In einem am Dienstag veröffentlichten Urteil (pdf, EN) kommt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu dem Schluss, dass Arbeitgeber_innen unter gewissen Umständen private Chatnachrichten ihrer Angestellten mitlesen, protokollieren und auswerten dürfen. Dagegen vorgegangen war ein rumänischer Ingenieur, dem 2007 gekündigt worden war, weil er in seiner Arbeitszeit auch private Nachrichten über den Yahoo Messenger geschrieben […]