Vor einem Monat berichteten wir, dass die große Koalition ein weiteres umfangreiches Anti-Terror-Paket plant. Der Koalitionsausschuss hatte am 13. April einen Maßnahmenkatalog beschlossen, der viele Einzelmaßnahmen umfasst. Das soll jetzt in Windeseile beschlossen werden.
Nach Informationen von netzpolitik.org hat das federführende Innenministerium einen Gesetzentwurf fertig gestellt, der bereits am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden soll. Das „Gesetz zur Umsetzung der Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung“ ist ein sogenanntes Artikelgesetz, mit dem gleich neun verschiedene Gesetze auf einmal geändert werden sollen. Das bestätigte uns das Wirtschaftsministerium.
Abschaffung pseudonymer Mobilfunk-Kommunikation
Einer der neun Punkte ist die Abschaffung pseudonymer Mobilfunk-Kommunikation. Im Maßnahmenkatalog hieß es:
Provider und Händler werden verpflichtet, auch bei Prepaid-Nutzern von Mobilfunkgeräten stets ein gültiges Identitätsdokument mit vollständigen Adressangaben zu verlangen.
Dazu hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen „Gesetzentwurf zur Aufnahme einer Identifikationspflicht für Prepaid-Nutzer im Mobilfunkbereich“ erarbeitet und in die Abstimmung zwischen den Ministerien gegeben, wie uns die Pressestelle bestätigte:
Das BMWi hat einen Gesetzesentwurf zur Aufnahme einer Identifikationspflicht für Prepaid-Nutzer im Mobilfunkbereich in das Telekommunikationsgesetz (TKG) in die Ressortabstimmung gegeben. Mit den geplanten Regelungen soll die Verständigung im Koalitionsausschuss vom 13. April umgesetzt werden.
Die TKG-Änderungen sollen Teil eines Mantelgesetzes zur Umsetzung der Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung werden, das in der Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern liegt. Daher bitten wir Sie, Fragen zum weiteren Verfahren an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen im Bundesministerium des Innern zu richten.
Das Innenministerium hat leider auf wiederholte Anfragen seit gestern nicht reagiert.
Viele Gründe für pseudonyme Prepaid-Karten
Schon derzeit ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Mobilfunk-SIM-Karten auf einen Anschlussinhaber registriert werden müssen. Es gibt jedoch bisher keine gesetzliche Verpflichtung, dass Mobilfunk-Anbieter auch überprüfen müssen, dass die angegebenen Daten auch korrekt sind oder gar mit einem Ausweis-Dokument übereinstimmen. So finden sich viele Anbieter von Prepaid-Karten, die man auf beliebige Angaben registrieren und damit pseudonym nutzen kann. (Dabei sollte man beachten, dass die Funkzelle der ersten Nutzung dauerhaft gespeichert wird. Bei einer Online-Registrierung sollte man Anonymisierungsdienste wie Tor verwenden.)
Das ist derzeit vollkommen legal und angesichts der immensen Sensibilität und Aussagekraft von Mobilfunk-Daten auch dringend zu empfehlen. Mobilfunkdaten sind ein Kernelement der weltweiten Geheimdienst-Überwachung, auf deren Basis Menschen ermordet werden. Auch abseits von NSA und BND werden Mobilfunkanschlüsse massenhaft überwacht, beispielsweise per Vorratsdatenspeicherung und allgegenwärtiger Funkzellenabfrage.
Neben einem rudimentären Schutz des Grundrechts auf anonyme Kommunikation gibt es auch weitere Gründe, pseudonyme Prepaid-Karten zu verwenden. Geflüchtete beispielsweise bekommen oft keinen Mobilfunkvertrag und haben nicht immer die notwendigen Ausweis-Dokumente. Auch andere Menschen ohne Adresse (Obdachlose) oder Personalausweis (Touristen) werden ausgegrenzt.
Aus all diesen Gründen gibt es Projekte wie Demohandy und Tauschbörsen für Prepaid-Handykarten. Das will die große Koalition jetzt verbieten.
EU-Kommission: „Keine Beweise für Wirksamkeit“
Als Begründung dienen die Terroranschläge in Paris und Brüssel. Doch eine Untersuchung der EU-Kommission belegte schon vor drei Jahren, dass eine Registrierung von Prepaid-SIM-Karten nicht gegen Terror und Straftaten hilft:
Einige Mitgliedstaaten (Bulgarien, Dänemark, Griechenland, Italien, Slowakei und Spanien) verlangen eine Registrierung aller Prepaid-SIM-Karten, obwohl es keine Beweise für die Wirksamkeit dieser Maßnahme für die Strafverfolgung gibt.
Das ist auch wenig verwunderlich: Kriminelle können einfach SIM-Karten im Ausland kaufen, gestohlene SIM-Karten verwenden oder falsche Ausweisdokumente vorzeigen. Wie so oft wäre die Folge: „Wenn Privatsphäre kriminalisiert wird, werden nur Kriminelle Privatsphäre haben.“
Gesetzgebung im Eiltempo
All das stört die Bundesregierung nicht. Das neue Anti-Terror-Paket ist geschrieben und soll schon am nächsten Mittwoch, den 25. Mai, vom Bundeskabinett beschlossen werden. Veröffentlicht wurde der genaue Gesetzestext jedoch nicht. Eine Beteiligung von Verbänden und Zivilgesellschaft ist ebenfalls nicht vorgesehen.
Kauft euch also am besten bald noch eine SIM-Karte.
Update: Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) teilte auf Anfrage von netzpolitik.org mit, dass sie trotz mangelnder Verbände-Beteiligung Briefe an Wirtschafts- und Innenministerium geschickt haben, die wir an dieser Stelle veröffentlichen. Drin heißt es:
Die vorgesehenen Maßnahmen laufen daher vollständig ins Leere solange nicht international oder zumindest europäisch einheitliche Regelungen geschaffen werden. Die Bezugsmöglichkeiten für Millionen Kunden würden eingeschränkt und die Kosten für die Verbraucher deutlich erhöht, ohne die Sicherheitslage auch nur granular zu verbessern.
Die mit einer strengeren Identitätskontrolle einhergehenden datenschutzrechtlichen Fragen sind ebenfalls noch nicht ausreichend durchdacht. Wir brauchen wirksame aber auch effiziente Lösungsansätze, die wir gerne mit Ihrem Hause erörtern möchten. Eine Abstimmung mit den zuständigen Datenschutzbeauftragten ist unbedingt erforderlich. Gesetzgeberische Schnellschüsse sollten bei diesem technisch wie rechtlich sensiblen Thema unbedingt unterbleiben.
Update 2: Das Innenministerium hat geantwortet, ein Sprecher teilte uns mit:
Das BMWi hat einen Gesetzesentwurf zur Aufnahme einer Identifikationspflicht für Prepaid-Nutzer im Mobilfunkbereich in das Telekommunikationsgesetz (TKG) in die Ressortabstimung gegeben. Mit den geplanten Regelungen soll die Verständigung im Koalitionsausschuss vom 13. April umgesetzt werden. Über den weiteren Fortgang ist noch nicht abschließend entschieden worden.
Wir haben noch eine Reihe weiterer Fragen hinterhergeschickt.
Update 3: Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:
Ob bezüglich der Ausweitung der Befugnisse der Bundespolizei, den Überlegungen zur Intensivierung des Datenaustauschs mit ausländischen Geheimdiensten, den geplanten längeren Speicherfristen von Dateien, die Geheimdienste und Polizei gemeinsam führen, den geplanten Verschärfungen bezüglich des Verkaufs von Prepaid-Karten oder des vorgesehenen Ausbaus der Providerhaftung – insgesamt haben wir erhebliche rechtliche Bedenken was das neue Terrorpaket angeht.
Dass die Bundesregierung nun, statt zunächst die vom Gericht angemahnten Änderungen schleunigst umzusetzen, ein neues Paket mit zahlreichen verfassungsrechtlich zumindest umstrittenen Maßnahmen vorlegt, halten wir für höchst fragwürdig.
Wir werden uns die Vorschläge der Bundesregierung, sobald uns diese erreichen, auch im Lichte der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genau anschauen und auf eine intensive parlamentarische Beratung drängen.
Update 4: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt genau diese Verwendung von Prepaid-Karten zur Anonymisierung (S. 27):
Ein Kartentausch, der Erwerb von bereits registrierten SIM-Karten oder der Erwerb von Prepaid-SIM-Karten ohne Ausweisprüfung können zur Vermeidung der Identifikation beim Mobilfunkbetreiber genutzt werden. Diese Maßnahme verschleiert wirksam die Identität eines Mobilfunkteilnehmers. Im Geschäftsumfeld kann diese Maßnahme ergänzend für Mobilfunkteilnehmer mit erhöhtem Schutzbedarf durchgeführt werden.
Update 5: Patrick Breyer, Landtags-Abgeordneter und kommissarischer Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:
Merkel und Gabriel glauben doch selbst nicht, dass Terroristen nach dem neuen Gesetz ihr „Arbeitshandy“ brav registrieren werden. Die Zwangsidentifizierung aller Nutzer von Prepaidkarten gefährdet die Anonymität, die für Presseinformanten, für die anonyme Äußerung unliebsamer Meinungen im Internet, für den vertraulichen Austausch von Geschäftsgeheimnissen, für die vertrauliche Koordinierung politischer Proteste, für die psychologische, medizinische und juristische Beratung sowie für Selbsthilfegruppen unverzichtbar ist. Deshalb habe ich beim Europäischen Menschengerichtshof Beschwerde gegen das deutsche Verbot anonymer Handykarten eingelegt.
Update 6: Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erklärt in einer Pressemitteilung: Prepaid-Ausweiszwang stoppen – Anonyme Telekommunikation ist kein Verbrechen!
Während vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gegen das deutsche Verbot anonymer Handykarten geklagt wird, will die Politik bei dem Verkauf solcher Karten nun sogar einen Ausweiszwang einführen. Ein sinnloses Unterfangen, wie beispielsweise die Anschläge in Frankreich trotz des dort geltenden Identifizierungszwangs belegt haben. In vielen EU-Mitgliedsstaaten können SIM-Karten weiterhin vollkommen anonym erworben und in Deutschland eingesetzt werden. Straftäter könnten nach wie vor auch von Strohmännern registrierte Karten nutzen. Ein Ausweiszwang läuft gegen organisierte Kriminalität leer, schadet aber unbescholtenen Bürgern umso mehr.
Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Linksfraktion im Bundestag, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:
Der neue „Anti-Terror-Maßnahmenkatalog“ der Großen Koalition ist ein neuer Überwachungs-Aufrüstungs-Katalog, der Polizei und Geheimdienste auf gut Glück hin wieder einmal mit mehr Personal und Befugnissen ausstattet. Klar ist, dass die Erlaubnis zur automatisierten Suche mit Namensbestandteilen, der Ausbau der gemeinsamen Dateien von Geheimdiensten und Polizeien oder das Verbot anonymer Handykarten Instrumente der Massenüberwachung sind. Ob sie als Mittel im Anti-Terror-Kampf etwas bringen oder überhaupt verhältnismäßig sind, interessiert in der Bundesregierung offenbar keinen. Niemand darf jedoch das Recht haben, alles, was wir im Netz sagen, und alles, was wir tun, aufzuzeichnen. Eine freie Gesellschaft braucht mehr und nicht weniger anonyme Kommunikation. DIE LINKE wird sich deshalb diesem weiteren Ausbau des präventiven Sicherheitsstaates in und außerhalb des Parlaments entgegenstellen.
