NSU-Terror: Wir veröffentlichen, wie der Verfassungsschutz das Mobiltelefon von V-Mann Corelli bei sich gefunden hat

Jetzt wird es eng für Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen. Gleich mehrere bislang unbekannte Handys mit Bezug zu V-Mann Corelli sind aufgetaucht. Sie könnten zur Zeit des NSU genutzt worden sein.

Ein rotes Samsung-Klapphandy mit Bezug zu Corelli liegt noch beim BfV. (Symbolfoto)

Das Bundesamt für Verfassungsschutz gerät wegen seines früheren V-Mannes Thomas Richter alias „Corelli“ weiter unter Druck. Mehrere Handys, die der V-Mann zwischen 2007 und 2011 benutzt hat, sind bisher nicht oder zumindest nicht vollständig ausgewertet worden. Es sind Handys aus der Zeit als die rechtsextreme terroristische Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) noch im Untergrund war, wie aus der Handy-Tabelle in einem als „Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz hervorgeht. Es geht um nicht weniger als die Frage, ob Corelli doch Verbindungen zum NSU-Trio gehabt haben könnte.

V-Mann Corelli selbst war im Jahr 2014 wegen einer „tödlichen Hyperglykämie“ zu Tode gekommen. Diese kann durch Diabetes oder Rattengift verursacht werden.

Grüne und FDP fordern Rücktritt von Maaßen, SPD geht auf Distanz

Nach den neu aufgetauchten Handys des V-Manns haben Politiker von Grünen und FDP den Rücktritt von Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen gefordert.

Irene Mihalic (Grüne) sagt gegenüber netzpolitik.org, dass die Bunkermentalität in Maaßens Behörde zugenommen habe, seit dieser dort Präsident sei. Und weiter:

Die Panzerschrank-Affäre und die Information, dass weitere Corelli-Handys nicht ausgewertet wurden, haben das Fass jetzt zum Überlaufen gebracht. Herr Maaßen muss die Verantwortung für Chaos und massive Aufklärungsverweigerung seiner Behörde übernehmen. Er ist als Chef einer Sicherheitsbehörde untragbar.

Petra Pau, Abgeordnete der LINKEN, warf Maaßen vor, den NSU-Ausschuss des Bundestages bei der Aufklärung der NSU-Terrorserie zu behindern. Sie sagte gegenüber dem Tagesspiegel:

Wenn die Berichte über weitere unausgewertete Handys im Fall Corelli stimmen, wäre das eine erneute Bestätigung für die Vertuschungspraxis des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

NSU-Untersuchungsausschuss-Mitglied Uli Grötsch (SPD) sieht Innenminister de Maizière in der Pflicht. Gegenüber netzpolitik.org sagt er, dass er als Abgeordneter jede Woche einen neuen Missstand des Bundesamtes für Verfassungsschutz vorgesetzt bekäme:

Herr Präsident Maaßen muss sich auch selbst fragen, ob er sein Haus unter Kontrolle hat.

Sein Parteifreund Christian Flisek geht noch einen Schritt weiter. Gegenüber Zeit.de sagt er, dass Hans-Georg Maaßen ein „unparlamentarisches und undemokratisches Verhalten an den Tag“ lege. Es stelle sich die Frage ob er der richtige Mann für das Amt sei.

Wir veröffentlichen an dieser Stelle den Bericht zum Fund des Mobiltelefons von Corelli:


VS-NfD

Herabgestufte Fassung des Berichtes zum Fund des Mobiltelefons der VP Corelli

(Stand 25. Mai 2016, 22:30 Uhr)

Vorbemerkung:

Das BfV und seine Amtsleitung klären den Sachverhalt um den Fund des Mobiltelefons intensiv auf. Der nachfolgende Bericht beruht auf Angaben aus den Befragungen beteiligter BfV-Angehöriger sowie aus der Prüfung von Unterlagen.

Im Zeitraum 08. Juli bis 12. August 2015 wurde im BfV ein Smartphone der ehemaligen VP CORELLI aufgefunden. CORELLI hatte es privat beschafft und vom 11. Mai bis 24. September 2012 aktiv genutzt. Es diente auch der Kommunikation mit seinem damaligen VP-Führer. In der letzten Septemberwoche 2012 hatte dieser das Smartphone von CORELLI unmittelbar nach dessen Rückkehr von einem Ägyptenurlaub und vor dessen Unterbringung in der Schutzmaßnahme entgegengenommen und es Ende Oktober 2012 in seinem Büropanzerschrank deponiert. Die zum Smartphone gehörende SIM-Karte hatte der VP-Führer ebenfalls – getrennt vom Gerät – im Panzerschrank verwahrt. Sie wurde am 23. Mai 2016 aufgefunden.

Weder das Smartphone noch die dazugehörige SIM-Karte liefern Hinweise auf eine etwaige Beziehung CORELLIs zum NSU-Trio. Bereits der Nutzungszeitraum (ab 11. Mai 2012), der deutlich nach Bekanntwerden des NSU (4. November 2011) liegt, erscheint nicht geeignet, die Aufklärung der NSU-Morde zu befördern.

CORELLI selbst war vielfach Gegenstand parlamentarischer Aufklärung (Untersuchungsausschuss, PKGr-Sachverständiger); ein relevanter NSU-Bezug von CORELLI ist nie festgestellt worden. Dass CORELLI als VP des BfV Kontakte in die rechtsextremistische Szene unterhielt, ist logisch und normal. Das entsprach gerade seinem Auftrag.

Wegen des anstehenden Abteilungswechsels des ehemaligen VP-Führers erfolgte am 08. Juli 2015 eine Inaugenscheinnahme des Inhalts seines Panzerschrankes, um sicherzustellen, dass relevante Unterlagen in der Abteilung 2 verbleiben. Diese Inaugenscheinnahme lieferte einen ersten Grobüberblick über die Menge der eingelagerten Unterlagen und erfolgte in Anwesenheit des VP-Führers. Dieser hatte um gemeinsame Sichtung und Hilfestellung bei der „Abwicklung“ seines Arbeitsplatzes gebeten und war mit der Umsetzung der Maßnahme einverstanden. Die vorab gestellte Frage, ob sich in dem Schrank möglicherweise noch bisher unbekannte Unterlagen mit NSU-Bezug befinden könnten, verneinte er. In der Folgezeit (bis 12. August 2015) wurden der Schrankinhalt erhoben, offenkundig Privates separiert, gebuchte Aktenstücke und Unterlagen mit Bezug zu den zahlreichen vom VP-Führer unterhaltenen Legenden identifiziert und aufgefundene Datenträger an die „Sonderauswertung Datenträger“ (SAW-Datenträger) zur Relevanzprüfung übergeben. Unter den Unterlagen befand sich in einem Briefumschlag ein Smartphone Samsung S II ohne SIM-Karte, Ladegerät oder weiteres Zubehör, zu dessen Herkunft der VP-Führer auf Befragen keine näheren Angaben machte. Da mit ihm zuletzt im März 2015 sehr intensiv die Frage der Existenz weiterer Handys im Zusammenhang mit der Kommunikation zur VP CORELLI erörtert worden war und sogar mindestens zwei diesbezügliche Panzerschranksichtungen erfolgt waren, lagen zum Zeitpunkt des Auffindens keinerlei Anhaltspunkte oder gar Verdachtsmomente vor, die auf eine Verbindung des Handys zu CORELLI hindeuteten.

Anmerkung:

Mit internem Schreiben der PG PKGr vom 14. Januar 2015 wurde Abteilung 2 gebeten, die vom Sachverständigen des PKGr zur Aufarbeitung des NSU-Komplexes erbetene Auswertung von Mobiltelefonen, die von Seiten der VM-Führung zum Kontakt mit der ehemaligen Quelle CORELLI genutzt wurden, zu veranlassen. Zu diesem Zwecke sollten die relevanten Mobiltelefone gesammelt und dem IT-Sicherheitsmanagement des Hauses (ITSiM) des BfV zur weiteren Auswertung übergeben werden.

Im Rahmen der Suche nach Mobiltelefonen wurde der Panzerschrank des VP-Führers am 20. Januar 2015 und am 13. März 2015 gesichtet und die aufgefundenen Geräte entnommen. Das hier in Rede stehende Smartphone war nicht dabei.

Bereits in der 40. KW 2014 war der Panzerschrank des VP-Führers einer kontrollierten Selbstsichtung unterzogen worden. Zweck der Maßnahme war das Auffinden von Datenträgern, insb. CDs, die möglicherweise Dubletten zur aufgefundenen sog. „NSU-CD“ darstellten oder mit dieser in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen könnten. Im Anschluss erfolgte eine Übergabe der aufgefundenen Datenträger (ca. 85) an die in diesem Zeitraum eingerichtete SAW-Datenträger.

In einer zweiten Sichtung am 20. Oktober 2014 wurden weitere im Panzerschrank befindliche Speichermedien (insb. etwa 150 CDs und Handys) entnommen und zunächst der SAW übergeben. Zweck der Maßnahme war diesmal das Auffinden aller Datenträger, bei denen ein CORELLI-Bezug als möglich erachtet wurde. Nach Aussage des VP-Führers existierten keine weiteren physischen Datenträger am Arbeitsplatz. Eine Arbeitsplatzablage außerhalb des Büros bestehe nicht.

Gemäß Unterrichtungsvorlage vom 10. Oktober 2014 waren unter Datenträgern DVDs, CDs, USB-Sticks, Festplatten, Audio- und Videokassetten zu verstehen. Aus diesem Grund wurden die nicht unter diese Definition fallenden und zunächst entnommenen Handys wieder dem Panzerschrank zugeführt. Sie waren nicht vom Suchauftrag umfasst.

Abteilungsrelevante Unterlagen wie gebuchte Aktenstücke, Datenträger und Dokumente mit noch zu überprüfender nachrichtendienstlicher Bedeutung und das Smartphone wurden sodann der Verfügungsgewalt der zuständigen Referatsleitung unterstellt und zunächst separat in einem „freien“ Panzerschrank gelagert. Den Schlüssel zu diesem hielt sie in Verwahrung. In der Folgezeit wurde festgelegt, wie mit den Unterlagen und Gegenständen zweckmäßiger Weise umzugehen sei. Unter anderem wurde verabredet, das Smartphone, welches sich im Zeitpunkt des Auffindens nicht in den in der Abteilung geführten Inventarlisten befand, an die im Hause zuständige Stelle (ITSiM) zur Auswertung zu übergeben. Ziel sollte sein, vor einer evtl. Aussonderung und Vernichtung festzustellen, ob das Gerät – außerhalb des CORELLI-Komplexes – eine sonstige nd-Relevanz aufweist. Die abschließende Zustimmung zu den von der Referatsleitung vorgeschlagenen Verfahrensoptionen erfolgte am 19. Oktober 2015.

Die Übergabe an ITSiM erfolgte am 14. April 2016, der Fachabteilung lag das Ausleseergebnis am 18. April 2016 vor. Bereits am Folgetag und daran anschließend im Zeitraum bis zum 06. Mai 2016 (Abgabe an das BKA) erfolgte eine sukzessive grobe Sichtung des ca. 720-seitigen Ausleseergebnisses. Diese Grobsichtungen ließen auf eine Verbindung zu VP CORELLI schließen (Lichtbilder von CORELLI, bekannte Mailadresse etc.). In unmittelbar nach Erhalt des Ausleseergebnisses geführten Gesprächen mit dem VP-Führer erklärte dieser nunmehr, das Smartphone sei von CORELLI privat beschafft und in der Folgezeit genutzt worden. Nach dessen Rückkehr aus Ägypten habe sich der VP-Führer das Smartphone von der VP einvernehmlich aushändigen lassen. Die Übergabe erfolgte aus Sicherheitserwägungen zu Beginn der Schutzmaßnahme im gegenseitigen Einvernehmen.

Im Verlauf einer Rücksprache mit dem VP-Führer am 17. Mai 2016 erklärte dieser erstmals, das Smartphone mit SIM-Karte von CORELLI übernommen und in einem separaten Umschlag – getrennt vom Smartphone – ebenfalls im Panzerschrank eingelagert zu haben. Die der Karte zugehörige Rufnummer laute 0171/2660517. Weder die Entgegennahme des Handys noch der SIM-Karte habe er seinerzeit in den Akten dokumentiert. Er habe vermeiden wollen, dass durch einen entsprechenden Aktenvermerk ein Hinweis auf die wahre Identität des legendiert in der Schutzmaßnahme befindlichen CORELLI entstehe, der CORELLI gefährden könnte.

Anmerkung:

Diese Rufnummer befindet sich nicht auf der „Garagenliste“, welche dem NSU-Trio zugeordnet wird. Auf diese Rufnummern (Festnetz und C-Netz) konzentrierte sich das Interesse der Ermittler. Die von CORELLI in der Vernehmung angegebene aktuelle Rufnummer, nämlich die der o.a. SIM-Karte, war für das BKA dem Vernehmungsprotokoll zu Folge ohne Belang.

Aus den von ITSiM vorgelegten Analyseergebnissen des Telefonspeichers ergab sich nach einer ersten Grobsichtung, dass

  • eine Erstinbetriebnahme am 30. März 2012 erfolgt sein dürfte,
  • die erste Nutzung im Bereich Telefonie am 11. Mai 2012 stattgefunden hat
  • und

  • ein letzter eingehender Anruf am 24. September 2012 verzeichnet ist.

Die Teilnehmernummern der Gesprächspartner sind vermerkt, wie auch die jeweiligen Adressen eingegangener Emails. SMS/MMS wurden offenbar nicht versandt.

Diese Grobsichtungen ergaben – auf den ersten Blick – nur eine geringe Anzahl an Telefonkontakten mit tatsächlich bzw. vermeintlich rechtsextremistischem Bezug. Bei diesen Telefonkontakten wurden bei erster Durchsicht neun hier bekannte Rechtsextremisten erkannt. Die Erkennung war aufgrund präsenten Kopfwissens möglich. Dieses Ergebnis wurde dem BKA mit einem am 24. Mai 2016 versandten Schreiben mitgeteilt.

Soweit Emailverkehr dokumentiert ist, scheint dieser größtenteils rein privater Natur gewesen zu sein, z.B. Kommunikation mit Amazon und Telefonanbieter (Rechnungsstellung, etc.).

Smartphone und Ausdruck des Analyseergebnisses befinden sich seit dem 06. Mai 2016 beim BKA, die SIM-Karte wurde am 24. Mai 2016 dem BKA übergeben.


Herabgestufte Fassung der Beantwortung der Fragenkomplexe aus der Beratungssitzung vom 11. Mai 2016 des 3. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode

(Stand: 25. Mai 2016)

Vorbemerkung:

Das BfV und seine Amtsleitung klären den Sachverhalt um den Fund des Mobiltelefons intensiv auf. Die nachfolgenden Antworten beruhen auf Angaben aus den Befragungen beteiligter BfV-Angehöriger sowie aus der Prüfung von Unterlagen.

A. Mobiltelefon, das „Corelli“ zugerechnet wird

1. Wann wurde das Mobiltelefon ausgelesen?

(MdB Binninger / MdB Schuster)

Das Mobiltelefon (Smartphone Samsung SII) wurde am 14. April 2016 im BfV ausgelesen.

2. Auf wessen Weisung ist dies geschehen?

(ergänzend)

Die Beauftragung des Referates für IT-Sicherheitsmanagement im BfV (ITSiM) erfolgte durch die Referatsleitung des Grundsatzreferates Beschaffung der Abteilung 2.

3. Warum vergingen einerseits zwischen dem Zeitpunkt des Auffindens und der Entscheidung über die Auslesung sowie andererseits zwischen der Entscheidung und dem Ausleseprozess jeweils mehrere Monate?

(ergänzend)

Die Sichtung des Panzerschrankes am 08. Juli 2015 und die sich daran anschließenden Durchsichten der Unterlagen, Kategorisierungen und Leerungen des Panzerschrankes erfolgten im Rahmen des Abteilungswechsels des VP-Führers aus Fürsorgegründen (s. Antwort zu Frage C.2). Der VP-Führer hatte selbst um diese Hilfestellung gebeten. Aufgrund der mehrfachen vorangegangenen Sichtungen sowie der Einlassungen des VP-Führers, dass sich keine relevanten Unterlagen in dem Panzerschrank befänden, erfolgte die Bearbeitung nicht prioritär. Des Weiteren erfolgte aufgrund des Mehraugenprinzips die Abarbeitung des Inhaltes immer im Beisein des VP-Führers, der teilzeitbeschäftigten Referatsleitung sowie eines weiteren Mitarbeiters. Dadurch konnte eine Bearbeitung nur an abgestimmten Terminen erfolgen.

Weder der Umschlag noch das Mobiltelefon selbst ließen äußerem Anschein nach Rückschlüsse auf dessen vorherigen Besitzer CORELLI zu. Auf Befragen machte der VP-Führer bei Auffinden des Gerätes keine Angaben zu dessen Herkunft.

4. Welches Referat im BfV ist für die technische Auslesung zuständig?

(ergänzend)

Für die technische Auslesung ist ITSiM als (ausschließlich) technischer Dienstleister im BfV zuständig.

5. Wer hat das Handy an das Sicherheitsreferat übergeben?

(ergänzend)

Die Referatsleitung des Grundsatzreferates Beschaffung der Abteilung 2 hat das Handy an ITSiM übergeben.

6. Wie lange hat die Auslesung gedauert?

(MdB Binninger)

Das Auslesen erfolgte am 14. April 2016. Es dauerte ca. zehn Minuten.

7. Wann lag in der für die Auslesung zuständigen Arbeitseinheit das Auslesungsergebnis vor?

(ergänzend)

Das Ergebnis lag am selben Arbeitstag (14. April 2016) vor.

8. Wann lag der Fachabteilung das Auslesungsergebnis vor?

(ergänzend)

Der Fachabteilung lag das Auslesungsergebnis am 18. April 2016 vor.

9. Wer hat die inhaltliche Auswertung in der Fachabteilung vorgenommen?

(ergänzend)

Im Zeitraum vom 19. April bis 06. Mai 2016 (Abgabe des Mobiltelefons an das BKA) haben mit dem Phänomenbereich Rechtsextremismus betraute Mitarbeiter (Abteilungsleiter 2 sowie Mitarbeiter des Beschaffungsbereiches) Grobsichtungen der technischen Analyse des Telefonspeicherinhalts vorgenommen.

10. Wann ist das Handy abgegeben worden?

(MdB Binninger)

Das Handy wurde dem BKA durch das BfV am 06. Mai 2016 vorsorglich übergeben, um jeglichen Anschein zu vermeiden, dass das BfV für das laufende NSU-Strukturverfahren möglicherweise relevante Daten zurückhalte.

11. Sind die Inhalte relevant oder gar brisant?

(MdB Binninger)

Nein. Die Inhalte sind nicht relevant und schon gar nicht brisant. Es gibt keine Hinweise auf NSU-Bezüge. Im BfV erfolgten eine technische Auslesung des Handys durch ITSiM und Grobsichtungen des technischen Analyseergebnisses des Telefonspeicherinhalts (ca. 720 Seiten) durch Mitarbeiter der Abteilung 2 (vgl. Antwort zu Frage A.9).

Diese Grobsichtungen ergaben – auf den ersten Blick – nur eine geringe Anzahl an Telefonkontakten mit tatsächlich bzw. vermeintlich rechtsextremistischem Bezug. Bei diesen Telefonkontakten wurden bei erster Durchsicht neun hier bekannte Rechtsextremisten erkannt. Die Erkennung war aufgrund präsenten Kopfwissens möglich. Dieses Ergebnis wurde dem BKA mit Schreiben vom 24. Mai 2016 mitgeteilt. Im Hinblick auf den Auftrag von CORELLI als VP waren Kontakte zu Rechtsextremisten logisch und selbstverständlich.

12. Welche Rufnummer hatte das Handy?

(MdB Binninger)

Eine Rufnummer ist SIM-Karten-gebunden, nicht Handy-gebunden. Laut VP-Führer wurde das Gerät mit einer SIM-Karte zu der Rufnummer 0171/2660517 durch CORELLI genutzt.

13. Welche SIM-Karte gehört zu dem Handy?

(MdB Schuster)

Nach Auslesen des Mobiltelefons gab der VP-Führer an, dass es sich um das private Mobiltelefon des verstorbenen CORELLI handele und diesem Gerät eine SIM-Karte mit der Telefonnummer 0171/2660517 zugeordnet werden könne.

14. Wo ist diese SIM-Karte?

(MdB Schuster, MdB Tempel, MdB Bau)

Das Mobiltelefon wurde im Rahmen der Inhaltssichtungen ab dem 08. Juli 2015 ohne SIM-Karte im Panzerschrank des VP-Führers aufgefunden.

Am 17. Mai 2016 gab der VP-Führer an, dass er die SIM-Karte zum Zeitpunkt der Übernahme des Mobiltelefons im September 2012 von CORELLI ebenfalls an sich genommen und in einem separaten Umschlag – getrennt vom Smartphone – in den Panzerschrank gelegt habe.

Die zum Smartphone gehörende SIM-Karte wurde am 23. Mai 2016 aufgefunden.

Die technische Auswertung hat ergeben, dass auf der SIM-Karte keine protokollierten Anrufe oder SMS gespeichert sind. Im Hinblick auf „Telefonbucheinträge“ konnten auf der SIM-Karte ausschließlich solche, die vom Provider der SIM-Karte standardmäßig auf der SIM-Karte hinterlegt werden (z. B. Notruf, ADAC-Stauansage, KontoService etc.), festgestellt werden. Kontakte zu Einzelpersonen sind nicht gespeichert. Die SIM-Karte wurde am 24. Mai 2016 dem BKA übermittelt.

15. Hat der PKGr-Sachverständige dieses Handy gesehen?

(MdB Schuster)

Nein.

16. Ist der Nutzungszeitraum Mai bis September 2012 korrekt?

(MdB Schuster)

Das technische Auslesungsergebnis lässt nach grober Sichtung den Schluss zu, dass das Mobiltelefon am 30. März 2012 zum ersten Mal in Betrieb genommen worden sein dürfte. Die erste Nutzung im Bereich Telefonie fand am 11. Mai 2012 statt. Am 24. September 2012 wurde ein letzter eingehender Anruf verzeichnet.

17. Erfolgte im Anschluss die Schutzmaßnahme?

(MdB Schuster)

Der VP-Führer gab an, dass er das Mobiltelefon am 25. oder 26. September 2016 von CORELLI erhalten habe. Unmittelbar danach habe sich die Schutzmaßnahme angeschlossen.

18. Wieso hat der VMF sich nicht an das Handy / an die Übergabe erinnert?

(MdB Schuster)

Aus welchen Gründen der VP-Führer sich beim Auffinden des Gerätes im Rahmen der Panzerschranksichtung nicht erinnern bzw. keine Angaben dazu machen konnte, ist hier nicht bekannt.

19. Wurde der VMF oder ein Vertreter nach dem Verbleib der SIM-Karte befragt?

(MdB Grätsch)

Im Rahmen der Auffindesituation wurde der VP-Führer nicht konkret nach einer SIM-Karte gefragt. Aufgrund vorheriger Panzerschranksichtungen und der vom VP-Führer auf Nachfrage abgegebenen Erklärung, im Panzerschrank befänden sich keine Unterlagen mit aktueller NSU-Relevanz, war nicht davon auszugehen, dass das Gerät eine fachliche Bedeutung haben könnte.

Der VP-Führer gab auf Befragen am 17. Mai 2016 an, dass er die SIM-Karte bei der Übergabe des Mobiltelefons ebenfalls erhalten habe und in einem separaten Umschlag in seinen Panzerschrank gelegt habe.

20. Wie viele Kontakte auf dem Handy betreffen Personen auf der 129er-Liste?

(MdB Pau)

Bei den Telefonkontakten wurden bei erster Grobdurchsicht neun hier bekannte Rechtsextremisten erkannt. Die Erkennung war aufgrund präsenten Kopfwissens möglich. Dieses Ergebnis wurde dem BKA mit Schreiben vom 24. Mai 2016 mitgeteilt. Davon befindet sich eine Person (Thorsten HEISE) auf der 129er-Liste des BKA. Ob weitere Personen aus der 129er-Liste vermerkt sind, ist nicht bekannt.

Der Kontakt von CORELLI zu HEISE ist bekannt und wurde im offenen Bericht des PKGr zu CORELLI thematisiert.

21. Erfolgte eine Überprüfung auf Personen mit Bezug zum NSU bzw. NSU-Umfeld?

(MdB Grätsch)

Bei den im BfV durchgeführten Grobsichtungen des Ausleseergebnisses wurden zwei Personen (Enrico MARX und Thorsten HEISE) mit Bezug zum „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) bzw. zum NSU-Umfeld festgestellt.

Diese Kontakte von CORELLI sind bekannt und auch dem PKGr-Sachverständigen präsent gewesen.

22. Wer ist „who is who des deutschen Rechtsextremismus“ (dem Vertreter des GBA zufolge) auf dem Handy?

(MdB Grätsch)

Im BfV wurden nur Grobsichtungen durchgeführt. Nähere Aussagen zum Speicherinhalt, die über das zu den Fragen 11, 20 und 21 Gesagte hinausgehen, können hier nicht getroffen werden.

B. Auffindeumstände des Mobiltelefons, das „Corelli“ zugerechnet wird

1. Wer war bei der Sichtung dabei?

(MdB Binninger)

Am 08. Juli 2015 erfolgte eine erste Inaugenscheinnahme des Panzerschrankes unter Anwesenheit von Mitarbeitern des Bereiches Sicherheit und Innere Revision, der ehemaligen Referatsleitung des VP-Führers, eines weiteren Mitarbeiters der Internetbeschaffung sowie des VP-Führers selbst.

Vom 08. Juli 2015 bis 12. August 2015 erfolgte eine sukzessive Sichtung des Panzerschrankinhaltes an mehreren einzelnen Terminen unter jeweiliger Beteiligung der ehemaligen Referatsleitung des VP-Führers, eines weiteren Mitarbeiters der Internetbeschaffung sowie des VP-Führers selbst.

2. Handelte es sich um den persönlichen Panzerschrank des VMF?

(MdB Binninger)

Es handelte sich um den dem VP-Führer persönlich zugewiesenen dienstlichen Panzerschrank, der nur von ihm genutzt wurde.

3. Wie war der Ablauf des Auffindens?

(MdB Schuster)

Der Panzerschrank war mit losen Blättern, Umlaufmappen und Ordnern gefüllt. Aus grundsätzlichen Erwägungen erfolgte die Sichtung des Panzerschrankinhaltes nach dem Mehr-Augen-Prinzips (ehemalige Referatsleitung des VP-Führers, ein weiterer Mitarbeiter der Internetbeschaffung) sowie immer unter Anwesenheit des VP-Führers. Es waren im Zeitraum 08. Juli bis 12. August 2015 mehrere Termine zur Sichtung des Inhaltes erforderlich.

An einem dieser Termine wurde in dem bearbeiteten Unterlagenstapel u.a. ein Umschlag mit dem Smartphone Samsung S II gefunden. In dem Umschlag befand sich das bezeichnete Gerät ohne Zubehör oder SIM-Karte. Der VP-Führer machte damals auf Befragen keine Angaben zu dem Gerät.

4. Wenn das Handy nicht übersehen wurde – wo befand es sich vor dem Auffinden?

(MdB Mihalic)

Laut VP-Führer soll sich das Mobiltelefon seit Oktober 2012 durchgehend in dem Panzerschrank befunden haben.

5. War es tatsächlich in diesem Schrank?

(MdB Mihalic)

Der Umschlag einschließlich des Mobiltelefons wurde Juli/August 2015 in dem Panzerschrank gefunden (siehe Antwort zu Frage B.3); bei vorausgegangenen Sichtungen war das Handy nicht gefunden und auch nicht vom VP-Führer benannt oder präsentiert worden.

C. Panzerschranksichtungen

1. Wie liefen die Panzerschranksichtungen ab (Beteiligte, Ergebnis, Maßstab)?

(MdB Schuster)

Frage C.l und C.2 werden zusammen beantwortet.

2. Warum erfolgten diese jeweils?

(MdB Schuster)

Die ersten beiden Sichtungen sind im Zusammenhang mit dem Auffinden der sog. „NSU-CD“ und der Klärung der Frage, ob darüber hinausgehende Datenträger mit NSU-Bezügen in den Beständen des VP-Führers und schließlich in der gesamten Abteilung zu finden sind, zu sehen.

In der 40. KW 2014 (29. September bis 03. Oktober 2014) erfolgte eine kontrollierte Selbstsichtung mit anschließender Entnahme von Datenträgern aus dem Panzerschrank unter Beteiligung des VP-Führers, der Referatsleitung des Grundsatzreferates der Beschaffung und eines Stabsmitarbeiters der Abteilung 2. Zweck der Maßnahme war das Auffinden von Datenträgern, insb. CDs, die möglicherweise Dubletten zur aufgefundenen sog. NSU-CD darstellten oder mit dieser in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen könnten. Im Anschluss erfolgte eine Übergabe der aufgefundenen Datenträger (ca. 85) an die in diesem Zeitraum eingerichtete SAW-Datenträger.

In einer zweiten Sichtung am 20. Oktober 2014 wurden weitere im Panzerschrank befindliche Speichermedien (insb. etwa 150 CDs und Handys) entnommen und zunächst der SAW übergeben. An der Sichtung waren die Leitung der Internetgruppe der Abteilung 2, ein Mitarbeiter der Internetbeschaffung sowie der VP-Führer selbst beteiligt. Zweck der Maßnahme war diesmal das Auffinden aller Datenträger, bei denen ein CORELLI-Bezug als möglich erachtet wurde. Nach Aussage des VP-Führers existierten keine weiteren physischen Datenträger am Arbeitsplatz. Eine Arbeitsplatzablage außerhalb des Büros bestehe nicht.

Für die Arbeit der SAW-Datenträger wurde festgelegt, dass unter Datenträgern DVDs, CDs, USB-Sticks, Festplatten, Audio- und Videokassetten zu verstehen sind. Aus diesem Grund wurden die nicht unter diese Definition fallenden und zunächst entnommenen Handys wieder in den Panzerschrank zurückgelegt. Sie waren nicht vom Suchauftrag umfasst.

Die dritte und vierte Sichtung sind im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Sachverständigen des PKGr von November 2014 bis Mai 2015 zu sehen. Der Sachverständige bat im Dezember 2014 darum, dass die Dienstvorgesetzten die Mobiltelefone, die zur Kommunikation mit CORELLI genutzt worden waren, in sichere Verwahrung zu nehmen. Der Auftrag wurde am 14. Januar 2015 durch eine Eingrenzung des für den Sachverständigen relevanten Zeitraumes auf März bis April 2014 konkretisiert.

Die dritte Sichtung des Panzerschrankes erfolgte am 20. Januar 2015. Es sind nicht mehr alle Teilnehmer der Sichtung feststellbar. Anlässlich dieses Termins wurden sieben Handys gefunden und in eine entsprechende Auflistung übernommen. Die Handys wurden durch die Referatsleitung der VP-Führung (Köln) in Verwahrung genommen. Der VP-Führer hatte dargelegt, dass diese aufgefundenen Handys ausschließlich in anderen operativen Zusammenhängen genutzt worden seien.

Die vierte Sichtung erfolgte am 13. März 2015 unter Beteiligung des Leiters der Beschaffung der Abteilung 2, der Referatsleitung der VM-Führung (Köln), eines Mitarbeiters der BfV-Projektgruppe „Sachverständiger PKGr“ sowie eines Mitarbeiters des Bereiches Sicherheit und Innere Revision.

Anlässlich dieses Termins wurden weitere sieben Handys gefunden und in einer Liste dokumentiert.

Die letzte Maßnahme (ab 08. Juli 2015) erfolgte im Zusammenhang mit dem Abteilungswechsel des VP-Führers aus Fürsorgegründen, da der VP-Führer selbst wegen der erheblichen Unterlagenmengen um Hilfestellung bei der „Abwicklung“ gebeten hatte. Ziel war die Leerung des Panzerschrankes unter Gewährleistung des Erfordernisses, abteilungsrelevante Unterlagen in der Abteilung zu belassen.

Zu den erfragten Details siehe auch Fragenkomplex B.

3. Handelt es sich um eine Routinemaßnahme?

(MdB Schuster)

Die Mitarbeiter des BfV wurden im Juli 2014 mittels hausinterner Sicherheitsinfo darauf hingewiesen, die Inhalte in ihrem Einflussbereich befindlichen VS-Verwahrgelasse eingehend zu prüfen und nicht mehr benötigte Verschlusssachen an die Aktenverwaltung zurückzugeben.

4. Wie ist die Sichtung des Panzerschrankes protokolliert worden?

(MdB Tempel)

Soweit sich diese Frage auf die finale Abarbeitung des Panzerschrankinhaltes bezieht, wurde kein Protokoll erstellt, da es sich um eine erbetene Fürsorgemaßnahme des Panzerschrankinhabers handelte.

5. Auf welcher Grundlage und auf wessen Einschätzung erfolgte jeweils eine etwaige Feststellung zu einem „Corelli“-Bezug oder einer möglichen NSU-Relevanz?

(ergänzend)

Die ersten beiden Sichtungen hatten das Auffinden von CDs bzw. Datenträgern im weiteren Sinne zum Ziel. Während bei der ersten kontrollierten Selbstsichtung der VP-Führer noch jeweils aus seiner Sicht relevante CDs aus seinem Schrank herausreichte und den Anwesenden übergab, wurden während der zweiten Sichtung gezielt alle verbliebenen CDs, sonstige Datenträger und auch Mobiltelefone dem Schrank durch Mitarbeiter der Internetbearbeitung entnommen und an die SAW-Datenträger übergeben (vgl. hierzu auch Antwort C.2, 4. Absatz). Zu all den genannten Gegenständen konnte eine zumindest abstrakte NSU-Relevanz nicht von vorne herein ausgeschlossen werden. Daher waren sie von den Sichtungen miterfasst.

Sichtungs- bzw. Suchauftrag für die Sichtungen drei und vier war das Auffinden von Mobiltelefonen. Insofern bedurfte es keiner Vorabeinschätzung möglicherweise vorliegender relevanter Bezüge zum NSU.

Die fünfte Sichtung ab 08. Juli 2015 und die sich daran anschließenden sukzessiven „Abwicklungsarbeiten“ erfolgten durch die jeweils anwesenden Mitarbeiter (ehemalige Referatsleitung, VP-Führer sowie ein Mitarbeiter der Internetbeschaffung). Gemeinsam wurden Unterlagen kursorisch auf eine mögliche weitere Relevanz für die Abteilung 2 geprüft und im Zweifelsfall separiert. In einem weiteren Schritt war beabsichtigt, diese Unterlagen durch sachkundige Mitarbeiter der Abteilung gezielt auf ihre konkrete Relevanz prüfen zu lassen, um im Anschluss über eine Weiterverwendung oder Vernichtung der Unterlagen entscheiden zu können.

6. Was hat der VMF auf die Frage nach relevanten Unterlagen etc. bei der Sichtung geantwortet?

(MdB Mihalic)

Hinsichtlich der Maßnahme im Juli 2015 bat Abteilungsleiter 2 den VP-Führer bereits vorab um eine Auskunft, ob sich in dem Panzerschrank aus seiner Sicht noch für den NSU-Komplex relevante Unterlagen befänden. Dies verneinte der VP-Führer.

7. Der Schrank wurde fünfmal gesichtet – wieso wurde das Handy übersehen?

(MdB Mihalic)

Diese Frage könnte nur durch nicht belastbare Mutmaßungen beantwortet werden.

8. Welche anderen Gegenstände gibt es noch?

(MdB Grätsch)

Die erhebliche Unterlagenmenge aus der fünften Sichtung (siehe A.3, B.l, B.3, C.2, C.5) befindet sich in der Prüfung. Es sind derzeit nach wie vor keine NSU-Bezüge erkennbar geworden.

9. Gibt es noch weitere Mobiltelefone?

(MdB Bau)

Unter den unter Frage C.8 genannten Unterlagen befand sich kein weiteres Mobiltelefon. Weitere, über diese Berichterstattung hinausgehende, mutmaßlich relevante Mobiltelefone sind nicht bekannt.

10. Wo befinden sich die bei den Sichtungen als relevant erachteten Gegenstände gegenwärtig?

(ergänzend)

Das Mobiltelefon Samsung S II sowie die dazugehörige SIM-Karte befinden sich beim BKA. Der übrige Schrankinhalt befindet sich im BfV.

D. Übernahme des Mobiltelefons durch den VMF

1. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage/interner Regelungen wurde das Handy in Verwahrung genommen?

(MdB Mihalic)

Die Aushändigung des Mobiltelefons von CORELLI an den VP-Führer erfolgte einvernehmlich. Die Übergabe erfolgte aus Sicherheitserwägungen zu Beginn der Schutzmaßnahme.

2. Wie wurde dies dokumentiert?

(MdB Mihalic)

Der VP-Führer gab an, aus Sicherheitsgründen die Übernahme des Mobiltelefons nicht dokumentiert zu haben. Eine Dokumentation der Übernahme in BfV-Akten hätte aus seiner Sicht eine mögliche Verbindung zwischen Klar- und Legendenidentität CORELLIs generieren können, die er unbedingt habe vermeiden wollen.

3. Wie ist der „normale“ Ablauf zu Beginn einer Schutzmaßnahme?

(MdB Tempel)

Zu Beginn einer Schutzmaßnahme werden alle Kommunikationsverbindungen der Schutzperson in das „frühere Leben“ abgebrochen. Dies umfasst die Abgabe sämtlicher Kommunikationsmittel. Hintergrund dieser Maßnahmen ist die Verhinderung technischer Ortungen der Schutzpersonen.

Die Trennung von allen Kommunikationsmitteln erfolgt durch den VP-Führer der zuständigen Fachabteilung.

4. Wie erfolgten hierbei Entgegennahme des Telefons und Protokollierung?

(MdB Tempel)

Hierzu verweisen wir auf die Antwort zu Fragen D. 1. und 2.

5. Welches Referat war für den VMF zuständig (während Verwahrung des Handys)?

(MdB Pau)

Es wird auf die Antwort in der VS-VERTRAULICH-Fassung der Beantwortung verwiesen.

6. Wurde mit dem VMF die Sinnlosigkeit des Vorgehens erörtert, sich nur das Handy, nicht aber die SIM-Karte übergeben zu lassen?

(MdB Pau)

Wir verweisen auf unsere Antwort zu Frage A.19.

E. Ablauf der Unterrichtungen

1. Warum hat die Unterrichtung der Amtsleitung im BfV drei Tage gedauert (18.-21.4.16)?

(MdB Grätsch)

Die Amtsleitung wurde am 18. April 2016 über die Existenz eines Mobiltelefons im übrigen Schrankinhalt (siehe C.10) des VP-Führers unterrichtet. Zu diesem Zeitpunkt war noch nicht bekannt, dass es sich um ein Mobiltelefon der ehemaligen VP CORELLI handelt. Die Amtsleitung wurde darüber in Kenntnis gesetzt, dass das Gerät bereits ausgelesen wurde (siehe A.1), allerdings die Sichtung des schriftlichen Analyseergebnisses noch ausstehe. Die Amtsleitung bat daraufhin um Unterrichtung über das Ergebnis der Sichtung, insbesondere hinsichtlich des Nutzungszwecks des Mobiltelefons sowie über mögliche Inhalte mit NSU-Bezug.

Das Ergebnis der Sichtung vom 19. und 20. April 2016, welche prioritär durch die Leitung des Grundsatzreferates der Beschaffung durchgeführt wurde, legte die Vermutung nahe, dass es sich um ein privat genutztes Mobilfunktelefon CORELLIs handeln könnte. Offensichtliche NSU-Bezüge waren nicht zu erkennen.

Am 21. April 2016 erfolgte die Unterrichtung der Amtsleitung, nachdem am selben Tag der VP-Führer auf Nachfrage bestätigt hatte, dass besagtes Mobiltelefon von CORELLI im Jahr 2012 bis zum Beginn der Schutzmaßnahme privat genutzt worden war.

2. Wann ist das BMI unterrichtet worden?

(MdB Grätsch)

Das BMI wurde telefonisch am 04. Mai 2016 informiert. Eine schriftliche Unterrichtung erfolgte am 06. Mai 2016.

3. Warum dauerte die Unterrichtung des BMI zwei Wochen?

(MdB Grätsch)

Der Sachverhalt bedurfte zunächst der BfV-internen Prüfung, Erhebung, Rücksprachen, Niederschrift und Unterrichtung der eigenen Hausleitung. Diese konnte das BMI erst nach eigener Bewertung über den aufbereiteten Sachverhalt informieren.

4. Warum wurde das PKGr nicht am 27. April 2016 unterrichtet?

(MdB Grätsch)

Zu diesem Zeitpunkt war die BfV-interne Prüfung des Sachverhaltes noch nicht abgeschlossen. Siehe Antwort zu Frage E.3.

F. Kommunikation von und mit Corelli

1. Wie viele der fünf Mobiltelefone [auch: SIM-Karten], welche BKA – vgl. die Sitzung des Innenausschusses vom 8.10.2014 – auswertete, stammen vom BfV?

(MdB Pau)

Laut Aussage eines BKA Mitarbeiters in der erwähnten Innenausschusssitzung vom 08. Oktober 2014 entstammen von den fünf sich im Besitz des BKA befindlichen Handys zwei aus den Asservaten des PP Bielefeld, eins aus den Asservaten des BKA und zwei aus der Einlagerung beim BfV. Die drei erstgenannten Handys wurden bei der Durchsuchung der Schutzwohnung des CORELLI nach dessen Ableben gefunden; die beim BfV eingelagerten beiden Handys waren bei der Räumung der Altwohnung vor Beginn der Schutzmaßnahme in den Besitz des BfV gelangt. Die Gegenstände aus der Altwohnung wurden im BfV vom PKGr-Sachverständigen gesichtet.

2. Fertigen Sie eine detaillierte Gesamtübersicht aller zur Kommunikation geeigneten Geräte, die jemals von Seiten des BfV oder von Seiten des VM zur wechselseitigen Kommunikation genutzt wurden, von denen das BfV Kenntnis hat (aufgeschlüsselt nach allen BfV-Bediensteten, die jemals Kontakt zu „Corelli “ hatten [VMF, dessen Vertreter, Betreuungsteam und ggfls. andere Personen]). Nehmen Sie in die Übersicht auch alle Geräte auf, die während der Arbeit des PKGr-Sachverständigen überprüft wurden (auch solche mit negativem Ergebnis), die das BKA im BfV sicherstellte und solche, über die das BKA auf der Sitzung des Innenausschusses am 8.10.2014 berichtete. Soweit möglich, bezeichnen und kontextualisieren diese Geräte so genau wie möglich.

(ergänzend)

Nachfolgende Aufstellung enthält die Handys, die sich ursprünglich im Besitz der VP-Führer, VP-Führer-Vertreter oder CORELLI befanden und teilweise (Nr. 1-7, 9) im Zuge der Untersuchungen des Sachverständigen des PKGr Jerzy Montag ausgewertet wurden. Die Frage der Relevanz wurde intensiv mit dem Sachverständigen erörtert.

Dabei stellte sich bei den ausgewerteten Handys heraus, dass nur zwei für den Untersuchungsgegenstand relevant gewesen sind (Nr. 7 und 9). Die Relevanz wurde von der BfV PG PKGr und dem Sachverständigen Montag intensiv erörtert.

Bei Nr. 11 handelt es sich um das Diensthandy des Vertreters des letzten VP-Führers. Er wurde vom Sachverständigen Montag zu dem besagten Handy befragt. Das Ergebnis lautete, dass kein relevanter CORELLI-Bezug festgestellt werden konnte, der eine weitere Auswertung erforderlich machen würde.

  Handy-Typ Serien-Nr. / IMEI Farbe Bemerkungen Auswertung Corelli-Relevanz Aufgefunden am
1 Tellme C 145 (VP-Führer Handy)

35901005
0008453

schwarz ohne SIM-Karte
ohne PIN
ja nein Sichtung am 13.03.2015
2 NOKIA Modell 100 (VP-Führer Handy) 35928604
0451660
grau mit SIM-Karte
und PIN
ja nein Sichtung am 13.03.2015
3 Samsung Modell GT-E 1200 (VP-Führer Handy) 35526805
9900369
schwarz mit SIM-Karte
und PIN
ja nein Sichtung am 13.03.2015
4 Siemens Modell ME 45 (VP-Führer Handy) 35017253
6434171
schwarz ohne SIM-Karte ja nein Sichtung am 13.03.2015
5 Nokia (VP-Führer Handy) nicht zu öffnen schwarz-braun   ja nein Sichtung am 13.03.2015
6 Nokia Modell 1800 (VP-Führer Handy) 35270904
2494427
dunkel-lila ohne SIM-Karte ja nein Sichtung am 13.03.2015
7 Samsung GT-E 1150i (VP-Führer Handy) 35477004
0294340
schwarz-silber mit SIM-Karte und PIN ja ja Sichtung am 13.03.2015
8 Samsung S II (CORELLI-Handy) 35958504
8616475
schwarz am 06.05.2016 an BKA zur Auswertung gegeben ja wird derzeit vom BKA überprüft zwischen dem 08.07. bis 12.08.2015
9 Samsung Klapphandy (VP-Führer legendiert)   rot mit SIM-Karte ja ja liegt bei ITSiM im BfV
10 NOKIA ASHIA 200 (CORELLI-Handy)     im Besitz BKA Gegenstück VP-Führer Handy   ja im Besitz BKA
11 NOKIA 63101 (Vertreter VP-Führer Handy)     mit SIM-Karte nein nein Abt. 2 im BfV

3. Wie viele dieser fünf Mobiltelefone (vgl. Frage F.1) sind Corelli privat zuzurechnen?

(MdB Pau)

Mit den im BfV zur Verfügung stehenden Unterlagen, Gegenständen und Aussagen der Mitarbeiter kann diese Frage nicht beantwortet werden.

4. Hat Corelli das zuletzt aufgefundene Handy privat beschafft?

(MdB Pau)

Der VP-Führer gab an, dass das Mobiltelefon von CORELLI selbst privat beschafft wurde.

5. Wer hat die Telefonrechnungen beglichen?

(MdB Pau)

Der VP-Führer gab an, dass der Rechnungsbetrag während der aktiven Nutzung des Mobiltelefons vom Privatkonto des CORELLI abgebucht worden sei. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage F.6 verwiesen.

6. Hat das BfV für Gerät oder Verbindungsentgelte bezahlt?

(MdB Pau)

Laut VP-Führer hat das BfV für das Gerät keine Zahlung geleistet. Soweit die Verbindungsentgelte im Zusammenhang mit seinem Auftrag standen, wurden diese in Teilen übernommen.

Der Schutzakte lässt sich entnehmen, dass CORELLI von Seiten des BfV die Grundgebühren seines Mobiltelefons erstattet wurden. Dabei handelt es sich um eine Erstattung der Kosten zwischen Kündigung und tatsächlichem Vertragsende.

7. Wurde jemals überprüft, wie viele Handys Corelli insgesamt zur Verfügung gestellt wurden?

(MdB Pau)

Im Rahmen der Ermittlungen des Sachverständigen des PKGr Jerzy Montag wurde die Thematik erörtert, welche Mobiltelefone und SIM-Karten der VP-Führer zum Kontakt zu CORELLI genutzt hatte. Zwei Mobiltelefone des VP-Führers und dazugehörige SIM-Karten wiesen Bezüge zu CORELLI auf. Die Auswertungsergebnisse wurden dem Sachverständigen mitgeteilt.

Weitergehende Überprüfungen fanden nicht statt.

8. Wie viele Handys oder SIM-Karten hatte Corelli im Gesamtzeitraum seiner Tätigkeit für das BfV (bis Tod)?

(MdB Pau)

Mit den im BfV zur Verfügung stehenden Unterlagen, Gegenständen und Aussagen der Mitarbeiter kann diese Frage nicht beantwortet werden.

9. Sind alle diese Handys von Corelli noch vorhanden?

(MdB Pau)

Mit den im BfV zur Verfügung stehenden Unterlagen, Gegenständen und Aussagen der Mitarbeiter kann diese Frage nicht beantwortet werden.

10. Ist der VMF bereits vernommen worden?

(MdB Pau)

Der VP-Führer wurde von diversen Gremien und Behörden (u.a. 3. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages („NSU II“), Untersuchungsausschuss der 15. Wahlperiode des Landtages Baden-Württemberg („Die Aufarbeitung der Kontakte und Aktivitäten des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) in Baden-Württemberg und die Umstände der Ermordung der Polizeibeamtin M.K.“), BKA) zur Thematik CORELLI befragt.

11. Welche Rufnummern hat der VMF genutzt?

(MdB Pau)

Zur Kontaktaufnahme durch den VP-Führer zu CORELLI sind hier die Nummern: 0151/54896661 und 0174/8242438 bekannt.

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13 Ergänzungen

  1. Es ist fürchterlich, dass bei jedem Artikel über die NSU die mysteriösen Todesumstände oder die unauffällige Häufung der Tode mit erwähnt werden, aber nie wird der konkrete Vorwurf mal genannt wird, der dabei mitschwingt:
    Der VfS mordet aktiv in Deutschland zur Vertuschung und seine Interessen!
    Allein der Gedanke ist in einer Demokratie und einem Rechststaat ungehäuerlich, und dafür trägt auch die Kanzlerin eine Verantwortung! Das muss endlich mal angesprochen werden.

    1. Sie müssen die Entstehung und das Agieren der NSU im Zusammenspiel mit diversen Landes VS und dem Bundes VS,KKK und diversen anderen braunen Gruppierungen betrachten,dann wird Ihnen bewußt,wieviel Schmutz sich unter dem Teppich befindet,der gerichtlich nicht aufgearbeitet werden soll.
      Maaßen weiß um all diese Verwicklungen der diversen Behörden in den NSU Skandal und das ist sein größter Pfand,quasi seine pekuniäre Altersversorgung und Diabetesprophylaxe.
      Auch Zschäpe jongliert mit diesem Pfund an Wissen,wodurch sie sich eine mildere Strafe erhofft.

  2. Beim Polizistenmord in Heilbronn war das mit dem Handy doch auch etwas komisch. Da ist das Telefon auf den Tatortfotos oder das berichtete ein anderes wie das welches zu dem Fall in der Aservatenkammer liegt meine ich mich zu erinnern. Ich glaube eines davon war ebenfalls so ein Samsung klapphandy in silber oder rot.. gibt es da Parallelen?

  3. Staatlich finanzierte NS-PR: Thomas Richter (aka Corelli,HJTommy,Oikrach88) :

    „Corelli“, der im Zusammenhang mit dem NSU enttarnt wurde, hatte beispielsweise in seiner Zeit als Spitzel das Portal „Nationaler Demonstrationsbeobachter“ (NDB) aufgebaut. Über Jahre besuchten Richter und seine Kameraden rechtsextreme Aufmärsche, fotografierten, filmten diese – und stellten Berichte mit Bildern ins Netz. Auch von befreundeten Kameradschaften sammelte Richters Material für die Seite ein.

    Auf einem Foto vom Heß Gedenkmarsch in Wunsiedel am 17.8.2002, das auf Corellis Website „Nationaler Demonstrationsbeobachter“ (www.nd-b.com) veröffentlicht ist ein Kranz des Thüringer Heimatschutzes zu sehen, dem Zschäpe,Mundlos und Böhnhardt angehörten.

    Begegneten sich Richter und Böhnhardt, Mundlos oder Zschäpe? Sonderermittler Montag sagte vor dem NSU-Untersuchungsausschuss er könne sich vorstellen, dass „Corelli“ dem Trio öfter begegnet ist, habe aber in den Akten dazu nichts gefunden. Allerdings hat der Parlamentsbeauftragte nicht alle Unterlagen des BfV zu „Corelli“ bekommen. Ihm seien „sehr umfänglich“ Akten vorgelegt worden, so Montag. „Sehr umfänglich“ ist aber nicht „vollständig“.

    Seit Januar 2002 berichtete der „Nationale Demonstrationsbeobachter“ kontinuierlich von Neonazi-Veranstaltungen – vor allem in Ostdeutschland, aber auch in Dortmund, Hamburg oder Wunsiedel, wo Rechtsextreme für Hitler-Stellvertreter Heß marschierten. Im Oktober 2008 veröffentlichte V-Mann Corelli auf seiner Seite Bilder von einer Demonstration in Geithain – an diesem Aufmarsch soll auch Beate Zschäpe teilgenommen haben.

    „Eines der Hauptelemente der Internetseite von ‘Oikrach’, der auch deutsche Soldatenlieder, eigene ‘Gedichte’ und germanophiles ‘Neuheidentum’ ins Netz gestellt hat, ist das gemeinsam mit ‘Templer’ betriebene ‘Nationale Forum’, in dem rassistische Einträge ebenso ihren Platz haben wie Hinweise auf den Bezug der Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz (samt Hinweis auf die Internetseiten der NSDAP-AO). Zudem gibt es Diskussionsbeiträge über WPMP3, deren kompletter Bestand an brauner Musik zum Download von dem betroffenen Anbieter von Webspeicherplatz gelöscht wurde. Bei ‘Oikrach’ findet sich auch ein Link zu ‘Odins Lounge’, eine der diversen Internetseiten, über die rechte Musik im MP3-Format weltweit zum Download bereitsteht. Weitere Links führen zu den Internetseiten der ‘Berlin-Brandenburger Zeitung’ (BBZ) um den Neonazi Frank Schwerdt sowie zu diversen Internetseiten des Blood&Honour-Netzwerks oder des KuKluxKlan.“ (Rudolf Kleinschmidt, August 2000)

    In den Ausgabe Nr.6/2000 des rechtsextremen Fanzines „Nationaler Beobachter – Informationsblatt für die Region Halle-Saalkreis“, dessen Herausgeber Richter war, wird dazu aufgerufen Anwerbeversuche des Verfassungsschutzes öffentlich zu machen:

    „Wenn Ihr Informationen öffentlich machen wollt, dann schreibt uns. Vertraulichkeit wird garantiert. Lassen wir diesen Speichelleckern in Halle keine Chance, hier ihr dreckiges Geld zu verdienen!! (…) Die VS-Spitzel sind Tieren gleich, sie kennen keine menschlichen Gefühle, Anstand oder Ehrlichkeit sind ihnen fremd. Meist sind es sehr einsame, wirklich kranke Gestalten, die dafür um so gefährlicher sind.“

    Zu diesem Zeitpunkt stand Richter bereits im Dienst des BfV.

    Hans Georg Maaßen stellt sich am 2.6.2016 den Fragen des 2. NSU-Untersuchungsauschusses des Bundestages zur Causa Corelli. In nichtöffentlicher Sitzung liefert der BfV Chef einen „erfrischen ungeschminkten“ Bericht ab, wie der CDU Obmann Armin Schuster „lobt“:

    „Warum erfrischend? Weil Herr Maaßen unumwunden eingeräumt hat, dass es in seiner Behörde zu extrem fehlerhaften Verhalten kam im Umgang mit einem politisch hochsensiblen Vorgang.“

    Der Geheimdienst Chef hatte nach der zweistündigen Befragung keine Lust sich den Fragen der Presse zu stellen und verschwand kommentarlos:

    „Ich habe genug geredet heute.“

    Dem Deutschlandfunk verkündete Maaßen später in emotionslosem Apparatschik-Sprech von brutalstmöglicher Personalführung:

    „Ich habe deutlich gemacht , dass ich diesen späten Auffund dieses Handys ausdrücklich rüge. Habe auch zum Ausdruck gebracht, dass ich gegenüber diesen Mitarbeitern explodiert bin als ich dies zur Kenntnis genommen habe.“

    Maaßen sollte schnell sein Rücktrittsgesuch einreichen.

    https://machtelite.wordpress.com/2014/11/02/nsu-komplex-drei-jahre-systematische-vertuschung/

  4. dass Hans-Georg Maaßen ein „unparlamentarisches und undemokratisches Verhalten an den Tag“ lege. Es stelle sich die Frage ob er der richtige Mann für das Amt sei.

    Natürlich. Gerade wegen dieses Verhaltens ist er der absolut richtige Mann für einen Posten in einer „Sicherheits“behörde.
    Verachtung der parlamentarischen Demokratie, Machtmissbrauch, Anmaßung etc. sind quasi Voraussetzung.
    Maaßen bringt zudem als Bonus noch mit, dass er nicht nur im Geiste der absolute Bürokrat, nie verantwortlich, aber immer zu Diensten ist, sondern auch noch eine Erscheinung hat, wie sie kein Karikaturist besser hinbekäme, wollte er den Prototyp „Schreibtischtäter“ zeichnen.

  5. Naja und selbszt wenns eng wird für Mr. M – 10.000EUR Pension pro Monat sollten drin sein.

    1. Wenn ich das richtig sehe, ist der BfV Praesident B9 mit einem monatlichen Grundgehalt 2015 von 10746,50EUR, was immer er noch an Zulagen bekommt.

      1. Wohl dem der einen Gönner wie die SPD hat,wird sich Maaßen sagen und alles für ein widerliches,abstruses und gerichtlich nicht haltbares Gutachten,welches er für Steinmeier und Schily in der Causa Kurnaz erbracht hat und welches ihn als Bonus auf diesen Posten gespült hat.
        Diesen Job hätte er qua Befähigung über kein Jobportal erhalten.

  6. Es wird doch niemand ernsthaft glauben,dass der Verfassungsschutz selbst SIM Karten freigibt,auf denen sich Belastungsmaterial gegen den Verfassungsschutz befindet.
    Die Aktion soll ausdrücken,seht her wir sind zwar schlampig und unkoordiniert in unserer Arbeit,aber ehrlich,korrekt und gewillt mit dem NSU Ausschuss zusammenzuarbeiten.
    Der SIM Kartenfund ist eine Nebelkerze.
    Viel interessanter wäre es, wenn ein Insider Interna, welches dem VS richtig wehtut,an Kritiker lanciert,aber dann würde er schnell an einem Diabetes zugrunde gehen,der bisher bei ihm unerkannt blieb.
    Volkskrankheit Diabetes ist im Vormarsch.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.