Privatsphäre
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: Handy-Auswertung: Berliner Ausländerbehörde durchsuchte die Telefone von 40 Menschen ohne Papiere
Viele besitzen keine Papiere, aber ein Mobiltelefon. Die Berliner Ausländerbehörde darf sich darauf ungehindert umsehen. : Handy-Auswertung: Berliner Ausländerbehörde durchsuchte die Telefone von 40 Menschen ohne Papiere Nicht nur das Bundesamt für Migration, auch die Ausländerbehörden dürfen die Telefone von Menschen ohne Papiere durchsuchen, wenn sie sich darüber Rückschlüsse auf deren Identität erhoffen. Eine Anfrage ergab: In Berlin dürfen Mitarbeitende der Behörde wahllos in E‑Mails, Nachrichten und Fotos stöbern – ein massiver Eingriff in die Privatsphäre.
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: Wie der Skandal um Facebook und Cambridge Analytica das kalifornische Datenschutzgesetz ermöglichte
Das California State Capitol in Sacramento, Sitz des kalifornischen Parlaments. : Wie der Skandal um Facebook und Cambridge Analytica das kalifornische Datenschutzgesetz ermöglichte Ende Juni hat das kalifornische Parlament ein neues Datenschutzgesetz verabschiedet. Der „California Consumer Privacy Act“ gibt den Menschen im bevölkerungsreichsten US-Bundesstaat erstmals das Recht, von Unternehmen zu erfahren, welche persönlichen Daten diese über sie speichern, weiterverkaufen oder mit Dritten teilen. Zudem können sie von Firmen verlangen, ihre Daten nicht mehr zu verkaufen und zu teilen oder sie ganz zu löschen.
Das Gesetz wurde maßgeblich vorangetrieben von einem kalifornischen Immobilienunternehmer, der mit Hilfe eines Volksentschiedes für den nötigen politischen Druck sorgte. Von den Technologie-Konzernen anfangs noch belächelt, sammelten er und seine UnterstützerInnen in wenigen Monaten mehr als 600.000 Unterschriften – befeuert vom Datenskandal um Facebook und Cambridge Analytica. Wie das trotz starkem Lobbying von Facebook, Google und Co. gelang, beschreibt die New York Times in einer lesenswerten Reportage:
Das öffentliche Image des Silicon Valley hatte die Snowden-Enthüllungen überlebt. Aber die Technologieunternehmen, bereits in die Verbreitung von „Fake News“ und russischer Einmischung bei den Wahlen 2016 verwickelt, waren nicht mehr die Guten. Als [Referendumsinitiator] Arney einen seiner Söhne mit in den Zug nahm, war es plötzlich einfach, die Leute dazu zu bringen, für das Referendum zu unterschreiben. „Nach dem Cambridge Analytica-Skandal war ‚Datenschutz’ alles, was wir zu sagen hatten.“ (Eigene Übersetzung)
Update 23.8.18: Zum AktivistInnenteam gehörten neben dem in dem Times-Artikel erwähnten Alastair MacTaggert und Rick Arney auch noch eine Frau, Mary Stone Ross. Obwohl sie seit Beginn mit an der Initiative arbeitete, erwähnte die New York Times sie nicht. Darauf weist die Journalistin Kashmir Hill bei Gizmodo hin.
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: Google speichert Standort auch bei ausgeschaltetem „Standortverlauf“
Beispiel von AP über von Google gespeicherte Standortdaten : Google speichert Standort auch bei ausgeschaltetem „Standortverlauf“ Wie die Nachrichtenagentur AP berichtet, speichert Google den Standort seiner NutzerInnen, auch wenn diese den Standortverlauf ausgestellt haben. Die Journalisten bezeichnen dies als „irreführend“ und bezweifeln, dass Google-NutzerInnen sich über die Speicherung ihres Standorts bewusst sind. Den Vorwürfen liegen zwei verschiedene Google-Funktionen zugrunde, die auf Standortdaten zurückgreifen. Der „Standortverlauf“ zeichnet alle Orte auf, die NutzerInnen mit einem eingeschalteten und bei Google eingeloggten Gerät, zum Beispiel einem Android-Handy, besuchen. Diese Funktion lässt sich in den Einstellungen des Google-Kontos ausschalten. „Wenn Sie den Standortverlauf deaktivieren, werden die von Ihnen besuchten Orte nicht mehr gespeichert“, heißt es dazu in der Erklärung von Google.
Wer denkt, damit Google das Speichern jeglicher Standortdaten verboten zu haben, liegt falsch. Denn der Konzern speichert standardmäßig den Standort auch bei jedem Suchvorgang, dem Aufrufen von Google-Maps und weiteren Google-Diensten. Diese werden unter „Meine Aktivitäten“ gespeichert und für zielgerichtete Werbung genutzt. Möchte ein Nutzer auch diese Standortspeicherung abschalten, muss er das Speichern von „Aktivitäten“ hier vollständig abstellen. Der Informatiker Jonathan Meyer von der Princeton Universität kritisiert die irreführenden Bezeichnungen und Funktionen gegenüber AP:
Wenn du Nutzern erlaubst, etwas zu deaktivieren, das sich „Standortverlauf“ nennt, dann sollten alle Orte deaktiviert werden, an denen du einen Standortverlauf hast. Das scheint eine ziemlich einleuchtende Position zu sein. (Eigene Übersetzung)
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: Verfassungsbeschwerden gegen Staatstrojaner-Gesetz
Das Staatstrojaner-Gesetz aus dem letzten Jahr gerät unter Beschuss. : Verfassungsbeschwerden gegen Staatstrojaner-Gesetz Gleich von drei Seiten wird das seit etwa einem Jahr geltende Staatstrojaner-Gesetz rechtlich attackiert. Der Verein Digitalcourage, die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sowie jetzige und ehemalige FDP-Spitzenpolitiker*innen legen Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe ein.
Die Neuregelung in der Strafprozessordnung erlaubt den Einsatz von Spionagesoftware zur Infiltrierung von Smartphones oder Computern in der polizeilichen Strafverfolgung. Dies war zuvor nur in Ausnahmefällen dem BKA zur Terrorabwehr erlaubt. Unterschieden werden zwei Arten der Überwachung: Die Quellen-Telekommunikationsüberwachung kann eingesetzt werden, wenn laufende Kommunikation wie etwa verschlüsselte Nachrichten (WhatsApp, Telegram) überwacht werden sollen. Dies ist nur über das Eindringen in das Sender- oder Empfänger-Gerät möglich, anders als beispielsweise bei SMS. Darüber hinaus wird mit der Online-Durchsuchung ein Zugriff auf das gesamte Gerät möglich.
Kritiker*innen fürchten massive Eingriffe in die Privatsphäre. Weiterhin wird bemängelt, dass die Polizei so gefährliche IT-Sicherheitslücken ausnutzten darf, statt sich für deren Bekämpfung einzusetzen. Dadurch werde die Allgemeinheit gefährdet.
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: Von Schildkröten, Schlössern und Badezimmern: Was verstehen wir unter Privatsphäre?
Privatsphäre als physischer Rückzugsraum? Ein wiederkehrendes Motiv. (Collage durch uns.) : Von Schildkröten, Schlössern und Badezimmern: Was verstehen wir unter Privatsphäre? Was verstehen wir eigentlich unter Privatsphäre? Unterscheidet sich die Vorstellung eines Laien von den vielen wissenschaftlich etablierten Definitionen und Konzepten? Diesen Fragen sind Maggie Oates und ihre Kolleg*innen von der Carnegie Mellon University nachgegangen. In ihrer Forschungsarbeit (pdf) analysierten sie 366 Zeichnungen von Kindern und Erwachsenen, Expert*innen und Laien aus den USA auf die zugrundeliegenden Metaphern und Konzeptionen von „Privacy“.
Die Zeichnenden reagierten alle auf die Frage „Was bedeutet Privatsphäre für dich?“. […] Wir haben festgestellt, dass viele Zeichnungen von Laien eine starke Trennung zwischen öffentlichen und privaten physischen Räumen aufzeigten, während Experten eher nuancierte Datenschutzräume zeichneten. Die Zeichnungen von jungen Kindern fokussierten sich vor allem auf Schlafzimmer, Badezimmer oder das Betrügen in der Schule und haben das Thema Datenschutz nur selten adressiert.
(Eigene Übersetzung)Maggie Oates und ihre Kolleg*innen glauben, dass ihre Ergebnisse genutzt werden können, um Entscheidungen zur Privatsphäre besonders Laien zugänglicher und besser verständlich zu machen. Die Konzeptionen von Expert*innen könnten dabei helfen: Zwar seien ihre Metaphern nicht grundsätzlich besser, aber sie könnten nützlicher sein, um über die Gefahren der gegenwärtig vorherrschenden Informationsverarbeitung nachzudenken.
Maggy Oates hat die Arbeit auch als Vortrag auf dem diesjährigen Privacy Enhancing Technologies Symposium vorgestellt (ab Minute 48).
https://youtu.be/QUe7AQDRGJ0?t=48m8s
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: Google gibt externen Firmen Zugriff auf Gmail-Konten von Nutzern [Update]
Gmail ist fürs erste EU-rechtlich kein Telekommunikationsdienst : Google gibt externen Firmen Zugriff auf Gmail-Konten von Nutzern [Update] Google erlaubt externen Softwareentwicklern weiterhin den Zugriff auf E‑Mails von Millionen Gmail-Nutzern. Vor einem Jahr versprach der Internetgigant zwar, die Inhalte der Mails von Kunden nicht mehr für maßgeschneiderte Werbung zu analysieren. Doch das setzte der umstrittenen Datenpraxis des Konzerns offenbar kein Ende.
Hunderte Firmen haben Zugriff auf private Nachrichten von Gmail-Nutzern, berichtet nun das Wall Street Journal:
„[…] der Internetgigant erlaubt es hunderten externen Entwicklerfirmen, die Inboxen von Millionen von Gmail-Nutzern zu scannen, die sich für E‑Mail-basierte Dienstleistungen wie Onlineshopping-Preisvergleiche, automatisierte Reiseplaner und andere Tools angemeldet haben. Google tut wenig, um deren Vorgehen zu kontrollieren.
Meist werden die E‑Mails maschinell ausgewertet, um Werbung besser individualisiert ausliefern zu können. Doch in einigen Fällen haben auch die Mitarbeiter der Firmen selbst zu Schulungszwecken Zugriff auf die Daten, berichtet die US-Zeitung. Wer Gmail verwendet, sollte darauf gefasst sein.
Update: Zahlreiche Leser haben uns darauf hingewiesen, dass in den beschriebenen Fällen Gmail-Nutzer den externen Anbietern über den OAuth-Standard die Genehmigung zum Auslesen ihrer E‑Mails erteilt hätten. Für Leute mit IT-Verständnis ist die Bedeutung der Genehmigung sicher offenkundig, aber vielen Nutzern war wohl nicht klar, dass sie einem derartig weitgehenden Zugriff auf ihre privaten Mails durch externe Firmen und deren Mitarbeiter zugestimmt haben.
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: Urteil aus Straßburg: Massenüberwachung mit Recht auf Privatsphäre vereinbar
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. : Urteil aus Straßburg: Massenüberwachung mit Recht auf Privatsphäre vereinbar Der schwedische Auslandsgeheimdienst FRA darf in massenhaftem Umfang Telekommunikationsdaten abfangen und auswerten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg sieht in seinem heutigen Urteil darin keine Verletzung von Artikel 8 der Menschenrechtskonvention.
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: Tracking durch die Versicherung: Zu Risiken und Nebenwirkungen
73 Millionen Menschen vertrauen ihre Gesundheitsdaten den gesetzlichen Krankenkassen an. : Tracking durch die Versicherung: Zu Risiken und Nebenwirkungen Versicherungen erheben immer mehr Daten: zurückgelegte Schritte, geputzte Zähne, sogar Gentests. Auf den ersten Blick sind viele Angaben freiwillig, doch langfristig droht Datensparsamkeit zum Luxusgut zu werden. Diese schleichende Diskriminierung braucht gesetzliche Grenzen.
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: Kleines Einmaleins der digitalen Selbstverteidigung
Die Großen Fünf abwehren? Designer Oliver Hinzmann hat das für uns illustriert. : Kleines Einmaleins der digitalen Selbstverteidigung Wie man die Datensammler im Internet in den Griff bekommt: Wir tragen hier einige Basics zum eigenen Schutz zusammen und nennen Alternativen zu den Diensten der großen Konzerne. Ein Überblick.
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: Wenn Zuckerberg vor den Bundestag käme: Unser Wunsch-Fragenkatalog
Bei einer Begegnung im Jahr 2016 sprach Zuckerberg mit Merkels damaligem Kanzleramtsminister Peter Altmaier über Hate Speech und Künstliche Intelligenz. Datenmissbrauch war (noch) kein Thema. : Wenn Zuckerberg vor den Bundestag käme: Unser Wunsch-Fragenkatalog Der Facebook-Gründer bleibt seit Jahren zu vielen Aspekten seines Geschäfts Antworten schuldig. Auch wenn er nun vor dem US-Kongress befragt wird, will sich der 33-jährige Milliardär in Europa keiner ähnlichen Anhörung stellen – bisher. Sollte er aber doch mal in den Bundestag zitiert werden, haben wir schon mal ein paar passende Fragen an ihn.
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: Was wir Herrn Zuckerberg gerne mal ganz naiv fragen würden
Wird Zuckerberg im US-Kongress den Märtyrer der Innovationsgesellschaft geben? Hier zu sehen: Ein Bildstock des Künstlers Gerhard Pilgram in Klagenfurt : Was wir Herrn Zuckerberg gerne mal ganz naiv fragen würden Heute sagte der Facebook-Gründer im US-Kongress zum Datenskandal aus. In Europa bleibt Mark Zuckerberg jedoch bisher viele Antworten schuldig. Wir haben darum eine Liste mit Dingen zusammengetragen, die wir gerne mal ganz unbedarft von dem 33-jährigen Konzernchef wissen wollen.
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: Landgericht Berlin erklärt Facebooks Klarnamenzwang für rechtswidrig
Unter Pseudonym veröffentlicht: "Alice im Wunderland" von Charles Dodgson aka Lewis Carroll. : Landgericht Berlin erklärt Facebooks Klarnamenzwang für rechtswidrig Erneute juristische Schlappe für Facebook: Voreinstellungen wie die standardmäßige Aktivierung der Ortsübermittlung im Messenger verstoßen gegen deutsches Recht. Auch der vom Unternehmen betriebene Klarnamenzwang ist laut einem Gerichtsurteil rechtswidrig. Eine Grundsatzentscheidung im Dauerstreit um das Recht auf pseudonyme Kommunikation vermied das Landgericht Berlin jedoch.
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: US-Geheimdienste: Weiter Zugriff auf ausländische Kommunikation?
Das US-Repräsentantenhaus in Washington. : US-Geheimdienste: Weiter Zugriff auf ausländische Kommunikation? US-Geheimdienste sollen beim Überwachen der Kommunikation weitermachen wie gehabt: Forderungen nach mehr Privatsphäreschutz für Inländer fanden im US-Repräsentantenhaus keine Mehrheit. Die geheimdienstliche Massenüberwachung wird um sechs Jahre verlängert, wenn sich am Dienstag auch der US-Senat dafür ausspricht. Doch es regt sich Protest.
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: Perspektiven auf die Blockchain: „Vom demokratischen Ansatz bei Bitcoin ist nicht mehr viel übrig“
Der Fantasie sind kaum Grenzen gesetzt, wenn es um die Zukunft und Blockchains geht. Wir haben uns mal umgehört. : Perspektiven auf die Blockchain: „Vom demokratischen Ansatz bei Bitcoin ist nicht mehr viel übrig“ Der Mathematiker und Kryptograph Rüdiger Weis spricht im Interview über Grundlegendes zur Blockchain, die Entstehungsgeschichte von Bitcoin und über Gefahren für die Privatsphäre. Er macht den Auftakt zu einer dreiteiligen Interview-Serie über die Blockchain-Technologie und daran geknüpfte Zukunftsvisionen.
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: Nacktbilder verschicken, aber sicher – about:blank Folge 2
So geht's: Nacktbilder schicken, aber sicher : Nacktbilder verschicken, aber sicher – about:blank Folge 2 Kurz vor Weihnachten haben wir hier den Start einer neuen Videoreihe verkündet, bei der wir damit experimentieren, netzpolitische Inhalte jugendgerecht aufzubereiten. Sie heißt about:blank. In der ersten Folge ging es um Netzneutralität. In zweiten Teil geht es jetzt um Privatsphäre. Genauer gesagt um den Schutz der Privatsphäre beim Versenden von Nacktbildern: Safer Sexting.
Und wie das so ist bei Experimenten: Am Anfang läuft auch mal was schief. In diese Folge hat sich zum Beispiel ein kleiner inhaltlicher Fehler eingeschlichen. Wer findet ihn?
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: Schon beim Öffnen einer E‑Mail riskierst Du deine Privatsphäre
E-Mails: Aufgrund zahlreicher Sicherheitsmängel eher Postkarte als verschlossener Brief. : Schon beim Öffnen einer E‑Mail riskierst Du deine Privatsphäre In einem gestern veröffentlichten Longread zeigt das Wired Magazine mit anschaulichen Beispielen, wie leicht E‑Mail-Tracking funktioniert. Mit Online-Inhalten, die in die Mails eingebunden werden, verrät der Empfänger der E‑Mail nicht nur, wann er die E‑Mail öffnet, sondern auch seine IP-Adresse und damit seinen ungefähren Standort. Auch welches Gerät er zum Lesen der E‑Mail nutzt, wird für den Tracker sichtbar.
Möglich machen das vor allem sogenannte Tracking-Pixel. Diese transparenten Bilddateien, die oft nur 1x1 Pixel klein sind, sind in der E‑Mail gar nicht sichtbar, müssen aber von externen Servern geladen werden.
Soweit dürfte das für die meisten keine Überraschung sein: Tracker dieser Art werden seit Jahren vielfältig eingesetzt, vor allem von Spam- und Werbesendern, die damit überprüfen, ob die erreichten Mailkonten überhaupt genutzt werden. Wired verdeutlicht darüber hinaus aber, dass fast jede fünfte private Mail mittlerweile getrackt würde. Browser-Addons ermöglichen es auch Laien, an dieser zweifelhaften Praxis teilzunehmen.
Was im Artikel leider unter den Tisch fiel, hier aber nicht vorenthalten werden soll: Man kann sich sehr leicht gegen diese Art des Trackings wehren. Bessere Mailanbieter blockieren standardmäßig jegliche externen Inhalte, das gleiche gilt für manche E‑Mail-Clients wie Mozilla Thunderbird. Wer ganz sicher gehen will, lässt sich Mails nur als reinen Text anzeigen.
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: ePrivacy: Morgen entscheidende Abstimmung über Vertraulichkeit der digitalen Kommunikation
Letzte Runde für die ePrivacy-Positionierung? Morgen stimmt das EU-Parlament ab. : ePrivacy: Morgen entscheidende Abstimmung über Vertraulichkeit der digitalen Kommunikation Für eine Stärkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und vertrauliche Kommunikation in der EU wird es eng: Nachdem der Innenausschuss des EU-Parlaments vor einigen Tagen für eine datenschutzfreundliche Version der ePrivacy-Verordnung gestimmt hatte, könnte das Vorhaben morgen scheitern. Noch können Nutzerinnen und Nutzer aktiv werden.
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: Hauchdünne Mehrheit für Kompromiss bei ePrivacy-Reform
In der ePrivacy-Reform geht es unter anderem darum, wie Unternehmen die Bürger tracken dürfen und wie sie Daten weiterverarbeiten können. (Symbolbild) : Hauchdünne Mehrheit für Kompromiss bei ePrivacy-Reform Gestern noch hatten die Konservativen die Verhandlungen im Ausschuss abgebrochen, heute kam dann eine hauchdünne Mehrheit für einen Kompromiss zur ePrivacy-Reform zustande. Ein wichtiges Votum für besseren Datenschutz, aber die endgültige Entscheidung kommt erst noch im Plenum.
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: Datenschutz für Kinder? Let’s save the Internet for future generations
: Datenschutz für Kinder? Let’s save the Internet for future generations Unsere Autorin Kirsten Fiedler hat bei der TedXLiege-Konferenz in Belgien über Datenschutz für Kinder gesprochen: Let’s save the Internet for future generations.