Bei den Beratungen um das Anti-Terror-Paket kam es im Innenausschuss heute zum Eklat. Die Vertreter der Opposition verließen bei einer öffentlichen Expertenanhörung geschlossen den Saal.
Die Große Koalition hatte entgegen parlamentarischer Standards keine unabhängigen und externen Sachverständigen eingeladen, sondern die Chefs von Bundespolizei, Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt (BKA). Alle drei Behörden sollen durch das neue Gesetz mit erweiterten Befugnissen ausgestattet werden. Die Opposition hatte wegen dieser Besetzung schon Mitte letzter Woche schriftlich protestiert und den Innenausschussvorsitzenden aufgefordert, die Geschäftsordnung einzuhalten – ohne Reaktion.
In der heutigen Sitzung dann forderten die Abgeordneten der Opposition eine Verschiebung der Anhörung auf einen Termin in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause. Darauf ging die Große Koalition jedoch nicht ein, die Vertreter der Opposition verließen unter Protest den Saal. Die Große Koalition setzte die Sitzung allein fort, es kamen auch die beiden unabhängigen Sachverständigen der Opposition zu Wort.
Lobbyisten in eigener Sache statt externer Sachverstand
Ulla Jelpke, Obfrau der LINKEN, kritisiert gegenüber netzpolitik.org:
Das gesamte Gesetzgebungsverfahren ist vollkommen übereilt, und zwar völlig ohne Grund. Innerhalb von gerade einmal zwei Wochen sollen die Befugnisse von Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt und Bundespolizei zum Teil massiv ausgeweitet werden. Alle drei Behörden waren bei der Erstellung des Gesetzentwurfs im Ministerium beteiligt – und ihre Präsidenten sollten nun als Sachverständige in der Anhörung des Innenausschusses ihren Segen dazu geben.
Damit wird nicht nur die Idee der öffentlichen Anhörung, externen Sachverstand in die parlamentarischen Beratungen hereinzuholen, ad absurdum geführt. Die Koalition verletzt auch die Geschäftsordnung des Bundestages, die unabhängige Sachverständige fordert und eben nicht nur Behördenvertreter, die im Auftrag der Bundesregierung ihre Gesetzesvorhaben schönreden. Das Verhalten der Koalition ist schlicht unparlamentarisch. Sie macht aus einer Anhörung eine reine Farce. Deshalb war der Auszug aus der Anhörung heute die einzig mögliche Konsequenz.
In einem Brief an den Vorsitzenden des Innenausschusses, der uns vorliegt, verweist Jelpke auf die Auslegungsentscheidung 15/4 des Geschäftsordnungsausschusses vom 11. Dezember 2003 zu § 70 BT-GO: Demnach dienen Anhörungen grundsätzlich der Gewinnung und Nutzung von externem Sachverstand, während der Sachverstand der Ministerialbeamten und Bediensteter von anderen Behörden im Wege der Teilnahme an regulären Beratungssitzungen erfolgen soll. Die Ausschüsse können von diesem Prinzip der Anhörung externen Sachverstands in berechtigten Ausnahmefällen abweichen, darüber wäre aber ein entsprechender Mehrheitsbeschluss Voraussetzung. Dieser sei im vorliegenden Fall nicht gegeben und auch nicht angestrebt worden.
Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender von Bündnis90/Die Grünen, kritisiert auch allgemein das Tempo der Bundesregierung beim Anti-Terror-Paket:
Deutlich wurde, dass die Koalitionsfraktion das parlamentarische Verfahren missbraucht, um eine sachbezogene Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf zu verunmöglichen. Für uns ist dieses Vorgehen inakzeptabel. Daher haben die Vertreterinnen und Vertreter der Opposition die Anhörung heute unter Protest verlassen. Unsere Kritik am Vorgehen der Großen Koalition haben wir frühzeitig geäußert. Insgesamt ist für uns keine Eilbedürftigkeit erkennbar. Eine angemessene parlamentarische Beratung ist so nicht möglich. Gerade angesichts der Reichweite der vorgesehenen Regelungen ist diese aber dringend nötig. Durch ihr Vorgehen riskieren CDU/CSU und SPD eine weitere Niederlage vor höchsten Gerichten. Als grüne Bundestagsfraktion werden wir das neue Terrorpaket vor dem Bundesverfassungsgericht beklagen.
Überwachungsausbau im Schweinsgalopp
Der von der Großen Koalition eingebrachte Gesetzentwurf wurde am 9. Juni in erster Lesung beraten. Am Mittwoch dieser Woche wird im federführenden Innenausschuss ein letztes Mal darüber diskutiert und bereits an diesem Donnerstag, also lediglich zwei Wochen später, soll das Anti-Terror-Paket vom Bundestag beschlossen werden. Das ist Gesetzgebung im Schweinsgalopp. Und das auch noch während eines medialen Großereignisses wie der Europameisterschaft.
