Handy-Auswertung: Berliner Ausländerbehörde durchsuchte die Telefone von 40 Menschen ohne Papiere

Nicht nur das Bundesamt für Migration, auch die Ausländerbehörden dürfen die Telefone von Menschen ohne Papiere durchsuchen, wenn sie sich darüber Rückschlüsse auf deren Identität erhoffen. Eine Anfrage ergab: In Berlin dürfen Mitarbeitende der Behörde wahllos in E-Mails, Nachrichten und Fotos stöbern – ein massiver Eingriff in die Privatsphäre.

Smartphone in den Händen eines Mannes
Viele besitzen keine Papiere, aber ein Mobiltelefon. Die Berliner Ausländerbehörde darf sich darauf ungehindert umsehen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Freestocks

Seit dem 15. Juli 2017 darf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Mobiltelefone und Laptops von Asylbewerber*innen ohne Ausweis durchsuchen, um Rückschlüsse auf deren Identität zu gewinnen. Das neue „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ wurde schon während der Abstimmung massiv kritisiert, Rechtsexpert*innen und Datenschützer*innen halten es für vermutlich nicht verfassungskonform. Trotzdem trat es eins zu eins in Kraft.

Was dem BAMF erst im vergangenen Jahr gestattet wurde, dürfen die Ausländerbehörden in Deutschland allerdings schon lange. Seit dem 1. August 2015 können sie laut einer Bestimmung im Aufenthaltsgesetz die Mobiltelefone, Laptops oder USB-Sticks von Menschen ohne Ausweispapiere auswerten, um deren Identität und Staatsangehörigkeit festzustellen – und so abzuschätzen, ob die Person abgeschoben werden kann. Im Paragraphen 48 zu den „Ausweisrechtlichen Pflichten“ heißt es dort:

Besitzt der Ausländer keinen gültigen Pass oder Passersatz, ist er verpflichtet, an der Beschaffung des Identitätspapiers mitzuwirken sowie alle Urkunden, sonstigen Unterlagen und Datenträger, die für die Feststellung seiner Identität und Staatsangehörigkeit und für die Feststellung und Geltendmachung einer Rückführungsmöglichkeit in einen anderen Staat von Bedeutung sein können und in deren Besitz er ist, den mit der Ausführung dieses Gesetzes betrauten Behörden auf Verlangen vorzulegen, auszuhändigen und zu überlassen.

Das bedeutet, dass die Behörde im Prinzip von jedem Menschen ohne Papiere alle seine Datenträger verlangen kann, vom Smartphone bis zur externen Festplatte, inklusive der dazugehörigen Passwörter. Händigt die Person ihre Geräte nicht freiwillig aus, darf sie im Zweifel durchsucht werden. Gibt sie die PINs und Passwörter nicht bekannt, können diese von den Telefon- und Internetprovidern eingeholt werden – gegen den Willen des Betroffenen.

Die Behörde will damit sicherstellen, dass Menschen ohne Aufenthaltsrecht das Land tatsächlich verlassen. Abgeschoben werden können nur Ausländer*innen, deren Identität geklärt ist. Weil das Auswerten der Telefone aber offensichtlich einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen darstellt, gibt es einige Auflagen dafür, wie und wann die Daten ausgelesen werden dürfen. Im Gesetz steht dazu der Hinweis, dass bei der Durchsuchung nicht ausschließlich „Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung“ erlangt werden dürfen. Gemeint ist damit im deutschen Recht der Teil der Intimsphäre eines Menschen, der vor Eingriffen des Staates geschützt werden muss.

Das BAMF hat aus diesem Grund spezielle Geräte und Software angeschafft, mit deren Hilfe die Daten der gespiegelten Mobiltelefone gescannt und gefiltert werden. Am Ende spuckt die Software ein PDF aus, auf dem zum Beispiel eine Liste der Ländervorwahlen zu sehen ist, die jemand angerufen hat. Etwas anderes bekommt das BAMF-Personal nicht zu sehen. Für diese Ausrüstung hat das BAMF allein 2017 4,8 Millionen Euro ausgegeben – mit bislang mäßigem Nutzen.

SMS, E-Mails, Fotos: Die Berliner Behörde sieht alles

Die Berliner Ausländerbehörde verfügt hingegen über keine solche Hard- und Software. Mitarbeitende der Behörde entsperren die zu sichtenden Telefone also einfach von Hand und schauen sich dann darauf nach Hinweisen um. Das ergab die Antwort des Berliner Senats auf eine Kleine Anfrage des Linken-Abgeordneten Niklas Schrader. (Die Antwort im Volltext steht am Ende dieses Artikels).

Wie schon beim BAMF dürfen auch im Falle der Ausländerbehörde nur Mitarbeiter mit juristischem Staatsexamen die Sichtung übernehmen. Sie sollen vorab prüfen, ob „Anhaltspunkte für die Annahme vorliegen, dass durch die Auswertung ausschließlich Erkenntnisse aus dem Kernbereich der privaten Lebensführung erlangt würden“, dann wäre das Auslesen der Daten nämlich unzulässig. Weil auf Telefonen aber nicht nur Intimes, sondern auch Rufnummern gespeichert sind, die Erkenntnisse über das Herkunftsland bieten könnten, sei das Auslesen zulässig, argumentiert der Senat. Das Personal der Behörde darf anschließend nicht nur das Telefonbuch samt aller Namen und Adressen ansehen, sondern auch SMS, WhatsApp- oder Messenger-Nachrichten lesen, E-Mails und Fotos durchklicken.

Nichts davon werde gespeichert, heißt es in der Antwort des Senats. Sofern die Auswertung irgendwelche Rückschlüsse auf die Identität der Person zulasse, werde das handschriftlich in der Akte festgehalten. Meistens habe es sich dabei um Telefonnummern und Namen gehandelt, noch nie um ein Foto, und selbst wenn es einmal ein Foto mit relevanten Informationen geben sollte, etwa von einem Pass, würde dieses nur in Ausnahmefällen abfotografiert. „Aufgrund der händischen Auswertung ist somit sichergestellt, dass Informationen, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen, allenfalls gesichtet, aber weder aufgezeichnet noch verwertet würden.“

So bemüht sich der Senat, die Praxis der Behörde zu rechtfertigen. Auch sind die Fallzahlen wesentlich niedriger als beim BAMF, das präventiv und massenweise Geräte ausliest: In den Jahren von 2015 bis heute geht es um insgesamt vierzig Personen, deren Geräte die Berliner Behörde durchsucht hat. Aber auch viele Worte und wenige Fälle ändern nichts daran, dass das Behördenpersonal das Mobiltelefon eines Menschen durchstöbern darf und dabei wahllos alles zu sehen bekommt – im Zweifel auch Liebesbriefe und erotische Nachrichten, Nacktfotos, Tagebucheinträge oder E-Mails an den eigenen Therapeuten oder Anwalt.

Dabei handelt es sich um einen erheblichen Eingriff in den Datenschutz des Einzelnen, meint Ulf Buermeyer, Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), einem Verein für die strategische Prozessführung. Die Formulierung um den „Kernbereich der privaten Lebensführung“ hält er für eine juristische Leerformel. Da kein Gerät ausschließlich intime Informationen enthalte, sei damit im Grunde jeder Zugriff gerechtfertigt, dafür reiche es schon, wenn auf einem Telefon außer den Chats mit der eigenen Freundin auch Rezepte oder die Fußballergebnisse der letzten Woche zu finden seien.

Unverhältnismäßige Eingriffe

Nun stimmt es, dass ein Telefon Hinweise darauf enthalten kann, wie jemand heißt und woher er oder sie stammt. Unter E-Mails schreibt man seinen Namen, in der Anrufliste sieht man, in welche Länder die Person telefoniert, anhand der Geodaten, wo sie sich aufgehalten hat. Wer also keine Papiere besitzt, könnte mit seinem Telefon freiwillig nachweisen, dass er oder sie tatsächlich aus dem Krieg in Syrien oder einem libyschen Flüchtlingslager nach Deutschland geflohen ist.

Diese Daten können allerdings lediglich Indizien sein, keine Beweise für eine Herkunft, darauf hatte auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff in ihrer Stellungnahme zum BAMF schon verwiesen. Der Kölner Strafverteidiger Nikolaos Gazeas ist der Meinung, dass eine Auswertung von Telefonen nicht per se verfassungswidrig sein muss. So steht es auch in der Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins zum „Gesetz für die bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht“, das die Befugnisse des BAMF erweitert.

Allerdings sei das Gesetz in der derzeitigen Form unverhältnismäßig, sagte Gazeas der FAZ. „Es werden viel mehr Daten gesichert, als es zur Feststellung von Identität und Staatsangehörigkeit notwendig ist. Die Eingriffsintensität ist für den Zweck, der erreicht werden soll, viel zu hoch. Wir bewegen uns nicht im Bereich der Terrorabwehr, sondern laut der Gesetzesbegründung geht es im Kern lediglich darum herauszufinden, ob jemand wirklich so heißt, wie er behauptet.“

Ähnliches ließe sich wohl auch über die Praxis der Berliner Ausländerbehörde behaupten. Diese spiegelt und speichert anders als das BAMF zwar nicht vorab das gesamte Mobiltelefon von Asylbewerber*innen, die keine Dokumente vorweisen können. Dafür kann sie im Gegensatz zum Personal des BAMF tatsächlich ungefiltert Einsicht auf den gesamten Inhalt der Geräte nehmen. Auch dieser Eingriff scheint unverhältnismäßig, gemessen daran, dass sich die Betroffenen nichts zuschulden haben kommen lassen. Sie haben bloß keine Papiere.

Das Aufenthaltsgesetz ist „datenschutzunfreundlich“

Niklas Schrader, der für die Linke im Berliner Abgeordnetenhaus sitzt, kritisiert ebenfalls: „Die Praxis ist ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, weil alle Betroffenen gezwungen sind, sich vor den Auswertern der Ausländerbehörde nackig zu machen.“ Allerdings sei nicht nur die Auslegung durch die Behörde, sondern schon die Rechtsgrundlage im Aufenthaltsgesetz selbst „extrem datenschutzunfreundlich“.

Bedenken zu den Handy-Auswertungen hatte der Bundesrat schon während der Beratungen des Gesetzes angemeldet. So zweifelte der Rat an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme, sorgte sich um den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und schlug die Einfügung eines Richtervorbehalts in das Gesetz vor. In der Strafprozessordnung müsse schließlich ebenfalls ein Richter den Zugriff auf die Geräte und Passwörter der Verdächtigen genehmigen, so die Argumentation des Rates. „Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb das Schutzniveau für Ausländerinnen und Ausländer geringer sein soll als für Beschuldigte im Strafverfahren.“

Wie sich die Sichtung der Informationen anders und schonender vornehmen ließe, dazu macht Jurist Gazeas einen Vorschlag: Man könnte Nachrichten und Fotos gemeinsam mit den Besitzer*innen direkt auf den Geräten durchschauen. Das sei ohnehin sinnvoller, denn dann könnte das Behördenpersonal sehen, ob jemand beim Erzählen ins Stocken gerät.

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz Maja Smoltczyk wollte die Praxis der Ausländerbehörde auf Anfrage von netzpolitik.org nicht bewerten, man habe sich bisher noch nicht mit der Sache befasst. Eine Sprecherin kündigte jedoch an, dass die Vorgänge jetzt überprüft werden sollen.

Wenn ihr Informationen über den Umgang der Ausländerbehörden mit Daten und Geräten habt oder selbst davon betroffen seid, könnt ihr die Autorin per E-Mail kontaktieren. netzpolitik.org wird weiter zu dem Thema recherchieren.

Hier die Antwort aus dem PDF befreit:


Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15903 vom 07. August 2018

über Zugriff auf private Datenträger durch die so genannte AusländerbehördeIm Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Nicht nur das BAMF, sondern auch die sogenannte Ausländerbehörde darf die mobilen Datenträger von Personen nach Paragraph 48 (3) AufenthaltsG seit dem 27. Juli 2015 auslesen und auswerten. Auf Presseanfrage sagte ein Sprecher der Senatsverwaltung dazu: „Das Auslesen ist ohne eine spezielle Hard- und Software möglich und erfolgt auch.“Wie oft hat die so genannte Ausländerbehörde seit dem 27. Juli 2015 Personen dazu aufgefordert, Datenträger vorzulegen, auszuhändigen und zu überlassen, die für die Feststellung ihrer Identität und Staatsangehörigkeit und für die Feststellung und Geltendmachung einer Rückführungsmöglichkeit in einen anderen Staat von Bedeutung sein können? (Bitte aufschlüsseln nach Zahlen für 2015, 2016, 2017 und 2018.)

2. In wie vielen Fällen wurden Datenträger tatsächlich ausgewertet?

3. Welche Art von Datenträgern wurde ausgewertet? (Bitte aufschlüsseln nach Mobiltelefonen, Pads, Laptops, USB-Sticks, etc.)

4. Wurden Datenträger ausgewertet, zu denen die Besitzer*innen/Eigentümer*innen keine Zugangsdaten zur Verfügung stellten? Wenn ja, wie oft?

Zu 1. bis 4.:

Die Fallzahlen waren im Jahr

  • 2015: 7 Auswertungen
  • 2016: 13 Auswertungen
  • 2017: 10 Auswertungen
  • 2018 (Stand 8.8.2018): 10 Auswertungen

Die Zahl der Auswertungen entspricht der Zahl der zur Auswertung ausgehändigten Geräte. Es werden ausschließlich Mobiltelefone ausgewertet. Stellen die Besitzerin oder der Besitzer die Zugangsdaten nicht zur Verfügung, werden diese über den Provider ermittelt. Dies war in der Vergangenheit in einzelnen Fällen erforderlich, wird aber statistisch nicht erfasst.

5. Wie erfolgt das Auslesen der Geräte ohne eine spezielle Hard- und Software? In welchem Dateiformat werden die Daten dann eingesehen?

6. Wie wird dabei sichergestellt, dass keine Informationen sichtbar werden, die den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung betreffen?

7. Nach § 48 Abs. 3a des Aufenthaltsgesetzes dürfen Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung, die durch die Auswertung von Datenträgern erlangt werden, nicht verwertet werden. Aufzeichnungen hierüber sind unverzüglich zu löschen. Die Tatsache ihrer Erlangung und Löschung ist aktenkundig zu machen. Wie oft sind seit dem 27. Juli 2015 bei der Auswertung von Datenträgern Erkenntnisse aus dem Kernbereich der privaten Lebensführung erlangt und wieder gelöscht worden?

Zu 5. bis 7.: Die Mobiltelefone werden einer bei der Ausländerbehörde beschäftigten Volljuristin bzw. einem dort tätigen Volljuristen übergeben. Diese oder dieser prüft, ob tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass durch die Auswertung ausschließlich Erkenntnisse aus dem Kernbereich der privaten Lebensführung erlangt werden, vgl. §48 Abs. 3a S. 2 AufenthG. Bei einem Mobiltelefon ist dies regelmäßig nicht der Fall, da jedenfalls die im Telefonbuch gespeicherten Rufnummern ausgewertet werden können. Diese sind nicht dem Kernbereich privater Lebensführung zuzuordnen und lassen erfahrungsgemäß bereits Rückschlüsse auf das Herkunftsland des Besitzers zu. Sodann entsperrt die Volljuristin bzw. der Volljurist das Gerät mit den von der Besitzerin/ vom Besitzer ausgehändigten oder über den Provider ermittelten Zugangsdaten und sichtet:

  • Telefonnummern mit Vorwahl
  • die dazugehörigen Namen
  • ggf. Adressen
  • Telefonprotokoll
  • SMS-, WhatsApp-Nachrichten und solche über vergleichbare Nachrichtendienste
  • Emails
  • Fotos

Soweit sich hieraus Informationen ergeben, die für die Identitätsklärung genutzt werden können, und nur soweit diese konkreten Informationen nicht den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen, werden die Informationen in einem Vermerk notiert, d.h. abgeschrieben. In den meisten Fällen betrifft dies nur die gespeicherten Rufnummern und Namen. Es ist bisher noch nicht vorgekommen, dass ein Foto relevante Informationen enthielt (z.B. Aufenthalt der oder des Betroffenen an einem bestimmten Ort). Sollten sich aus einem Foto relevante Informationen ergeben, würde aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht das Foto selbst, sondern lediglich eine Beschreibung desselben schriftlich festgehalten. Nur im Ausnahmefall (z.B. Foto eines Nationalpasses und sonstiger Identitätsdokumente) käme es in Betracht, das Foto vom Bildschirm abzufotografieren. Aufgrund der händischen Auswertung ist somit sichergestellt, dass Informationen, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen, allenfalls gesichtet, aber weder aufgezeichnet noch verwertet würden. Somit sind auch keine Aufzeichnungen zu löschen. Eine statistische Erfassung erfolgt nicht.

11 Ergänzungen

  1. Jedes mal, wenn ich zwischen Kanada (Arbeit) und Deutschland (Urlaub) fliege, dann erlebe ich ein großes Spektakel, geradezu demütigend für mich, dass ich das alles machen muss: Nach Kanada rein wird jeder einzelne am Flughafen gescreent. Ohne Nachweis, wer du bist, kommst du nicht rein – schon garnicht länger als ein paar Wochen. Um hier zu arbeiten muss ich nachweise WER ich bin, WAS ich kann, DASS mich einer einstellt, polizeiliches Führungszeugnis usw. (Dieser Abschnitt könnte Spuren von Sarkasmus enhalten)

    Meine ehemaligen kanadischen AirBNB-Gastgeber kamen aus Brasilien und… hmm… Spanien glaub ich, aber egal. Der Punkt ist, damit die beiden eingebürgert werden durften, mussten sie, achtung, jetzt kommts, NACHWEISEN, wer sie sind, dass sie ein Paar sind, dass es keine Zweckehe ist. Sie mussten ihre WhattsApp Nachrichten ausdrucken und vorlegen. Nichts mit gut Glauben. Die beiden sind nur noch ein häufchen Elend, gedemütigt mussten sie einen Seelenstriptease bis auf die Knochen machen. Und weil sie kaum arbeiten können nach den Demütigungen, konnten sie sich nur ein Eigentumshaus leisten, in dem lediglich drei zusätzliche Gäste aufgenommen werden können. (Ja, das enthielt auch Sarkasmus)

    Aber mal im Ernst. Ja, es bringt kaum etwas, wenn man sporadische Kontrollen durchführt, denn denen kann man sich viel leichter entziehen. Es ist auch kritisch zu sehen, wenn/dass Beamte einfach nur so drauflos rumschnüffeln können. Aber das macht die Sache an sich nicht schlecht. Aber wenn man ein solides System aufbaut, dass einen belohnt, wenn man man sich korrekt ausweist und verhält, dann bringt das schon was – siehe Kanada.

    Worauf ich hinaus will ist, dass Kanada ein umfassendes Kontrollsystem hat, das funktieniert, ohne dass hier eine Autokratie herscht.

    Eine Kultur ist doch irgendwie die Summe der Menschen, die sie lebt und gegenseitig am Leben hält?

    Es ist doch schön in einem Land zu leben, das eine Kultur entwickelt hat, die ein Mulikulti ermöglicht. Sollten wir nicht versuchen, diese Kultur zu schützen, indem wir genau hinsehen, wer diese neue Person ist – jeden einzelnen als Individuum, ohne Vorurteile, aber auch ohne Naivität?

    Die Handyauswertung kann einen kleinen(!) Teil dazu beitragen, Personen zu identifizieren, die nicht identifiziert werden können oder wollen. Nur mit Handydaten zu versuchen, jemanden zu vollständig identifizieren, dazu sind wir nicht fähig. Naja, wir könnten Edward Snowden fragen, wie das geht, aber der darf ja nicht einreisen ;)

    Aber wenn jedes kleinste Bisschen nur für sich selbst genommen wird, dann ist es leicht zu sagen, es brächte quasi null.

    P.S.
    Was das ganze mit Netzpolitik zu tun hat, das verstehe ich mal wieder nicht. Zu Flüchtlingspolitik.org oder Migrationspolitik.org würde es mehr passen.

  2. Was mich wirklich wundert: Warum dürfen nur Männer die Sichtung beim BAMF und der Ausländerbehörde übernehmen? Hat das einen besonderen Grund?

    1. Überleg doch mal….. Warum werden keine Frauen diese Durchsuchungen durchführen? Frag doch mal ne Frau, ob die darauf bock hat? Meine Empfehlung: Nur Frauen sollen die Daten durchforsten!! Die sind dafür kompetent und geistig bzw. Körperlich den Männern überlegen, da liegt es doch ganz klar auf die Hand, dass nur Frauen diese Kompetenz besitzen. Nur Frauen sollten in Asylantenheimen und beim BAMF arbeiten. Die Frauenquote sollte steigen,, da können sie gleich zu zweit zur Streife in den Außendienst gehen. Ich finde nur Frauen sollten sich um Asylbelange und Integration kümmern! Schließlich sind Frauen genau so gut , wenn nicht sogar um ein Vielfaches überlegener als Männer.
      Am Besten regieren nur Frauen das Land, die Männer sind doch unfähig, das haben sie in der Geschichte genug bewiesen, währen frauen uns absolut überlegen sind.
      Frauen sollten besonders Araber körperlich durchsuchen usw.
      Frauen an die Macht!

      1. „Wie schon beim BAMF dürfen auch im Falle der Ausländerbehörde nur Mitarbeiter mit juristischem Staatsexamen die Sichtung übernehmen.“

        Es geht doch um diesen Satz, der in diesem Zusammenhang eindeutig aussagt, dass nur Männer, also explizit KEINE Frauen, die Sichtung durchführen dürfen.

        Das finde ich sehr fragwürdig und ziemlich diskriminierend, wenn das stimmt.

  3. Mir erscheint das Vorgehen – auch der Berliner Behörden – absolut angemessen zu sein. Der Eingriff in die Freiheitsrechte der Menschen, die nach Deutschland einreisen und sich nicht ausweisen können, ist akzeptabel. Er erfolgt eben gerade nicht „wahllos“, wie von Chris behauptet.

    Einerseits hat der Staat ein berechtigtes Interesse daran, zu wissen, wer sich im Inland aufhält. Das Interesse ist besonders hoch, wenn der Einreisende kein Recht zur Einreise nachweisen kann, Schutz (Asyl o.a.) beansprucht und Sozialleistungen benötigt. Dazu sollte die Person eindeutig identifiziert sein. Man kann von ihr auch zu Recht erwarten, an der Identifizierung mitzuwirken. Es obliegt ihr selbst, alle anspruchsbegründenden Tatsachen vorzutragen und zu belegen, also zumindest Indizien beizuschaffen, wenn schon Beweise nicht vorhanden sind.

    Auf der anderen Seite steht der erhebliche Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen durch das Auslesen ggf. auch sehr persönlicher Informationen. Der Eingriff erfolgt jedoch nur dann, wenn keine anderen (milderen) Mittel vorhanden sind. Er ist auch – wie in dem Artikel beschrieben – hinsichtlich der einsichtnehmenden Person, der zu sichtenden Informationen beschränkt, darüber hinausgehende Informationen dürfen nicht dokumentiert werden. Es gibt also adäquate Grenzen des Eingriffs.

    Ob ein Richtervorbehalt den Eingriff noch stärker abmildern oder den Schutz des Betroffenen verbessern könnte? Dazu wird vom Bundesrat nichts vorgetragen. Ich erkenne das auch nicht. Die vom Bundesrat hergestellte Parallele zum Straftäter überzeugt nicht. Bei dem Immigranten muss doch erst mal die Identität geklärt werden – erst die identifizierte Person kann anschließend ihre Persönlichkeitsrechte geltend machen.

    1. Lass mich des Teufels Advocat spielen:

      „Also, wie rechtfertigst du es bitte, dass man einem Menschen, der komplett unverschuldet in die Situation (Kriegsflucht, keine Ausweispapiere) gekommen ist, nicht glaub!?

      Auch nur ein Mensch, dem nicht geholfen wird, weil wir ihm die Wahrheit nicht glauben, ist einer zuviel. Dieser Mensch hat Menschenrechte!“

      1. Das muss man gar nicht rechtfertigen. Wer hier einreisen will, muss seine Identität nachweisen – wenn er keine Ausweis hat, kann er ja etwas anderes anbieten, z.B. Handykontakte oder Zeugen und wenn er das nicht will, muss er schlicht draussen bleiben.

        Um die Verweigerung von Hilfe geht es doch gar nicht, sondern nur um die Frage, wie viel Eingriffe in Freiheitsrechte jemand hinnehmen muss, wenn er Hilfe bekommt. Wenn er keinen Ausweis hat, Muss er mehr Eingriff hinnehmen, mit Schuld und nicht hat das nix zu tun.
        .
        Und übrigens: Auch die Menschenrechte haben Voraussetzungen und Grenzen. Einfach nur „Menschenrechte“ rufen ist nicht zu akzeptieren.

        Und schließlich: was wäre eigentlich von folgendem Gedanken zu halten: WEr hier Hilfe haben möchte, bekommt sie. Er kann sich dann bewähren und bekommt mit jedem Erfolg mehr Rechte.

        1. Darauf würde ich antworten:
          MenschenRECHTE, nicht MenschenPRIVILEGIEN, letztere kann man entziehen. Menschenrechte sind unantastbar! Du bist doch herzlos, wenn du den Leuten nicht glaubst. Ihnen muss uneingeschränkt geholfen werden, auch wenn sie ohne jegwede Papiere kommen, es ist nicht ihre Schuld, daher dürfen wir sie nicht benachteiligen.

          Wenn wir auch nur einen benachteiligen, der die Wahrheit sagte, sie aber nicht beweisen konnte, dann ist das moralisch nicht zu verantworten.

          Dem könnte man entgegnen:
          Recht kommt vom Volk, von deren moralischen Maßstäben, es wurde irgendwann ausgehandelt, ist aber nicht in Stein gegossen. Die (unfreiwillig) Hilfeleistenden haben auch Rechte.

          ;)

          1. Naja herzlos ganz und gar nicht.

            Von welchem Menschenrecht sprichst Du? Leite es doch mal ab und beschreibe wie weit es reicht. „Unberührt“ bleibt die Menschenrechte nur in ihrem Kern.

            Ich wehre mich gegen diese Art an Pauschalierungen, wie sie in der Flüchtlingsdebatte erfolgen. Nein, ich muss niemandem Glauben, der mir nicht mindestens eine schlüssige Geschichte erzählt. Woher kommst Du, wieso bist Du in Not und wie können wir Dir helfen. Welches Menschrecht machst Du warum geltend? Und nein ich verlange gar keine Beweise, aber doch schon eine schlüssige Erklärung. Wenn da mal im Einzelfall jemand keinen Ausweis vorlegen kann und gute Gründe dafür hat, muss man grosszügig sein.

            Wenn aber 60% der Flüchtlinge ohne Ausweise kommen und von den verbleibenden 40 % ein Teil der vorgelegten Ausweise falsch sind, dann liegt doch dem eine nicht unerhebliche Verschleierungsabsicht zugrunde. Und dann ist ein gesundes Mißtrauen absolut begründet.

            Wenn der Flüchtling eine schlüssige Geschichte vorgetragen hat, sagen wir ihm, was wir von ihm erwarten, wenn er hierher kommt. Dabei unterstützen wir ihn dabei. Uneingeschränkt muss Hilfe keinesfalls sein, sondern nur so weitgehend, wie Bedaf besteht, wie wir sie leisten können. Einbürgerung und Integration ist mehr als die Menschenrechte hergeben. Sie folgen der Hilfe nach. Das sollte dann allerdings tatsächlich von demokratischem und sozialen Wohlverhalten abhängig gemacht werden.

            Deinen Einwand von „Recht kommt vom Volk… “ habe ich nicht verstanden. Natürlich liegen unserem Recht gemeinsame WERTE zugrunde. Aber die MORAL ist etwas höchst Persönliches, der Rechtsstaat muss gewährleisten, dass die moralischen Massstäbe Einzelner nicht die Grundrechte aller beeinträchtigen.

  4. Welches Menschrecht? Bitte mal ableiten und den Umfang definieren.
    Menschrechte sind nur in ihrem Kern „unantastbar“, nicht wenn jede Form von Diskriminierung zur Verletzung von Menschrenrechten stilisiert wird.

    Diese mangelnde Differenzierung stört mich an der gegenwärtigen Debatte über die Flüchtlingszuwanderung. Niemandem muss „uneingeschränkt“ geholfen werden, sondern nur so weit er Hilfe braucht und wie Hilfe geleistet werden kann.

    Die darüber hinausgehende Einbürgerung und Integration sollte man sehr wohl von einem rechtlichen und sozialen Wohlverhalten abhängig machen. Schon jetzt gerät nämlich der Rechtsstaat an seine Grenzen mit der in den letzten 30 Jahren erfolgten Immigrantion, weil sich die Immigranten z.T. in dritter Generation nicht integrieren, sondern Nebengesellschaften aufgebaut haben und nun versuchen, diese auszuweiten. Hier zeigen sich Grenzen der Leistungsfähgikeit Deutschlands.

    Und nein, ich muss niemandem glauben, der nicht wenigstens eine schlüssige Geschichte vorträgt. Woher kommt er, was treibt ihn zur Flucht, warum braucht er Hilfe. Wenn 60 % der Flüchtlinge ohne Ausweispapiere kommen und die übrigen z.T. Gefälschte vorlegen, dann ist das ein Indiz für eine Verschleierungsabsicht. Da ist gesundes Misstrauen sinnvoll.

    Deinen letzten Einwand habe ich nicht verstanden. Selbstverständlich liegen unserem Recht gemeinsame WERTE zugrunde. MORAL ist jedoch etwas Höchstpersönliches. Der Rechtsstaat muss darauf achten, dass die Moral der einen nicht in die Rechte und Grundrechte der anderen eingreift.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.