Im Netzpolitischen Wochenrückblick fassen wir jeden Freitag die wichtigsten Themen der Woche zusammen. Ihr könnt ihn auch als Newsletter abonnieren.
Das Anti-Terror-Paket: Grundrechtabbau im Eilverfahren
Das dominierende Thema dieser Woche war das Anti-Terror-Paket der Bundesregierung. Am Montag kam es bei einer Sitzung im Innenausschuss zum umstrittenen Gesetzespaket zu einem Eklat.
Die Abgeordneten der Opposition verließen unter Protest geschlossen den Raum, weil die Große Koalition entgegen parlamentarischer Standards keine unabhängigen Experten zur Anhörung lud, sondern die Chefs von Bundespolizei, Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt (BKA), deren Behörden durch das Gesetzespaket neue Befugnisse erhalten würden. Im Ausschuss bezeichneten die beiden unabhängigen Experten das Anti-Terror-Paket hingegen als verfassungswidrig.
Diese Einschätzung wurde umso deutlicher nachdem die Große Koalition das Gesetzespaket am Mittwoch nochmal verschärfte. Unter anderem sollen nun bereits 14-Jährige überwacht werden können; Kinder und Jugendliche genossen bisher einen besonderen Schutz vor den Geheimdiensten. Zu den verfassungsrechtlichen Problemen, die das Gesetz bringen würde, kommen auch noch Millionenkosten für Wirtschaft und Verbraucher. So sollen allein die Kosten für die Identitätsfeststellung beim Kauf von Prepaidkarten 50 Millionen Euro pro Jahr betragen. All das für eine nutzlose Maßnahme, denn böse Buben können ihre Prepaidkarten unüberwacht im Europäischen Ausland kaufen, während der Otto-Normal-Verbraucher erfasst wird und dafür auch noch draufzahlt.
Gegen allen Protest hat die Bundesregierung nun jedoch das Anti-Terror-Paket erfolgreich mit den Stimmen der Großen Koalition durch den Bundestag gewunken. Mit ihm werden ein Ausweiszwang bei Prepaidkarten und der Informationsaustausch zwischen Geheimdiensten ins Gesetz aufgenommen.
Auch in Russland wird ein neues Anti-Terror-Gesetz verhandelt, das die dortige Vorratsdatenspeicherung auf drei Jahre erhöhen und den Behörden durch die Speicherung von Kommunikatonsinhalten und Backdoors in verschlüsselten Messenger-Apps Zugriff auf die Gespräche der Bürger geben soll.
Kontrolle der Geheimdienste: BND-Reform und NSAUA
Auch beim Thema BND-Reform geht es um die Erweiterung der Überwachungsbefugnisse. Aus dem von uns veröffentlichten, zweiten Teil des „BND-Reform-Pakets“ geht hervor, dass die Große Koalition die Befugnisse des BND ausweiten möchte und gleichzeitig kein Interesse daran hat, den deutschen Auslandsgeheimdienst besser zu kontrollieren. Die Geheimdienste können weiterhin selbst entscheiden, was sie den parlamentarischen Kontrollgremien mitteilen.
Wie gut oder eher schlecht diese parlamentarische Kontrolle funktioniert, sieht man daran, wie viele Skandale durch den Geheimdienst-Untersuchungsausschuss (oder auch den NSU-Untersuchungsausschuss, kurz NSUUA) ans Licht kommen.
In dieser Woche wurden im NSAUA zwei Zeugen mit technischer Expertise befragt. Der erste Zeuge Andreas Könen, Vizepräsident des BSI, widersprach zunächst den Verschwörungstheorien des Verfassungsschutz-Präsidenten Maaßens, welche er in der letzten Sitzung des NSAUA äußerte. Nach der Einschätzung des BSI-Vizepräsidenten gebe es keinen Grund, an der Authentizität der Snowden-Dokumente zu zweifeln. Im Gegenteil; die in den Dokumenten beschriebenen Angriffe seien so durchführbar, wie das BSI auch durch eigene Nachbauten der Systeme festgestellt habe. Das durch die NSA überwachte Handy der Bundeskanzlerin durfte das BSI hingegen nicht untersuchen. Ein entsprechendes Angebot an die Bundesregierung wurde abgelehnt.
Pläne zu Entschlüsselungsbehörde und Staatstrojaner-Einsatz in der EU
Dass das BSI nebst seiner eigentlichen Aufgabe, die IT-Sicherheit der Regierung, Behörden und auch der Bürger sicherzustellen, auch dabei hilft, sie zum Beispiel durch den Bundestrojaner zu unterwandern, scheint Könen nicht zu stören. Die Unterstellung der Behörde unter das Bundesinnenministerium und die Zusammenarbeit mit dem BND halte er für unproblematisch.
Die Unterwanderung der Kommunikation soll sogar noch ausgeweitet werden. Dazu soll zum einen eine Entschlüsselungsbehörde geschaffen werden und zum anderen der Einsatz des Staatstrojaners erweitert werden und ab 2017 auch im und vom EU-Ausland einsetzbar sein.
Berlin: Vorerst keine polizeiliche Videoüberwachung an gefährlichen Orten
Kurz vor der Sommerpause und der anschließenden Landtagswahl wollte Berlins Innensenator Henkel noch eine Gesetzesgrundlage für polizeiliche Videoüberwachung verabschiedet wissen. Diese hätte an „jedem öffentlich zugänglichem Ort“ jederzeit und nach alleinigem Ermessen der Staatsgewalt immer dann angewandt werden können, wenn diese glaubt, eine „Gefahr“ zu erkennen. Der Sachverständige Polizeirechtsprofessor wusste allein schon die bislang gültige Konstruktion solcher „Kriminalitätsbelasteter Orte“ und die der polizeilichen Videoüberwachung als „rechtsstaatlich schwerlich kompatibel“ einzustufen. Die geplante Videoüberwachung konnte er erst recht als „mangelhaft“ beurteilen.
Der vorerstige Stop des Vorhabens ist einzig der Piratenfraktion zu verdanken: Da der Ältestenrat des Berliner Abgeordnetenhauses bei solch „eiligen“ Gesetzesvorlagen einstimmig einer solch „eiligen“ Beratung zustimmen muss, stimmten sie als einzige Fraktion nicht zu. Die Geschäftsordnung sieht genau diesen Fall vor, da er aber seit 52 Jahren nicht auftrat, stellt er für den Berliner Politikbetrieb „diplomatisches Neuland“ dar.
Netzsperren reloaded: Jetzt neu auf EU-Ebene
Während aus Österreich erfreuliche Nachrichten über die Aufhebung der dortigen Netzsperren für Filesharing-Portale kommen, strebt die EU die genau entgegengesetzte Richtung an. Allen voran geht dabei die CSU-Abgeordnete Hohlmeier, die Netzsperren in der EU auf der Überholspur ermöglichen will. Auch die entschärft nachgereichte Version des Gesetzes bringt keine wirkliche Verbesserung. Die Gefahr von Netzsperren bleibt auf EU-Ebene bestehen.
Durch unsere Recherche aufgedeckt: Die Cider Connection
Aufgrund von fehlerhaften Creative-Commons-Referenzierungen sendet ein auf „Cider Connection“ getauftes Netzwerk zahlreiche Abmahnungen aus. Unsere Recherche deckt auf, wie der Prozess hinter Briefkastenfirmen funktioniert, wie die Akteure zusammenarbeiten, wie sie auch privat miteinander verknüpft sind und wie aus der Idee des Teilens ein Geschäftsmodell werden konnte, das genau diese Idee verhindert.
Die Zukunft des Breitbandausbaus und der Netzneutralität
Mozilla ruft dazu auf, sich an der derzeit laufenden Konsultation zur Netzneutralität in Europa zu beteiligen. Bis zum 18. Juli ist noch Zeit, sich über das Tool von SaveTheInternet.eu zu beteiligen.
Ebenfalls in dieser Woche legte die Bundesnetzagentur einen überarbeiteten Entwurf zum Thema Vectoring vor. Der vorherige Entwurf enthielt gravierende Mängel, während sich zur gleichen Zeit ein von den Grünen eingeleitetes Fachgespräch mit der Frage beschäftigte, warum der deutsche Breitbandausbau nicht vorankommt.
Gefordertes Verbot von Ad-Blockern, der Stand des Informationsfreiheitsgesetzes, WLAN in ICEs und Wochenendtips
Im Bericht der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz fordern Medienanbieter ein Verbot von Ad-Blockern, zum zehnten Geburtstag des Informationsfreiheitsgesetzes zieht Andrea Voßhoff ein > Zwischenresümee und kommt zu dem Ergebnis, dass das Informationsfreiheitsgesetz angenommen und angekommen ist. Desweiteren versprach diese Woche Bundesinternetverkehrsminister Alexander Dobrindt noch bis Ende des Jahres kostenfreies WLAN in allen ICEs.
Für dieses Wochenende empfehlen wir die Aufzeichnungen der Konferenz „Deep Cables“, für das vorgezogene Wochenende am kommenden Donnerstag bietet sich ein Besuch bei den netzpolitischen Vorträgen auf der Fusion an.
