisiert. Wenn Sie mir vorwerfen, ich würde das missbrauchen, verkennen Sie völlig die Lage der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land.
Patrick Sensburg (CDU/CSU-Fraktion): „VDS müsste stattdessen ‚Gesetz zur Bekämpfung der Kriminalität im Internet’ heißen.“
Liebe Abgeordnete von Notz und Künast: Sie täuschen, Sie tarnen, Sie blenden in diesem Gesetz. So laut können Sie gar nicht schreien, um das wieder gut zu machen. Es werden keine Inhaltsdaten erhoben, es werden keine Webseiten gespeichert, wie Maas und Ullrich richtiggestellt haben. Der Staat speichert keine Daten, Sie spielen mit den Ängsten der Bürger*innen. Man muss sich an die Wahrheitspflicht halten. Wir müssen einen Ausgleich finden, was schwer ist. Grundgesetzlicher Anspruch, dass Schutz der Bürger gewährleistet ist und Schutz der informationellen Selbstbestimmung. Wir haben dieses Spannungsfeld aufgelöst zu einem guten und sicheren Gesetz. BVerfG hat in Maßnahmenkatalog aufgezeigt, was getan werden muss, damit VDS rechtlich zulässig ist. Wir haben diese Voraussetzungen abgearbeitet. Es werden immer mehr Straftaten ausschließlich im Internet begangen, dann ist VDS die einzige Möglichkeit für Ermittlungsansätze.„Dies ist ein Gesetz zur Bekämpfung der Kriminalität im Internet.“ Zu Quick Freeze-Argument von Frau Künast: Schauen Sie sich die Praxis in den USA an. Dort ist diese Regelung notwendig, weil möglicherweise Daten gelöscht werden. Daten müssen aber erst vorliegen. Die Daten müssen beim Vertragspartner des Kunden gespeichert werden, nicht beim Staat. Dazu sagt Snowden im Bezug auf die USA: „Das ist etwas Gutes.“ Dann stimmen Sie hier doch zu. Es geht auch darum sexuelle Handlungen mit Minderjährigen über ICQ aufzuklären.
Thorsten Hoffmann (CDU/CSU Fraktion): „Verkehrsdaten sind nur ein Teil im Strauß der Ermittlungsansätze.“
Es bleibt dabei: Der Staat sammelt keine Verkehrsdaten, wir schaffen klare Regelung für Provider. Verkehrsdaten erlauben die Erstellung von Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen. Gelangen sie in falsche Hände, könnten Einbrecher wissen, wann wir zu Hause sind. Ich glaube nicht, dass wir das wollen. Gesprächs- und Kommunikationsinhalte als innerster Kern der Kommunikation unterliegen einem besonderen Schutz – bei Facebook, Google und WhatsApp geben wir freiwillig die Herrschaft über diese Daten ab. Freiheit und Sicherheit sind keine Gegensätze, es gibt sie nur gemeinsam. Wir haben es geschafft, das richtige Verhältnis zu finden. Wir sorgen für deutliche Verbesserung im Kampf gegen organisierte Kriminalität, Terrorismus, extremistische Straftaten von links und rechts. Staat muss auch im digitalen Zeitalter handlungsfähig sein. Die Nutzung von Verkehrsdaten ist nur ein Teil im Strauß der Ermittlungsansätze. Derzeitige unterschiedliche Speicherung bei Providern ist Hindernis für Ermittlungen – Daten sind gelöscht. Aufklärung von Verbrechen darf nicht von willkürlichen Unternehmensentscheidungen abhängen. Wenn ich mit meinen Kollegen in Dortmund rede, gibt es zu diesem Urteil keine zwei Meinungen. Vertrauen wir dem Urteil der Polizist*innen und der Staatsanwaltschaft. Wenn es die Möglichkeit gibt, durch Nutzung von Verkehrsdaten, schwere Straftaten aufzuklären, sollte das geschehen . Betroffene Personen müssen informiert werden, passiert das nicht, muss ein Richter dies genehmigen. Neuer Straftatbestand der Datenhehlerei schließt nun endlich eine Strafbarkeitslücke. In 36 Monaten haben wir die Chance der Evaluierung. Ich bin sicher, dass dann deutlich wird: Mit der heutigen Regelung haben wir uns für Sicherheit und für die Freiheit entschieden.
Ende der Lesung
Abstimmung zur Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss): Drucksache 18/6391
Buchstabe (a) einstimmig beschlossen.
Buchstabe (b) auf Ablehnung des Antrags von Fraktion Die Linke: mit Stimmen CDU/CSU/SPD, gegen Die Linke und Bündnis 90 die Grünen beschlossen.
Es folgt die namentliche Abstimmung