Im Juli 2015 führte eine einstweilige Verfügung des internationalen Interessenverbands der Musikindustrie (IFPI) zur Sperrung des Zugangs zu den Filesharing-Seiten thepiratebay.se, isohunt.to, h33t.to, und 1337x.to für den Großteil der österreichische Internetbenutzer. Diese einstweilige Verfügung hob das Oberlandesgericht Wien bereits im vergangenen Monat auf, seit heute ist auch der Zugang zu diesen Seiten wieder möglich. Dies teilte der Verband der österreichischen Internet-Provider (ISPA) mit.
Der Generalsekretär der ISPA, Maximilian Schubert, bezeichnete die bisherige Regelung als prekär, auch im Hinblick darauf, dass die Provider unfreiwillig in eine Richterrolle gedrängt würden. Der Verein geht zwar davon aus, dass die Verwertungsgesellschaften sich nicht mit dem Urteil zufrieden geben und nach weiteren Sperren streben werden, sehen das Urteil jedoch als wichtigen Meilenstein, der das „Sperren auf Zuruf“ erschweren werde.
Neue Sperraufforderungen
Denn Netzsperren sind in Österreich ein wiederkehrendes Thema und die Provider erhielten schon wenige Tage nach dem Urteil erneut Sperraufforderungen, unter anderem für die Seiten movie4k.tv und kinox.tv, beides Mirror-Seiten der Streaming-Seiten movie4k.to bzw. kinox.to. Diese Mirror-Seiten verdeutlichen auch den Kampf gegen Windmühlen, den die Content-Vertreter hierbei führen. Denn ein Umgehen der Sperren könnte kaum einfacher sein, entweder durch einen offiziellen Mirror, wie ihn beispielsweise KickAssTorrents betreibt, oder durch inoffizielle Proxy-Services.
Dass Netzsperren mehr Probleme als Lösungen mit sich bringen, ist nichts Neues, sie bleiben ein leicht umfahrbares Hindernis, das bedrohlich für Informations- und Meinungsfreiheit ist, egal ob Urheberrechtsverletzungen oder Anti-Terror-Maßnahmen als Begründung genutzt werden.
TOR Browser installieren und schon kann man wieder auf alle Torrents frei zugreifen, völlig sinnlos was die content Mafia da so versucht durchzusetzen ;)
Der Grund, warum das OLG da diese Sperrungen aufgehoben hat, wird hier leider nicht genannt. Ich habe versucht, das zu recherchieren, aber ich fand nur so ein verwirrtes Gesabbel, ein deutsches Gericht hätte da ander Anforderungen gestellt. Das ist in mehrerlei Hinsicht abgefahren! Erstens, die Ösis tun also doch die Deutschen nachahmen (erzähl das mal einem Tiroler!!) Zweitens, ein deutsches Gericht wird im Ausland nachgeahmt!! – von den Verlierern lernen heisst – ja äh was?! Und drittens, ist die Entscheidung, auf die sich die Ösis berufen relevant? Wohl kaum, denn die rechtsprechenden Organe interesse Gesetze sowieso nicht mehr (404)…
Das Urteil und die Begründung sind leider noch nicht öffentlich, daher fehlt das hier.
Die Entscheidung des deutschen Gerichts meint wahrscheinlich das Urteil des BGH vom vergangenen November, der Artikel hierzu ist verlinkt aber ein bisschen versteckt, daher nochmal hier: https://netzpolitik.org/2015/bgh-entscheidung-zu-netzsperren-die-nichtsnutzige-digitale-sichtschutzpappe-ist-zurueck/