Kurz vor der Sommerpause peitschen CDU/CSU und SPD ein von zivilgesellschaftlichen Organisationen scharf kritisiertes Anti-Terror-Gesetz durch den Bundestag. Das „Gesetz zur Umsetzung der Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung“ (PDF), wie es offiziell heißt, ist ein sogenanntes Artikelgesetz, mit dem gleich neun verschiedene Gesetze auf einmal geändert werden sollen. Es enthält unter anderem die folgenden, aus grundrechtlicher Perspektive kritischen, Punkte:
- Eine endgültige Abschaffung anonymer Mobiltelefonie durch die Verschärfung der Regeln zur namentlichen Registrierung bei Prepaid-SIM-Karten
- Eine Entgrenzung internationaler Überwachungsdatenbanken durch die Etablierung einer Rechtsgrundlage für den automatisierten Informationsaustausch zwischen dem deutschen Inlandsgeheimdienst, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, und ausländischen Geheimdiensten
- Eine Verlängerung der Laufzeit gemeinsamer Überwachungsdatenbanken von Polizei und Geheimdienst
- Eine Ausweitung invasiver polizeilicher Überwachung durch die Autorisierung des Einsatzes verdeckter Ermittler durch die Bundespolizei
Kritik und Zweifel an der Verfassungskonformität des Gesetzes haben heute auch Sachverständige bei einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses geäußert. Union und SPD hatten als Sachverständige vor allem die Chefs der betroffenen Sicherheitsbehörden eingeladen: Den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz Hans-Georg Maaßen, den Präsidenten Bundeskriminalamtes Holger Münch und den Präsidenten des Präsidiums der Bundespolizei Dieter Romann; außerdem die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Andrea Voßhoff. Die Grünen hatten den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Johannes Caspar berufen und die Linken den Strafrechtler Fredrik Roggan von der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg.
Überraschung: Chefs der Sicherheitsbehörden finden das Gesetz gut
Inhaltlich verlief die Anhörung erwartbar: Die drei Präsidenten der Sicherheitsbehörden erklärten ausführlich, warum die Ausweitung der Befugnisse ihrer Häuser aufgrund der aktuellen Bedrohungslage dringend notwendig sei.
Verfassungsschutz-Chef Maaßen betonte die neuen Herausforderungen, vor denen man in der Gefahrenabwehr stehe. Die Terrororganisation IS sei ein „staatsähnliches Gebilde, das uns den Krieg erklärt hat“. Weil Terroristen international vernetzt sind, müssten auch die Geheimdienste besser vernetzt werden. Maaßen begrüßte das Gesetz deshalb ausdrücklich und forderte zudem ein Ausweitung der Speicherbefugnisse für die Daten Minderjähriger. Es gäbe schließlich immer mehr Fälle, in denen auch 13-jährige Mädchen sich radikalisierten und in Krisengebiete reisen würden, um dort einen Mudschahed zu heiraten. Die Eile im Gesetzgebungsverfahren sei auch deshalb begrüßenswert, weil die Counter Terrorism Group, in der europäische Geheimdienste informell zusammenarbeiten, unter dem Vorsitz des niederländischen Generals Rob Bertholee bereits für Anfang Juli den Start einer neuen gemeinsamen Datenbank plant. Wenn schon nicht ab dem 1. Juli, müsse Deutschland doch so schnell wie möglich daran teilnehmen.
Zur Ausweispflicht bei Prepaid-SIM-Karten erklärte BKA-Chef Münch, die Erhebung von Bestandsdaten sei in fast jedem Ermittlungsverfahren von Bedeutung. Eine Identitifkation einzelner Sprecher müsse möglich sein, die Möglichkeit des anonymen Telefonierens durch die Nutzung von Prepaid-SIM-Karten unter Angabe falscher Information mache hierfür bislang erheblich aufwendigere Methoden notwendig. Darunter leide die Ermittlungsarbeit. Schwere Straftaten, auch im Bereich Terrorismus und politisch motivierte Kriminalität, würden deshalb nicht oder zu langsam aufgeklärt. Darauf, dass die EU-Kommission keine Belege für die Wirksamkeit einer Registrierung sieht und selbst das BSI die pseudonyme Nutzung von Prepaid-SIM-Karten zum Schutz der eigenen Identität empfiehlt, ging Münch nicht ein. Er betonte jedoch, dass die neue Regelung Flüchtlinge vermutlich nicht mehr treffe als andere Bevölkerungsgruppen, weil anstatt Personalausweisen auch „andere gültige Ausweisdokumente“ akzeptiert werden könnten. Dies wird jedoch davon abhängen, ob die Telekommunikationsanbieter selber andere Ausweisdokumente zulassen.
Der Präsident des Bundespolizeipräsidiums Dieter Romann betonte, eine Ergänzung repressiver Maßnahmen durch präventive Ermittlungsverfahren wie den Einsatz verdeckter Ermittler sei dringend notwendig, um Schleusern das Handwerk zu legen. Dieser Kriminalitätszweig wachse massiv, mit klassichen Ermittlungsmethoden komme man den gut organsierten und sich effektiv abschottenden Banden jedoch nicht bei.
Unabhängige Sachverständige: Das Gesetz ist verfassungswidrig
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (ausführliche schriftliche Stellungnahme als PDF) äußerte sich zwar gewohnt diplomatisch und betonte, dass sie eine Intensivierung der informationellen Zusammenarbeit zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus grundsätzlich begrüße – diese müsse jedoch verfassungskonform ausfallen. Ihr Gesamturteil für das Gesetz fällt kritisch aus: „Der Gesetzentwurf setzt die verfassungsgerichtlichen Vorgaben nicht hinreichend um, sodass erhebliche verfassungsrechtliche Risiken bestehen.“ Angesichts der neuen Eingriffe in Grundrechte müsse ihre Behörde mit mehr Kontrollbefugnissen und Personal ausgestattet werden, um ihre Kompensationsfunktion gegenüber dem schwachen individuellen Rechtsschutz zu erfüllen. Zur Ausweispflicht bei Prepaid-SIM-Karten, die sie grundsätzlich für akzeptabel hält, äußerte Voßhoff Bedenken, dass Telekommunikationsanbieter auch ausführliche Angaben zu den jeweiligen Identifikationsdokumenten speichern sollen. Die Bundesdatenschutzbeauftragte kritisiert dies als unverhältnismäßig, da viele dieser Informationen nicht benötigt würden. „Telekommunikationsanbieter werden zu Erfüllungsgehilfen der Ermittlungbehörden“, so Voßhoff.
Noch mehr Ringtausch der Geheimdienste
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar übte umfassende Kritik an dem Gesetzentwurf. In der aktuellen Form dürfe er auf keinen Fall verabschiedet werden. Caspar bemängelte in erster Linie schwammige Begriffs- und somit auch dehnbare Kompetenzdefinitionen sowie die geplante Schaffung einer neuen internationalen Verbunddatei. Der internationale Datenaustausch zwischen Geheimdiensten erreiche dadurch eine neue Dimension: Das Gesetz ermögliche einen „Ringtausch der Geheimdienste“, bei dem Erhebungsverbote im eigenen Land durch die Kooperation mit anderen Diensten umgangen werden können. Da es sich dabei nicht nur um die Planung einer Index-Datenbank handele, sondern explizit um eine Analysedatei, gehe es nicht nur um das Auffinden isolierter Informationen in Einzelfällen, sondern ganz konkret auch um Personenprofile. Der Zugriff der Geheimdienste auf persönliche Daten sei dauerhaft, massenhaft und unkontrollierbar, so Caspar. Unter Verweis auf die Safe-Harbor-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) äußerte der Datenschützer zudem Zweifel in Hinblick auf die Datenschutzniveaus in anderen Staaten, die ständigen Zugriff auf die Daten hätten.
Fredrik Roggan von der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg (Ausführliche schriftliche Stellungnahme als PDF) kritisierte in erster Linie den mangelnden Kernbereichsschutz beim geplanten Einsatz verdeckter Ermittler durch die Bundespolizei. Dieses Überwachungsinstrument sei ein „Paradefall der vernetzungsgeneigten Ermittlungsbefugnis“, so Roggan, weil es als umso erfolgreicher anzusehen ist, je tiefer es in das Vertrauen der Überwachungsobjekte eindringe. Besondere Schutzmaßnahmen seien deshalb unabdigbar, sind derzeit jedoch nicht vorgesehen. Der Strafrechtler kritisierte zudem, dass der eigentliche Zweck des Einsatzes und die Überwachungsbefugnisse im Umfeld Verdeckter Ermittler erheblich ausgeweitet werden sollen. In der aktuellen Form ist das Gesetz verfassungswidrig, so Roggan.
Ein der parlamentarischen Demokratie unwürdiges Verfahren
Es gibt also erhebliche Zweifel, dass das Anti-Terror-Paket verfassungskonform ist. Skandalös ist jedoch nicht nur das Gesetz selbst, sondern auch das Verfahren, mit dem die Große Koalition es durchsetzt. Bereits in der vergangenen Woche gab es Kritik der Oppositionsfraktionen daran, dass die Hälfte der „externen Sachverständigen“ Präsidenten betroffener Behörden und somit dem Bundesinnenministerium „weisungsunterstellt“ sind. Laut Linken-Obfrau Ulla Jelpke blieb die Beschwerde ohne Reaktion des Ausschutzvorsitzenden Ansgar Heveling (CDU). Auch ansonsten zeigte sich die Große Koalition heute nicht sonderlich an einer sachlichen Auseinandersetzung um das Gesetz interessiert. Der SPD-Innenpolitiker Burkhard Lischka verteidigte die Berufung von Maaßen, Münch und Romann durch die Große Koalition als ausgewogen und notwendig – der Ausschuss brauche schließlich die Expertise der Praktiker und keine „Volkshochschulvorträge“. Während sich die Oppositionspolitiker für eine kurze Beratung zurückzogen, fragte der Parlamentarische Staatssekretär im Innenmisterium, Günter Krings (CDU), zudem vor versammeltem Saal, ob man nicht auch ohne die Opposition weitermachen könne. „Brauchen wir die?“, so Krings wörtlich. Und tatsächlich ging es dann ohne Oppositions weiter: Nachdem die von ihnen beantragte Vertagung der Anhörung auf die letzte Sitzungswoche vor der Sommerpause abgelehnt wurde, verließen die Abgeordneten von Linkspartei und Grünen unter Protest die Sitzung. Die Anhörung bezeichneten sie als „Farce“. Das gesamte Verfahren könne „nicht mehr parlamentarisch genannt werden“, so Irene Mihalic, Obfrau der Grünen-Fraktion im Innenauschuss.
Die Politiker der Großen Koalition wollten den Zeitplan der Gesetzänderung jedoch nicht in Gefahr bringen und führten die Anhörung unbeirrt fort. Der von ihnen eingebrachte Gesetzentwurf wurde am 9. Juni in erster Lesung beraten. Am Mittwoch dieser Woche wird der Innenausschuss ein letztes Mal darüber diskutieren und bereits an diesem Donnerstag, also lediglich zwei Wochen nach der ersten Beratung, soll das Anti-Terror-Paket vom Bundestag beschlossen werden. Gleichzeitig zum Gesetzentwurf der SPD- und Unionsfraktion wurde zudem ein gleichlautender Gesetzentwurf der Bundesregierung eingebracht, sodass auch der Bundesrat möglichst schnell über das Gesetz beraten kann. Das ist Gesetzgebung im Schweinsgalopp – passgenau zum medialen Großereignis der Europameisterschaft.
Update: Die Große Koalition verschärft das Anti-Terror-Paket sogar noch und weitet die Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Speicherung der Daten Minderjähriger, wie von dessen Präsident Maaßen gefordert, aus.
Update II: Mehr als 50 Millionen Euro wird alleine die Verschärfung bei den Prepaidkarten im Anti-Terror-Paket kosten. Weil Wirtschafts- und Innenministerium über weitere Kosten schweigen bzw. diese erst nach Einführung des Gesetzes geprüft werden sollen, gab es jetzt einen Rüffel vom Nationalen Normenkontrollrat.
